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Ungefragtes Fotografieren kann gegen Persönlichkeitsrecht verstoßen

prop-powered

Themenersteller
Schon ein paar Tage her - konnte im Forum nichts dazu finden.

Quelle
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/neu/index.html?datum=2009-01
und
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=14171

Dienstag, 20. Januar 2009


Polizeiliche Beschlagnahme von Fotos zur Sicherung persönlichkeitsrechtlicher Ansprüche.


Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem bemerkenswerten Urteil Az.: 1 S 2914/07 angenommen, das bloße Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit verstoße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und könne es rechtfertigen, dass die Polizei einschreitet und den Film beschlagnahmt.
Der Gerichtshof stützt sich auf das Schutzgut der „öffentlichen Sicherheit“ nach § 1 PolG (Polizeigesetz), welches - so das Gericht - auch das durch Art. 1 Abs.1 i.V.m. Art.2 Abs.1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht beinhalte.
Anzumerken ist, dass der Bildnisschutz nach § 22, § 23 und § 24 KUG bekanntlich nicht schon die Herstellung, sondern erst die „Verbreitung“ des Bildnisses erfasst. Der Verwaltungsgerichtshof stellt jedoch darauf ab, dass ein Schutzbedürfnis schon dann vorliege, wenn das Erscheinungsbild des Betroffenen datenmäßig fixiert und seiner Kontrolle und Verfügungsmacht entzogen sei.


Vielmehr kann auch das bloße Herstellen einer Aufnahme einer Person, die sich nicht im persönlichen Rückzugsbereich, sondern in der Öffentlichkeit aufhält, gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen (vgl. Wandtke/Bullinger/Fricke, Urheberrecht, 2. Aufl. 2006, § 22 KUG Rn. 9; Steffen in: Löffler, Presserecht, 5. Aufl. 2006, § 6 LPG Rn. 119, 123, jeweils m.w.N.; Urteil des erk. Senats vom 22.02.1995 - 1 S 3184/94 -, VBlBW 1995, 282 [283]). Denn schon dadurch wird das Erscheinungsbild des Betroffenen in einer bestimmten Situation von seiner Person abgelöst, datenmäßig fixiert und seiner Kontrolle und Verfügungsmacht entzogen, woraus ein Schutzbedürfnis erwächst (siehe BVerfG, Urteil vom 15.11.1999 - 1 BvR 653/96 -, BVerfGE 101, 361 [380 f.]; Beschluss vom 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07 u.a. - [juris Rz. 46]).
 
AW: Problembilder

Und der Threadtitel "Problembilder" hat mit dem Inhalt des Beitrags auch nichts zu tun. :(

Verschoben, Titel angepasst.
 
AW: Ungefragtes Fotorafieren kann gegen Persönlichkeitsrecht verstoßen

Hmmm... und was ist daran neu? :confused:

Ich weiss nicht wie es anderen geht, aber ich würde nie auch nur auf die Idee kommen, wildfremde Menschen ungefragt abzulichten (Einzelpersonen... wenn ich einen Platz fotografiere auf dem sich eben 20 Personen aufhalten ist das was anderes)
Genauso würde es mich ebenfalls stören, wenn mich jemand anderes ohne mein Einverständnis fotografieren würde...
 
AW: Ungefragtes Fotorafieren kann gegen Persönlichkeitsrecht verstoßen

Szene:
Der Platz vor dem Reichstag. Sommer. Ca. 1000 Leute die rumstehen, Picknick machen, warten, etc. Man sieht einen Typen mit einem lustigen Hut und will ihn aus einer Entfernung von 20 Meter (also mit Tele) fotografieren um das Bild seinen Kindern zu zeigen.

-> Ist verboten!


Warum: Damit man als Privatperson die Person mit Hut nicht "überwachen" kann.

Ich will jetzt nicht schreiben wie viele Gesetze verabschiedet wurden, damit der Staat, diese Person "überwachen" kann!
 
AW: Ungefragtes Fotorafieren kann gegen Persönlichkeitsrecht verstoßen

Da wir alle sowohl der Staat sind als auch der Gesetzgeber und die Rechtsprechung in unserem Namen geschieht war es ja unser aller Entscheidung es so zu regeln und zu handhaben.
 
AW: Ungefragtes Fotorafieren kann gegen Persönlichkeitsrecht verstoßen

Da wir alle sowohl der Staat sind als auch der Gesetzgeber und die Rechtsprechung in unserem Namen geschieht war es ja unser aller Entscheidung es so zu regeln und zu handhaben.

Unsere Entscheidung? Mitnichten! Durch uns legitimiert? Eindeutig!

Es ist schon erstaunlich, wie wenig in diesen Zeiten demonstriert wird...
 
Leute, stellt einfach mal diese politische Diskussion ein. Hier geht es um Fotografie.
 
Leute, stellt einfach mal diese politische Diskussion ein. Hier geht es um Fotografie.

Hängt das nicht hin und wieder (so wie hier) irgendwie zusammen?

Zum Sache selbst: In den Zahlreichen Blogs veröffentlichen die Leute ständig Bilder, auf denen nicht nur sie selbst sind, sondern auch Familienangehörige und Freunde. Und mit Sicherheit habe sie da nicht jedesmal gefragt.

