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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Reicht es wenn ich das Zubehör auch auf eine aktuellen Tageszeitung fotografiere? Hab das bei gebrauchten Kameras mit erworben bzw. getauscht gegen anderes zubehör das ich nicht mehr benötige und somit keine Rechnung dafür.
 
Reicht es wenn ich das Zubehör auch auf eine aktuellen Tageszeitung fotografiere? Hab das bei gebrauchten Kameras mit erworben bzw. getauscht gegen anderes zubehör das ich nicht mehr benötige und somit keine Rechnung dafür.

Hallo Dr. Rasen,
für Kleinteile für die keine Rechnungen vorliegen kannst Du uns bei Antragsstellung Fotos auf aktueller Tageszeitung übersenden.

Gruß
Sven
 
da es grad in einem anderen thread wieder aktuell wurde: nikon sagt bei garantiereparatur, dass der schaden durch gewalteinwirkung von außen zustande gekommen ist und übernimmt keine kosten für die reparatur. jedoch hat man keine ahnung wann/wie/wo es zur gewalteinwirkung kam und es gibt außen beim objektiv auch keine spuren, lediglich im inneren.
würde die versicherung zahlen?

vielen dank
 
Auch ich habe eine Frage: Die 50D habe ich damals zum Neupreis von gut 900 Euro gekauft. Wie ist das jetzt mit dem Zeitwert - ist der Zeitwert der Wert, den ich in der Gebrauchtpreisliste finde? 50% von 900 Euro sind 450€ und da ist die 50D mit ihren 550€ in eurer Liste ja nicht mehr weit entfernt von ... im Schadensfall würde ich dann, sobald dieser Wert unterschritten wird, nurnoch 450€ bekommen?

Und:

Gibt es bei Befinden der Kamera im Auto zum Zeitpunkt eines evtl. Diebstahls wirklich keine Einschränkungen? Wie muss die Kamera im Auto gesichert werden?
 
da es grad in einem anderen thread wieder aktuell wurde: nikon sagt bei garantiereparatur, dass der schaden durch gewalteinwirkung von außen zustande gekommen ist und übernimmt keine kosten für die reparatur. jedoch hat man keine ahnung wann/wie/wo es zur gewalteinwirkung kam und es gibt außen beim objektiv auch keine spuren, lediglich im inneren.
würde die versicherung zahlen?

vielen dank

Hallo,

wenn die Ursache des Schadens ein versichertes Ereigniss ist wird dieser von der Versicherung übernommen, allerdings musst Du schon sagen können wie es passiert ist !


Und:

Gibt es bei Befinden der Kamera im Auto zum Zeitpunkt eines evtl. Diebstahls wirklich keine Einschränkungen? Wie muss die Kamera im Auto gesichert werden?

Dazu zitiere ich am besten einmal direkt aus den Bedingungen:

§ 5 Versicherungsschutz in Fahrzeugen

1. Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigten Kraft-, Luft-, Wasser- und Campingfahrzeugen (auch Wohnwagen) besteht nur, solange sich die versicherten Sachen in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum
des allseits verschlossenen Fahrzeugs befinden, die versicherten Sachen dürfen von aussen nicht ohne weiteres erkennbar sein (Abdeckung durch eine Decke oder ähnliches). In Cabrios besteht Versicherungsschutz nur im durch Verschluss gesicherten und von außen nicht einsehbaren Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs.


2. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr beträgt die Selbstbeteiligung für die in Abs. 1 genannten Fälle 20% , mindestens aber die beantragte Selbstbeteiligung. In Packboxen oder Beiwagen von Krafträdern sowie in Anhängern, ausgenommen Wohnwagen, besteht kein Versicherungsschutz in Fällen von
Diebstahl oder Einbruchdiebstahl.

.......

Gruß
Sven
 
Hallo,

wenn die Ursache des Schadens ein versichertes Ereigniss ist wird dieser von der Versicherung übernommen, allerdings musst Du schon sagen können wie es passiert ist !


.......

Gruß
Sven

okay, das wollte ich wissen. dankeschön!

edit: aber so wie ich euch kenne, ist es dann, also sobald nikon einen den garantie-reparaturantrag ablehnt, wohl zu spät um noch die versicherung geltend zu machen, der schaden muss ja unverzüglich gemeldet werden, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie wird eigentlich generell mit "alten Optiken" umgegangen?

