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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Jo, gerade eben am Flughafen München...

Ich will ja alles korrekt machen, also mit meiner Ausrüstung und Laptop zur Zollabfertigung Ausfuhr.
Ne halbe Stunde angestanden um mir dann sagen zu lassen, ich kann da ohne Rechnung nix machen...
Ich: na wenn ich alle Rechnungen mitnehme, bräuchte ich ja nicht hier stehen oder?!
Er: ähm... Ja... Ich frag mal drüben in der Zollstelle...
Ja ne, ohne vorausgefülltes Blatt und Rechnung geht das nicht. Da müssen sie zum Hauptzollamt. o_O
Ich: Na auf der offiziellen Seite des Zolls steht, ich muss mir das bei JEDER Zollstelle unter Vorlage der Teile ausstellen lassen!
Er: Ähm... Ja... Ich frag noch mal... Die andere Stelle: nö, ohne Rechnung geht das nicht...

Er: Ja wenn sie die Rechnungen noch haben, kann man das ja auch im Nachhinein ja noch klären... :eek:
Ja genau, dann hab ich die Rennerei :mad:

Also bin ich nun OHNE Bescheinigung unterwegs...
Schauen wir mal...

Ich könnte Kotzen! Wenn ich bei der Wiedereinreise dann Rennerei bekomme, mach ich nen Fass auf im Flughafen!!! :mad:

Behörden eben...
 
Wenn Ihr mal am Flughafen erlebt, was da los ist, wenn 2-3 Maschinen nach Asien abgefertigt werden und dann so ca. 1000 Leute für Koffersets, Topfsets etc. eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung wollen, dann bekommt ihr vielleich einen etwas andere Blick auf die Zöllnerinnen und Zöllner...

Und mit Rechnunge habe ich noch nie Rennerei gehabt. Und da muss nicht zwangsweise für jedes Teil eine vorhanden sein. Die Zöllner sind ganz gut informiert und schauen meist nur dann auf die Ausrüstung, wenn
- Der Flug aus einer Gegend kommt wo man so was eben oft und günstig kaufen kann (bei meiner Einreise aus dubai hat kein Mensch auf die Cam geschaut,weil in Dubai für Pentax nix zu bekommen ist... das hat mir der Zöllner bei der Ausreise dorthin schon grinsend prophezeit.)
- Das Teil neuester Bauart ist (die kennen ihre Objekte schon recht gut) und auch neu aussieht. Wegen eines ollen 50ers sagt da niemand was...
 
Wenn mir der Zöllner gesagt hätte "Schau mal was hier los ist, lass einfach bleiben...", dann hätte ich sicher mehr Verständnis dafür als ein Zöllner der mich anschaut und mit den Schultern zuckt "ähm, keine Ahnung von was du da redest..." ;)

Zumal mir bei meiner letzten Reise der Zöllner am Terminal 2 noch gesagt hat: "Für diese Reise brauchen sie nix, aber bekommen würden sie das ganze dann hier bei uns..."

Also gibt es das ganze ja anscheinend doch dort...


Gruß

V2
 
Ich habe es bei meinen Reisen bisher versäumt so eine Erklärung zu machen, hatte aber auch noch nie Probleme damit bei der Wiedereinreise.
Dabei habe ich immer die Fotoausrüstung und meinen Laptop.

Gruss

mcinternet
 
Ich habe es bei meinen Reisen bisher versäumt so eine Erklärung zu machen, hatte aber auch noch nie Probleme damit bei der Wiedereinreise.
Dabei habe ich immer die Fotoausrüstung und meinen Laptop.

Gruss

mcinternet

Solange dich keiner kontrolliert bekommst du ja auch keine Probleme. Lustig wird es halt wenn man kontrolliert wird und einem die Herren nicht glauben das man das Zeug in DE gekauft hat. Den Aufwand und Stress kann man halt mit dem Wisch gut vermeiden.
 
Aber mit Rechnungen glauben die Herren das, auch ohne Rennerei.... und mit Rechnung bekomme ich auch problemlos eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung. Halt nicht unbedingt auf die letzte Minute, etwas Luft müsste schon sein. Immerhin ist der Zoll noch VOR der Security-Schleuse und VOR der eventuellen Ausreise aus D...
 
Wenn ich die Rechnungen mit mir führe, brauche ich die Bescheinigung ja nicht!
Und wenn es auf der offiziellen Seite des Zolls so beschrieben wird wie es zu handhaben ist, dann gehe ich auch davon aus dass dem so ist!

