Mal so ein wenig frei rausgegriffen, was hier an Fehlern, Halbwissen und Gefahrenpotential verbreitet wird:
Wenn man hier liest wie - neben eins, zwei richtigen Statements - Halbwahrheiten verbreitet werden, kommt man schon ins Grübeln........
Snowdream, ich weiß sogar ganz genau was Du machen solltest:
1. Steuerberater anrufen
2. zuständiges Gewerbeamt anrufen
und alle erforderlichen Auskünfte einholen. Danach entscheiden welche Wege/Schritte Du einleiten willst.
Selbst wenn's ein paar Euro kostet, sparst Du Dir später evtl. eine Menge Ärger......
Nach der Einleitung hatte ich eigentlich eine qualifizierte Antwort erwartet. Nun beantworte mir doch mal die Frage, was GewA/StB mit ner wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu tun hat?
Richtig: Nichts!
Jede Internetseite,egal ob kommerziell oder nicht, muss über ein vollständiges Impressum verfügen!
Falsch in dieser Pauschalität, Du meinst aber das Richtige.
Die Impressumpflicht richtet sich nach § 55 Rundfunkstaatsvertrag (
klick mich)
Danach muss jede Seite, die nicht rein persönlichen oder familiären Zwecken dient (Hochzeitshomepage mit PW Schutz zB) ein Impressum enthalten mit Name und Anschrift.
Wer dann noch GESCHÄFTSMÄßIG (nicht: geschäftlich, gewerblich, gewinnerbringungsabsichtlich oder was hier noch so rumgeistert) tätig ist, der muss nach § 5 TMG (
klick mich) zusätzlichweitere Angaben machen. Was geschäftsmäßig ist, ist nicht ganz klar definiert, hat aber nach wohl herrschender MEinung weder was mit Gewinn noch mit Gewerbe zu tun, sondern eher, wenn man überhaupt, irgendwie Einnahmen erzielt (auch, wenn die Ausgaben höher sind!). Gibt Urteile, wo auf ner privaten HP ein Banner ausreicht um es geschäftsmäßig zu prägen.
Und als Anwalt
dürftest Du es auch nicht.
Also muss sich Snowdream wohl auf das hier verbreitete "Halbwissen" verlassen, selber im Internet suchen oder eine entsprechend fachkundige erson aufsuchen, welche ihm die ragen rechtsverbindlich beantworten kann.
Gruß Bernhard
Da bist Du knapp 10 Jahre der Zeit hinterher. Siehe
hier
Hochinteressant!
Jeder weis was anderes!

Okay, ich kann nicht fotografieren, aber ich weis, was zur "Impressumspflicht" gehört!
Verpflichtet, ein Impressum > Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer
und Steuernummer sind gewerbliche Internetauftritte, sowie Webseiten, deren Admin-C (Besitzer bei der Denic) kein Deutscher Staatsbürger ist und oder der ständige Wohnsitz
nicht in Deutschland ist!
Private Internetseiten, die lediglich einen gewerblichen Charakter tragen, aber nicht gewerblich (im Sinne einer Gewerbeanmeldung) sind, bedürfen keines Impressums!
Falsch! S.o. gewerblich, gewerblicher Charakter etc hat damit wie gesagt nix zu tun. Wenn wie bei ihm bereits PReise auf der HP stehen, dann würde ich ne Kiste Champus setzen, dass er nicht ansatzweiese ne Chance hätte, sich dagegen zu wehren auf diesem Argument.
Der Spaß geht soweit, das das Impressum von der Startseite, mit einem Klick zu öffen sein muss!
Da hier offenbar gar keine Gewerbeanmeldung vorliegt (muss ein Hobbyfotograf auch gar nicht) handelt es sich auch nicht um eine gewerbliche Seite (auch wenn Professionalität, Aufmachung und Inhalte darauf schließen lassen könnten)
Das würde, wenn man Dein Argument mal weiterdenkt, bedeuten, dass derjenige, der illegal schwarz etwas macht, demnach kein Gewerbe anmeldet, zusätzlich noch belohnt wird, weil er nach Deinem Argument mangels Gewerbeanmeldung auch kein Impressum bräuchte ;-)
Ein späteres Einfügen eine Imressums ist sinnlos, da am Tag der Abmahnung Screenshots gemacht wurden, die bei der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt werden.
Weißt Du überhaupt ansatzweise, worüber Du redest? Es handelt sich hier um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, der StA hat damit nicht nen Hauch einer Verbindung. Selbst für die Ordnungsgelder nach § 16 TMG ist nicht die StA sondern bundeslandspezifisch meist nen Ministerium, nen Bürgermeister, ne Gemeinde... zuständig.
Rechtlich bewegt man sich daher in einer sehr schwierigen Zone.
Was ist gewerbliche Nutzung? Schon das Anbringen von Werbebannern oder Backlinks zu gewerblichen Seiten gehört dazu:
http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-verpflichtet-personen.html
Grundsätzlich also jeden Webmaster!
Hast Du Deinen Link gelesen? Dick drüber steht, dass der rund 1 Jahr veraltet ist. Das wäre der Richtige gewesen:
http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html
Notwendigkeit:
http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html
Verhalten bei Abmahungen:
http://www.linksandlaw.info/Abmahnung.html
Eine einfache Rechtfertigung mit einer Richtigstellung und Erklärung dürfe hier also vollkommen ausreichend sein, um das Verfahren einstellen zu lassen! Einige Staatsanwaltschaften reagieren also gar nicht mehr auf auf derartige Abmahnungen, da die Beschaffung der daten meist nicht legal, d.h. über von Rechtsanwaltskanzleien bezahlten Centern bezahlt werden, die Tag-täglich das Internet durchsuchen (deren Rechtlichkeit wiederum in einer Grauzone liegen!) Meist sind das Informatikstudenten, die sich für die Beschaffung von URL´s "etwas dazu verdienen!!!"
Wieder: hast Du den thread und auch den Link von Dir gelesen? Zusammenfassen kann man Deinen Link so, dass idR man die Unterlassungserklärung abgeben sollte, wenn da was dran ist und sich dann ggf nurnoch über die Kosten streitet. Bei 107 € sehe ich persönlich da keine Grundlage mehr für ne Verhandlung, aber das mag jeder anders sehen. Das Gerede mit den Staatsanwaltschaften scheinst du wohl zum Thema illegale downloads aufgeschnappt zu haben, wo die StAs mehr und mehr zu tendiren, die Ermittlungen vor Ermittlung des Anschlussinhabers einzustellen... - passt hier ganz und gar nicht...
Lasst doch bitte Euer Halbwissen weg! Damit schadet Ihr dem TO!!