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Wie ist die Rechtslage bei Partyfotos?

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(y)
 
Und zum Thema besoffene Partybesucher:

Realität, vorhin passiert: Partygast ruft in etwas hektischer Stimmung auf den Sonntag im Büro des Partyportals an, es müssen unbedingt sooofort und schnell Bilder raus.

Stellte sich heraus, dass Partygast auf insgesamt drei Fotos drauf war, und auch schön lieb nach Nachfrage des Knipserkollegen (in anderer Location als ich unterwegs war, auch Grossraumdisco) wegen "darf ich Foto machen?" posiert hat. Nur wenn man krankgeschrieben ist, kann das verhängnisvoll sein...

Hat der Partygast auch am Telefon zugegeben, dass das nicht unbedingt der beste Moment war, und meinte sinngemäss "War besoffen, hab da nicht drüber nachgedacht..."
 
Ich danke allen, die ihre Meinung abgeben haben. :D

Mir war klar, dass hier keine rechtsverbindliche Beratung stattfinden würde, trotzdem danke ich allen, für ihre zum teil doch recht ausführlichen Antworten und bin mir nun über mein vorgehen schlüssig. :cool:
 
ein nachtrag: du könntest mit dem auftraggeber in einem kleinen vertrag im vorab (!) festlegen, dass du das von dir erstellte material werblich nutzen darfst.
(die kundenseitige großzügigkeit solcher absprachen sollte allerdings nicht zu sehr beansprucht werden; lieber höflichkeitshalber nochmals nachfragen -- der form halber -- wenn du weiterverwenden möchtest).

wenn du die -- nicht ungewöhnliche -- formulierung einbaust, dass der auftraggeber für die jeweilige rechtefreiheit sorgt (also auch für das placet der abgebildeten personen), sollte nicht so leicht etwas schiefgehen.
(den tip sicherheitshalber vom anwalt checken lassen. ich gebe hier ja keine rechtsberatung ad hoc.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Da das Rechteverhältnis zwischen Fotograf und Gast vom Vertrag zwischen Fotograf und Gastgeber nicht beeinflusst ist, könnte das auf eine Freistellungsklausel hinauslaufen (müssen).
 
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