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Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale!

Hallo,

ich wurde wegen folgendem Hinweis von einer Kanzlei angeschrieben:

Auf diesen Seiten finden Sie eine kleine Auswahl meiner Bilder.
Sollten Sie Interesse an der Nutzung einer oder mehrerer meiner Bilder haben, dann senden Sie mir bitte eine kurze E-Mail.


Auf Anraten eines befreundeten Anwaltes habe ich umgehend ein Impressum, auf meiner rein privaten Homepage, eingestellt und konnte die Kanzlei überreden auf ihre Forderung zu verzichten
 
Mal so ein wenig frei rausgegriffen, was hier an Fehlern, Halbwissen und Gefahrenpotential verbreitet wird:

Wenn man hier liest wie - neben eins, zwei richtigen Statements - Halbwahrheiten verbreitet werden, kommt man schon ins Grübeln........

Snowdream, ich weiß sogar ganz genau was Du machen solltest:

1. Steuerberater anrufen
2. zuständiges Gewerbeamt anrufen

und alle erforderlichen Auskünfte einholen. Danach entscheiden welche Wege/Schritte Du einleiten willst.

Selbst wenn's ein paar Euro kostet, sparst Du Dir später evtl. eine Menge Ärger......
Nach der Einleitung hatte ich eigentlich eine qualifizierte Antwort erwartet. Nun beantworte mir doch mal die Frage, was GewA/StB mit ner wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu tun hat?
Richtig: Nichts!

Jede Internetseite,egal ob kommerziell oder nicht, muss über ein vollständiges Impressum verfügen!
Falsch in dieser Pauschalität, Du meinst aber das Richtige.
Die Impressumpflicht richtet sich nach § 55 Rundfunkstaatsvertrag (klick mich)
Danach muss jede Seite, die nicht rein persönlichen oder familiären Zwecken dient (Hochzeitshomepage mit PW Schutz zB) ein Impressum enthalten mit Name und Anschrift.
Wer dann noch GESCHÄFTSMÄßIG (nicht: geschäftlich, gewerblich, gewinnerbringungsabsichtlich oder was hier noch so rumgeistert) tätig ist, der muss nach § 5 TMG (klick mich) zusätzlichweitere Angaben machen. Was geschäftsmäßig ist, ist nicht ganz klar definiert, hat aber nach wohl herrschender MEinung weder was mit Gewinn noch mit Gewerbe zu tun, sondern eher, wenn man überhaupt, irgendwie Einnahmen erzielt (auch, wenn die Ausgaben höher sind!). Gibt Urteile, wo auf ner privaten HP ein Banner ausreicht um es geschäftsmäßig zu prägen.

Und als Anwalt dürftest Du es auch nicht.

Also muss sich Snowdream wohl auf das hier verbreitete "Halbwissen" verlassen, selber im Internet suchen oder eine entsprechend fachkundige erson aufsuchen, welche ihm die ragen rechtsverbindlich beantworten kann.

Gruß Bernhard
Da bist Du knapp 10 Jahre der Zeit hinterher. Siehe hier

Hochinteressant!

Jeder weis was anderes! :D
Okay, ich kann nicht fotografieren, aber ich weis, was zur "Impressumspflicht" gehört!

Verpflichtet, ein Impressum > Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und Steuernummer sind gewerbliche Internetauftritte, sowie Webseiten, deren Admin-C (Besitzer bei der Denic) kein Deutscher Staatsbürger ist und oder der ständige Wohnsitz nicht in Deutschland ist!

Private Internetseiten, die lediglich einen gewerblichen Charakter tragen, aber nicht gewerblich (im Sinne einer Gewerbeanmeldung) sind, bedürfen keines Impressums!
Falsch! S.o. gewerblich, gewerblicher Charakter etc hat damit wie gesagt nix zu tun. Wenn wie bei ihm bereits PReise auf der HP stehen, dann würde ich ne Kiste Champus setzen, dass er nicht ansatzweiese ne Chance hätte, sich dagegen zu wehren auf diesem Argument.

Der Spaß geht soweit, das das Impressum von der Startseite, mit einem Klick zu öffen sein muss!

