Hallo papagei2000,
zuerst einmal vielen Dank für die gut dokumentierten Fragen&Antworten hier im Forum. Das hat mir schon bei vielen Fragen und Unklarheiten geholfen
Ich habe noch zwei weitere Fragen, bei der ich sicher gehen möchte, ob sie auch mit abgedeckt sind.
Ich werde bald ein halbes Jahr in Asien beim Reisen verbringen, dabei auch mit dem Motorrad/Roller unterwegs sein und meine Kamera-Ausrüstung im Rucksack mitnehmen.
- Sind schäden, die dort durch Unfälle (unabhängig, ob von mir oder einer anderen Person verursacht) mitversichert? Gilt es auch, wenn die andere Person nach dem verschuldeten Unfall Fahrerflucht begeht?
- Ich möchte auch gerne sogenanntes "Couch-Surfing" machen, dass heißt bei fremden Leute vor Ort zu Hause übernachten. Auch wenn ich immer die möglichen Gastgeber kritisch und vorsichtig auswähle und bis jetzt ausnahmslos gute Erfahrungen gemacht habe, kann ich trotzdem an eine falsche Person geraten.
Gilt der Diebstahl-Schutz auch für (unabschlossene) Privaträume der Gastgeber, wenn ich dort von diesen oder jemand Drittem bestohlen werden sollte?
Vielen Dank für deine Mühe und viele Grüße,
travel_buddy
Hallo,
beide geschilderten Fälle gelten versichert. Allerdings muss die Wohnung in der Du beim Couch-Surfing schläfst ordnungsgemäss verschlossen sein und in einem Diebstahlfall musst Du umgehend vor Ort eine polizeiliche Anzeige aufgeben.
Gruß
Sven