Wie gesagt, bin gespannt wie es bei der Wiedereinreise wird...

Ich bin bisher auch nie kontrolliert worden wenn ich durch die grüne Schleuse gegangen bin aber irgendwann ist immer das erste mal ;)
 
Hallo miteinander,

ich hab Info-Stress mit dem Zoll. Ich hatte zu dem Thema 2-3 Fragen und habe diese per Mail gestellt. Antwort: exakt das was auf der Homepage von denen steht und was mich erst zum fragen brachte. Zweite Mail war auch nicht besser.

Eher verwirrend ... zumindest wenn ich hier den Ursprungsthread hier lese wo steht "Voraussetzung zur Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung ist allerdings, dass man eine Rechnung vorlegen kann, damit nachvollziehbar ist, dass die Ware in der EU erworben wurde." <- laut Zoll ist die Nämlichkeitsbescheinigung eben genau dafür da, wenn man KEINE RECHNUNG hat und problemlos wieder einreisen kann.

Was den nun?

Ich habe nicht auf allen Rechnungen eine Seriennummer - dazu sind einige Rechnungen auch nicht mehr so auffindbar.

Was man mir auch zweimal nicht beantworten wollte:
Muß ich beim erstellen der Nämlichkeitsbescheinigung ALLE Geräte (2x Kamera, 4 Objektive, Imagetank, Ext. HDD usw.) mit bringen? Ich hab jetzt erstmal eine Liste mit allem gemacht was ich mitnehme (brauch ich auch im 2. Zielland auf der Rundreise, da ich da angeben muss, was ich einführe): Herstellerbezeichnung, Art des Gerätes, Seriennummer, wo die Seriennummer zu finden ist (für mich, damit ein Abgleich ggf. schneller geht, da man nicht mehr suchen muss)

Gebt ihr hier auch SD-Karten an? Akkus?

Und was mir der Zoll leider auch nicht sagen konnte: woran erkenne ich zu welchem Zollamt ich muß? Wir haben in Köln ganze 5 ;( weiß das hier zufällig einer? Persönlich kenne ich nur eines - 3-4h Wartezeit - wenn man früh da ist ........

Grüße
 
Hallo miteinander,

...
Eher verwirrend ... zumindest wenn ich hier den Ursprungsthread hier lese wo steht "Voraussetzung zur Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung ist allerdings, dass man eine Rechnung vorlegen kann, damit nachvollziehbar ist, dass die Ware in der EU erworben wurde." <- laut Zoll ist die Nämlichkeitsbescheinigung eben genau dafür da, wenn man KEINE RECHNUNG hat und problemlos wieder einreisen kann.

Was den nun?

Auch hallo.
Der von dir angesprochene Ratgeber ist sieben Jahre alt. Nicht alles was damals galt, ist heute noch so.

Zuerst stellt sich die Frage, ob du eine Bescheinigung als Privatreisender oder für gewerbliche Zwecke (Berufsausrüstung z.B. ) benötigst.

Gewerblich: Dein nächstgelegenes Zollamt ist zuständig für die Ausstellung einer INF3. Dazu bedarf es grundsätzlich keiner Rechnung. Werden Unregelmässigkeiten vermutet, kann man dir die Betriebsprüfung zu Hause vorbeischicken.

Privat: Für neuwertige Fotoausrüstung empfiehlt es sich eine "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung" ausstellen zu lassen. Die bekommt man nicht beim Zollamt sondern am Flughafen direkt. Für gebrauchte Ausrüstung mit Nutzungsspuren ist das unnötig.
Hast du Kaufrechnungen zum Gegenstand, kannst du statt der Nämlichkeitsbescheinigung auch diese mitnehmen. Eine Idee ist es auch, die Rechnungen einzuscannen (fotografieren) und auf dem Tablet zu speichern. Spart man sich den Papierkram.

Auch hier nochmal: Bei Privatreisen gibt es keine Verpflichtung eine Nämlichkeitsbescheinigung ausfüllen zu lassen. Sie kann aber ggf. bei einer Einreisekontrolle hilfreich sein. Genauso aber auch Rechnungen, Schriftverkehr bei Gebrauchtkauf, usw.