Sagen wir, ich habe ein 40 Jahre altes Objektiv, wofür ich beim Händler kürzlich 1000€ gezahlt habe - das Objektiv selbst lässt sich natürlich nicht mehr kaufen und das aktuelle Modell kostet 2.500€

Ich nehme an, ich setze dann die 1000€ für die Versicherungssumme an und sehe dann ggfs. zu, dass ich beim Totalschaden/Verlust entsprechenden Ersatz für ebendiesen Betrag bekomme?

Und wie sieht es bei gebrauchten Objektiven aus, die ich aus privater Hand gekauft und bis auf die Überweisung keine Dokumentation habe?
 
okay, das wollte ich wissen. dankeschön!

edit: aber so wie ich euch kenne, ist es dann, also sobald nikon einen den garantie-reparaturantrag ablehnt, wohl zu spät um noch die versicherung geltend zu machen, der schaden muss ja unverzüglich gemeldet werden, oder?

Nein, so sind wir nicht ! :)


Wie wird eigentlich generell mit "alten Optiken" umgegangen?

Sagen wir, ich habe ein 40 Jahre altes Objektiv, wofür ich beim Händler kürzlich 1000€ gezahlt habe - das Objektiv selbst lässt sich natürlich nicht mehr kaufen und das aktuelle Modell kostet 2.500€

Ich nehme an, ich setze dann die 1000€ für die Versicherungssumme an und sehe dann ggfs. zu, dass ich beim Totalschaden/Verlust entsprechenden Ersatz für ebendiesen Betrag bekomme?

Und wie sieht es bei gebrauchten Objektiven aus, die ich aus privater Hand gekauft und bis auf die Überweisung keine Dokumentation habe?

Hallo Michael,

dazu zitiere ich am besten aus unseren FAQ von der ersten Seite dieses Treads:

Können auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichert werden ?
Gerne können Sie auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichern, hiervon benötigen wir als Besitznachweis Fotos auf einer aktuellen Tageszeitung, auf denen man sowohl den Gesamtzustand wie auch die Serien Nr. erkennen kann, also 2-3 Fotos je Gegenstand. Diese Bilder können Sie uns
als Mailanhang im JPG-Format übersenden.

Welche Werte müssen im Antrag angegeben werden ?
Im Antrag müssen Sie für gewöhnlich den aktuellen Neuwert, wie Sie ihn zur Zeit bei einem Fachhändler im Internet bezahlen müssen (z.B. www.foto-koester.de / www.foto-koch.de / www.foto-erhardt.de )angeben. Nur wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gesunken ist, muss nur noch der Zeitwert angegeben werden.

Wie lange können Gegenstände zum Neuwert versichert werden ?
Solange der Zeitwert über 50% des Neuwertes liegt können Gegenstände zum Neuwert versichert werden.

Gruß
Sven
 
Nein, so sind wir nicht ! :)


Welche Werte müssen im Antrag angegeben werden ?
Im Antrag müssen Sie für gewöhnlich den aktuellen Neuwert, wie Sie ihn zur Zeit bei einem Fachhändler im Internet bezahlen müssen (z.B. www.foto-koester.de / www.foto-koch.de / www.foto-erhardt.de )angeben. Nur wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gesunken ist, muss nur noch der Zeitwert angegeben werden.


D.h. für einen gebraucht gekauftes Objektiv (sagen wir hat mich 200€ gekostet), was aber bei amazon für 350 gehandelt wird, gebe ich dann die 350 an?

mfG
 
Hallo, ist die Kamera usw. im Rucksack (Rücken bzw. Soziussitz) oder Seitentasche bei Motorradfarten mitversichert?

Gibt es Einschränkungen?


mfg
 
D.h. für einen gebraucht gekauftes Objektiv (sagen wir hat mich 200€ gekostet), was aber bei amazon für 350 gehandelt wird, gebe ich dann die 350 an?

mfG


Ja

Hallo, ist die Kamera usw. im Rucksack (Rücken bzw. Soziussitz) oder Seitentasche bei Motorradfarten mitversichert?

