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lightroom 3 rechtliche frage

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

lugh

Themenersteller
tach zusammen,

habe die forensuche schon bemüht aber nicht das gefunden was ich gesucht habe.

Berechtigt sind folgende Benutzergruppen:
SCHÜLER UND STUDIERENDE

* Schüler an einer Grundschule oder weiterführenden Schule, Studenten an einer Universität oder Hochschule wie unten definiert
* eingeschrieben als Vollzeit‐ oder Teilzeit‐Studenten mit gültigem Schüler-/Studentenausweis

Für die private Nutzung: Schüler oder Studenten, die für die Nutzung auf dem eigenen Computer oder dem Familiencomputer kaufen

da ich ja sogar zwei schüler im haushalt habe stellt sich mir jetzt einfach die frage ob ich als mutti :D das auf dem familiencomputer installierte LR 3 somit nutzen darf?

lg, petra
 
Da die Lizenz für eine INSTALLATION gilt und nicht für einen USER (dieses Lizenzmodell gibt es auch, aber eher bei Software im Businessbereich), darfst du es natürlich nutzen.

Andernfalls würde Lightroom standardmässig auch nicht für alle Useraccounts auf einem Rechner installiert, sondern nur für einen bestimmten.

Deine Windowslizenz darf ja auch nicht nur der nutzen, der sie gekauft hat, sondern sie gilt ebenfalls für den Rechner ;)

Schüler und Studenten sind lediglich die einzigen BEZUGSBERECHTIGTEN Personen für die entsprechende Lizenz, nicht die einzigen ANWENDUNGSBERECHTIGTEN ;)
 
wer viel fragt, bekommt viel antwort ...
wie philosophisch :D

Da die Lizenz für eine INSTALLATION gilt und nicht für einen USER (dieses Lizenzmodell gibt es auch, aber eher bei Software im Businessbereich), darfst du es natürlich nutzen.

super, damit kann ich doch was anfangen - dankeschön!!!

lg, petra
 
Aber wie Du schon in dem zitierten Text im ersten Post schreibst:

Für die private Nutzung: Schüler oder Studenten, die für die Nutzung auf dem eigenen Computer oder dem Familiencomputer kaufen

Das bedeutet, daß Du die damit bearbeiteten Bilder nicht gewerblich verwenden darfst...


Gruss
Michael
 
Für Lehrer und Dozenten sieht das wieder anders aus:

LEHRER UND MITARBEITER

* Lehrer oder Angestellte an einer Grundschule oder weiterführenden Schule, Student an einer Universität oder Hochschule wie unten definiert

Für die private Nutzung: Lehrer oder Angestellte, die für die Nutzung auf dem eigenen, privaten Computer kaufen

Die Kinder und der Ehepartner dürfen hier wohl nicht. Oder zumindest darf nicht auf dem Familien-PC installiert werden.

Quelle: http://store2.adobe.com/cfusion/sto...re=OLS-EDU-DE&event=displayEduConditions&nr=0
 
ob ich als mutti :D das auf dem familiencomputer installierte LR 3 somit nutzen darf?

Ich will dich ja nicht enttäuschen, aber bist du "SCHÜLER UND STUDIERENDE", da "Berechtigt sind folgende Benutzergruppen"?

Aus den gepostetem Bedingungen geht doch klar hervor, dass die Nutzund unter der gegebenen Lizenz einer bestimmten Benutzergruppe vorbehalten ist, der du als "Mutti" leider nicht angehörst.

Die Definition was unter "SCHÜLER UND STUDIERENDE" zu verstehen ist steht ja ebenfalls dabei.

Es spielt keine Rolle auf welchem Rechner eine Software installiert ist und für wie viele Benutzer diese sich installieren läst, ausschlaggebend sind die Lizenzbedingungen unter denen die Software erworben wurde.

Fazit: Wenn du die Software auch nutzen möchtest, dann must eine vollwertige Lizenz kaufen!

Gerald
 
wer viel fragt, bekommt viel antwort ...

Das denke ich mir auch immer wenn ich mit 120 durch den Ort raße. So lange keiner Blitz ist das doch egal. Oder bei meinen kleinen Ladendiebstählen achte ich stets darauf nicht erwischt zu werden und schon ist es in Ordnung. Ich frage da nicht viel.

Nicht die Tat ist verwerflich, sondern das erwischen lassen.


