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1100D Griff wackelt

FabiE

Themenersteller
Hallo,

ich habe mir im Januar diesen Jahres eine 1100D gekauft und war auch bis vor kurzem sehr zufrieden damit.

Doch nach ca. 600 Fotos fing der Griffbereich an zu wackeln.
Also das Gehäuse auf der rechten Seite was bei der 1100D im Griffbereich nicht gummiert ist.

Ok dachte ich mir ich schaff die Cam zum Saturn und lass sie reparieren.
Vorher habe ich natürlich mir Ausstellungsstücke angeschaut und Verkäufer gefragt, ob das normal sei.
Doch selbst bei den Ausstellungsstücken war alles fest.

Gestern kam sie wieder und es wurde nichts beim Service gemacht.
Die Aussage ist: "Gerät entspricht den Herstellerangaben, Konstruktionsbedingt! Kein Fehler"

Hab ich mich jetzt damit abzufinden oder sehr ihr da noch irgendeine Chance das Canon das repariert?

Ich verstehe ja das die 1100D das Einsteigermodell ist aber ich möchte für das Geld schon was haben was nicht wackelt oder leicht knackt!

MfG
Fabi
 
Also sorry Fabi, was soll der Blödsinn von dem Händler.

Die sollen das Ding reparieren, ist ganz klar Gewährleistung
 
Wenn beim Händler offensichtlich alles fest ist und bei Dir nicht ist die Sache
klar. Wieder hinbringen, nachbessern. Erstmal aber feststellen, liegt das Wackeln am Griff oder Body?

Nach dem zweiten mal nachbessern hast Du das Recht auf Wandlung des
defekten Parts.

LG Tim
 
Nach dem zweiten mal nachbessern hast Du das Recht auf Wandlung des
defekten Parts.
Dazu muss aber auch ein Mangel vorliegen und wenn Canon das nicht so sieht, wird es schwierig.
 
Hi,

also es wackelt definitiv das Griffteil.
Ich vermute mal das ist bei der 1100D nicht geklebt sondern gesteckt.

Also werd ich da morgen wieder hingehen und es nochmal beanstanden.

Ist ja auch so das wenn ich die Cam mal verkaufen will sich jeder Käufer darüber beschweren würde...

Fabi
 
Der Mangel liegt doch vor?!

Ausstellungsstücke die sicher anders behandelt werden als meine Cam
haben diesem Mangel definitiv nicht!
 
Der Mangel liegt doch vor?!

Ausstellungsstücke die sicher anders behandelt werden als meine Cam
haben diesem Mangel definitiv nicht!

Die Frage ist die, ob es ein Mangel ist...

Nur weil Deine Kamera anders ist als Ausstellungsstücke ist, ist das nicht automatisch ein Mangel. Bei TFTs muss man z.B. je nach dem eine gewisse Anzahl an Pixelfehlern tollerieren, unabhängig davon wieviel Pixelfehler die Ausstellungsstücke haben.
 
Gestern kam sie wieder und es wurde nichts beim Service gemacht.
Die Aussage ist: "Gerät entspricht den Herstellerangaben, Konstruktionsbedingt! Kein Fehler"
Wenn diese Aussage von Canon kam (also nicht vom Haendler) hast Du keine Chance und auch der Weg ueber Gewaehrleistung usw ist verschlossen. Ist ja auch logisch: Du sagst, die Kamera ist nicht ok. Canon sagt, oh doch, das ist sie sehr wohl. Der Haendler hat so gar keine andere Wahl, als Canons Aussage zu folgen.
Du kannst natuerlich Canon verklagen, wenn Du willst... :evil:


Chris
 
Wenn diese Aussage von Canon kam (also nicht vom Haendler) hast Du keine Chance und auch der Weg ueber Gewaehrleistung usw ist verschlossen. Ist ja auch logisch: Du sagst, die Kamera ist nicht ok. Canon sagt, oh doch, das ist sie sehr wohl. Der Haendler hat so gar keine andere Wahl, als Canons Aussage zu folgen.
Du kannst natuerlich Canon verklagen, wenn Du willst... :evil:


Chris

Ich vermute mal so wird der Markt auch reagieren wenn ich wiederkomme!

