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Recht am eigenen Bild bei der Streetphotography

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

KingOfSub

Themenersteller
Hallo,

anscheinend ist es hier ja der falsche Thread für diese Frage, ich stelle sie trotzdem nochmal, da ich hier im Forum sonst keine Antwort gefunden habe und sie hier am besten reinpasst.
Wenn woanders eine Antwort steht, wäre ein Link super.

Und die Frage:

Wenn ich nun Streetfotografie mache und auf einzelnen Bildern auch ganz klar einzelne Personen in den Bildmittelpunkt setze, darf ich diese Bilder hier dann auch - rein rechtlich - ohne Model Release posten? Also quasi veröffentlichen ohne sie kommerziell zu nutzen?

Ja oder nein würde mir schon reichen.

Danke und Grüße
 
AW: Recht am eigenen Bild bei der street-Fotografie

Dieser Beitrag wurde aus einem Galeriethread ausgelagert.

Steffen
 
AW: Recht am eigenen Bild bei der street-Fotografie

Du willst eine einfache Anwort? Dann kann diese nur ganz klar NEIN heißen.
 
AW: Recht am eigenen Bild bei der street-Fotografie

Ok, dankeschön.

Demnach sind eigentlich die meisten hier geposteten Fotos aus dem Street-Thread - auf die meine Anfrage passt - "illegal", wenn kein MR vorhanden ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich häng mich mal an diesen Thread an.

Ich habe nämlich wieder ein kleines Problem :rolleyes: Diesesmal will mir eine Person verbieten Bilder von ebenselber Person zu machen. Jetzt bin ich etwas verwirrt, weil diese Person sowas von überzeugt ist mich einzuschüchtern versucht :ugly:

Ich darf doch Bilder von jedem machen, nur nicht veröffentlichen, oder?
Wäre schön, wenn ihr noch einen passenden Paragraphen dazu habt :)
 
AW: Recht am eigenen Bild bei der street-Fotografie

Ok, dankeschön.

Demnach sind eigentlich die meisten hier geposteten Fotos aus dem Street-Thread - auf die meine Anfrage passt - "illegal", wenn kein MR vorhanden ist?

Nein, illegal sind die nicht.

Es könnte nur passieren, daß jemand dagegen vorgeht und es könnte vielleicht sein, daß er damit durchkommt.

Aber illegal ist was anderes.
 
:ugly: Kannst du mir dein Problem erklären? Ich möchte nur wissen, ob ich grundsätzlich Bilder von Personen machen darf. Den Paragraph nennt man dann "Quelle" ;)

Der Satz vor deinem zitierten ("Ich darf doch Bilder von jedem machen, nur nicht veröffentlichen, oder?") ist die Frage und sonst nichts.
 
:ugly: Kannst du mir dein Problem erklären? Ich möchte nur wissen, ob ich grundsätzlich Bilder von Personen machen darf. Den Paragraph nennt man dann "Quelle" ;)

Der Satz vor deinem zitierten ("Ich darf doch Bilder von jedem machen, nur nicht veröffentlichen, oder?") ist die Frage und sonst nichts.

Probiers aus. Die einschlägigen §§ teilt dir dann schon der Anwalt der, gegen seinen Willen, abgelichteten Person mit.... :devilish:
 
Die §§ müssten auf der Wikipediaseite zum Recht am eigenen Bild zu finden sein, bin grad zu faul das zu suchen.

Allerdings habe ich auch schon von Fällen gelesen, in denen die Befürchtung einer Person die von ihr gemachten Bilder könnten veröffentlicht werden ausgereicht hat die Besschlagnahmung der Bilder durch die Polizei zu rechtfertigen. Ist glaube ich in Karlsruhe passiert und war aber auch ein spezieller Fall weil die beteiligten irgendeine Art von Vorgeschichte hatten...

BTW hatte ich auch schon hier im Forum mit einigen Fotografen hitzige Diskussionen ob es denn gerechtfertigt ist jemandem eine auf die Schnauze zu hauen weil er einen gegen den eigenen Willen fotografiert hat (und der User kannte die Rechtslage).
 