Klärung:
Nicht dass ich mit dieser Aussage falsch herum verstanden werde: DAS IST SARKASTISCH GEMEINT! Als Abwer der Aussage, man brauche sich um Regeln nicht zu kümmern so lange man nicht erwischt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das bedeutet, daß Du die damit bearbeiteten Bilder nicht gewerblich verwenden darfst...

danke michael - aber bis ich soweit bin bilder gewerblich zu nutzen ist LR3 wahrscheinlich ein uralter hut...

"Berechtigt sind folgende Benutzergruppen"?

berechtigt zum kauf - das verstehe ich darunter, deshalb war meine frage auch nicht unter dem moralischen sondern dem rechtlichen aspekt formuliert.

Möglicherweise hat Adobe ja einen Trojaner eingebaut, der heimlich die Webcam aktiviert und guckt, ob da wirlich der Schüler oder seine Mama sitzt.

har har har - der war gut. aber am entsprechendem rechner ist keine webcam installiert :p

Nicht die Tat ist verwerflich, sondern das erwischen lassen.

schön wenn du dieser meinung bist ;-) würde ich so denken hätte ich die frage wohl nicht gestellt.

lg, petra
 
Hallo Petra,

ich stand vor Kurzem vor dem selben "Problem" und hab lange die Seiten von Adobe hin und her gelesen. Da steht unter anderem auch:

Nutzungsbeschränkungen
Pro Person darf innerhalb von 12 Monaten nur eine Lizenz für ein beliebiges Produkt der Adobe Student and Teacher Edition erworben werden. Die Lizenz darf nur auf dem eigenen Privatrechner verwendet werden. Produkte der Student and Teacher Edition dürfen nicht weiterverkauft werden.

Das ist doch eigentlich eindeutig. Wenn die Lizenz über einen gültigen Nachweis gekauft wird, kann sie auch auf Eurem Privat-Computer installiert und benutzt werden. Hier gibt es keinerlei Einschränkung bezüglich eines Nutzers. Das kannst Du problemlos machen ohne Sorge. Und der Nachweis geht ganz unkompliziert innerhalb eines Arbeitstages (bei mir zuletzt sogar am Wochenende).
Mal ehrlich, welcher Grundschüler mit 6 Jahren kauft und nutzt Programme wie Lightroom oder Photoshop. So naiv ist Adobe auch nicht. Das ist lediglich eine Möglichkeit, den Absatz der Software im Privatbereich zu forcieren. Macht doch Microsoft mit seinen Office-Pakten genauso.

Und die Programm sind neurdings sogar Update-fähig. Wobei aktuell die Updates teuerer sind als eine neue Vollversion.

Also keine Hemmungen. Bestellen, Schülerausweis scannen und einreichen, Testversion downloaden und schon mal loslegen. Ein bis zwei Tage später freischalten.

Viel Spaß
 
...


schön wenn du dieser meinung bist ;-) würde ich so denken hätte ich die frage wohl nicht gestellt.

lg, petra

Hast du das nun wirklich so aufgefasst, dass ich dieser Meinung wäre?

Aber hallo, den Wiederspruch zu dieser Meinung musst du doch erkannt haben? Beachte worauf ich geantwortet habe.
 
"Berechtigt sind folgende Benutzergruppen"?

berechtigt zum kauf - das verstehe ich darunter, deshalb war meine frage auch nicht unter dem moralischen sondern dem rechtlichen aspekt formuliert.

Tja, nur dass Du da zwei Denkfehler machst:
  1. Berechtigt zum Kauf von Adobe Schulversionen ist generell jeder. Nur leider enthält die Packung keine Seriennummer. Die musst Du bei Adobe beantragen. Und wenn sie Dich nicht als Schüler/Student anerkennen hast Du das Geld umsonst ausgegeben.
  2. Der rechtliche Aspekt betrifft die BENUTZUNG. Das sind keine KAUFbedingungen sondern NUTZUNGSbedingungen. Somit ist auch nur der Schüler/Student zur Nutzung berechtigt...
Was den moralischen Standpunkt angeht: Das muss natürlich erst einmal jeder mit sich alleine ausmachen. Aber denk' daran, dass der vor Gericht nicht zählt.

Ausserdem (An die Allgemeinheit hier gewandt): Wollt Ihr Euren Arbeitsplatz behalten? Möchtet Ihr für Eure Arbeit bezahlt werden? Genau das wollen die Software-Entwickler auch...


