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EU-Gericht für Menschenrechte erweitert Recht am eigenen Bild

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mhansen

Themenersteller
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) hat entschieden, dass ein Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt, wenn ein Foto einer Person ohne Einwilligung (bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten einzuholen) angefertigt wird.

mehr auf Deutsch

Pressemeldung des Gerichts auf Englisch
 
Sehr interessant, wie die Entwicklung voran geht.
Auch bei der ansteigenden, globalen Überwachung wird das Thema nicht uninteressant sein.

Sowas fand ich auch noch nie wirklich cool:
In einem griechischen Krankenhaus wurden durch einen Fotografen Bilder der Neugeborenen angefertigt und den Eltern danach zum Kauf angeboten.
 
Find ich soweit gut.

Muss ja nicht sein, dass man überall von jedem fotografiert wird - ein wenig frei entscheiden können ob man nun auf ein Foto als Hauptmotiv kommt oder eben nicht, das sollte schon sein.
 
Wenn man sich an diese Entscheidung strikt halten würde, dürfte man als Hobbyfotograf nur noch totes Gemäuer, Blümchen, Berge und Wiesen und die eigene Familie ablichten.
Gerade Menschen sind es, die vielen Motiven die eigentliche Aussage verleihen.

In aller Regel dürfte in der Praxis die Sache bei weitem nicht so heiss gegessen wie gekocht werden.
In dem dem Urteil zugrunde liegenden Fall hat der Fotograf wohl durch sein anschließendes Verkaufsangebot den ein oder anderen provoziert, gegen die ungefragte Ablichtung vorzugehen.
Hätte ein Familienvater sein Kind mit anderen ungefragt abgelichtet, hätte wahrscheinlich kein Hahn nach Persönlichkeitsverletzung gekräht.

Ich lasse mir jedenfalls die Fotografie nicht durch solche Urteile verleiden und fotografiere - zur Not auch heimlich- dort, wo sich spannende Motive mit Menschen auftun. Das Risiko von Querulanten nehme ich auf mich.
Und in heiklen "gefährlichen" Situationen habe ich einen separaten Chip für demonstratives Löschen dabei.
Gut, ich beabsichtige auch nicht, meine Fotos zu vermarkten.

Ich sehe die Persönlichkeitsrechte durch viele andere legitime Maßnahmen um ein Vielfaches mehr verletzt, als wenn ich fremde Menschen in unproblematischen alltäglichen Situationen ablichte.

Justin
 
........
Und in heiklen "gefährlichen" Situationen habe ich einen separaten Chip für demonstratives Löschen dabei.
...

das finde ich schon wieder krass und kann dann Wut verstehen... (siehe in meinem "aggressiven" Street.. Thread

.....

Ich lasse mir jedenfalls die Fotografie nicht durch solche Urteile verleiden und fotografiere ....

hier stimme ich dir zu, sehe ich ähnlich.
 
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) hat entschieden, dass ein Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt, wenn ein Foto einer Person ohne Einwilligung (bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten einzuholen) angefertigt wird.

mehr auf Deutsch

Pressemeldung des Gerichts auf Englisch

Finde ich nur konsequent, da das "Recht am eigenen Bild" auch bisher schon von Juristen so ausgelegt wurde.
Insofern für mich eigentlich nicht wirklich neu ..............
Davon abegsehen war ich immer schon der persönlichen Meinung, dass es für mich eine Frage des Anstands und der Rücksichtnahme ist, Personen nicht einfach zu fotografieren, ohne sie um Erlaubnis zu fragen, bzw. ohne deren offensichtliche Einwilligung zu haben.

Andreas
 
Ich lasse mir jedenfalls die Fotografie nicht durch solche Urteile verleiden und fotografiere - zur Not auch heimlich- dort, wo sich spannende Motive mit Menschen auftun. Das Risiko von Querulanten nehme ich auf mich.
Wegen solchen Leuten gibt es ja immer schärfere Gesetze.
Ihr macht es Euch und anderen kaputt.
Jemanden der auf sein Recht pocht, als Querulanten zu bezeichnen:confused:
In diesem Fall, wo Du vorsätzlich gegen bestehende Regeln verstößt, bist Du der Querulant.
 
