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Aktion "Fotografenversicherung" - Versicherungsschutz für Fotografen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo Frank,

ich denke ich bin eingehend auf deine Fragen eingegangen, da Du aber immer wieder Rückfragen hast, denke ich, dass es das beste ist, wenn Du mich einmal unter 0251-789000 anrufst oder mir deine Festnetznummer gibst und ich Dich anrufe, dann können wir alle Fragen ausführlich besprechen und Du kannst gerne weitergehende Fragen stellen.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

ich hätte nur 3 kurze Fragen zur Versicherung.

1. kann ich nur Teile versichern, die ich neu gekauft habe, oder auch wenn ich sie gebraucht gekauft habe, aber die Rechnung vorhanden ist?

2. deckt die Versicherung auch Schäden ab, die beim Paintball entstehen können?
Zum einen durch die Farbe selbst und, was denke ich schlimmer wäre, durch den Aufprall der Paint auf dem Body bzw. auf dem Objektiv.

3. Berechnet sich die Versicherungssumme über den Neuwert, der auf der Rechnung ausgewiesen ist oder den aktuellen Neuwert. Muss ich den Neuwert bei deutschen Händlern nehmen, oder wenn ich z.B. in England günstiger gekauft habe diesen.

EDIT
Ergänzung zu 1.: Gebrauchtgeräte ohne Rechnung kann ich nicht versichern, richtig?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Sven.

Zu gegebener Zeit werde ich Dein Angebot des persönlichen Gesprächs vielleicht annehmen. Zuerst aber werde ich mir Angebote anderer Versicherungen einholen und deren Definitionen der für mich relevanten Punkte vergleichen und notfalls noch mal erklären lassen.

Falls ich mich in meinen letzten Beiträgen in diesem Thread im Ton vergriffen habe - sorry.
Ich stehe nur wegen vorher erwähnter Reinfälle mit den ganzen Versicherungen auf Kriegsfuß bzw. hat keiner aus der Branche mein Vertrauen.
 
Ihr sprecht hier aber nicht mit einer Versicherung, sondern mit einem Makler.
Und die sind eigentlich immer auf der Kundenseite unterwegs, kein Grund mürrisch zu sein :)
 
@Frank
OK, wie gesagt kannst Du dich gern bei mir melden !

Hallo Sven,

ich hätte nur 3 kurze Fragen zur Versicherung.

1. kann ich nur Teile versichern, die ich neu gekauft habe, oder auch wenn ich sie gebraucht gekauft habe, aber die Rechnung vorhanden ist?

2. deckt die Versicherung auch Schäden ab, die beim Paintball entstehen können?
Zum einen durch die Farbe selbst und, was denke ich schlimmer wäre, durch den Aufprall der Paint auf dem Body bzw. auf dem Objektiv.

3. Berechnet sich die Versicherungssumme über den Neuwert, der auf der Rechnung ausgewiesen ist oder den aktuellen Neuwert. Muss ich den Neuwert bei deutschen Händlern nehmen, oder wenn ich z.B. in England günstiger gekauft habe diesen.

EDIT
Ergänzung zu 1.: Gebrauchtgeräte ohne Rechnung kann ich nicht versichern, richtig?

Hallo ?,

gerne kannst Du auch Sachen versichern die Du gebraucht gekauft hast und von denen Du keine Rechnung hast, als Besitz- und Zustandsnachweiss benötigen wir von diesen Gegenständen Fotos auf einer aktuellen Tageszeitung auf denen alle Seiten gut zu erkennen sind, zudem eine Nahaufnahme der Serien Nr. (also 5-6 Fotos).

Wenn Du allerdings absichtlich auf so einen Paintballplatz gehst, musst Du damit rechnen das Dir so eine Kugel deine Kamera beschädigt, soetwas wäre nicht versichert, ich denke das ist verständlich.

Der Versicherungswert ist der aktuelle Neuwert in Deutschland wenn Du deinen Wohnsitz in Deutschland hast, wenn Du in Österreich wohnst, der aktuelle Neuwert in Österreich, wobei sich die Neuwerte da eigentlich nicht unterscheiden. Es gilt halt immer der aktuelle Neuwert am Wohnsitz (Land) des Versicherungsnehmers. Nur bei sehr alten Ausrüstungsgegenständen dessen Wert unter 50% des Neuwertes gerutscht ist, gilt nur der Zeitwert versichert.