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=6F9795BBD63D0088FD3C
 
Zuletzt bearbeitet:
Privat ... und Gebrauchsspuren kaum vorhanden. Aber selbst wenn - ich hab keine Lust nach 12h Flug noch groß mit dem Zollbeamten in DE zu Diskutieren - lieber zu viel auf den wisch drauf, als unnötiger Stress. Wenn ich diesen Mailverkehr mit dem Zoll schon sehe, bestätigt mich das nur das zu machen :(

Die bekommt man nicht beim Zollamt sondern am Flughafen direkt.

dazu schrieb man mir: "Grundsätzlich kann die Abfertigung das Formular 0330 durch jedes Zollamt (sogenanntes Binnen- oder Grenzzollamt) erfolgen, wenn dieses für die Warenabfertigung ausgestattet ist." und verwies mich auf die Zollseite für Köln wo ich jetzt alle 5 Zollämter anschreiben soll (meine Hoffnung war ja, das die wissen was ihre Kollegen wo machen können) - man erwähnte nicht das ich das nur am Flughafen machen kann. Wobei eines natürlich am Flughafen Köln/Bonn ist.

Muß ich den meine Gerätschaften etc. mit zum Zollamt nehmen um quasi zu beweisen das ich die wirklich habe? Oder reicht es wenn ich das alles entsprechend notiert habe (Bezeichnung, Seriennummer etc. pp) und dann in das Formular (was zu klein ist ... bei Handschriftlich) eintrage?


Dein Link landet in einer toten Session. Aber den Link zum Formular hab ich schon - Danke ;)
 
Wie gesagt.. in sieben jahren hat sich einiges verändert :D
Ich bin nun ein paar Jahre raus aus der Materie und mit den neuesten Änderungen nicht mehr vertraut. Früher wars so: INF3: nächstgelegenes Zollamt. Vereinfachte: Flughafenzoll.

Aber auf Zoll.de stehts ja genau:


Als Nämlichkeitsnachweis dient das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt.
Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist.
Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.




Es reicht übrigens, wenn man eine Liste am PC erstellt. Die wird dann an das Formular angestempelt. So muss man nicht alles in das kleine Feld quetschen.

Hier auch der Text speziell für Kamerausrüstung:
http://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0028_fotoausruestung_im_urlaub.html?nn=18658
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider hatte ich keinen Erfolg mit der Suchfunktion und hoffe nun, ihr könnt mir weiterhelfen.
Wir fliegen in die USA, und zwar nicht von Deutschland aus, sondern von und nach Amsterdam.

Was muss ich bzgl. meiner Kameraausrüstung beachten? Gibt es dort am Zoll auch so etwas wie eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheingung oder kann ich die sogar hier am Wohnort beim Zoll ausstellen lassen und mitnehmen? Oder ist es den Niederländern egal, was der deutsche Zoll ausgestellt hat? Ich möchte ungern bei der Rückreise in eine Kontrolle geraten, ohne Nachweise in der Hand...
Leider liegen mir nicht mehr alle Rechnungen zu den Bodies/Objektiven vor, teilweise haben wir diese auch vor Jahren gebraucht gekauft.

Vielen Dank vorab!!
 
Ich schließe mich mal der bisher unbeantworteten Frage von Lilli1983 an. Wir fliegen auch nicht in Deutschland, sondern Belgien ab - Bei der Rückreise sogar mit Stop in den Niederlanden.

Kann ich da trotzdem eine Nämlichkeitsbescheinigung ausfüllen lassen beim deutschen Zoll? Gibt is für sowas allgemeine EU-gültige Formulare?

Wie ist da am besten vorzugehen? Ich habe zwar für vieles, aber nicht für alles eine Rechnung (Geschenk, Gebrauchtkäufe) und würde mich daher vorab gerne absichern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin schon mal ab Amsterdam geflogen. Prinzipiell können die so einen Schein ausstellen, allerdings wollen die von jedem Gerät die Rechnung sehen – sonst würde man evtl. zuvor am Zoll vorbeigeschmuggelten Geräten einen Freifahrschein ausstellen. Da man die Rechnungen also sowieso mitführen müsste, kann man sich das auch gleich sparen, was auch der Rat des Zollbeamten war.
 
Hallo,

gilt die Sache mit der "Nämlichkeitsbescheinigung" eigentlich für alle Länder, speziell für welche innerhalb von EU und/oder EWR?

Kern der Frage: Island?

Zum einen ist Island zwar nicht Teil der EU, aber Teil des EWR/EFTA. Außerdem steht das Land nicht gerade in dem Ruf, daß dort der Einkauf, auch und insbesondere von technischen Artikeln, besonders günstig sei.

