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frage zu minderjährigen weiblichen modellen

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Sorath

Themenersteller
hallo leute..

ohne jetzt irgendwie einen streit anfangen zu wollen, ich will nur eine klare antwort von euch.
darf ich eine 16 jährige ohne einwilligung deren eltern oben ohne und vl. auch nur in unterhose (nicht weniger) in lasziven posen fotografieren?
oder ist das verboten?

danke
lg
Bastian
 
Ohne jetzt Anwalt zu sein oder es mit Bestimmtheit sagen zu können, aber wenn der § 176 des StGB (unter anderem) aussagt:
Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
dann sollte wohl einem Fotoshooting mit einer 16-jährigen nichts im Weg stehen, denke ich. Ich beziehe das darauf, dass es anscheinend erlaubt ist mit einer 15-jährigen in's Bett zu gehen. Wie kann dann Fotografieren (auch nackt) einer 16-jährigen verboten sein (ob jetzt mit oder ohne Zustimmung der Eltern)?
Aber ggf. mal 'nen Anwalt fragen, dann hast Du auch rechtliche Absicherung
 
hallo leute..
ohne jetzt irgendwie einen streit anfangen zu wollen, ich will nur eine klare antwort von euch.
darf ich eine 16 jährige ohne einwilligung deren eltern oben ohne und vl. auch nur in unterhose (nicht weniger) in lasziven posen fotografieren?
oder ist das verboten?
Ganz klar Nein. Dass du die Einwilligung der Eltern scheinbar umgehen möchtest oder die Junge Dame ist keine gute Idee. Das ist ein gefährliches Terrain vermint soweit das Auge reicht.

gruss
 
darf ich eine 16 jährige ohne einwilligung deren eltern oben ohne und vl. auch nur in unterhose (nicht weniger) in lasziven posen fotografieren?
danke
lg
Bastian

denke nein KuG , bin aber nicht sicher wegen 14/16 Grenze, Foto ohne Veröffentlichung ? ziemlich sinnlos, deswegen auch nach Veröffentlichung die Frage ausweiten, aber deutsche Gerichte mögen das ja anders sehen, da wird selbst Sex mit 12-jährigen manchmal nicht bestraft :lol:
 
hallo leute..

ohne jetzt irgendwie einen streit anfangen zu wollen, ich will nur eine klare antwort von euch.
darf ich eine 16 jährige ohne einwilligung deren eltern oben ohne und vl. auch nur in unterhose (nicht weniger) in lasziven posen fotografieren?
oder ist das verboten?

danke
lg
Bastian

OT:

Wenn ich der Vater wäre, und Du volljährig, und Du meine Tochter ohne meine Einwilligung so fotografieren würdest. Dann würde ich Dir eines auf die Schnautze geben, aber dass es kracht.

Rechtlich mag das ok sein.
 
darf ich eine 16 jährige ohne einwilligung deren eltern oben ohne und vl. auch nur in unterhose (nicht weniger) in lasziven posen fotografieren?
oder ist das verboten?

ich kann dir nur einen Tipp geben: Lass es bleiben. Den Ärger, den du dir damit einhandeln kannst - ist es nicht wert. (Allerdings kann es auch gut gehen)




und wäre ich der Vater, so würde ich ich der meinung von bsm sofort anschließen und ebenso handeln!
 
Ohne jetzt Anwalt zu sein oder es mit Bestimmtheit sagen zu können, aber wenn der § 176 des StGB (unter anderem) aussagt:

dann sollte wohl einem Fotoshooting mit einer 16-jährigen nichts im Weg stehen, denke ich. Ich beziehe das darauf, dass es anscheinend erlaubt ist mit einer 15-jährigen in's Bett zu gehen. Wie kann dann Fotografieren (auch nackt) einer 16-jährigen verboten sein (ob jetzt mit oder ohne Zustimmung der Eltern)?
Aber ggf. mal 'nen Anwalt fragen, dann hast Du auch rechtliche Absicherung

Es gilt aber soweit ich es hier auch in Österreich weiß, für Jugendliche unter 18 Jahren. Allerdings kommt es dabei auf die "Stellung" (ich hoffe das klingt nicht zu gemein) des Modells an.

Würde ich einfach sein lassen...
 
hallo leute..
ohne jetzt irgendwie einen streit anfangen zu wollen, ich will nur eine klare antwort von euch.
darf ich eine 16 jährige ohne einwilligung deren eltern oben ohne und vl. auch nur in unterhose (nicht weniger) in lasziven posen fotografieren?
oder ist das verboten?
Also ich will mich jetzt gar nicht in die 14/16/18 Diskussion einlassen. Ich würde auch ein Portraitshooting nicht ohne Einwilligung der Eltern machen. Alles unter 18 Bedarf der Unterschrift der ELtern ob nun Akt oder nicht. Um genau zu sein, würde ich mir sogar überlegen, allein ohne dritte Vertrauensperson überhaupt ein Shooting zu machen.

