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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

Ronny, such mal den begriff "beiwerk" bei der datenerhebung und wo da steht "kein problem", wenn du das hast sprechen wir weiter.

Finden wirst du das strafmass und ein paar ausnahmen die auf uns nicht zutreffen. Es ist jetzt wirklich nicht mehr angesagt das runter zu spielen, weil das verhindert eine vernuenftige reaktion.

w
 
Ronny, such mal den begriff "beiwerk" bei der datenerhebung und wo da steht "kein problem", wenn du das hast sprechen wir weiter.

Finden wirst du das strafmass und ein paar ausnahmen die auf uns nicht zutreffen. Es ist jetzt wirklich nicht mehr angesagt das runter zu spielen, weil das verhindert eine vernuenftige reaktion.

w

Welche Daten erhebe ich denn ohne sinnvolles Datum (z.B. 1.1.1980)?
 
Er spielt ja nichts runter, er nutzt nur seinen Verstand. Auch vor der DSGVO wurden solche Sachen hier diskutiert, denn auch vorher war es schon nicht erlaubt, Menschen abzhulichten, wenn die es nicht wollten und das herum zeigen in den Foren schon gar nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er spielt ja nichts runter, er nutzt nur seinen Verstand. Auch vor der DSGVO wurden solche Sachen hier diskutiert, denn auch vorher war es schon nicht erlaubt, Menschen abzhulichten, wenn die es nicht wollten.

Das ist nicht das thema, bitte mehr verstand nutzen. :)

w
 
Welche Daten erhebe ich denn ohne sinnvolles Datum (z.B. 1.1.1980)?

Das weiss ich nicht, ich kann dir aber sagen bilder von handys, oder generell digitalen kameras werden als datenerhebung eingestuft und auch so behandelt.
Das brauchen wir hier nicht diskutieren.
Das heisst nicht das ich das gut finde, das heisst nur das es unbestreitbar so ist und dich in groesste schwierigekeiten bringen wird, wenn du das ingnorierst.

Da hilft es auch nicht, wenn manni, oder irendein anderer freak, oder das ganze forum das nicht glauben will und "auf deiner seite ist".
Ich bin auf der gleichen seite, tortzdem muss man gesetze beachten wir koennen das nicht abstimmen hier. Wir muessen es zur kenntnis nehmen.

w
 
Menschen die explizit nicht wollen sind nicht das thema.
Bitte verwirr die leute doch nicht.


w


Wenn du die Leute nicht fragst, kannst du nicht wissen, ob sie es gut heißen. Woher kam da bisher deine Rechtssicherheit, wenn du es trotzdem gemacht hast.

Es geht Tsu Nami um Menschen, die sich an öffentliche Plätzen aufhalten und damit auf Bilder erscheinen können, die nichts mit ihrer Person selbst zu tun haben.
 
Richtig. Es geht um Fotos von öffentlichen Plätzen, bei denen die Personen zufällig auf dem Bild sind.:) Das ging bisher und war kein Problem. Jetzt aber, wenn man streng nach den Worten der DSGVO geht handelt es sich bei dem Auslösen eines Bildes aber bereits um eine "Datenerhebung" und für diese benötigt man halt eine Zustimmung von ALLEN sichtbaren Personen BEVOR man die Daten erhebt...... Und auch, wenn man die Datum und Uhrzeit der Kamera auf "unsinniges" stellt, und die EXIF-Daten löscht, hat man ja trotzdem Daten, nämlich die "Bilddaten".........

In wie weit die Vernunft hier siegt wird man sehen. Aber wenn man nach den Worten der DSGVO geht dann ist man tatsächlich potentiell mit einem Bein im Knast. Das ist absurd, aber es ist so.

Ich werde natürlich weiter fotografieren. Aber.............
 
Und dazu hat User Blechvogl schon mehrfach eine Aussage des Bundesministerium für Inneres hier eingebunden.


Deswegen sag ich ja, einfach mal den gesunden Menschenverstand nutzen.
 
Also ich sehe das so:
1. Es muss sich erst mal jemand durch das Fotografieren gestört fühlen.
(Ich muss ja niemenden ungefragt auf die Pelle rücken, hab ich noch nie gemacht).

2. Wenn jemand nicht fotografiert werden will, zeigt oder sagt er mir das irgendwie. Das respektiere ich einfach.

3. Wenn ich diese beiden Punkte nicht berücksichtigt habe, muss er erstmal klagen.

4. Dann habe ich keine sinnvollen Daten in der Kamera (1.1.1980). Das Bild selbst sehe ich nur in Ausnahmefällen als Datensatz. Meistens kann man aus dem Bild nicht schließen, wann es aufgenommen wurde...

5. Dann fotografiere ich immer nur privat und für meinen Haushalt.

6. Dann gilt immer noch das KUG oder die Informationsfreiheit, beide müssen erstmal gegen das Recht auf das eigene Bild abgewogen werden.

Also ich sehe hier viele Punkte, die ich erstmal missachten muss bzw. meinen Verstand ausschalten muss bevor ich vorm Kadi lande. Und dann stellt sich natürlich die Frage: verdient vorm Kadi...

