Actaion
Themenersteller
Hallo habe mal ein juristische Frage.
Ich mache häufiger Portrait/Fashion-Shootings (TfP, also keine Bezahlung in keine Richtung), meist ohne schriftlichen Vertrag.
Wollte mal wissen, wie es rechtlich aussieht, wenn das Model im Nachhinein auf einmal nicht will, dass die Bilder im Internet oder sonstwo gezeigt werden. Es geht nicht um kommerzielle Verwendung, sondern nur um das Präsentieren auf meiner Homepage oder hier z.B.
Fall A)
Wenn ich vorher das Model ausdrücklich darüber informiert habe, dass ich die Bilder nachher auch im Internet zeigen möchte, auch schriftlich (also nachweisbar) per e-mail, und sie auch nicht dagegen eingewendet hat. So ist es meist bei mir der Fall.
Fall B) (dieser ist mir leider kürzlich konkret passiert)
Ich habe das Model über eine Internet-Plattform für Models und Fotografen kontaktiert, und wir haben ein TfP-Shooting vereinbart.
Vor Ort hat sie sich dann nach einem Vertrag erkundigt (im Vorfeld nicht), leider hatte ich keinen dabei. Hab dann mit ihr abgesprochen, dass ich ihr einen Vertrag zusende, und wir das per Post abwickeln. Ich habe zudem erzählt, dass in dem Vertrag, den ich zusenden werde, drinsteht, dass beide Seiten die Bilder zur Präsentation/Eigenwerbung (aber nicht zu kommerziellen Zwecken) verwenden dürfen. Sie hat dagegen auch nichts eingewendet. Anschließend wurden einige Fotos gemacht.
Einen Tag nach dem Shooting hat sie mir per PN geschrieben, dass ich keine Bilder veröffentlichen dürfe, da ja kein Vertag besteht, und mir gar mit einer Anzeige gedroht, falls ich es doch machen würde.
Fazit: es besteht keine schriftliche Verienbarung (ausser der, das ein TfP-Shooting stattfindet), aber es dürfte ihr zweifelsfrei klar gewesen sein, dass ich das Shooting mache mit der Absicht, nachher die Bilder auch verwenden zu können. Insofern kann man ja, auch aus juristischer Sicht, davon ausgehen, dass sie damit einverstanden war, oder?
Wie ist nun die Rechtslage, darf ich die Bilder zeigen oder nicht?
(Ob ich es dann machen würde, wenn ich es darf, ist noch ein andere Frage, wahrscheinlich nicht, aber trotzdem würd ich es gerne wissen.)
Ich mache häufiger Portrait/Fashion-Shootings (TfP, also keine Bezahlung in keine Richtung), meist ohne schriftlichen Vertrag.
Wollte mal wissen, wie es rechtlich aussieht, wenn das Model im Nachhinein auf einmal nicht will, dass die Bilder im Internet oder sonstwo gezeigt werden. Es geht nicht um kommerzielle Verwendung, sondern nur um das Präsentieren auf meiner Homepage oder hier z.B.
Fall A)
Wenn ich vorher das Model ausdrücklich darüber informiert habe, dass ich die Bilder nachher auch im Internet zeigen möchte, auch schriftlich (also nachweisbar) per e-mail, und sie auch nicht dagegen eingewendet hat. So ist es meist bei mir der Fall.
Fall B) (dieser ist mir leider kürzlich konkret passiert)
Ich habe das Model über eine Internet-Plattform für Models und Fotografen kontaktiert, und wir haben ein TfP-Shooting vereinbart.
Vor Ort hat sie sich dann nach einem Vertrag erkundigt (im Vorfeld nicht), leider hatte ich keinen dabei. Hab dann mit ihr abgesprochen, dass ich ihr einen Vertrag zusende, und wir das per Post abwickeln. Ich habe zudem erzählt, dass in dem Vertrag, den ich zusenden werde, drinsteht, dass beide Seiten die Bilder zur Präsentation/Eigenwerbung (aber nicht zu kommerziellen Zwecken) verwenden dürfen. Sie hat dagegen auch nichts eingewendet. Anschließend wurden einige Fotos gemacht.
Einen Tag nach dem Shooting hat sie mir per PN geschrieben, dass ich keine Bilder veröffentlichen dürfe, da ja kein Vertag besteht, und mir gar mit einer Anzeige gedroht, falls ich es doch machen würde.
Fazit: es besteht keine schriftliche Verienbarung (ausser der, das ein TfP-Shooting stattfindet), aber es dürfte ihr zweifelsfrei klar gewesen sein, dass ich das Shooting mache mit der Absicht, nachher die Bilder auch verwenden zu können. Insofern kann man ja, auch aus juristischer Sicht, davon ausgehen, dass sie damit einverstanden war, oder?
Wie ist nun die Rechtslage, darf ich die Bilder zeigen oder nicht?
(Ob ich es dann machen würde, wenn ich es darf, ist noch ein andere Frage, wahrscheinlich nicht, aber trotzdem würd ich es gerne wissen.)