Ich frage mich, wohin das fuehrt!

Wenn ich auf der Strasse neben mir ein Ausloesegeraeusch hoere, darf ich dann beiden Typen, die da mit je einer Knipse rumstehen, die Kameras zur Beweissicherung wegnehmen und nachsehen, was die geknipst haben?
(Wenn ich das nicht darf, dann kann jeder mit einer schnellen Bewegung die Speicherkarte austauschen und die richtige verschwinden lassen.. ich sag nur: micro-SD)

Was ist mit Kameras, die die Bilder gleich ueber Funk auf einen Server spielen?

Was ist mit dem Herrn da drueben, der sein Handy so an sein Ohr haelt, dass die Linse in meine Richtung zeigt? Zufall? Hat er gerade ein Bild von mir gemacht? "Zeigen Sie mir bitte mal das Handy! Sie haben mich doch gerade fotografiert, oder?"

Ist doch absurd das Ganze! Irgendwann werden wir alle nicht mehr frei rumlaufen duerfen mit Kameras, bloss weil ein paar Typen geil sind auf kranke Bilder :grumble: (Handyverbot im Freibad gibt's ja hier schon, z.b.)
 
Find ich soweit gut.

Muss ja nicht sein, dass man überall von jedem fotografiert wird - ein wenig frei entscheiden können ob man nun auf ein Foto als Hauptmotiv kommt oder eben nicht, das sollte schon sein.

Naja, ganz so sehe ich das nicht.

In vielen Fremdenverkehrsgebieten ist es ja fast schon üblich, dass man da beim Betreten einer Location - meist unbemerkt - fotografiert wird und beim Verlassen der Stätte wird man dann auch schon mal penetrant darauf hingewiesen, SEIN Foto kaufen zu können. Viele Touristen schlagen da auch gerne zu - und genau DAS ist dem Urteil zufolge ja nicht mehr möglich.

Oder anderes Beispiel: ein Fotograf bekommt den Auftrag, eine Festlichkeit wie Hochzeit, Taufe, Firmung, runder Geburtstag etc zu fotografieren - braucht der jetzt von jedem einzelnen Gast eine schriftliche Genehmigung, Fotos machen zu dürfen?

Oder was bedeutet das für mich als Städtetourist, der sich beispielsweise Paris angucken will und dort den Eiffelturm fotografieren will - da ist es ja unvermeidbar, dass ich irgendwelche Personen am Bild drauf habe. Muss ich jetzt jedesmal davor zittern, dass ich deswegen verklagt werde?

Das Problem ist meiner Meinung nach nicht das fotografiert werden, sondern eher die Art und Weise, wie manche skrupellose Zeitgenossen auf ihre vermeintlichen Rechte pochen - so lange, bis ein Gericht klarstellt, wie es tatsächlich ist. Der gesunde Menschenverstand hat offenbar schon lange ausgedient - weil im Spital die Säuglinge zu fotografieren, um die Bilder hinterher den Eltern zu verkaufen, hat in meinen Augen nichts mehr mit einer guten Geschäftsidee zu tun. Die Leidtragenden sind dann wieder all jene, die sich eh irgendwie an die (ungeschriebenen) Regeln gehalten haben.
 
Die Leidtragenden sind dann wieder all jene, die sich eh irgendwie an die (ungeschriebenen) Regeln gehalten haben.

Genau das nerft mich auch! Die 'Braven' koennen dann nichts mehr machen, die anderen bauen dann eben die Kamera in einen Orangensaftkarton ein und gehen damit auf Tour..