Da hier offenbar gar keine Gewerbeanmeldung vorliegt (muss ein Hobbyfotograf auch gar nicht) handelt es sich auch nicht um eine gewerbliche Seite (auch wenn Professionalität, Aufmachung und Inhalte darauf schließen lassen könnten)
Das würde, wenn man Dein Argument mal weiterdenkt, bedeuten, dass derjenige, der illegal schwarz etwas macht, demnach kein Gewerbe anmeldet, zusätzlich noch belohnt wird, weil er nach Deinem Argument mangels Gewerbeanmeldung auch kein Impressum bräuchte ;-)

Ein späteres Einfügen eine Imressums ist sinnlos, da am Tag der Abmahnung Screenshots gemacht wurden, die bei der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt werden.
Weißt Du überhaupt ansatzweise, worüber Du redest? Es handelt sich hier um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, der StA hat damit nicht nen Hauch einer Verbindung. Selbst für die Ordnungsgelder nach § 16 TMG ist nicht die StA sondern bundeslandspezifisch meist nen Ministerium, nen Bürgermeister, ne Gemeinde... zuständig.

Rechtlich bewegt man sich daher in einer sehr schwierigen Zone.
Was ist gewerbliche Nutzung? Schon das Anbringen von Werbebannern oder Backlinks zu gewerblichen Seiten gehört dazu:
http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-verpflichtet-personen.html
Grundsätzlich also jeden Webmaster!
Hast Du Deinen Link gelesen? Dick drüber steht, dass der rund 1 Jahr veraltet ist. Das wäre der Richtige gewesen: http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html

Notwendigkeit: http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html

Verhalten bei Abmahungen: http://www.linksandlaw.info/Abmahnung.html

Eine einfache Rechtfertigung mit einer Richtigstellung und Erklärung dürfe hier also vollkommen ausreichend sein, um das Verfahren einstellen zu lassen! Einige Staatsanwaltschaften reagieren also gar nicht mehr auf auf derartige Abmahnungen, da die Beschaffung der daten meist nicht legal, d.h. über von Rechtsanwaltskanzleien bezahlten Centern bezahlt werden, die Tag-täglich das Internet durchsuchen (deren Rechtlichkeit wiederum in einer Grauzone liegen!) Meist sind das Informatikstudenten, die sich für die Beschaffung von URL´s "etwas dazu verdienen!!!"
Wieder: hast Du den thread und auch den Link von Dir gelesen? Zusammenfassen kann man Deinen Link so, dass idR man die Unterlassungserklärung abgeben sollte, wenn da was dran ist und sich dann ggf nurnoch über die Kosten streitet. Bei 107 € sehe ich persönlich da keine Grundlage mehr für ne Verhandlung, aber das mag jeder anders sehen. Das Gerede mit den Staatsanwaltschaften scheinst du wohl zum Thema illegale downloads aufgeschnappt zu haben, wo die StAs mehr und mehr zu tendiren, die Ermittlungen vor Ermittlung des Anschlussinhabers einzustellen... - passt hier ganz und gar nicht...


Lasst doch bitte Euer Halbwissen weg! Damit schadet Ihr dem TO!!
 
@Matthes75
Also wer nicht anmeldet ist auch nicht gewerblich? Das ist sicherlich nicht das Kriterium einer gewerblichen Tätigkeit. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Wer gewerblich tätig ist und das nicht anmeldet, kriegt gleich nochmal Ärger...

so war das nicht gemeint!

Ich kann eine rin private Webseite betreiben, die nach "außen" gewerblich wirklt, aber gar nicht gewerblich genutzt wird.

Natürlich hast du Recht: Wer gewerblich nutzt und nicht anmeldet, >>> Steuervergehen! Schwarzarbeit!

Tja, rechtlich schwer, hier ist es ja so, "das man den Eindruck einer gewerblcihen Nutzung haben kann"

Wenn aber nur Preise drin stehen, noch NIE ein Aufrtag statt gefunden hat, ist es ja keine gewerbliche Nutzung. Denn wenn, könnte er seine Ausrüstung auch steuerlich geltend machen! Dumm, wer sich die Mwst. nicht zurück zahlen ließe!
 