Ich bin sicher nicht übervorsichtig, ich sage das nicht aus eigener Erfahrung, sonder aus Erzählungen anderer. Ich selbst mache eh fast nur Shootings it >18 jährigen ausser es ist ausdrücklicher Wunsch aus dem Bekanntenkreis.
 
Ohne jetzt Anwalt zu sein oder es mit Bestimmtheit sagen zu können, aber wenn der § 176 des StGB (unter anderem) aussagt:

dann sollte wohl einem Fotoshooting mit einer 16-jährigen nichts im Weg stehen, denke ich.
Da denkst du falsch.

Ich beziehe das darauf, dass es anscheinend erlaubt ist mit einer 15-jährigen in's Bett zu gehen. Wie kann dann Fotografieren (auch nackt) einer 16-jährigen verboten sein (ob jetzt mit oder ohne Zustimmung der Eltern)?
Lieber nichts riskieren, da ist nicht nur eine moralische sondern auch eine juristische Falle, auch wenn manche Richter in Deutschland sich bei manchen Kinderschänder fast entschuldigt, für die kurzweilige Störung seiner Freizeit und ihn nach Hause schickt.

gruss
 
OT:

Wenn ich der Vater wäre, und Du volljährig, und Du meine Tochter ohne meine Einwilligung so fotografieren würdest. Dann würde ich Dir eines auf die Schnautze geben, aber dass es kracht.

Rechtlich mag das ok sein.


harter Tobak, werter Herr
also die meisten 16jährigen die ich kenne/kannte würden sich einen Dreck darum scheren, ob ihr Daddy mit Bildern einverstanden ist, oder nicht.

Hab selber Kinder (nur um Missverständissen vorzubeugen:cool: ) und es würde mir wahrscheinlich auch nicht gefallen....
aber einer 16jährigen was zu verbieten ist wahrscheinlich so sinvoll wie ein Stück des Mondes als Geldanlage zu kaufen

und dem Bildermacher für Bilder die in beidseitigem Einverständiss gemacht wurden dafür eine aufs Maul zu hauen meines Erachtens nach noch viel weniger

just my 2 cents


aber warum ohne Einverständniss?
habts es nicht bekommen?
dann Finger weg
jeder Konflikt, dem du aus dem Weg gehen kannst ist ein gewonnener:top:
 
Ganz klar zu sagen ist, dass für eine Veröffentlichung der Abbildungen von noch nicht 18-Jährigen in jedem Fall die ausdrückliche, in aller Regel schriftliche Zustimmung (model release) eines Erziehungsberechtigten zwingend notwendig ist. Das ist rechtlich ganz eindeutig.
Ob das auch schon für das Fotografiertwerden gilt, weiß ich nicht genau, denke ich aber schon.

Andreas
 
Hier mal die Antwort vom Anwalt:

Was macht Ihr Euch eigentlich so viele Gedanken um das Strafrecht? Der Fred-Ersteller ist ja hoffentlich kein Kinderschänder und das Fotografieren in Unterhose ist ganz sicher keine "Vornahme sexueller Handlungen". Daher würd ich mir da keine Sorge machen.

Das größere Problem dürfte das Zivilrecht sein: Wenn Du die Bilder nicht ausschließlich für Dein stilles Kämmerlein machst, sondern vorhast, sie zu veröffentlichen (und wenns nur auf Deiner Website ist), brauchst Du wie von jedem anderen Modell eine Einverständniserklärung (neudeutsch: Model-Release). Und die kann Dir jemand unter 18 Jahren nicht geben, sondern bloß die Eltern als gesetzliche Vertreter.

Hoffe, das hilft!

Schöne Grüße
Michael
 
Ganz klar zu sagen ist, dass für eine Veröffentlichung der Abbildungen von noch nicht 18-Jährigen in jedem Fall die ausdrückliche, in aller Regel schriftliche Zustimmung (model release) eines Erziehungsberechtigten zwingend notwendig ist. Das ist rechtlich ganz eindeutig.
Ob das auch schon für das Fotografiertwerden gilt, weiß ich nicht genau, denke ich aber schon.

Andreas


Da war jemand eine Minute schneller :)
 
Es gilt aber soweit ich es hier auch in Österreich weiß, für Jugendliche unter 18 Jahren. Allerdings kommt es dabei auf die "Stellung" (ich hoffe das klingt nicht zu gemein) des Modells an.

Würde ich einfach sein lassen...

Das gilt nicht nur für Jugendliche, sondern auch bis ins Rentenalter (wenn er denn noch kann).
Aber ich sagte ja, dass das nur meine Einschätzung ist... (kein Anwalt in der Nähe, der mal eine kostenfreie Aussage machen würde?)
 