Gruss
Michael
 
Voe allen Dingen muss man das Thema alle 14 Tage durchkauen, solange, bis Adobe den Sack ganz für vergünstigte Versionen zu macht:rolleyes: VHS-Teilnahme ist schon Geschichte:ugly:.
 
[*]Berechtigt zum Kauf von Adobe Schulversionen ist generell jeder. Nur leider enthält die Packung keine Seriennummer.

Die Packung von Lightroom enthält eine Seriennummer. Auch die Schüler/Studenten/Dozentenversion.

Generell ist Lightroom "anders" als andere Adobe-Produkte. Es telefoniert nicht nach hause, keine Online-Freischaltung, Seriennummer auf der Verpackung, enthält alle Sprachen und beinhaltet sowohl Mac/Windows-Version.

Und die Schüler/Studenten/Dozentenversion darf man kommerziell benutzen. Sagt jedenfalls unimall.

Herwig
 
Schüler und Studenten sind lediglich die einzigen BEZUGSBERECHTIGTEN Personen für die entsprechende Lizenz, nicht die einzigen ANWENDUNGSBERECHTIGTEN ;)
Kommt drauf an was Adobe darunter versteht, das Verkauf und Weitergabe nicht gestattet sind. Wenn die Mutter LR/CS für den Nachwuchs kauft, aber ausschließlich selbst nutzt, ist das - bei strenger Auslegung - eine Weitergabe...

Möglicherweise hat Adobe ja einen Trojaner eingebaut, der heimlich die Webcam aktiviert und guckt, ob da wirlich der Schüler oder seine Mama sitzt. Daher sollte man lieber nachfragen, damit auch alles seine Ordnung hat. ;)
Wenn man die dann gekaufte Software ebenso illegal benutzt, hät man die Version auch fast direkt aus dem Netz ziehen können. (Ok, dann hätte Adobe gar kein Geld gesehen, ja, aber illegal ist illegal, halblegal gibts nicht)
Das bedeutet, daß Du die damit bearbeiteten Bilder nicht gewerblich verwenden darfst...
Nein das bedeutet es speziell seit CS5 nicht mehr. Die CS5-Edu-Versionen dürfen nämlich kommerziell genutzt werden.
Die Packung von Lightroom enthält eine Seriennummer. Auch die Schüler/Studenten/Dozentenversion.
Also meine Seriennummer von CS5 und LR3 musste ich bei Adobe beantragen und den Status des Studenten per Immatrikulationsbescheinigung nachweisen.
Im Karton war nur eine Berechtigungsnummer, keine Seriennummer. Mit dieser Berechtigungsnummer musste ich die Testversion(!) in eine Vollversion umwandeln. Ohne die Umwandlung hab ich halt eine 30-Tage-Testversion gekauft.
Generell ist Lightroom "anders" als andere Adobe-Produkte. Es telefoniert nicht nach hause, keine Online-Freischaltung, Seriennummer auf der Verpackung, enthält alle Sprachen und beinhaltet sowohl Mac/Windows-Version.
Kann ich für mein Lightroom bei der Seriennummer nicht bestätigen (kauf bei unimall)
Und die Schüler/Studenten/Dozentenversion darf man kommerziell benutzen.
Das darf man auch mit CS5. Das wurde von 4 auf 5 geändert, gibt ja auch nur noch eine ermäßigte Version.
 
berechtigt zum kauf - das verstehe ich darunter, deshalb war meine frage auch nicht unter dem moralischen sondern dem rechtlichen aspekt formuliert.

Meine Aussage war auf den rechtlichen Aspekt bezogen. Meiner bescheidenen Meinung nach ist Bezugsberechtigter und berechtigter Anwender ein und dieselbe Person.

Geht auch aus ...

http://store2.adobe.com/cfusion/store/html/index.cfm?store=OLS-EDU-DE&event=displayEduConditions&nr=0&promoid=FCRWP

Für die private Nutzung: Schüler oder Studenten, die für die Nutzung auf dem eigenen Computer oder dem Familiencomputer kaufen

eindeutig hervor.

Wenn du dir für deinen persönlichen Bedarf eine vergünstigste Lizenz besorgst, dann kannst du dir auch gleich einen KeyGen aus dem Netz ziehen. Rechtlich dürfte das in etwa auf dasselbe rauslaufen, ob es rauskommt und ob es Adobe verfolgt oder nicht ist eine andere Geschichte.

Letzlich 100%ige Gewissheit kann dir nur ein Anruf bei Adobe bringen, denn die wissen genau wie ihr Lizenzen auszulegen sind.

Gerald
 
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