Hallo,

Heute habe ich per Post eine Abmahnung von der www.Wettbewerbszentrale.de in Stuttgart bekommen. Ich soll 107 EUR bezahlen um eine Strafsumme von 2000 EUR zu umgehen. als Grund ...

Gruß Snow

mach dir mal nicht vorschnell löcher in den kopf oder ins portemonnaie.

zunächst mal ist eine ominöse wettbewerbszentrale oder ein verein zum schutz deutscher impressi nur irgendwer, der mit der behauptung eines rechtsrelevanten umstands geld verlangt. in deinem fall sogar verbunden mit einer nötigend aussehenden verschärfung.

also: erstmal den umstand prüfen - webseiten müssen unter umständen impressi haben - ist das bei dir so?: schau beim justizministerium, auf wikipedia, frag deinen anwalt.

auf jeden fall: reagieren - besten dank für die info, werde prüfen, ggf. fehler ausbessern, man verhakt sich ja schonmal, rechnung stellen sie aber bitte in jedem fall ihrem auftraggeber aus.

fragt sich, ob der verein, auch wenn er sich wettbewerbszentrale nennt, irgend einen rechtsgültigen anspruch auf deine honorierung seiner tätigkeit aufbauschen kann - schließlich hast du ihn nicht beauftragt.

also: reagieren - s.o. - und dabei daran denken, alle verpflichtungen dem offenbar willkürlich abmahnenden gegenüber deutlich in abrede stellen.

als kleine würze kannst du noch eine eigene abmahnung zur unterlassung weiterer belästigung anfügen :D

das sollte funktionieren, denn eines geht aus deinem posting nicht hervor - was ist das für eine zentrale, und wer steckt dahinter, und inwieweit kann es dich tatsächlich betreffen.

die ausläufer irgendwelcher abmahnwellen kiann man durchaus zurück ins meer kippen ;)

ich habe da so einige persönliche erfahrung mit freenet :ugly:

seitdem kriege ich viel weniger ungebetene werbepost :D

viel erfolg :)

.
 
Hallo,

Heute habe ich per Post eine Abmahnung von der www.Wettbewerbszentrale.de in Stuttgart bekommen. Ich soll 107 EUR bezahlen um eine Strafsumme von 2000 EUR zu umgehen. als Grund nannten sie das fehlende Impressum auf meiner Homepage xxx , sprich Name des Unternehmens, Handelsregister ect.

Ich betreibe das lediglich als Hobby, und die Einnahmen wenn überhaupt decken nicht mal ein Teil der Kosten die ich für dieses Hobby aufwende, somit ist meines Wissen auch kein Gewerbeschein nötig. Wer weiß genaures und kann mir vielleicht sagen was ich nun machen soll?

Gruß Snow

Also Impresum und Gewerbeanmeldung sind zwei völlig verschiedene Angelegenheiten. Bei Veröffentlichungen und eine Homepage kann man unter gewissen Umständen so betrachten, ist ein Impressum nötig. Verantwortlich im Sinne des Presserechtes ViSdP. Name, Anschrift das wars schon. Mit einer Gewerbeanmeldung hat das nicht das geringste zu tun.
Deine Seite konnte ich jetzt nicht mehr sehen, den bisher geposteten Kommentaren habe ich aber entnommen, das auf der Seite auch Dienste angeboten werden oder aber Preise für Dienstleistungen drin stehen. Es ist ja schön, wenn du das als Hobby siehst. Sobald es aber um Geld geht ist für das Finanzamt der Spaß vorbei. Und der Spaß hört dann endgültig bei so selbstgebrauten "das ist ja Hobby, meine Ausrüstung war viel teurer" Argumentationen aus. Einnahmen und Ausgaben gehören auf die Steuererklärung und dann entscheidet das Finanzamt, was zu zahlen ist und was nicht. Und wer schwarz arbeiten will und dann auch noch seine Dienste via Homepage anbietet, der muss halt wissen, das er auf dünnem Eis steht.
Dies aber nur am Rande. Was das aber diesen Wettbewerbsverein interessiert ist mir ja nicht ganz klar. Ist das seriös? Scheint mir eher dubios. Aber bitte, ich bin kein Jurist. Aus meiner Erfahrung spielen aber viele mit der Angst vor dem Juristendeutsch und der Bereitschaft für 107 Euros eine Art Ablassbrief für ein reines gewissen zu erwerben. Das Ganze scheint ja eher so eine Art Ablasshandel zu sein.
 
