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Sammelthema "Fotorechte": Frage & Antwort

Uwe Jur.

Themenersteller
Wollte hier ein Sammelthread zum Thema Fotorechte eröffnen.
In der Suche findet man zwar Themen über Fotorechte, es ist aber schön alle Themen in einem Thread zu haben.


Ich fange mal an:

Mich Interessiert immer:
Es gibt ja bekanntlich Fotografen die auf Veranstaltungen wie Karneval, Sport, in Kindergärten, auf Messen usw. Fotos machen und diese dann auf ihrer Homepage zum kauf anbieten.
Jetzt ist es doch eigentlich so, das ohne Zustimmen der einzelnen Person kein Foto veröffentlicht werden darf oder? Als ich noch aktive Motorradrennen gefahren bin, gab es auch da einen Fotograf bei dem ich, auf seiner Homepage, Fotos von mir gesehen und auch gekauft hatte.

Was sagt genau die Rechtslage dazu und was ist eigentlich die Konsequenz für den Fotograf wenn er das macht aber nicht darf?
 
AW: Sammeltreat „Fotorechte“ Frage & Antwort

Ich weiß, dass es bei konzerten und ähnlichen veranstaltungen so gehandhabt wird, dass man sich mit bezahlen des eintrittspreises bzw mit dem kaufen einer eintrittskarte einverstanden erklärt, dass man fotografiert wird und die dabei entstandenen fotos auch veröffentlicht werden dürfen.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass es in deinen fällen ähnlich ausschaut.
 
AW: Sammeltreat „Fotorechte“ Frage & Antwort

Schöne Rubrik, zu der ich auch gleich eine Frage habe:

ICH habe als angestellter auf einem (von meinem Chef bezahlten) Portraitlehrgang richtig schöne Bilder gemacht.

Jetzt bin ich selbstständig.
Die Fotos wurden ja von mir gemacht, das Model willigte auch in eine Veröffentlichung ein.

Darf ich jetzt das Foto frei nutzen und auf meiner Homepage als Referenz nutzen, oder hat (dadurch dass ich angestellt war) mein Chef das Nutzungsrecht am Bild???
 
AW: Sammeltreat „Fotorechte“ Frage & Antwort

In meinem Schweizer Arbeitshandbuch (Ergänzung zum Arbeitsvertrag) steht wortgemäss ausdrücklich, dass sämtliche Ergebnisse (und Dienstleistungen), die ich im Auftrag oder beim Ausführen meiner Arbeiten erbringe, Eigentum der Firma sind.
 
AW: Sammeltreat „Fotorechte“ Frage & Antwort

Ich fange mal an:

Mich Interessiert immer:
Es gibt ja bekanntlich Fotografen die auf Veranstaltungen wie Karneval, Sport, in Kindergärten, auf Messen usw. Fotos machen und diese dann auf ihrer Homepage zum kauf anbieten.
Jetzt ist es doch eigentlich so, das ohne Zustimmen der einzelnen Person kein Foto veröffentlicht werden darf oder?


kann mir da noch jemand was zu sagen?
 
Was sagt genau die Rechtslage dazu
Die "Rechtslage" sagt folgendes:

Kunsturhebergesetz
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. (...)

§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

---

Zu deinen Beispielen "Karneval, Sport, in Kindergärten, auf Messen usw":
Kommt auf den Einzelfall an, keine pauschale Beantwortung möglich.
 
AW: Sammeltreat „Fotorechte“ Frage & Antwort

kann mir da noch jemand was zu sagen?
Also gerade bei Fotos aus dem Kindergarten ist das nicht so. Ein öffentliches Gebäude (sofern kein anderer Träger) ist noch keine öffentliche Veranstaltung.
Ich habe im Kindergarten und in der Grundschule nur die Kinder fotografiert, deren Eltern dem Kindergarten oder der Schule gegenüber erklärt haben (per Unterschrift), dass sie sich mit Fotos und beispielsweise Veröffentlichungen eben dieser einverstanden sind.
Allerdings standen diese Fotos auch nur den Eltern der entsprechenden Einrichtungen zum Verkauf und wurden nicht über das Internet angeboten.
 
AW: Sammeltreat „Fotorechte“ Frage & Antwort

Also gerade bei Fotos aus dem Kindergarten ist das nicht so. (...)
Kann man so auch nicht sagen, denn "Fotos aus dem Kindergarten" sind nicht automatisch Kinder-Portraits. Wenn da nun ein Fest ist, ein bekannter Künstler tritt auf, die Kinder sind nur Beiwerk, man hat die Genehmigung der Einrichtungsleitung.... Es kommt halt IMMER auf den jeweiligen Einzelfall an ;)
 
Ich bin gestern an einem Brand vorbeigekommen und habe einige Fotos gemacht.
Ich habe eine eigene Homepage mit Aktuellem aus meiner Region.
Darf ich die Fotos ohne weiteres auf meiner Homepage zeigen?