Verstoßen die damit nicht ständig gegen geltendes Recht?
 
Verstoßen die damit nicht ständig gegen geltendes Recht?

Ja, ist aber trotzdem was anderes, als im Ausgangposting angesprochen wird.
Es geht nicht darum, dass die Veröffentlichung untersagt ist, sondern schon die Aufnahme als solche.
"Zur Sache" war Dein Beitrag also keineswegs.
 
AW: Ungefragtes Fotorafieren kann gegen Persönlichkeitsrecht verstoßen

Szene:
Der Platz vor dem Reichstag. Sommer. Ca. 1000 Leute die rumstehen, Picknick machen, warten, etc. Man sieht einen Typen mit einem lustigen Hut und will ihn aus einer Entfernung von 20 Meter (also mit Tele) fotografieren um das Bild seinen Kindern zu zeigen.

-> Ist verboten!


Warum: Damit man als Privatperson die Person mit Hut nicht "überwachen" kann.

Ich will jetzt nicht schreiben wie viele Gesetze verabschiedet wurden, damit der Staat, diese Person "überwachen" kann!

Müssen jetzt eigentlich alle Privatschnüffler umsatteln?
 
Was sind den nun die konkreten Konsequenzen aus dieser Rechtsprechung?
Wen interessiert schon dieses Urteil? 99,999 Prozent jener, die so handeln wie es dieses Urteil untersagt, werden keine Probleme bekommen. Dieses Urteil ist doch völlig praxisfern, wenn auch gut gemeint im Sinne des Datenschutzes. Wenn ich mir die sonstige Überwachung im Alltag ansehe, gerade Videoaufzeichnungen, dann kollidiert das Urteil millionenfach mit der heutigen Praxis. Der Betroffene hat einfach das Pech gehabt, an Richter mit einer imho unüblichen Rechtsauffassung geraten zu sein.
 
Wen interessiert schon dieses Urteil? 99,999 Prozent jener, die so handeln wie es dieses Urteil untersagt, werden keine Probleme bekommen. Dieses Urteil ist doch völlig praxisfern, wenn auch gut gemeint im Sinne des Datenschutzes. Wenn ich mir die sonstige Überwachung im Alltag ansehe, gerade Videoaufzeichnungen, dann kollidiert das Urteil millionenfach mit der heutigen Praxis. Der Betroffene hat einfach das Pech gehabt, an Richter mit einer imho unüblichen Rechtsauffassung geraten zu sein.

Des Weiteren ist die ganze Geschichte sowieso ein uralter Hut...
Und es gibt genügend Urteile bei denen anders entschieden wurde. Zugunsten des Fotografen.
 
Doch, ich fände es sehr gut, wenn dieses Thema hier an dieser Stelle weiterdiskutiert wird und nicht jedesmal erneut dann, wenn ein "ungefragter Schnappschuß" wie
  • bei der bettelnden Dame in Kairo
  • bei der von hinten "unter den Rock" fotografierten Dame am Messestand
entstanden ist - oder zuweilen auch bei Aktaufnahmen, für die Lebenspartnerinnen von hiesigen Forumsteilnehmern posiert (und wohl auch Veröffentlichungseinwilligung erteilt) haben.

Glücklicherweise sind hier noch keine Aufnahmen von halbnackten, blutenden Verletzten mit schmerzver- zerrten Gesichtern oder auch bereits bewußtlos, die auf Rettung wartend am Straßenrand liegen oder auf der Krankenbahre in die Notaufnahme geschoben werden.
Das wären genau die Fälle, in denen jemand sein eigenes Erscheinungsbild nicht mehr selbst bestimmen kann und sich in einem Zustand der Wehr- und Hilflosigkeit befindet. Wieviele "Schnappschüsse" aus irgendwelchen Fotohandys auf diese Weise zustandegekommen sind, möchte ich lieber nicht wissen - und dabei ginge es auch schon um das Anfertigen selbst.

Vielleicht ist da doch ein ganz großer Unterschied zu den Bildern von Disco-Gästen oder Streetfotografie auf Einkaufsmeilen sowie Schnappschüssen an Laufstegen (= catwalks) und Messeständen ...?
 
Der Betroffene hat einfach das Pech gehabt, an Richter mit einer imho unüblichen Rechtsauffassung geraten zu sein.

Ich glaube eher das es sich beim Betroffenenen um einen geistig verwirrten gehandelt hat. Im Urteil wird nämlich immer wieder angeführt, das er meinte öfter mit Giftgas angegriffen worden zu sein. :ugly:

Generell finde ich die Gesetzesflut zum angeblichen Schutz der Gesellschaft und damit einhergehender Einschränkung/Missachtung der Persönlichkeitsrechte sehr bedenklich. Der Beamtenstaat strebt offenbar die volle Kontrolle über die Bürger an. Kein Wunder das Parteien wie die FDP bei Wahlen so zulegen.

SG Frank
 
Also auf zum Anwalt, wenn man mal wieder ungefragt auf der Straße fotografiert wurde. Die Herren dieser Kanzlei würden sich sehr freuen.

VG Bernhard

P.S: Gilt das Urteil eigentlich auch für Fotos aus den allgegenwärtigen stationären und instationären Passbildautomaten am Wegesrand? :D
 
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