Wenn ich das alles so lese, würde ich als Hobbyfotograf sofort meine private Webseite einstellen (okay, ich hab keine)

Veröffentlichung privater Fotos, >>> wollt ihr das auch?? Kostet!!

107€ zu bezahlen, wäre ein Schuldeingeständnis! 107€ nicht zu bezahlen = streitbare, uneinsichtiger Verdächtiger! (noch lange nicht schuldig!)

http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html mag sein, das das aktuell ist, steht die Frage, ob die Webseite vor dem 1.3.2007 gehostet wurde, und die Inhalte geschrieben wurden


Also, meiner Meinung nach, ist es sehr schwer eine Auskunft zu geben, noch dazu ist dies nur Juristen gestattet! Wir können lediglich mit recherchieren und Ratschläge erteilen!

Wobei ich dazu dentiere, eine Anwalt zu befargen. Meist ist die Erstauskunft kostenfrei! Weiterhin bin ich mir nicht wirklich sicher, ob ein e.V. selbst so ohne weiteres klagen kann, ohne offenzulegen, woher die Daten stammen http://www.wettbewerbszentrale.de/de/impressum/ denn die haben es noch nicht einmal nötig, eine Steuernummer anzugeben, lediglich die Nummer, unter der sie, wie jeder Verein, beim zuständigen Amtsgericht regestriert sind!

Über die es ja so einiges im Internet zu lesen gibt.

Ich würde mir den Rat eines Juristen holen, der sich mit dem Thema: Internet wirklich auskennt, bevor ich einen Vergleich unterzeichne!!!
 
Nach der Einleitung hatte ich eigentlich eine qualifizierte Antwort erwartet. Nun beantworte mir doch mal die Frage, was GewA/StB mit ner wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu tun hat?
Richtig: Nichts!

Ich gebe Dir vollkommen Recht! Erst mal nichts. Wenn Du Dir die HP mal anschaust, kannste aber schnell auf den Gedanken kommen, dass es nicht nur hobbymäßig ausgeübt wird. Zumal konkrete Leistunsgangebot inkl. Preisangaben gemacht werden....

Jetzt ist die Wettbewerbszentrale keine Behörde sondern ein e.V. mit übetragenen öR-Aufgaben. Gibts da evtl. Kontrollmitteilungen? Wieso heißen die Wettbewerbszentrale und nicht Privatehomepagezentrale.

Ich würde alles dran setzen um evtl. Ärger zu vermeiden.
 
Wenn ich das alles so lese, würde ich als Hobbyfotograf sofort meine private Webseite einstellen (okay, ich hab keine)

Veröffentlichung privater Fotos, >>> wollt ihr das auch?? Kostet!!

Eine private Homepage mit Fotos ist kein juristisches Mienenfeld. Name und Anschrift drauf, keine geklauten Bilder. Keine Personen die gar nicht fotografiert werden wollen. Ist eigentlich ganz einfach und dann passiert auch nix.
 
Da bist Du knapp 10 Jahre der Zeit hinterher. Siehe hier
Danke für die Klarstellung. Nur, daß ich meiner Zeit wohl gerade mal einen Monat hinterher bin. Die Änderun ist wohl erst am 01.07.2008 in Kraft getreten.

Eine private Homepage mit Fotos ist kein juristisches Mienenfeld. Name und Anschrift drauf,
Und damit haben wohl so einige schon ihre Probleme, wie die Seite des TO zeigt. Er möchte wohl mögliche Kunden anlocken, aber trotzdem anonym bleiben.