PS: es war nur eine Hecke die in Flammen stand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin gestern an einem Brand vorbeigekommen und habe einige Fotos gemacht.
Ich habe eine eigene Homepage mit Aktuellem aus meiner Region.
Darf ich die Fotos ohne weiteres auf meiner Homepage zeigen?


PS: es war nur eine Hecke die in Flammen stand.

Also wenn keine Personen mit drauf waren, und von öffentlichem Gelände aus (Strasse etc.) fotografiert wurde, sollte das IMHO mit Panoramafreiheit nach deutschem Recht abgedeckt sein...
 
Also wenn keine Personen mit drauf waren, und von öffentlichem Gelände aus (Strasse etc.) fotografiert wurde, sollte das IMHO mit Panoramafreiheit nach deutschem Recht abgedeckt sein...

Du meinst keine verletzten Personen oder? bei solchen Fotos würde ich aber auch schon aus moralischen Gründen die Fotos nicht auf meiner Homepage stellen oder zumindest alles so unkenntlich machen das nur die Situation gezeigt wird. Bei Unfällen mit Todesfall ist das , zumindest für mich, sowieso nicht vertretbar.
 
Also wenn keine Personen mit drauf waren, und von öffentlichem Gelände aus (Strasse etc.) fotografiert wurde, sollte das IMHO mit Panoramafreiheit nach deutschem Recht abgedeckt sein...
Selbst wenn Personen mit drauf waren.
Bei Konzerten und ähnlichen Veranstaltungen spielt keine Rolle, ob etwas auf der Eintrittskarte aufgedruckt ist. Es handelt sich um ein Ereignis der Zeitgeschichte, von dem öffentlich berichtet werden kann und darf. Jeder, der eine solche Veranstaltung besucht, muss sich dessen bewußt sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Sammeltreat „Fotorechte“ Frage & Antwort

Schöne Rubrik, zu der ich auch gleich eine Frage habe:

ICH habe als angestellter auf einem (von meinem Chef bezahlten) Portraitlehrgang richtig schöne Bilder gemacht.

Jetzt bin ich selbstständig.
Die Fotos wurden ja von mir gemacht, das Model willigte auch in eine Veröffentlichung ein.

Darf ich jetzt das Foto frei nutzen und auf meiner Homepage als Referenz nutzen, oder hat (dadurch dass ich angestellt war) mein Chef das Nutzungsrecht am Bild???

Workshopbilder auf der eigenen Webseite als Referenz zu nutzen ist nicht die feine Art, es war ja kein von dir organisiertes Shooting und die Bildideen kommen vom Referenten. Du solltest zumindest dazu schreiben, dass es in Workshop war sonst ist das imho Kundenverarsche.
 
Selbst wenn Personen mit drauf waren.Bei Konzerten und ähnlichen Veranstaltungen spielt keine Rolle, ob etwas auf der Eintrittskarte aufgedruckt ist. Es handelt sich um ein Ereignis der Zeitgeschichte, von dem öffentlich berichtet werden kann und darf. Jeder, der eine solche Veranstaltung besucht, muss sich dessen bewußt sein.

Wobei dann bei Bildveröffentlichungen der zeitliche und räumliche Zusammenhang zur Veranstaltung erkennbar sein muß, z.B. Fotos eines Springreiters in Zusammenhang mit einem Bericht über tierquälerische Trainingsmethoden, mit denen dieser Reiter nichts zu tun hat, geht definitiv nicht!

Gruß Manfred
 
Das ist natürlich richtig. Das habe ich gerade in einem anderen Thread dargelegt.
Wenn ein veröffentlichest Foto eine bestimmte Person wiedererkennbar abildet, darf die Veröffentlichung nicht in einem anderen Kontext, bzw, in einem Kontext, der diese Person (in ehrabschneidender oder verläumderischer Weise) erscheinen läßt, veröffentlicht werden.
Wenn von einer Demo berichtet wird, auf der es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei kommt, und das Ganze dann womöglich mit "Randalierer liefern sich Strassenschlacht mit der Polizei" überschrieben wird, darf da nicht einfach ein Foto eines Passanten, der unbeteiligt am Strassenrand steht, veröffentlich werden. Selbst wenn er am Ort des Geschehens aufgenommen wurde, aber dort nur gafft. Das Bild würde ihn ohne entsprechende, differenzierende Erläuterung - z.B. durch eine Bildunterschrift "Unbeteiligte Passanten beobachten die Strassenschlacht" - als Randalierer und Steineschmeisser abstempeln. Und das geht einfach nicht.
 
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