Danke Phalanx (y)

Die aufgeführten §§ auf wiki sind § 22 und 23 KUG. Die kannte ich schon. Wie gesagt, da geht es um die Veröffentlichung. In § 201a StGB geht es dann auch um die Erstellung.

Ich darf also tatsächlich jeden knipsen :D
 
Nein, Du darfst NICHT jeden knipsen.

Es gibt Bilder, die in den unmittelbaren Lebensbereich eingreifen, und das kann bedeuten, dass schon das Anfertigen (nicht nur das Veröffentlichen) eines Bildes nicht rechtens ist.

Stell' Dir einfach Umstände vor, unter denen DU nicht fotografiert werden möchtest - geschweige denn, Dich mit dem Gedanken auseinander zu setzen, ob die Bilder nicht doch ihren Weg in die Öffentlichkeit finden.

Ein gesundes Maß an Menschenkenntnis und Menschenverstand sollte einem allerdings problemlos helfen, diese Klippe zu umschiffen.

Grüße

Mattes
 
...
Ich darf doch Bilder von jedem machen, nur nicht veröffentlichen, oder?
Wäre schön, wenn ihr noch einen passenden Paragraphen dazu habt :)

Ja, darfst Du, wenn sich die Person nicht in einer Wohnung/geschützten Umgebung befindet. Ist imho herrschende Meinung.
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine Meinung. Frag einen Anwalt!
 
...Stell' Dir einfach Umstände vor, unter denen DU nicht fotografiert werden möchtest - geschweige denn, Dich mit dem Gedanken auseinander zu setzen, ob die Bilder nicht doch ihren Weg in die Öffentlichkeit finden. Ein gesundes Maß an Menschenkenntnis und Menschenverstand sollte einem allerdings problemlos helfen, diese Klippe zu umschiffen...

Naja, das würd ich aber mal schnell vergessen, mag ethisch irgendwie richtig (oder falsch) sein, hat rechtllich aber gar keine Bewandnis...
 
Nein, Du darfst NICHT jeden knipsen.

Es gibt Bilder, die in den unmittelbaren Lebensbereich eingreifen, und das kann bedeuten, dass schon das Anfertigen (nicht nur das Veröffentlichen) eines Bildes nicht rechtens ist.

Stell' Dir einfach Umstände vor, unter denen DU nicht fotografiert werden möchtest - geschweige denn, Dich mit dem Gedanken auseinander zu setzen, ob die Bilder nicht doch ihren Weg in die Öffentlichkeit finden.

Ein gesundes Maß an Menschenkenntnis und Menschenverstand sollte einem allerdings problemlos helfen, diese Klippe zu umschiffen.

Grüße

Mattes

Deshalb hab ich ja auch noch § 201 StGB zitiert.
Die Menschenkenntnis und der Menschenverstand hat mir bisher immer weitergeholfen. Ich fotografiere ja auch ab und an mal Street. Nur jetzt will mir jemand weißmachen, dass ich das definitiv nicht dürfte und schmeißt mir Art 2 GG an den Kopf...

Nein.

§201a StGB und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sind zu beachten.

Grüße
Ingo

Selbigen hab ich doch auch genannt :eek: Ich dachte, es sei klar, was ich damit meine...

Ja, darfst Du, wenn sich die Person nicht in einer Wohnung/geschützten Umgebung befindet. Ist imho herrschende Meinung.
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine Meinung. Frag einen Anwalt!

Selbes wie oben.
Hab ich eine Rechtberatung gefordert? Ich will den Sachverhalt wissen. Punktum.
Eine begründete Meinung, wäre etwas Feines ;)
 
...
Ich darf also tatsächlich jeden knipsen :D

Du darfst auch jeden stundenlang vollquatschen. Wenn er dir aber mehrmals deutlich macht, dies zu unterlassen und du mangels Anstand nicht abläßt...mußt du dich nicht wundern, wenn du irgendwann eine gewatscht bekommst.
...und keiner hats gesehen, weil jeder denkt: verdient.

Gruß messi
 
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