Endstation ist wohl das Verbot, ein Geraet zu besitzen, dass sich zum Anfertigen von Bildmaterial eignet; sowie der Besitz von Teilen, die sich dazu eignen, ein solches Geraet herzustellen.
 
Juristisch gesehen käme es erst mal darauf an, ob dann § 201a StGB oder Art.8 EMRK das vorrangige Recht wäre.
Rein faktisch wäre Art.8 EMRK in dieser absoluten Formulierung (ohne Regelung, ob dies nur für geschützte Räume = auch die Babystation im vorliegenden Fall) gelten soll oder generell auch in jeglicher Öffentlichkeit.

Rein faktisch wäre letzteres dann ein eklatanter Nachteil für die DSLR-Fotografie im Vergleich zu Fotohandys oder Kompaktkameras. Mit einer 20-fach-Zoom-Brigde wie z.B. der Casio EX-20 oder Canon SX-10 erhält man schließlich denselben Bildwinkel bzw. Bildausschnitt wie mit einem 500mm Tele am Vollformat. Wenn schon, dann wäre das (nur Österreichische ?) Handyverbot im Freibad dann echt konsequent.
 
Wenn man sich an diese Entscheidung strikt halten würde, dürfte man als Hobbyfotograf nur noch totes Gemäuer, Blümchen, Berge und Wiesen und die eigene Familie ablichten.

So ist es. Finde ich eigentlich auch arg und vielleicht nicht sehr durchdacht, dieses Urteil. Wo ist die Grenze? Was darf ein Reporter? Darf man einen Sportevent nicht mehr fotografieren, weil sich dann ein Streckenposten aufregen könnte? Etc.
 
Wenn schon, dann wäre das (nur Österreichische ?) Handyverbot im Freibad dann echt konsequent.

Glaub gar nicht, dass es hier (AUT) ueberall so ist, hab nur mal von einem konkreten Fall gehoert, wo ein Freibad dieses Verbot erlassen hat - angeblich, weil sich Kunden belaestigt gefuehlt haben. Edit: Wegen des Fotografiert-werdens, nicht wegen der Klingeltoene - wobei ich letzteres eher verstehen wuerde :p
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) hat entschieden, dass ein Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt, wenn ein Foto einer Person ohne Einwilligung (bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten einzuholen) angefertigt wird.

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Es wird also bereits das ANFERTIGEN sanktioniert?
Ohne Ausnahmen / Einschränkungen (bis auf Behörden) ? :eek:
Bei konsequenter Auslegung dürfte dies das Todesurteil für viele fotografische Belange bedeuten.
Ich kann das so gar nicht glauben, ich glaube, ich les zuerst mal den originalen Wortlaut.
 
der Beschluss im Orginal liest sich doch schon etwas weniger dramatisch:

The Court reiterated that the concept of private life was a broad one which encompassed the right to identity. It stressed that a person’s image revealed his or her unique characteristics and constituted one of the chief attributes of his or her personality. The Court added that effective protection of the right to control one’s image presupposed, in the present circumstances, obtaining the consent of the person concerned when the picture was being taken and not just when it came to possible publication.

The Court observed that, since he was a minor, Anastasios’s right to protection of his image had been in the hands of his parents. Their consent had not been sought at any point, not even with regard to the keeping of the negatives, to which they objected. The Court noted that the negatives could have been used at a later date against the wishes of those concerned.

es geht hier um ungefragt angefertigte bilder eines behinderten kindes. insofern klingt das ganze für mich doch eher nach dem bereits oben verlinkten deutschen gerichtsurteil, welches das anfertigen von fotos in bestimmten, für den fotografierten möglicherweise unzumutbaren, umständen verbietet.
 
Vermischt doch bitte nicht kunterbunt das Fotografieren einer Person als alleiniges Hauptwerk (-motiv) und als Beiwerk irgendwo im Hintergrund.

Säugling im Wochenbett ist ja wohl sehr eindeutig alleiniges Hauptwerk des beanstandeten Bildes.
 
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