Gruß Bernhard
 
Was ich die ganze Zeit sagen will sagst du in einem Satz:
Wenn Du Dir die HP mal anschaust, kannste aber schnell auf den Gedanken kommen, dass es nicht nur hobbymäßig ausgeübt wird.

nochmal fett?? kannste aber ... Gedanken kommen

Hier wird aber schon der Gedanke abgemahnt, für den jeder Beweis fehlt!

Abmahnen kann man doch nur, wenn ein Verstoß vorliegt, nicht eine Annahme, das könnte aus so und so sein...?!

Wir sagen: oh, ein Hobbyfotograf
Die sagen: einer der vergessen hat ein Imressum einzufügen
Er denkt: wenn ich meinen ersten Auftrag bekomme, mache ich mich selbsständig!

...alles nur Vermutungen (das soll strafbar sein??)
 
Heute habe ich per Post eine Abmahnung von der www.Wettbewerbszentrale.de in Stuttgart bekommen. Ich soll 107 EUR bezahlen um eine Strafsumme von 2000 EUR zu umgehen. als Grund nannten sie das fehlende Impressum auf meiner Homepage xxx , sprich Name des Unternehmens, Handelsregister ect.

wer legt nach Absatz4 http://www.bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__12.html fest, das @Snowdream in der Lage ist 2000€ Strafe zu zahlen und/oder wer legt vor einem Prozess schon die Höhe des Strafmaßes fest??? ein eingetragener Verein??? der sich anmaßt, auf Grund einer Vermutung oder nach seinen Auslegungen, eine Abmahnung zu schreiben???
So, so!!

Nochmal, @Snowdream hat die Abmahnung vom e.V. nicht etwa wie vorhin mal angedeutet, vom Gericht!

Staatsanwälte legen sowas (außer man unterschreibt) in den Ringordner, nicht nur bei illegalen downloads!
 
Name und Anschrift drauf, keine geklauten Bilder.

Zweites versteht sich von selbst, ansonsten seh ich ersteres nicht ein. Wenn ich eine private Website habe, die keine illegalen Inhalte hat, dann hat es niemanden zu interessieren, wie ich heiße und wo ich wohne.
Das die Daten eh jeder Hans und Franz über eine whois abfrage rausbekommt ist schon schlimm genug.
 
mach dir mal nicht vorschnell löcher in den kopf oder ins portemonnaie.

auf jeden fall: reagieren - besten dank für die info, werde prüfen, ggf. fehler ausbessern, man verhakt sich ja schonmal, rechnung stellen sie aber bitte in jedem fall ihrem auftraggeber aus.

also: reagieren - s.o. - und dabei daran denken, alle verpflichtungen dem offenbar willkürlich abmahnenden gegenüber deutlich in abrede stellen.

das sollte funktionieren, denn eines geht aus deinem posting nicht hervor - was ist das für eine zentrale, und wer steckt dahinter, und inwieweit kann es dich tatsächlich betreffen.

die ausläufer irgendwelcher abmahnwellen kiann man durchaus zurück ins meer kippen ;)

viel erfolg :)

gut gesprochen, hat beim Freund auch so funktioniert

1 abstellen wenn nötig und bestätigen
macht die 2000 gegenstandslos

2 kostennote zurückweisen
macht allenfalls noch eine Klage wegen der geforderten 107 und das ist gebührenmäßig schon uninteressanter als für 2000

Ruhe wars danach :cool:
 
Also nochmals auch wenn es nicht gerade den Kern meines Problems betrifft, für die Leute die mir indirekt und durch die Blume unterstellen das wäre eine Art Schwarzarbeit gewesen...

Auf meiner Homepage wurde ganz klar geschrieben das die Fotografie nur ein Hobby ist, und ich mit den Kosten die für ein eventuelles Shooting anfallen, lediglich die Kosten für das Hobby etwas minimieren möchte. Und genau für diese Sache wie ich sie betreibe, nämlich als Hobby mit gelegentlichen Einnahmen zum senken der Kosten, muß kein Gewerbe angemeldet werden und es ist Steuerlich auch nicht relevant.

