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Versicherungspflicht für Fotografen in Berufsgenossenschaft

bedrock schrieb:
In Bezug auf die BG ist das falsch

--> Steuern= Finanzamt (Lohnsteuerjahresausgleich). Egal ob Hobby oder Gewerbe, beim LStJA muß man die Einküfte/Verluste angeben und dem entsprechend besteuert/entlastet.
--> Sozialbeiträge = Krankenkasse (für Pseudorente, ALG, Soli etc). Einkünfte sind sozialversicherungspflichtig, sofern oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze. Berufsfotografen mit eigenem Gewerbe entscheiden sich so oder so wo sie das Geld einzahlen (privat oder staatlich). Hobbyknipser die ein wenig Geld damit machen, fallen wieder unter den LStJA.

Die BG dient nur der Unfallversicherung, sprich wenn bei der Ausübung der Fototätigkeit etwas passiert, dann ist man abgesichert, auch Arbeitswege etc. Außerdem wird der Arbeitsschutz überwacht... Das hat hier noch keiner erwähnt...

Ich hab ja auch nicht von der BG gesprochen. Interessier mich auch nicht die BG, da ich in Deutschland Fotografie nur künstlerisch mache und das geht die dann auch nix an. Der Kommerzkram ist ins Ausland verlagert ;-)

Gruss
Boris
 
Ariane schrieb:
Nochmal: *jeder*, der Geld für seine Fotos bekommt, ist *Pflichtmitglied*. Egal ob selbständig oder Amateur, Einzelkämpfer oder mit einem Tross von Angestellten.
Nix mit freiwillig und so.
Ja, ich finde das auch etwas eigenartig; aber es ist nun mal so und daran ändern läßt sich auch nichts.
Aber jetzt zitiere ich mal aus dem Gedächtnis die Auskunft, die ich gestern bekommen habe, in Auszügen "Dann sind Sie auch versichert, wenn Sie an einem Kriegsschauplatz verletzt werden..."

Haben sie dir auch erzählt, wie man das bei einem Hobbyfotografen trennen will (also was "kommerziell" und was privat ist)?
Die Stellungnahme würde mich mal interessieren.
Ich habe es oben ja schon geschrieben: nach meiner Meinung würde ein Freizeitfotograf mit Schwerpunkt Hobby und ein paar verkauften Bildern im Jahr überhaupt nichts bekommen, weil es für die BG ein Leichtes wäre, jederzeit nachzuweisen, daß der Unfall privat passiert ist und nicht unter Versicherungsschutz fällt.

Ich vermute, der Verurteilte in deinem geschilderten Fall hatte einen schwachen Anwalt. Genau darauf müßte man nämlich mit dem Finger zeigen und von der BG eine Erklärung verlangen, wie man das bei Hobbyfotografen sauber trennen will.

Jürgen
 
Hallo,

Hier http://www.bgdp.de/pages/mitgliedschaft/fotografen/Foto.pdf

kann man in deren eigenem Dokument nachlesen zu Mitgliedschaft, Beitrag etc.

Es steht dort für Fotografen und Unternehmer und nicht für Hansel B. der alle 2 Monate eventuell mal ein Bild verkauft.
Wenn man sich allerdings für die 2 Bilder die man verkauft überall als Unternehmer und Selbständiger ausgibt sowie anmeldet wird man wohl Zwangsmitglied.
Aber selbst da bin ich der Meinung das das Einkommen aus diesen Tätigkeiten den überwiegenden Teil der Einkünfte darstellen sollten.
Folgendes Zitat:

Die Höhe des Umsatzes oder des tatsächlichen Verdienstes des Selbständigen ist für die
gesetzliche Unfallversicherung unerheblich. Selbständige legen selbst eine Versicherungssumme
fest. Das kann jeder volle Euro-Betrag zwischen Mindestversicherungssumme und
Höchstversicherungssumme sein. An der Höhe der Versicherungssumme orientieren sich die
finanziellen Leistungen der BG.


Bedeutet ja auch das der Selbständige nur den Mindestbeitrag zahlen brauch auch wenn er 5 MIO kassiert.

Gruss meikel
 
Jeder holt sich großzügig, was er kriegen kann in D. (ihm zusteht;) )
Das Spielchen mit der BG kenne ich, zahle auch doppelt BG.
Fragt aber nicht, wenn Die mal was leisten sollen, was dann passiert.
Da würde ich in Zukunft sofort alles über einen Rechtsanwalt machen.:mad:
Freiwillige Mitgliedschaft? :D :D :D :D :D