Gruß
Sven
 
Ayy, wer hat denn die 3 letzten, witzigen Beiträge aus dem Tread entfernt ?
Ich wollte da grad drauf Antworten :)

@mods
Solche Sachen könnt Ihr ruhig hier drin lassen, bisgen Spaß muß doch sein !! :D

Gruß
Sven
 
Hallo, ich habe keine Frage sondern will nur mal meine Erste Erfahrung mitteilen die ich hatte.
Sie ist durchweg positiv. Die Beratung und informationsauskunft war super, der Sercive und die Kommunikation auch , die Regelung des Schadens auch!

Ich kann nur sagen das alles klasse gelaufen ist und ich die Versicherung ohne Bedenken weiterempfehlen werde. Den a bschluss habe ich nicht bereut auch wenn es natürlich schon etwas Geld ist, aber wenn man höherwertigere Technik besitzt dann ist eine solche Versicherung ein Muss!

Also nochmals Danke, auch wenn ihr damit Geld verdient, ich finde den Service klasse und es sehr löblich das so schnell und ausführlich auf Fragen geantwortet wird.

Rick
 
Hallo,

hätte nochmal eine Frage zum Thema Motorrad/Zelten. Bin nächstes Jahr für 6 Monate in Südamerika unterwegs und würde die Kamera gerne mitnehmen. Jetzt habe ich gelesen, dass sie in den (abschließbaren) Seitenkoffern (unverständlicherweise) nicht gegen Diebstahl/Überfall versichert wäre. Wie sieht es mit einem Fotorucksack aus, den ich bei mir trage? Oder dem Tankrucksack.

Im Zelt hingegen ist sie versichert, wenn ich das richtig verstehe?

Wäre auch noch interessant zu verstehen, warum sie in einem abschließbaren, nicht ohne Schlüssel abmontierbaren Aluminiumkoffer nicht versichert ist.
 
Hiho,

gibt es irgendwo eine Übersicht über alle bisher gefragten Schadensfälle? Das wäre für beide Seiten leichter, sich zu informieren/Informationen bereit zu stellen. So ein Über-100-Seiten-Thread ist nicht gerade übersichtlich.


Meine Schadensfälle, die ich für am häufigsten halte, sind da:
1. Diebstahl / Raub
Bin gerne nachts in der Stadt unterwegs und da kann immer mal was passieren.
Wie schaut's aus, wenn ich mich bei euch melde, dass mir gestern meine komplette Ausrüstung geklaut worden ist?
Weil ich werde, außer vielleicht eine getätigte Anzeige auf unbekannt bei der Polizei, mit großer Wahrscheinlichkeit keine Beweise haben.

2. "Eigenverschuldung"
Kamera fällt vom Stativ, Stativ kippt um, Freund kippt Getränk über die Kamera, ich rutsche aus und falle hin, usw...
Das ist so weit ich weiß alles versichert, stimmt?

3. Reise
Koffer mit der Ausrüstung ist nach einem Flug unauffindbar, bzw. der Koffer ist da aber ohne Ausrüstung.
Versichert?

Interessant wäre auch zu wissen, was ich in welchem Falle wie beweisen müsste.
 
Vielleicht wurde es hier schon mal beantwortet, aber es ist garantiert mühsam, über 100 Seiten durchzuackern.

Kann ich den für mich gültigen „Neuwert“ durch folgenden Trick selbst definieren?
Und zwar, in dem ich keine Kaufrechnungen beilege, sondern die Ausrüstung wie alternativ vorgeschlagen auf aktueller Tageszeitung fotografiere. Dazu unter Wert den Betrag angebe, den ich als Zeit- bzw. Wiederbeschaffungswert ansehe.

Dann erhalte ich im Schadensfall natürlich auch nur max. diesen Betrag, auch wenn er unter dem Neupreis liegt. Solange der angegebene Betrag nicht über dem offiziellen Neupreis liegt, kann ich auch nicht unberechtigter Weise eine zu hohe Erstattung erzielen.

