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Veröffentlichungsrechte bei Shootings ohne Vertrag

Status
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Actaion

Themenersteller
Hallo habe mal ein juristische Frage.
Ich mache häufiger Portrait/Fashion-Shootings (TfP, also keine Bezahlung in keine Richtung), meist ohne schriftlichen Vertrag.
Wollte mal wissen, wie es rechtlich aussieht, wenn das Model im Nachhinein auf einmal nicht will, dass die Bilder im Internet oder sonstwo gezeigt werden. Es geht nicht um kommerzielle Verwendung, sondern nur um das Präsentieren auf meiner Homepage oder hier z.B.

Fall A)
Wenn ich vorher das Model ausdrücklich darüber informiert habe, dass ich die Bilder nachher auch im Internet zeigen möchte, auch schriftlich (also nachweisbar) per e-mail, und sie auch nicht dagegen eingewendet hat. So ist es meist bei mir der Fall.

Fall B) (dieser ist mir leider kürzlich konkret passiert)
Ich habe das Model über eine Internet-Plattform für Models und Fotografen kontaktiert, und wir haben ein TfP-Shooting vereinbart.
Vor Ort hat sie sich dann nach einem Vertrag erkundigt (im Vorfeld nicht), leider hatte ich keinen dabei. Hab dann mit ihr abgesprochen, dass ich ihr einen Vertrag zusende, und wir das per Post abwickeln. Ich habe zudem erzählt, dass in dem Vertrag, den ich zusenden werde, drinsteht, dass beide Seiten die Bilder zur Präsentation/Eigenwerbung (aber nicht zu kommerziellen Zwecken) verwenden dürfen. Sie hat dagegen auch nichts eingewendet. Anschließend wurden einige Fotos gemacht.
Einen Tag nach dem Shooting hat sie mir per PN geschrieben, dass ich keine Bilder veröffentlichen dürfe, da ja kein Vertag besteht, und mir gar mit einer Anzeige gedroht, falls ich es doch machen würde.

Fazit: es besteht keine schriftliche Verienbarung (ausser der, das ein TfP-Shooting stattfindet), aber es dürfte ihr zweifelsfrei klar gewesen sein, dass ich das Shooting mache mit der Absicht, nachher die Bilder auch verwenden zu können. Insofern kann man ja, auch aus juristischer Sicht, davon ausgehen, dass sie damit einverstanden war, oder?

Wie ist nun die Rechtslage, darf ich die Bilder zeigen oder nicht?
(Ob ich es dann machen würde, wenn ich es darf, ist noch ein andere Frage, wahrscheinlich nicht, aber trotzdem würd ich es gerne wissen.)
 
Einmal erteilte Nutzungsrechte kann man (da nicht anders vereinbart) jederzeit wieder zurückziehen.
Meine nichtjuristische Meinung.

Fazit: niemals nie nicht ohne Vertrag.
 
Es gibt durchaus die Möglichkeit, von einem mündlichen Vertrag auszugehen, allerdings steht dann ggf. Aussage gegen Aussage - und ich persönlich würde es nicht darauf ankommen lassen.
Im Gegenzug darf das Model selbstverständlich auch deine Bilder nicht veröffentlichen, weil du das Urheberrecht hast und keine Nutzungsrechte (schriftlich) vergeben hast. Sprich, wenn das Model die Bilder veröffentlicht, es dir aber verbietet, dann bist du zunächst im Recht. Interessiert sich das Model aber nicht für die Bilder (braucht sie weder für ihre Mappe, noch zur Veröffentlichung), kann sie natürlich ohne entsprechende Gegenbeweise gegen deine Veröffentlichung vorgehen.

Der langen Rede kurzer Sinn: Jedes Kind muss sich mal am Herd verbrennen, um zu wissen, dass die Herdplatte heiß ist. Lern draus und bring immer zum Shooting den Vertrag mit und lass ihn (am besten vor dem Shooting) unterzeichnen. Davon haben beide Seiten was und bei entsprechender Formulierung kann sie auch nicht nach zwei Jahren kommen und es dir verbieten.
Ich biete den Modellen immer schon bei der Absprache des Shootings an, den Vertrag per PDF anzusehen und, falls etwas nicht passt, rechtzeitig bescheidzugeben. So musste ich bei einem Model den Vertrag so anpassen, dass ich ihren Nachnamen nicht nennen darf. Sollte das Model irgendwelche Wünsche äußern, die ich nicht bereit bin zu ändern, findet das shooting nicht statt, ganz einfach.

Es ist wie so oft im Leben - es kann hundert mal gut gehen, doch wenn's dann mal kracht, ist das Geschrei groß. Wenn der Aufwand, sich abzusichern, so gering ist, sollte man das auch tun - zumal Modelle in der Regel einen Vertrag als selbstverständlich ansehen.