Gibt es Einschränkungen?


mfg


Ja, die Ausrüstung ist auch auf den Motorrad gegen Beschädigungen z.B. bei Unfall versichert, nur gegen Diebstahl besteht kein Versicherungsschutz in Sidecases oder ähnlichem.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Könnte ich, wenn ich mein Equipment diese Woche versichere, nächste Woche (da fahr ich nämlich weg *g*) schon Versicherungsschutz haben?
Also geht das auch rückwirkend, wenn der Vertrag noch nicht durch ist?

Lg Jessi :)
 
Könnte ich, wenn ich mein Equipment diese Woche versichere, nächste Woche (da fahr ich nämlich weg *g*) schon Versicherungsschutz haben?
Also geht das auch rückwirkend, wenn der Vertrag noch nicht durch ist?

Lg Jessi :)

Ich kann zwar nicht für den Versicherer antworten, hab aber gestern per Mail alles hingeschickt und ab heute Versicherungsschutz.

Gruß René
 
Hallo Sven,

worin besteht der DSLR-Forum-Vorteil gegenüber einer "normal" (über die Homepage) abgeschlossenen Versicherung?

Gruss
 
Könnte ich, wenn ich mein Equipment diese Woche versichere, nächste Woche (da fahr ich nämlich weg *g*) schon Versicherungsschutz haben?
Also geht das auch rückwirkend, wenn der Vertrag noch nicht durch ist?

Lg Jessi :)

Hallo Jessi,

an Arbeitstagen können wir die Deckung für gewöhnlich innerhalb von 24 Stunden bestätigen.



Hallo Sven,

worin besteht der DSLR-Forum-Vorteil gegenüber einer "normal" (über die Homepage) abgeschlossenen Versicherung?

Gruss

Hallo,

Durch den Abschluss über das Forum unterstützt Ihr das Forum da dieses dann eine kleine Provision erhält.

Gruß
Sven
 
Ich würde auch gerne eine Fotoversicherung bei Euch abschließen. Habe beim Kauf meines Berlebach-Stativs ne Werbeflyer im Paket vorgefunden und bin nun auch auf diesen Thread gestoßen.

Was mich konkret noch interessieren würde:

Ich habe auf Eurer Homepage gelesen, dass sich bei schadensfreien Jahren die Selbstbeteiligung alljährlich verringert um am Ende gar bei 0 Euro anzukommen.

Nun würde ich also gerne eine Selbstbeteiligung von 250 Euro wählen (leider kann man nicht 500 Euro Selbstbeteiligung wählen).
Meine Frage: Wenn man später, also z.B. nach 1-2 Jahren weitere Objektive mit einschließen möchte, gilt die dann erreichte Selbstbeteiligung auch für die neu eingeschlossenen Objektive oder muss man wieder von vorne (also bei der Maximalsumme anfangen?).


Über eine kurze Antwort bei Gelegenheit würde ich mich sehr freuen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde auch gerne eine Fotoversicherung bei Euch abschließen. Habe beim Kauf meines Berlebach-Stativs ne Werbeflyer im Paket vorgefunden und bin nun auch auf diesen Thread gestoßen.

Was mich konkret noch interessieren würde:

Ich habe auf Eurer Homepage gelesen, dass sich bei schadensfreien Jahren die Selbstbeteiligung alljährlich verringert um am Ende gar bei 0 Euro anzukommen.

Nun würde ich also gerne eine Selbstbeteiligung von 250 Euro wählen (leider kann man nicht 500 Euro Selbstbeteiligung wählen).
Meine Frage: Wenn man später, also z.B. nach 1-2 Jahren weitere Objektive mit einschließen möchte, gilt die dann erreichte Selbstbeteiligung auch für die neu eingeschlossenen Objektive oder muss man wieder von vorne (also bei der Maximalsumme anfangen?).


Über eine kurze Antwort bei Gelegenheit würde ich mich sehr freuen!

Hallo,
der Schadensfreiheitsrabatt gilt für den Vertrag, Du kannst also ohne Auswirkungen neue Gegenstände in den Vertrag einschliessen.

Gruß
Sven
 
auch Laptops und Tablett PC (iPad, Galaxipad ect.) können über die Fotoversicherung versichert werden, allerdings nur zusammen mit einer Fotoausrüstung.

Gruß
Sven



auf jeden Fall schonmal einen dicken (y) für die Versicherung.

Wie ist das mit Laptop zusammen mit der Fotoausrüstung versichert zu verstehen bzw. wie gebe ich das am besten an?
 
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