Auch wollte ich nicht auf Kundenfang gehen und dabei Anonym bleiben wie mir hier mehr oder weniger unterstellt wird. Unter "Kontakt" waren sowohl meine email adresse welche Vor und Nachnahmen enthält, als auch meine Private Handynummer sichtbar. Auf der "Über mich" Seite ging auch mein Wohnort hervor, also keine Spur von Anomymen Kundenfang :grumble:!

Somit ist wenn überhaupt nur die Frage ob ich einen Fehler damit gemacht habe, nicht zu Wissen das ich eventuell ein Impressum/Kontakt (Kontakt war ja vorhanden aber eventuelle nicht korrekt bzw. mit fehlenden Angaben) brauche für meine Homepage. Was mich an dieser Sache nur tierisch ärgert ist, das man sofort zur Kasse gebeten wird anstatt einfach nur mal darauf hinzuweisen das hier etwas nicht korrekt ist. Armes Deutschland, kann ich hier nur sagen :(!

Gruß Snow
 
gut gesprochen, hat beim Freund auch so funktioniert

1 abstellen wenn nötig und bestätigen
macht die 2000 gegenstandslos

2 kostennote zurückweisen
macht allenfalls noch eine Klage wegen der geforderten 107 und das ist gebührenmäßig schon uninteressanter als für 2000

Ruhe wars danach :cool:

Der Freund ist also wegen einer Internetseite ohne Impressum von einer Verbraucherzentrale abgemahnt worden? Wenn nein sind die Fälle nicht ansatzweise vergleichbar.

wer legt nach Absatz4 http://www.bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__12.html fest, das @Snowdream in der Lage ist 2000€ Strafe zu zahlen und/oder wer legt vor einem Prozess schon die Höhe des Strafmaßes fest??? ein eingetragener Verein??? der sich anmaßt, auf Grund einer Vermutung oder nach seinen Auslegungen, eine Abmahnung zu schreiben???
So, so!!

Nochmal, @Snowdream hat die Abmahnung vom e.V. nicht etwa wie vorhin mal angedeutet, vom Gericht!

Staatsanwälte legen sowas (außer man unterschreibt) in den Ringordner, nicht nur bei illegalen downloads!

Nur, dass Du immernoch nicht verstanden hast, dass es hier nicht um eine STRAFE geht, sondern um Kosten - wie bei nem Inkassounternehmen, das bei nicht bezahlter Forderung eingeschaltet wird. Deine Beispiele mit Strafe, Festsetzung und StA haben damit nichts zu tun.

@TO ernstgemeinte Antwort von nem Anwalt: geh zu nem Anwalt und lass Dich beraten oder zahl die 103 € und freu Dich, dass es nur ne Verbraucherzentrale und kein Anwalt war - der hätte das 4-fache verlangt. HIER bekommst du falsche Tipps, die dich reinreiten können
 
@Snow
lediglich die Kosten für das Hobby etwas minimieren möchte.

das ist indirekt schon wieder die Aufforderung, deine Hobbyausrüstung zu einer professionellen, sei es durch Sponsoring oder Bezahlung zu erweitern!

Jeder der ein Hobby hat, muss das selbst finanzieren. Jemanden Auffordern, einen zu unterstützen, sei es duch GoogleAdsense, Sponsoring oder die Anbietung kostenpflichtiger Shootings kann dir als gewerbliche Webseite unterstellt werden.

Ich versteh zu 101% was du meinst, und wie du es meinst! Nur bewegst du dich auf dünnem Eis!

(zusätzlich würde ich das hier im Forum x-eln, denn auch solche Foren werden ja mitgelesen!)

Hättest du als Hobby Rennsport, fährs Privat irgendwas und hat Sponsoren...
Hier suchst du offen nach welchen (die du bisher aber meiner meinung nach, noch nicht hast) daher sehe ich deine Seite als private Webseite, auf die kein vollständiges Impressum muss (meiner Meinung nach)

Nochdazu da Whois-Abfragen mehr als nur deine Adresse beinhalten, was datenrechtlich sehr bedenklich ist!

p.s. auch wenn du deine Webseite im Moment vom Server genommen hast
 
Das Schreiben kamm von einer Anwältin die im Nahmen von der Wettbewerbszentrale arbeitet.

Hier mal aus dem Schreiben....