Achja: Das war keine Rechtsberatung! Ich bin kein Jurist.
 
...Fazit: es besteht keine schriftliche Verienbarung....

Damit hast du deine Frage eigentlich schon selbst beantwortet.

Wie bei allen rechtlichen Angelegenheiten sieht es ohne Schriftliches schlecht aus, es sei denn, du hast einen Zeugen für die mündliche Vereinbarung.

Du setzt dich der Gefahr einer Unterlassungsklage und Schadenersatzforderung aus.

Wenn Aussage gegen Aussage steht, entscheiden nicht wenige Richter im Sinne des Antragstellers

Gruß redsox
 
Einmal erteilte Nutzungsrechte kann man (da nicht anders vereinbart) jederzeit wieder zurückziehen.
Meine nichtjuristische Meinung.

Fazit: niemals nie nicht ohne Vertrag.


Das Recht am eigenen Bild ist, soweit ich das im Kopf habe, nach § 22 KUG geschützt. Also, immer ein Vertrag abschließen. Und solange keine Einwilligung vorliegt... (ohne Gewähr)

Man darf ja keine Rechtsberatung erteilen - darum empfehle ich mal bei google nach dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu suchen.
 
@actaion: was hast du mit dem armen model während des shootings denn angestellt, dass sie plötzlich umgeschwenkt ist und auf "fall b" besteht?
 
Naja, ich kenne das vom Aktuellen beim TV so. Jemand, der gefilmt wurde und womöglich auch noch interviewed wurde gibt ja automatisch sein Einverständnis. Sprich, die PErson weiß ja, was Sache war.

Ebenso hat sich das Model mit Dir getroffen und Bilder machen lassen. Du hast sie ja nicht gezwungen. Inwieweit man nachträglich die Veröffentlichung unterbinden kann weiss ich nicht. Dafür gibt es Anwälte und Fotorechtbücher.
 
Naja, ich kenne das vom Aktuellen beim TV so. Jemand, der gefilmt wurde und womöglich auch noch interviewed wurde gibt ja automatisch sein Einverständnis. Sprich, die PErson weiß ja, was Sache war.

Ebenso hat sich das Model mit Dir getroffen und Bilder machen lassen. Du hast sie ja nicht gezwungen. Inwieweit man nachträglich die Veröffentlichung unterbinden kann weiss ich nicht. Dafür gibt es Anwälte und Fotorechtbücher.

Sowas in der Art hatte ich auch mal gehört. Und irgendwo stand auch mal, dass man das Einverständnis nicht nachträglich zurückziehen kann, meine ich. Aber wäre klasse, wenn mal jemand Auskunft geben kann, der wirklich Ahnung von dem Thema hat!
 
@actaion: was hast du mit dem armen model während des shootings denn angestellt, dass sie plötzlich umgeschwenkt ist und auf "fall b" besteht?

Angestellt hab ich nix mit ihr. Aber die Chemie hat von Anfang an nicht so gestimmt, obwohl ich wie immer freundlich war.
Allerdings hat ihre Freundin, die semi-professionell modelt (immer mit Vertrag) und dabei war, mir quasi Vorwürfe gemacht, dass ich keinen Vertrag bei hatte (worüber ich mich jetzt natürlich ärgere, denn ich hab sogar hier bei mir so einen Vordruck fertig rumliegen, aber hatet vergessen, den einzustecken). Wohlgemerkt, im Vorfeld war von einem Vertrag nie die Rede gewesen.

Die zweite Sache war, dass sie wohl von meinem "Studio" enttäuscht war. Sie war wohl zuvor mit ihrer Freundin bei einem Fotografen gewesen, der ein richtig professionelles Studio nutzt mit allem Pipapo (vermute ich). Meins ist hingegen ein Wohnzimmer, dass dann bei Bedarf in ein Fotostudio umgebaut wird, und halt etwas Low-Budget ausgestattet, sprich mit Baustrahlern statt Blitzanlage. Wobei ich aber alle meine Studio-Fotos auf meiner HP dort mit diesem Equipment gemacht. Und die Fotos fand sie ja gut, wie sie mir vorher geschrieben hatte, und sonst hätte sie ja wohl auch nicht zugesagt.
Ist doch egal, mit welchem Equipment man das Ergebnis erzielt, wenn das Ergebnis gut ist. Und das Wohnzimmer ist sehr geräumig, es gab ein schönes großes Sofa neben der Foto-Fläche, ich hab zu trinken angeboten usw. und war freundlich etc...
Aber nichtdestotrotz war von Beginn an schon ein gewisses unterschwelliges Mißtrauen mir gegenüber zu spüren wegen dieser beiden Sachen.
 