Ergo: Ich mache weiter wie bisher. Mit Umsicht und gesundem Menschenverstand. Das reicht mir als Versicherung, mehr brauch ich nicht.
 
Richtig. Es geht um Fotos von öffentlichen Plätzen, bei denen die Personen zufällig auf dem Bild sind.:) Das ging bisher und war kein Problem. Jetzt aber, wenn man streng nach den Worten der DSGVO geht handelt es sich bei dem Auslösen eines Bildes aber bereits um eine "Datenerhebung" und für diese benötigt man halt eine Zustimmung von ALLEN sichtbaren Personen BEVOR man die Daten erhebt......

Nein, das stimmt nicht, es gibt auch noch andere Möglichkeiten neben der Einwilligung, z.B. das berechtigte Interesse des Fotografen. Und wenn Du das Bild wirklich nur für Dein privates Fotoalbum machst und nur Tante Klara beim Diaabend zeigst, brauchst Du IMHO gar nichts, denn für diesen Fall gilt die DSGVO nicht.
Das wurde hier doch alles nun bereits mehrfach erklärt und erläutert, z.B. hier. Ich fände es denen gegenüber, die sich hier die Mühe machen, uns Laien das Gesetz begreifbar zu machen, schon fair, erst mal ein bisschen zu lesen bevor immer wieder die gleichen unsinnigen Behauptungen aufgestellt werden... :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
es ist ja gut und schön, dass es schon wieder Tausende von Bildern in den verschiedenen Sozialen Netzwerken und auf (privaten) Internetseiten gibt, aber die Rechtssicherheit ist dennoch nicht gegeben.

Richtig.
Das war aber vor dem 25.5. auch schon so.
Das verbreiten von Personenbildern ohne deren ausdrückliche Zustimmung was schon immer (seit Bismarcks Sterbebild, oder so), verboten.
Dazu gibt es Ausnahmen (Presse, Kunst). Im Zweifel wägt ein Gericht ab.
Die DSGVO gilt für Firmen, Behörden, Vereine (war afaik bei der "alten" Datenschutzgesetzgebung nicht anders).
 
Bei nicht gewerblichen Fotos von öffentlichen Plätzen, bei denen Menschen Beiwerk sind, wird erstmal nichts passieren. Sollte sich ein Fotografierter nachher daran stören, müsste er sich beim Datenschutzbeauftragten seines Bundeslandes über dich beschweren. Die Datenschutzbeauftragten sind aber der Meinung, dass für diese Art Fotos keine Einwilligung nach DSGVO notwendig ist. Die Beschwerde wird also ins Leere laufen.
 
Der untätige Gesetzgeber

Wir haben das Thema hier an den verschiedenen Stellen schon ausführlich diskutiert. Daher werde ich nicht mehr im Detail darauf eingehen.

Die DSGVO wirkt unmittelbar als geltendes Recht und jede Ausgestaltung der Öffnungsklauseln muss konform zur DSGVO sein.

Der Gesetzgeber der Bundesrepublik hat als einer der ersten Gesetzgeber aller Mitgliedstaaten eine Ausgestaltung in Form des BDSG Neu vorgelegt.

Weiterhin ist der Gesetzgeber der Auffassung, dass das KUG eine Ausgestaltung im Sinne der DSGVO darstellt. Diese Auffassung hat zumindest den Vorteil, dass auf eine über 100 Jahre fortlaufende Rechtsprechung zurück gegriffen werden kann.

Meines Wissens gibt es genau zwei, Österreich und Schweden, die die Tatbestände des KUG in einer eigenen, neuen Gesetzgebung zur DSGVO geregelt haben.

Das sind die Tatsachen zu dem Thema.
 

Man muss schon den ganzen Abschnitt lesen und leicht verständlich ist er auch nicht.

§ 32 BDSG Neu 1, 1
https://dsgvo-gesetz.de/bdsg-neu/32-bdsg-neu/

Ich sehe nicht, dass das auf analoge Fotografie zutrifft.

Eine Portrait-Fotografie als solche immer eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Siehe hierzu Art. 4, 1 DSGVO

"oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;"

Bitte was kann denn noch mehr "Ausdruck der physischen und physiologischen Identität" sein, als ein Gesicht?

§ 32 BDSG Neu 1, 1 hilft hier überhaupt nicht weiter, weil hier ausdrücklich von

"eine Weiterverarbeitung analog gespeicherter Daten betrifft, bei der sich der Verantwortliche durch die Weiterverarbeitung unmittelbar an die betroffene Person wendet, der Zweck mit dem ursprünglichen Erhebungszweck gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 vereinbar ist."

1. Wird hier sogar explizit festgestellt, dass für die Erhebung die DSGVO zutrifft und die Ausnahme nur für die Weiterverberarbeitung gilt

2. Kann ich mir überhaupt nur bei einer Sofortbildkamera vorstellen, dass sich unmittelbar an den Betroffenen gewendet wird.

3. Ist eh Schluss, wenn ich die Negative oder Abzüge systematisch ordne und archiviere.
 
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