Sehr geeherter Herr xxx,

beschwerdehalber werden wir auf ihren Internet-Auftritt hingewiesen in welchem sie das Angebot ihres Unternehmens vorstellen.

Zu beanstanden ist dabei, dass die Anbieterkenzeichnung nur unzureichend erfolgt. Zur so genannten Impressumspflicht für geschäftsmäßige Angebote im Internet heißt es in § 5 Telemediengesetz (TMG) wie folgt:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind; bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,...

2. das Handelregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer.


Dies bedeutet das die korrekte Firma, so wie sie im Handelsregister eingetragen ist, zu nennen ist. Die bloße Angabe einer Geschäftsbezeichnung ohne gleichzeiteige Nennung des korrekten unternehmensträgers ist unzureichend.






Alles fettgeschriebene, trifft doch auf mich nicht zu oder irre ich mich da? Und für eine zukünftige Zuwiederhandlung sieht die Wettbewerbszentrale eben eine Vertragsstrafe in Höhe von 1500 EUR (nicht 2000 EUR, ich muß mich korrigieren) vor.

@Honda 2000

Lese dir doch mal diesen Beitrag hier (speziell Hobby) durch, nichts anderes wollte ich doch machen :(. Whois und DENIC :confused: , moment ich google mal was das ist :o!


Gruß Snow

Edit: In Bezug auf das Whois...jetzt weiß ich woher die meine Anschrift haben :).
 
Zuletzt bearbeitet:
Also nochmals auch wenn es nicht gerade den Kern meines Problems betrifft, für die Leute die mir indirekt und durch die Blume unterstellen das wäre eine Art Schwarzarbeit gewesen...

Auf meiner Homepage wurde ganz klar geschrieben das die Fotografie nur ein Hobby ist, und ich mit den Kosten die für ein eventuelles Shooting anfallen, lediglich die Kosten für das Hobby etwas minimieren möchte. Und genau für diese Sache wie ich sie betreibe, nämlich als Hobby mit gelegentlichen Einnahmen zum senken der Kosten, muß kein Gewerbe angemeldet werden und es ist Steuerlich auch nicht relevant.

Auch wollte ich nicht auf Kundenfang gehen und dabei Anonym bleiben wie mir hier mehr oder weniger unterstellt wird. Unter "Kontakt" waren sowohl meine email adresse welche Vor und Nachnahmen enthält, als auch meine Private Handynummer sichtbar. Auf der "Über mich" Seite ging auch mein Wohnort hervor, also keine Spur von Anomymen Kundenfang :grumble:!

Somit ist wenn überhaupt nur die Frage ob ich einen Fehler damit gemacht habe, nicht zu Wissen das ich eventuell ein Impressum/Kontakt (Kontakt war ja vorhanden aber eventuelle nicht korrekt bzw. mit fehlenden Angaben) brauche für meine Homepage. Was mich an dieser Sache nur tierisch ärgert ist, das man sofort zur Kasse gebeten wird anstatt einfach nur mal darauf hinzuweisen das hier etwas nicht korrekt ist. Armes Deutschland, kann ich hier nur sagen :(!

Gruß Snow

Das sind jetzt zwei völlig verschiedene Geschichten. Ob die Abmahnung juristisch korrekt ist, kann ich nicht beurteilen. Dubios erscheint mir die Geschichte allemal. Und die meisten dieser 100 Euro Rechnungen sind das Papier nicht wert, werden aber aus Angst oft doch bezahlt.
Die andere Sache ist das mit dem Hobby und dem Geld verlangen. Da gibt es eben keinen Spielraum für selbgebastelte Rechtfertigungen. Ein Hobby ist ein Hobby. Wenn du Geld einnimmst, will das Finanzamt davon in Kenntnis gesetzt werden. Ob du dann auch wirklich Steuern zahlen mußt ist ja eine ganz andere Geschichte. Tätigst du deine Geschäfte unter der Hand, ist ja nur Hobby, (das Geld ist aber echt, oder wird mit Spielgeld bezahlt?) dann stehst du vor dem Finanzamt eben auf dünnem Eis.
 
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