Zum anderen aber hielt mich bei meiner letzten Rückkehr aus Island (2014, Direktflug KEV-MUC) tatsächlich ein Zöllner auf und hielt mir einen Vortrag über eine fehlende solche Bescheinigung. (Er hatte wohl gerade Zeit, war nicht viel los. :-I )

Konsequenzen hatte das nicht, nach der Belehrung ließ er mich ohne weiteres ziehen. Dennoch jetzt meine Frage: Sollte ich mir beim nächstenmal die Mühe mit dem Bürokratenbrimborium machen, oder hat der Zöllner damals einfach überreagiert?

MfG
 
...Island?

...Bescheinigung...QUOTE]

also Island war ich schon zweimal und in Afrika und sonstwo... und NIE, wirklich nie habe ich diese Bescheinigung gebraucht... Was macht diese Bescheinigung? Wie wird diese ausgestellt? anhand von Rechnungen?

Meine Info ist, dass jeder Zöllner gerne im Falle des Falles die Originalrechnung sehen möchte und zwar mit Seriennummer - da fängts schonmal an, denn auf den wenigsten Rechnungen steht tatsächlich die Seriennummer drauf... Die Kosten für Akkus, Speicherkarten, etc... sind ebenfalls nicht unerheblich, aber kein Shop schreibt für solche Artikel die Seriennummern auf die Rechnungen... Was ist mit Gebrauchtkauf? keine Rechnung, manchmal nicht mal eine Kaufbestätigung... in der Bucht sind die Infos nicht mehr gespeichert, nach Zeit X... ist also alles nicht so einfach, wenn ein Zöllner meint er könnte dir was wollen, so kann er das, denn er findet garantiert irgendwas...

Ich persönlich nehme Kopien der Rechnungen mit, aber diese haben eben keine Seriennummern und sind keine Originaldokumente... passiert ist bisher noch nichts...
 
Was macht diese Bescheinigung? Wie wird diese ausgestellt? anhand von Rechnungen?
Wer keine Lust hat, die 138 Seiten (oder auch nur die 8 Postings hinter dem Link im ersten Posting oder schon nur das Posting 5 über der Frage) zu lesen, kann auch direkt auf die Seite des Zolls gehen (Wohnort in D mal angenommen)
http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...enstaende/persoenliche-gegenstaende_node.html

"Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt."

Da steht nichts von Rechnungen, was auch keinen Sinn ergeben würde. Egal, ob es um Gebrauchtware geht oder um Fälle des legalen Kaufs im Ausland ohne die Pflicht, die Sachen beim Rückzug im die EU steuerlich schon nur einzeln deklarieren zu müssen.

Ob dann irgdenein Zöllner bei der Rückreise diese Bescheinigung akzeptiert oder gar akzeptieren muss, sei dahin gestellt.

Man muss sich also schon ein paar Tage vor der Resie klar sein, welchen Plunder man mitnehmen möchte. Damals (2003, USA-Reise, für EU<->Schweiz habe ich mich nie um sowas gekümmert) durfte/musste man diese Bescheinigung im örtlichen Zollamt selber ausfüllen, der Zöllner hat sich das ganze angesehen und amtlich bestätigt.Geht mittlerweile noch einfacher, siehe Posting von EsBu.

Konsequenzen hatte das nicht, nach der Belehrung ließ er mich ohne weiteres ziehen. Dennoch jetzt meine Frage: Sollte ich mir beim nächstenmal die Mühe mit dem Bürokratenbrimborium machen, oder hat der Zöllner damals einfach überreagiert?
Was soll das für ein Aufwand sein, falls die nächste Zollstelle nicht zu weit entfernt ist? Du kannst Dir entweder die Zeit nehmen, hoffen, dass es bei der Rückreise wieder keinen interessiert oder, falls der Zöllner diesmal noch mehr Zeit haben sollte (oder vieleicht sogar passende Zielvereinbarungen hat :) ) mit dem möglichen Aufwand hinterher leben.
 
gilt die Sache mit der "Nämlichkeitsbescheinigung" eigentlich für alle Länder, speziell für welche innerhalb von EU und/oder EWR?

Das gilt eh nur für das Land in dem sie ausgestellt wurde und bei der Wiedereinreise.
Beim ankommen z.B. in den USA bringt dir das absolut nichts falls sie einen dort kontrollieren bzw. man nimmt denen gleich Arbeit ab, da man schon schön aufgelistet hat was man so dabei hat das man im Ausland gekauft hat...
 
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