Gruß
carum
 
Guten Abend zusammen,
ich habe lediglich die Informationen weitergegeben, die ich erhalten habe. Was jeder daraus macht, ist seine Sache. ;)
De facto ist man selbständig im Rahmen dieser Tätigkeit, selbst wenn man nur ein paar Euro für seine Aufnahmen bekommt. (Im Steuerrecht sind positive Einkünfte ja auch steuerpflichtig, sofern es nicht irgendwelche Freibeträge gibt...nämlich einzutragen in Anlage GSE unter "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.")
Nein, wie man das bei einem Hobbyfotografen trennen will, der auf der Zugspitze ein paar schöne Urlaubsfotos macht, die er vielleicht über eine Agentur verticken will, und dann in eine Gletscherspalte fällt - keine Ahnung. Seinen wir doch einmal ehrlich: in diesem Fall geht es nicht darum, die Leute zu versichern, sondern einfach nur um Beitragszahler.
Warum hat der "Berichterstatter" im Iran die gleiche Gefahrenklasse wie der Amateur, der auf dem Wohnzimmertisch Stills fabriziert?! Ja, das würde mich auch mal interessieren. Magst Du mit den Leuten diskutieren?!
Ich finde das auch höchst merkwürdig; aber versuche z.B. mal, in bestimmten anderen Berufen, Dich von der Gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen! Das ist auch nichts anderes...
Warum ist ein handwerklicher Fotograf rentenversicherungspflichtig, der gewerbliche aber nicht?! Ist der Handwerker unmündiger als der Gewerbetreibende?!
Wohl kaum...
Gute Nacht, Ariane :)
 
Die Auskunft die man Ariane gegeben hat ist falsch.

Ich bin selbständig und es steht mir frei mich bg-lich zu versichern oder nicht! Dies gilt für alle SELBSTÄNDIGEN! Ich bin lediglich verpflichtet meine Angestellten zu versichern (auch Hilfskräfte etc.). Als Angestellter bin ich automatisch über meine Arbeitgeber versichert.

Im Falle eines Berufsunfalls zahlt die BG einem Versicherten die Behandlungskosten und sollte ein Dauerschaden vebleiben auch eine Rente. Die Höhe der Rente richtet sich nach den Einkünften des Versicherten.

Ein Selbständiger kann festlegen bis zu welcher Höhe er sich versichern möchte. Ich glaube die Höchstgrenze liegt bei 124.000 ?. Dies wird dann als Maßstab für eine etwaige Rentenzahlung genommen. Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus der versicherten Summe und der Gefahrenklasse der Tätigkeit.

Viele Grüße, Megapixel
 
ac.meikel schrieb:
Hallo,

Hier http://www.bgdp.de/pages/mitgliedschaft/fotografen/Foto.pdf

kann man in deren eigenem Dokument nachlesen zu Mitgliedschaft, Beitrag etc.

Es steht dort für Fotografen und Unternehmer und nicht für Hansel B. der alle 2 Monate eventuell mal ein Bild verkauft. ...

Da war ich ja richtig clever, dass ich meine freiberufliche Nebentätigkeit als FotoDesigner und nicht als Fotograf beim Finanzamt angemeldet habe :D - da in dem Dokument ja von dieser Tätigkeit nicht die Rede ist.
 
Megapixel schrieb:
Die Auskunft die man Ariane gegeben hat ist falsch.

Ich bin selbständig und es steht mir frei mich bg-lich zu versichern oder nicht! Dies gilt für alle SELBSTÄNDIGEN!

Es ist einmal bescheuert, dass man nirgends eine gescheite Info bekommt.
Die Handwerkskammer sagt am Telefon es gibt keine Versicherungspflicht,
die Berufsgenossenschaft sagt es gibt definitiv eine Versicherungspflicht.
Wer kann das denn mal verbindlich klären?
 
- die Handwerkskammer hat recht
- die Berufsgenossenschaft will dein Geld ;)

Also, ich weiss es auch nicht, tendiere aber zur Aussage der Handwerkskammer bei Nebenverdienst mit geringen Einkommen oder als Hobby.
 
-P- schrieb:
Es ist einmal bescheuert, dass man nirgends eine gescheite Info bekommt.
Die Handwerkskammer sagt am Telefon es gibt keine Versicherungspflicht,
die Berufsgenossenschaft sagt es gibt definitiv eine Versicherungspflicht.
Wer kann das denn mal verbindlich klären?

Die Handwerkskammer hat definitiv Recht! Es handelt sich auch nicht um eine Aussage "der Berufsgenossenschaft", sondern um eine weitergegebene telefonische Auskunft eines Mitarbeiters der BG!

Es gibt in Deutschland keine Versicherungspflicht für Selbständige bei Berufsgenmossenschaften. Mit anderen Worten als selbständiger Handwerker, Arzt, Anwalt, Fotograf ... kann ich entscheiden, ob ich mich berufsgenossenschaftlich versichere oder nicht. Ich bin aber verpflichtet alle meine Angestellten zu versichern. In diesem Zusammenhang ist es übrigens völlig unerheblich ob ich Geld mit meiner Selbständigkeit verdiene oder nicht. Die BG hat auch nichts mit Sozialversicherung, Finanzamt oder Handwerkskammer zu tun. Es handelt sich alleine um eine berufsbezogene Unfallversicherung und Absicherung gegen Berufskrankheiten.

Lasst Euch nicht in die Irre führen! Die Auskunft des BG-Mitarbeiters ist FALSCH!!!!!