Time for Print geht eigentlich nur bei absolut vertrauenswürdigen Kontakten. Bei Wohnzimmerstudios mit Baustrahlern und ebenso profilsüchtigen "Models" ist der Konflikt halt vorproprammiert. Beim nächsten "Shooting" halt einen schriftlichen Vertrag machen. Im Nachhinein bei Troubles in Foren nach Rechtsberatung zu suchen, bringt nichts, ist auch nicht erlaubt.

Gruß Rue
 
Sowas in der Art hatte ich auch mal gehört. Und irgendwo stand auch mal, dass man das Einverständnis nicht nachträglich zurückziehen kann, meine ich. Aber wäre klasse, wenn mal jemand Auskunft geben kann, der wirklich Ahnung von dem Thema hat!

Sie hat Dir halt ihr Einverständnis gegebe, sie zu fotografieren :)

Die Verwertung der Nutzungsrechte wurde damit aber nicht vereinbart.
 
Einmal erteilte Nutzungsrechte kann man (da nicht anders vereinbart) jederzeit wieder zurückziehen.
Meine nichtjuristische Meinung.

Fazit: niemals nie nicht ohne Vertrag.

So ist das. Deswegen sollte in einem TFP-Vertrag stehen, das die Vereinbarung zeitlich unbefristet und unwiederruflich gilt.

Natürlich kann man sowas auch mündlich vereinbaren, per Handschlag oder so. Das ist dann auch ein gültiger Vertrag. Nur wenn es dann mal zu unterschiedlichen Auffassungen kommen sollte, wie weisst man den Inhalt des Vertrages dann später nach? Zeugen - wäre ein Möglichkeit, aber viel zu kompliziert. Deshalb zu Not immer ein paar Blankoverträge in die Fototasche stecken.
 
Time for Print geht eigentlich nur bei absolut vertrauenswürdigen Kontakten.
Was hat das damit zu tun? TfP kann man auch mit vollkommen fremden Models machen, warum auch nicht? Einfach einen Vertrag mitnehmen und gut ist.

Natürlich kann man sowas auch mündlich vereinbaren, per Handschlag oder so. Das ist dann auch ein gültiger Vertrag. Nur wenn es dann mal zu unterschiedlichen Auffassungen kommen sollte, wie weisst man den Inhalt des Vertrages dann später nach?
Zumal das Model in dem Fall sogar eine "Zeugin" dabeihatte, die wohl auch nicht verwandt mit ihr ist. Weiterhin würde bei Aussage gegen Aussage derjenige, der seine Rechte verletzt sieht, am längeren Hebel sitzen.
Mündliche Vereinbarungen sind einfach undicht. Lern draus und schieb das shooting einfach ad acta, so schade es auch sein mag.

Achja, um zu sehen, ob man sich einigermaßen mit dem Model versteht, reicht im Vorfeld auch ein kurzes Treffen oder, wenn es die Zeit nicht anders zulässt, ein Telefonat. Macht die Sache beim Shooting dann auch wesentlich einfacher. Ein "Profimodel" als Begleitperson würde ich vermutlich ablehnen. Am liebsten habe ich jemanden dabei, der gar nichts vom Thema versteht - ich will nicht, dass mir jemand reinredet. Begleitperson ist nicht dazu da, um beim shooting zu stören, allenfalls zum Assistieren. Das ist übrigens auch der Grund, warum ich vorher immer frage, wer die Begleitperson ist und bitte das Model ggf. jemand anderen zu fragen.
 
Angestellt hab ich nix mit ihr. Aber die Chemie hat von Anfang an nicht so gestimmt....

...Aber nichtdestotrotz war von Beginn an schon ein gewisses unterschwelliges Mißtrauen mir gegenüber zu spüren wegen dieser beiden Sachen....

ich würd einfach das shooting unter den umständen nicht machen, vor allem nicht ohne besagte schriftliche absicherung. vor allem bist du kein profi, wenn ihr euch nicht "warm" seid, dann macht das shooting nicht, mir wär das gefühl zu "komisch" jmd zu fotografieren wenn zwischen mir und model ein misstrauen herrscht.
lieber ein shooting weniger als ein ungutes gefühl dabei.
 
dass ich keinen Vertrag bei hatte (worüber ich mich jetzt natürlich ärgere, denn ich hab sogar hier bei mir so einen Vordruck fertig rumliegen, aber hatet vergessen, den einzustecken). Wohlgemerkt, im Vorfeld war von einem Vertrag nie die Rede gewesen.

Wenn ich mich zu einem Shooting mit einem Fotografen verabrede ist ganz klar, dass ein Vertrag unterschrieben wird. Ok, ich hatte zur Sicherheit immer selber einen dabei. Wenn Du das Mädel auf einer einschlägigen Plattform anschreibst, dann geht sie davon aus, dass ein Vertrag selbstverständlich ist.

