bedrock schrieb:In Bezug auf die BG ist das falsch
--> Steuern= Finanzamt (Lohnsteuerjahresausgleich). Egal ob Hobby oder Gewerbe, beim LStJA muß man die Einküfte/Verluste angeben und dem entsprechend besteuert/entlastet.
--> Sozialbeiträge = Krankenkasse (für Pseudorente, ALG, Soli etc). Einkünfte sind sozialversicherungspflichtig, sofern oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze. Berufsfotografen mit eigenem Gewerbe entscheiden sich so oder so wo sie das Geld einzahlen (privat oder staatlich). Hobbyknipser die ein wenig Geld damit machen, fallen wieder unter den LStJA.
Die BG dient nur der Unfallversicherung, sprich wenn bei der Ausübung der Fototätigkeit etwas passiert, dann ist man abgesichert, auch Arbeitswege etc. Außerdem wird der Arbeitsschutz überwacht... Das hat hier noch keiner erwähnt...
Ich hab ja auch nicht von der BG gesprochen. Interessier mich auch nicht die BG, da ich in Deutschland Fotografie nur künstlerisch mache und das geht die dann auch nix an. Der Kommerzkram ist ins Ausland verlagert ;-)
Gruss
Boris