Die Hürde mit den 50%, ab der ansonsten der Zeitwert gilt, ist nicht so optimal. Nur ein Beispiel. Für meine 5D1 könnte ich eine Kaufrechnung über 1700.- liefern. So top erhalten wie diese Cam ist, würde ich sie auf alle Fälle noch mit 1000.- versichern, aber garantiert keine Prämie für die vollen 1700.- bezahlen wollen. Ähnlich läuft es bei den Objektiven. Bis die auf unter 50% fallen, kann man lange bis ewig warten. Ich hätte aber kein Problem dabei, diese z.B. mit 70% zu versichern, also etwa den Kosten, die ich benötige, mir einen Gebrauchtersatz zu besorgen (Anmerkung: Top-L Objektive, die so gut wie keinen Wert verlieren, besitze ich nicht).

Ich finde es jedenfalls wünschenswert, wenn man sich wie oben vorgeschlagen, seine persönliche Zeitwertversicherung zusammenstellen könnte.

Erwin
 
Hallo,

hätte nochmal eine Frage zum Thema Motorrad/Zelten. Bin nächstes Jahr für 6 Monate in Südamerika unterwegs und würde die Kamera gerne mitnehmen. Jetzt habe ich gelesen, dass sie in den (abschließbaren) Seitenkoffern (unverständlicherweise) nicht gegen Diebstahl/Überfall versichert wäre. Wie sieht es mit einem Fotorucksack aus, den ich bei mir trage? Oder dem Tankrucksack.

Im Zelt hingegen ist sie versichert, wenn ich das richtig verstehe?

Wäre auch noch interessant zu verstehen, warum sie in einem abschließbaren, nicht ohne Schlüssel abmontierbaren Aluminiumkoffer nicht versichert ist.

Hallo,
richtig in Seitenboxen besteht kein Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl, wohl aber gegen Schäden die bei Unfällen passieren, auch bei Raub besteht Versicherungsschutz. Ebenso besteht Versicherungsschutz in unbeaufsichtigten Zelten.


Hiho,

gibt es irgendwo eine Übersicht über alle bisher gefragten Schadensfälle? Das wäre für beide Seiten leichter, sich zu informieren/Informationen bereit zu stellen. So ein Über-100-Seiten-Thread ist nicht gerade übersichtlich.


Meine Schadensfälle, die ich für am häufigsten halte, sind da:
1. Diebstahl / Raub
Bin gerne nachts in der Stadt unterwegs und da kann immer mal was passieren.
Wie schaut's aus, wenn ich mich bei euch melde, dass mir gestern meine komplette Ausrüstung geklaut worden ist?
Weil ich werde, außer vielleicht eine getätigte Anzeige auf unbekannt bei der Polizei, mit großer Wahrscheinlichkeit keine Beweise haben.

2. "Eigenverschuldung"
Kamera fällt vom Stativ, Stativ kippt um, Freund kippt Getränk über die Kamera, ich rutsche aus und falle hin, usw...
Das ist so weit ich weiß alles versichert, stimmt?

3. Reise
Koffer mit der Ausrüstung ist nach einem Flug unauffindbar, bzw. der Koffer ist da aber ohne Ausrüstung.
Versichert?

Interessant wäre auch zu wissen, was ich in welchem Falle wie beweisen müsste.

Hallo,

eine Übersicht der bisher konstruierten Schadenszenarien gibt es nicht, gerne
gehe ich aber auf deine Fragen ein:

Bei einem Raub benötigen wir eine polizeiliche Anzeige, wenn es keine Zeugen gibt kannst Du halt nischt daran machen, die gestohlene Sachen werden in einer weltweiten Liste gespeichert und auch im Internet an verschiedenen Stellen veröffentlich, dadurch tauchen sehr viele Sachen wieder auf und können auch zum Dieb zurück verfolgt werden, oft wird dadurch auch ein Versicherungsbetrug aufgedeckt da die Sachen vom VN oder Bekannten verkauft wurden (ist schon erschreckend wie oft so etwas versucht wird !)

Eigenverschulden ist ebenfalls versichert solange es sich nicht um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt.