Aber nichtdestotrotz war von Beginn an schon ein gewisses unterschwelliges Mißtrauen mir gegenüber zu spüren wegen dieser beiden Sachen.

Was ich auch gut verstehen kann. Ich gehe als Model in eine Privatwohnung zum Shooting, es ist kein Vertrag vorbereitet, never. Ich wäre vermutlich direkt wieder gegangen.

Sind die Bilder denn so unfassbar hammer extrem mega geil geworden, dass Du jetzt unter keinen Umständen auf eine Veröffentlichung verzichten kannst?
Ansonsten würde ich das unter Lehrgeld abbuchen, die Bilder ggf. löschen und beim nächsten Shooting einen Vertrag dabei haben.

Gedanken von der andern Seite der Kamera.
 
Einmal erteilte Nutzungsrechte kann man (da nicht anders vereinbart) jederzeit wieder zurückziehen.
Meine nichtjuristische Meinung.

Fazit: niemals nie nicht ohne Vertrag.

:top: So ist es und alle weiteren Überlegungen erübrigen sich damit ;) Mit Vertrag kann sich eine Schadensersatzpflicht ergeben.

Was ich auch gut verstehen kann. Ich gehe als Model in eine Privatwohnung zum Shooting, es ist kein Vertrag vorbereitet, never. Ich wäre vermutlich direkt wieder gegangen.
:top: Ist auch nicht gut für den Ruf des Fotografen !

Ansonsten würde ich das unter Lehrgeld abbuchen, die Bilder ggf. löschen und beim nächsten Shooting einen Vertrag dabei haben.
:top:
Was anderes bleibt Dir so wie so nicht übrig. Hoffentlich bewirkt das "Lehrgeld" das Du beim nächsten mal viel mehr auf das Model eingehst, Du hast eine Beratungspflicht ! Dann vertraglich alles regeln ( fixieren)
 
Zuletzt bearbeitet:
Angestellt hab ich nix mit ihr. Aber die Chemie hat von Anfang an nicht so gestimmt, obwohl ich wie immer freundlich war

Und selbst wenn die Chemie stimmt ist das kein Zeichen dafür, dass im Nachhinein alles glatt läuft ohne Vertrag. Ich erlebe es gerade am eigenen Leib. Habe das mit den Verträgen immer recht locker gehalten. Wenn Models danach gefragt haben, hatte ich einen parat... habe aber selber nicht immer dran gedacht.
Das Shooting lief super, wir haben uns gut verstanden, die Chemie stimmte...
und nun sitze ich auf sechs Fotos, von denen ich richtig begeistert bin (und andere Außenstehende auch^^) und darf sie nicht auf meiner Facebook-Seite veröffentlichen, weil das Model das nicht möchte.
Das passiert mir NIE WIEDER!:mad::grumble:

Also als Aufruf an alle: IMMER nur mit Vertrag shooten. Nur so seid ihr auf der sicheren Seite und habt die alleinigen und uneingeschränkten Nutzungsrechte.
 
Einmal erteilte Nutzungsrechte kann man (da nicht anders vereinbart) jederzeit wieder zurückziehen.
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Fazit: niemals nie nicht ohne Vertrag.

Ein Vertrag braucht - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen - keine Schriftform. Zur Beweiskraft wurde hier schon genug geschrieben.

Wenn man natürlich, nachdem man per E-Mail darüber aufgeklärt wurde, was mit den Bildern passiert, in ein Studio geht, dann kann man das durchaus konkludentes Handeln nennen.

Ändert nichts an der Tatsache, dass hier Ärger vorprogrammiert ist. Also nie ohne schriftlichen Vertrag.
 
Die zweite Sache war, dass sie wohl von meinem "Studio" enttäuscht war. Sie war wohl zuvor mit ihrer Freundin bei einem Fotografen gewesen, der ein richtig professionelles Studio nutzt mit allem Pipapo (vermute ich). Meins ist hingegen ein Wohnzimmer, dass dann bei Bedarf in ein Fotostudio umgebaut wird, und halt etwas Low-Budget ausgestattet, sprich mit Baustrahlern statt Blitzanlage. Wobei ich aber alle meine Studio-Fotos auf meiner HP dort mit diesem Equipment gemacht. Und die Fotos fand sie ja gut, wie sie mir vorher geschrieben hatte, und sonst hätte sie ja wohl auch nicht zugesagt.

So wie sich manches "professionelle Fotostudio" im Nachhinein als Wohnzimmer entpuppt, gibt es eben auch viele Model-Kartei-Uschis, die ein gewisses Bohei um sie herum brauchen.
 
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