Laut Aussage sollte der Reichstagskomplex Urheberrechtlich geschützt sein,kann mir nicht denken das als Schutzbehauptung zu nehmen.
Da gäbe es sicher bessere.
Also mit dem Urheberrecht können Sie dir sehr wahrscheinlich noch weniger, als mit irgend welchen obskuren Sicherheitsinteressenund -anweisungen.
Mal zu den Fuzzis an sich: Das sind ja keine Juristen, sondern (bestenfalls studierte) Kriminalbeamte. Auch wenn der eine oder andere im Einzelfall vielleicht mal (aus privatem Interesse?) mit (etwas) Fachwissen in diesem Bereich aufwarten kann, halte ich die juristische Wissentiefe solcher Kripo-beamter für allgemein eher niedrig. Das sind Ermittler und keine Entscheider. Also weder Rechtsanwälte, noch Richter.
Der Rasen vor dem Reichstag im m.W. nach öffentliches Strassenland. Es gibt dort im Wesentlichen nur eine generelle Einschränkung der sonstigen Rechte im Vergleich zu anderem öffentlichen Strassenland: Dort ist Bannmeile; also Versammlungs- und Demonstrationsverbot. In solchen Fällen sollte man diese Amtsträger immer genau fragen, auf welches Gesetz und welchen Paragraphen darin sie ihre Auffassung/Anordnung stützen. Wenn sie meine, dasss etwas verboten sei, müssen sie ja auch wissen, wo man das genau steht.
Auch wenn diesen Herren aufgrund ihrer Position erstmal mit Vorsicht und Respekt zu begegnen ist, hätte ich denen gegenüber großen Wert darauf gelegt, ihre Dienstnummern zu erfahren. Und zwar, um mich ggfs. im Nachhinein - als nach Prüfung der tatsächlichen Rechtslage - im Wege einer Dienstaufsichtbeschwerde, oder sogar einer Strafanzeigen wegen Nötigung (im Amt) bei den Herren für ihr Auftreten zu revanchieren.
ist nun zu klären ob der bereich gegenüber auch öffentliches strassenland ist oder nicht.
war ja praktisch auf/an dem gebäude gegenüber.
Schiffbauer Damm,Bibliothek des Bundestagestages auf dem Treppenbereich,Blickrichtung Reichstag.
Dann hätten Sie dir bestenfalls das Fotografierne von diesem Standort aus verbiten, und dich auf öffentliches Strassneland verweisne können.
Das generelle Fotoverbot für den Reichstag halte ich für rechtlich nicht haltbar. Wenn Dich aber eine Person unter Androhung eines Unbills zu Unrecht zu einer Unterlassung irgend eines Handlsn - oder zu einem bestimmten Handeln - zwingt, nennt der Strafrechtler dies "Nötigung". Die Herren hätten sich, sofern sie Dir definitiv mit rechtlichen Konsequenzen gedroht hätten, (sehr) wahrscheninlich sogar strafbar gemacht.
Dabei muss es aber auch Ausnahmen geben, z.B. Sicherheitsbedürfnisse. Die können auch privater Natur sein. In meinem Bekanntenkreis gab es einen Fall von Kindesentführung. Diese war generalstabsmäßig auf Grund einer umfangreichen Fotodokumentation von Haus und Arbeitsplatz geplant worden.
Aber einen solchen, äussest seltenen Sonderfalls als Generalargument in jeden nur erdenklichen Fall ins Feld zu führen, kann doch wohl rechtlich nicht haltbar sein. Zunächst einmal kann jeder, der in solch einer Situation fotografiert, davon ausgehen, dass dies erlaubt ist. Und auch, dass die Veröffentlichung der erstellten Fotografien rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Und im übrigen bin ich klar der Meinung, dass eine kommerzielle Verwertung immer (mit Ausnahme Presse) eine Genehmigung erfordern sollte.
Dieser Meinung kannst Du ja gerne sein. Der Gesetzgeber hat eben derzeit eine andere Meinung.
Da kenne ich einen Fall, wo ein spektakuläres denkmalgeschütztes Gebäude mit äußerstem Aufwand durch den Eigentümer restauriert wurde, ihm dann aber Einnahmen durch ein kommerziell vertriebenes Poster eines Fotografen entgehen sollten. Das Gericht hat ihm Recht gegeben.
Wenn Du da noch eine Quellenangabe zu machen könntest, könnten wir den Fall auch alle mal nachvollziehen.