Die Cam war übrigens bei Service bei Geissler.
Da bleibt mir wohl nichts als mih damit abzufinden...

Fabi
 
Das ist doch Käse! Die ware ist muss in einem mangelfreien Zustand verkauft werden. Und wenn der nicht mehr gegeben ist, innerhalb der Garantie Zeit würd ich denen etwas erzählen!
 
Ich verstehe die Diskussion nicht. Im Gesetzestext von JeNeu ist es doch ganz klar definiert:

"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist ...."

Dies ist aber anscheinend nicht der Fall, da wie der TO sagt alle anderen neuen Kameras diesen Mangel NICHT aufweisen!

Die Sache mit dem einschicken zu Canon:
Ich würde mir das von Saturn schriftlich geben lassen. Wenn die tatsächlich die Kamera zu Canon geschickt haben, dann haben die auch ein Reparaturprotokoll. Wenn Saturn das nicht vorweisen kann, dann wäre ich schon sehr skeptisch, dass die Kamera überhaupt bei Canon war.

Anosnten ganz einfach hart bleiben. Beim Service mit dem Vorgestzten sprechen und wenn der nicht will, Ihn nach einer Postadresse und Telefonnummer fragen, wo Du ein anwaltliches Schreiben einsenden kannst.
 
Hallo,

ich kenne das eher aus anderen Technikbereichen, dass solche Fälle erstmal abgewehrt werden. Da darf man sich nur nicht einschüchtern lassen und muss auf seinem Recht bestehen, dann bekommt man in 90% der (berechtigten) Fälle nämlich doch eine Reparatur. Saturn/MediaMarkt ist allerdings was Gewährleistungsdinge bei teuren Produkten angeht vergleichsweise zäh, hängt aber auch mitunter stark vom Sachbearbeiter ab.

Gute Ansatzpunkte sind:
- Vergleichsobjekte (andere EOS 1100D in der Ausstellung) haben das nicht
- durch den wackeligen Griff ist die Kamera nicht einwandfrei benutzbar (Verwackelung, schlechter Halt, Sturzgefahr...)
- Werbeaussagen des Herstellers

Du hast die Möglichkeit, entweder bei Saturn zu motzen (umständlichere Variante) oder direkt die einjährige Herstellergarantie von Canon in Anspruch zu nehmen (letztlich schickt Saturn die Kamera eh nur an einen Servicepartner von Canon weiter, da kannst du sie auch gleich selber dorthin senden). Dazu kommt, dass ein Fall auf Garantie häufig schneller akzeptiert wird als auf Gewährleistung.

Du kannst im Internet die Garantiebedingungen von Canon finden, nach denen du es auch direkt bei Canon versuchen kannst.
 
Anosnten ganz einfach hart bleiben. Beim Service mit dem Vorgestzten sprechen und wenn der nicht will, Ihn nach einer Postadresse und Telefonnummer fragen, wo Du ein anwaltliches Schreiben einsenden kannst.

wie sagte meine Rechtschutz, es wird schwer einen Anwalt zu finden der bei 120€ Streitwert tätig werden will, ich habe keinen gefunden :rolleyes: was kostet der BG ?
 
(letztlich schickt Saturn die Kamera eh nur an einen Servicepartner von Canon weiter, da kannst du sie auch gleich selber dorthin senden). Dazu kommt, dass ein Fall auf Garantie häufig schneller akzeptiert wird als auf Gewährleistung.

Es ist egal, was Canon sagt, Saturn muss das machen und ist der Ansprechpartner bei Gewährleistung und nicht der Hersteller.

§439 BGB Nacherfüllung:

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
 
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