Im Reisegepäck abhanden gekommene Gegenstände sind ebenfalls versichert, zunächst ist da aber der Transporteur zuständig.


Vielleicht wurde es hier schon mal beantwortet, aber es ist garantiert mühsam, über 100 Seiten durchzuackern.

Kann ich den für mich gültigen „Neuwert“ durch folgenden Trick selbst definieren?
Und zwar, in dem ich keine Kaufrechnungen beilege, sondern die Ausrüstung wie alternativ vorgeschlagen auf aktueller Tageszeitung fotografiere. Dazu unter Wert den Betrag angebe, den ich als Zeit- bzw. Wiederbeschaffungswert ansehe.

Dann erhalte ich im Schadensfall natürlich auch nur max. diesen Betrag, auch wenn er unter dem Neupreis liegt. Solange der angegebene Betrag nicht über dem offiziellen Neupreis liegt, kann ich auch nicht unberechtigter Weise eine zu hohe Erstattung erzielen.

Die Hürde mit den 50%, ab der ansonsten der Zeitwert gilt, ist nicht so optimal. Nur ein Beispiel. Für meine 5D1 könnte ich eine Kaufrechnung über 1700.- liefern. So top erhalten wie diese Cam ist, würde ich sie auf alle Fälle noch mit 1000.- versichern, aber garantiert keine Prämie für die vollen 1700.- bezahlen wollen. Ähnlich läuft es bei den Objektiven. Bis die auf unter 50% fallen, kann man lange bis ewig warten. Ich hätte aber kein Problem dabei, diese z.B. mit 70% zu versichern, also etwa den Kosten, die ich benötige, mir einen Gebrauchtersatz zu besorgen (Anmerkung: Top-L Objektive, die so gut wie keinen Wert verlieren, besitze ich nicht).

Ich finde es jedenfalls wünschenswert, wenn man sich wie oben vorgeschlagen, seine persönliche Zeitwertversicherung zusammenstellen könnte.

Erwin

Hallo Erwin,

da es sich bei den meisten Schäden um Reparaturschäden handelt (Nur etwa bei 5% handelt es sich um Totalschäden), muß der aktuelle Wert angeben werden, denn die Reparatur ist gleichteuer, egal ob das Objektiv 2 Monate oder 2 Jahre alt ist und auf dieser Basis ist die Prämie kalkuliert. Die 50% Grenze wurde gezogen da bei den von dieser Grenze betroffenen Gegenstände eine Reparatur oft nicht lohnt und meist der Wert ersetzt wird.

Gruß
Sven
 
da es sich bei den meisten Schäden um Reparaturschäden handelt (Nur etwa bei 5% handelt es sich um Totalschäden), muß der aktuelle Wert angeben werden, denn die Reparatur ist gleichteuer, egal ob das Objektiv 2 Monate oder 2 Jahre alt ist und auf dieser Basis ist die Prämie kalkuliert. Die 50% Grenze wurde gezogen da bei den von dieser Grenze betroffenen Gegenstände eine Reparatur oft nicht lohnt und meist das Wert ersetzt wird.
Danke für die schnelle Antwort!

Nur nochmals sicherheitshalber nachgefragt: Das oben fett markierte müsste dann heißen „der aktuelle Neuwert“, nicht wahr?

Und wie soll ich jetzt meine 3 Jahre alte 5D ansetzen? Wenn ich meinen seinerzeit sehr günstigen Online-Kaufpreis heranziehe, habe ich 50% Wertverfall noch nicht erreicht. Vergleiche ich aber mit dem Preis von Fotogeschäften, dann wurde diese Schwelle eben schon erreicht.

Was mich allerdings ein bisschen wundert, ist die Aussage, dass es sich bei den meisten Schäden um Reparaturschäden handelt. Ich hätte schon stark angenommen, dass es sich bei der Mehrzahl um Totalschäden handelt. So ist ja z.B. jeder Diebstahl mit einem Totalschaden gleichzusetzen. Dass weniger als jeder 20. Schaden auf Diebstahl zurückzuführen ist, kann ich nicht ganz glauben. Genau dieser Schadensfall ist für mich der Hauptbeweggrund, eine Versicherung abzuschließen.

