Vielleicht wurde es hier schon mal beantwortet, aber es ist garantiert mühsam, über 100 Seiten durchzuackern.
Kann ich den für mich gültigen „Neuwert“ durch folgenden Trick selbst definieren?
Und zwar, in dem ich keine Kaufrechnungen beilege, sondern die Ausrüstung wie alternativ vorgeschlagen auf aktueller Tageszeitung fotografiere. Dazu unter Wert den Betrag angebe, den ich als Zeit- bzw. Wiederbeschaffungswert ansehe.
Dann erhalte ich im Schadensfall natürlich auch nur max. diesen Betrag, auch wenn er unter dem Neupreis liegt. Solange der angegebene Betrag nicht über dem offiziellen Neupreis liegt, kann ich auch nicht unberechtigter Weise eine zu hohe Erstattung erzielen.
Die Hürde mit den 50%, ab der ansonsten der Zeitwert gilt, ist nicht so optimal. Nur ein Beispiel. Für meine 5D1 könnte ich eine Kaufrechnung über 1700.- liefern. So top erhalten wie diese Cam ist, würde ich sie auf alle Fälle noch mit 1000.- versichern, aber garantiert keine Prämie für die vollen 1700.- bezahlen wollen. Ähnlich läuft es bei den Objektiven. Bis die auf unter 50% fallen, kann man lange bis ewig warten. Ich hätte aber kein Problem dabei, diese z.B. mit 70% zu versichern, also etwa den Kosten, die ich benötige, mir einen Gebrauchtersatz zu besorgen (Anmerkung: Top-L Objektive, die so gut wie keinen Wert verlieren, besitze ich nicht).
Ich finde es jedenfalls wünschenswert, wenn man sich wie oben vorgeschlagen, seine persönliche Zeitwertversicherung zusammenstellen könnte.
Erwin