Viele Grüße, Megapixel
 
Auch ich habe mit der Handwerkskammer gesprochen und dort wurde mir auch versichert , dass es keine Versicherungspflicht bei der BG gibt. Ausgenommen sind natürlich Angestellte die man hat. Ich glaube aber für einen Nebenverdienst lohnt noch keine Sekretärin:D


Torsten
 
Hallo zusammen,

auch wenn das Thema schon ganz schön abgegrast ist, ich glaube bei einigen Leuten besteht erheblicher Aufklärungsbedarf was die gesetzliche Unfallversicherung angeht;) . Megapixel hat schon Recht.
Natürlich hat die gesetzl. UV was mit der dt. Sozialversicherung zu tun. Sie ist ein Teil davon! Nur leider der unbekannteste, jedenfalls bei den meisten Arbeitnehmern. Denn die merken nichts von Beiträgen ect.. Die Unternehmer wissen sehr gut was eine BG ist, die meisten meckern aber nur, weil sie Beiträge zahlen müssen. Die gesetzl. UV ist eine Ablösung der Unternehmerhaftpflicht. Bevor die BGen ins Leben gerufen wurden, durfte der Unternehmer für die Unfälle seiner Arbeitnehmer zahlen. Und wenn die BG zahlen/leisten soll, warum sollte es da Probleme geben? Die MA die dort arbeiten zahlen bestimmt nichts aus eigener Tasche, und Gewinne dürfen die BGen auch nicht erwirtschaften. Außerdem handeln sie nach dem Gesetz und nicht nach Willkür.
Da hab ich mit meiner priv. Haftpflicht schon ganz andere Sachen erlebt, nur weil ich nicht mit in der Police drin stand........ Bei der gesetzlichen UV ist jeder Arbeitnehmer versichert - auch wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht gezahlt hat.
Und auch wer arbeitnehmerähnlich tätig wird (z.B. Abschlepphilfe) ist dann bei einem Unfall über die jeweilige BG (Fahrzeug-BG) versichert.

Nagut....

Gruß
Martin
 
Was hat denn die private Haftpflicht mit der Unfallversicherung zu tun?
Wenn du nicht in der Police stehst ist logisch das du Probleme im Schadenfalle hast. Das hat aber nichts mit der BG zu tun.
Richtig ist aber, dass die BG ein Teil der Sozialversicherung ist und auch zahlt, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht angemeldet hat.
Hier ging es aber nicht um Mitarbeiter sondern um selbstständige Fotografen die als Einzelkämpfer täig sind.


Viele Grüße

Torsten
 
mir wurde mal von der bg die aussage erteilt, dass man KEINE beitraege zahlen muss wenn man ALLEINE und ZUHAUSE arbeitet ... sowie man angestellte oder ein ladenlokal o.ae. hat muesste man zahlen ...
 
extreme schrieb:
1. - Was hat denn die private Haftpflicht mit der Unfallversicherung zu tun?

2. - Richtig ist aber, dass die BG ein Teil der Sozialversicherung ist und auch zahlt, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht angemeldet hat.

3. - Hier ging es aber nicht um Mitarbeiter sondern um selbstständige Fotografen die als Einzelkämpfer täig sind.

Hi Torsten,

1. - gar nichts, war ein Beispiel. Wohl ein schlechtes. Vergiss es einfach

2. - Alles andere ist auch richtig ;)

3. - Stimmt, jetzt wo du es sagst;). Hier ging es aber auch teilweise in andere Bereiche, da dachte ich, dass eine kleine Exkursion nicht schlecht wäre. Der ein oder andere Mitleser wird das vielleicht interessant finden.

@PandemicArtwork
So lange du dein eigener Chef bist, quasi der Unternehmer, hast du die Möglichkeit dich freiwillig zu versichern - musst es aber nicht, deswegen ja "freiwillig". Deine Angestellten musst du gegen Arbeitsunfälle versichern und dafür Beiträge entrichten.

LG
Martin
 
Das möchte ich euch nicht vorenthalten.:D
Da ich einen kleinen Laden habe (14 h/Wo geöffet) aber nix mit Foto, forderte die BG uns auf, den entspechenden Beitrag zu zahlen (über 300 Euro).
Da der Steuerberater es nun am Ende des Jahres gesehen hatte, gabs Stunk.
Er hat sich reingehängt und nur 67 Euro p.a. errechnet!
(sowas macht ihm übrigens mehr Spaß wie manchem hier das Fotografieren):)
Ich kann mir locker sein Telefongespräch zur BG vorstellen.:D :D.
Gut dass ich nicht am anderen Ende sitzen musste.
Das Erfolg des Telefongesprächs war jedenfalls nicht zu übersehen.
Telefongespräch 5.12., Berichtigungsbescheid der BG 7.12., Geld zurück 7.12.

Offensichtlich war die Bemessungsgrundlage frei erfunden (geschätzt) worden.

Gruß
carum
 
@Carum: Du musstest dich aber versichern, da du Mitarbeiter hast?
Musstest du auch rückwirkend zahlen?
 
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