Auch auf die Gefahr hin, dass ich lästig werde ;)
Was setze ich bei gebraucht gekauften Objektiven an? Den Preis den ich gezahlt habe und auch belegen kann oder den aktuellen Ladenpreis?

Erwin
 
Hallo,
richtig in Seitenboxen besteht kein Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl, wohl aber gegen Schäden die bei Unfällen passieren, auch bei Raub besteht Versicherungsschutz. Ebenso besteht Versicherungsschutz in unbeaufsichtigten Zelten.

Ist es Dir möglich, die Logik dahinter zu erklären? Während meine Ausrüstung in den Seitenkoffern vor einem Diebstahl wesentlich besser geschützt wäre ist sie dort aber nicht versichert?

Könntest Du mir bitte auch noch Teil zwei meiner Frage beantworten, nämlich wie es mit einem mitgeführten Fotorucksack oder dem Tankrucksack aussieht, den ich am Körper trage? Wäre das bei einem Unfall und/oder Diebstahl versichert?

Danke und viele Grüße,
Thomas
 
heißt für den mopped fahrer, der seine cam in abschließbaren alukoffern an seiner karre spazieren fährt, also, dass er immer ein wurfzelt dabei haben sollte.
das kann er immer und überall neben dem motorrad aufschlagen, die cam reinlegen und in ruhe ein eis essen gehen, sich in der city mit freunden treffen, whatever, wenn die cam weg ist, ist es ja versichert, wird sie aus den koffern gestohlen, dann nicht *g*
 
Wir versuchen halt immer Besonderheiten für unsere Kunden durchzubekommen, eine neue Besonderheit ist jetzt halt das Versicherungsschutz auch in Zelten besteht. Ich finde das ist schon ne tolle Sache. Vielleicht werden wir es ja auch schaffen die Versicherer eines Tages davon zu überzeugen das auch Versicherungsschutz in Motoradkoffern besteht,
zur Zeit ist es halt noch nicht so.

Nicht jedes Kind das einen roten Lolly bekommt, bekommt deswegen auch sofort einen Gelben :D;)

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

okay, verstehen muss ich es ja nicht, aber könntest Du mir bitte noch meine Frage bzgl. des Tankrucksacks/Fotorucksacks beantworten.

Wenn ich ohne Motorrad mit Rucksack unterwegs bin ist die Ausrüstung ja nehme ich an bei einem Überfall auch gegen Diebstahl gesichert. Vom Unfall mal abgesehen (da sind sie dann im Koffer versichert, ist verstanden) müssten sie ja dann auch auf dem Motorrad versichert sein, wenn ich sie im Foto- oder Tankrucksack bei mir trage? Also bei Diebstahl. Werde auf der Strasse angehalten und zur Herausgabe des Rucksacks aufgefordert. Versichert oder nicht?

Danke und viele Grüße,
Thomas
 
Irgendwie habe ich das Gefühl, einigen hier ist nicht bewusst, dass die Sachen im Motorradkoffer natürlich versichert bin, wenn sie selber auf dem Moped sitzen.
manches klingt hier so, als würde der Versicherungsschutz sofort erlöschen, wenn ich das Teil in den Koffer stopfe und losfahre ;)
Und wenn ich in meinem Zelt überfallen und ausgeraubt werde, greift ja wohl auch kaum die erhöhte Selbstbeteiligung oder Begrenzung gemäß "Zeltparagraph"
Schönen Gruß
Karl
 
Irgendwie habe ich das Gefühl, einigen hier ist nicht bewusst, dass die Sachen im Motorradkoffer natürlich versichert bin, wenn sie selber auf dem Moped sitzen.
manches klingt hier so, als würde der Versicherungsschutz sofort erlöschen, wenn ich das Teil in den Koffer stopfe und losfahre ;)
Und wenn ich in meinem Zelt überfallen und ausgeraubt werde, greift ja wohl auch kaum die erhöhte Selbstbeteiligung oder Begrenzung gemäß "Zeltparagraph"
Schönen Gruß
Karl

Hallo Karl,

genauso ist es, Danke für die Klarstellung !

Gruß
Sven
 
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