Hier mal die Antwort vom Anwalt:

Was macht Ihr Euch eigentlich so viele Gedanken um das Strafrecht? Der Fred-Ersteller ist ja hoffentlich kein Kinderschänder und das Fotografieren in Unterhose ist ganz sicher keine "Vornahme sexueller Handlungen". Daher würd ich mir da keine Sorge machen.

Das größere Problem dürfte das Zivilrecht sein: Wenn Du die Bilder nicht ausschließlich für Dein stilles Kämmerlein machst, sondern vorhast, sie zu veröffentlichen (und wenns nur auf Deiner Website ist), brauchst Du wie von jedem anderen Modell eine Einverständniserklärung (neudeutsch: Model-Release). Und die kann Dir jemand unter 18 Jahren nicht geben, sondern bloß die Eltern als gesetzliche Vertreter.

Hoffe, das hilft!

Schöne Grüße
Michael

das heißt, man braucht ihn nicht zu verkloppen, sondern verklagt ihn einfach :D
 
ich würde auch dem typen eine reinhauen der meine tochter in lasziven posen fotografiert.. hier allerdings ist sie auf mich zugekommen und meinte, sie hat sich schon selbst mit selbstauslöser so oft fotografiert + mit einer tischlampe und das sieht einfach kacke aus.. und ich hab nunmal die blitzanlage..

aber gut, wenn ich sie dann nicht auf meine website stellen kann dann ists eh wurscht.. weil dann bringt mir das shooting nix - geld würde ich von ihr nicht verlangen da sie ne sehr gute freundin ist..

aber danke für eure hilfe.
 
Grundsätzlich steht nach der änderung Sexualstrafrechts aus 2004 die wohl nicht mehr unter strafe. Und kann wohl unter dem stichwort der sexuellen Selbstbestimmung ohne einwilligung der Eltern erfolgen. Wir reden jetzt aber von Bilder die nicht zur Veröffentlichung oder zur veräusserung in irgend einer Hinsicht dedacht sind. Wer meint, dass dies nicht der Fall ist soll dies auch bitte belegen. Nicht weil ich mir so unumstösslich sicher bin, sondern weil das Strafrecht nicht mehr her gibt.

Faktisch stellt dies aber trotzdem ein Problem dar, wenn die Eltern davon erfahren. Du kannst in teufels Küche kommen wenn man dir vorwirft du hättest druck ausgeübt, sie also genötigt oder eine Zwangslage ausgenutzt.
Oder die Eltern behaupten, dass ihre tochter noch offensichtlich nicht die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung hat.

Die Gesetzeslage ist höchst unbefriedigent und eine neue Gesetzesentwurf ist schon unterwegs der die Altergrenze auf 18J hebt.
 
lass das oben ohne doch einfach weg ;)


und die laziven posen. und wieso bringt es dir NICHTS wenn du sie nicht auf deine homepage setzen darfst?! willst du die bilder oder WILL SIE die bilder? denke doch mal sie, da sie von sich selbst keine hinbekommt.


also mach doch eher erstmal "harmlose" fotos wenns denn sein muss und gibs sie ihr! sie freut sich doch.
 
Hier mal die Antwort vom Anwalt:

Was macht Ihr Euch eigentlich so viele Gedanken um das Strafrecht? Der Fred-Ersteller ist ja hoffentlich kein Kinderschänder und das Fotografieren in Unterhose ist ganz sicher keine "Vornahme sexueller Handlungen". Daher würd ich mir da keine Sorge machen.

Das größere Problem dürfte das Zivilrecht sein: Wenn Du die Bilder nicht ausschließlich für Dein stilles Kämmerlein machst, sondern vorhast, sie zu veröffentlichen (und wenns nur auf Deiner Website ist), brauchst Du wie von jedem anderen Modell eine Einverständniserklärung (neudeutsch: Model-Release). Und die kann Dir jemand unter 18 Jahren nicht geben, sondern bloß die Eltern als gesetzliche Vertreter.

Hoffe, das hilft!

Schöne Grüße
Michael

So ist es... und soweit ich das noch in Erinnerung habe, müssen BEIDE Erziehungsberechtigten Ihre Einwilligung bzgl. der Veröffentlichung geben UND das Model, wenn es über 14 Jahre ist.

Abgesehen von Moral, Recht und Gerechtigkeit... sowas hat immer einen komischen "Beigeschmack". Ich finde, selbst wenn das Mächen unbedingt solche Fotos haben möchte, sollte man als Erwachsener ihr davon abraten und sie schon gar nicht dabei unterstützen ihre Eltern zu hintergehen.

Und ehrlich gesagt, sind glaube ich fast alle Väter bei solchen Themen gleich... solche Leute unangespitzt in den Boden rammen, ist so mit das min., was man sich dann als Vater vornimmt.
 
wieso nicht die Eltern fragen ?

Ganz egal wie das Gesetz aussieht ihr beide bekommt unnötigen Ärger wen die Eltern sich entschieden dagegen Stellen. Dann lieber noch 2 Jahre warten.
 
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