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Strasse sperren für Dreh?

August

Themenersteller
Nicht ganz sicher ob ich hier im richtigen Forum bin oder ob das überhaupt eine angemessene Idee ist. Mein Freund plant für seine Abschlussarbeit einen Kurzfilm zu drehen und ohne jetzt näher auf den Inhalt einzugehen wäre es für eine Szene nötig eine kleine, wenig befahrene Strasse in der Nähe der Shooting Location auf der Parkplatzseite abzusperren. Das so etwas grundsätzlich möglich ist, weiß ich, da ich es schon des öfteren gesehen habe. Ich habe auch einen Service entdeckt über den man so etwas theoretisch buchen kann und der das auch bei den Behörden anmeldet. Die Frage die sich Uns jetzt halt stellt, ob man so etwas überhaupt durchbekommt und ob der geringe Produktionsumfang da nicht vielleicht ein Stein im Weg ist. Er kommt und wird in Stelitz drehen, vielleicht kennt sich hier ja jemand mit so etwas aus.

Edit: Mit Strasse absperren meine ich natürlich nicht die gesamte Strasse, sondern nur ein paar der Parkplätze an der Seite.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also für 100€ kann man sowas auch ohne Service kriegen:

Du brauchst eine VAO (Verkehrsrechtliche Anordnung) und ein paar Schilder:

VAO: (0 - ca 50€)
Zuständige Behörde rausfinden, rein gehen erklären was man braucht, (kann sehr gut über Regelpläne gemacht werden, kennen die Behörden auch)

Schilder: (Kasten Bier - 50€)
Dann zu nem Schilderverleih oder Bauunternehmen in deiner Gegend gehen.
 
Macht hier das Ordnungsamt, bei Umzügen z.B.
Die stellen die entsprechenden Schilder auf, Zettel dran mit Dienstsiegel und Zeitraum, fertig.
Wenn kein Ordnungsamt Zettel mit Dienstsiegel dran, ignorieren, private Schilder gelten nicht.
Was das Ordnungsamt nimmt ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Ob die das für Dreharbeiten machen, keine Ahnung, Umzug, Entrümpelungen oder Kran aufstellen für Dacharbeiten, da machen sie das auf jeden Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ansprechpartner sind die jeweils für Ordnung und Sicherheit (z.B. Ordnungsamt) und für Straßenbau (z.B. Bauamt) zuständigen Behörden.

Typo Stelitz = Neustrelitz? Dann hier unter S wie Sondernutzung nachschauen.
Oder Stelitz = Berlin-Steglitz? Dann gibt es hier Info und ein Antragsformular.
 
Den Service bietet jeder Umzugsunternehmer als "Fullservice" an.

Diese Firmen wissen, wo sie die Halteverbotzszone beantragen müssen, die haben die Schilder, die kennen die Vorlauffristen und die holen die Schilder danach wieder ab.

Vor allem wissen solche Firmen, wie hoch und an welcher Stelle die Schilder aufgestellt sein müssen, dass ggf. sogar Falschparker abgeschleppt werden können. Die werden nämlich nicht abgeschleppt, wenn Schilder falsch stehen oder irgendwelche Fristen nicht eingehalten wurden.
 
Den Service bietet jeder Umzugsunternehmer als "Fullservice" an.

Diese Firmen wissen, wo sie die Halteverbotzszone beantragen müssen, die haben die Schilder, die kennen die Vorlauffristen und die holen die Schilder danach wieder ab.

Vor allem wissen solche Firmen, wie hoch und an welcher Stelle die Schilder aufgestellt sein müssen, dass ggf. sogar Falschparker abgeschleppt werden können. Die werden nämlich nicht abgeschleppt, wenn Schilder falsch stehen oder irgendwelche Fristen nicht eingehalten wurden.


Vielen Dank für die Antwort. Ich denke so werden wir das machen.
 
Den Service bietet jeder Umzugsunternehmer als "Fullservice" an.
.....

Richtig, allerdings wird der Umzugsunternehmer mit entsprechenden Argumenten auffahren ;)

Im Falle eines rein privaten Vorhabens ohne notwendige Ladetätigkeit tut man sich bei den Behörden oft sehr schwer. Wenn die Parkplätze dann auch noch "Bezahlplätze" sind, oder in Anwohnerparkbereichen sind, dann kanns auch richtig teuer werden.
 
Zwischen Parkplätze reservieren/freihalten und Drehgenehmigung ist aber noch ein kleiner Unterschied, wenn dann von der Strassenfläche aus gedreht werden soll, brauchst es ein bißchen mehr und andere Absperr- und Sicherungsmaßnahmen, als nur für eine Parkzone für Umzüge oder Handwerker.

Die zuständige Behörde berät da aber sicherlich und weiß am Besten was sie da haben wollen an Konzept und Unterlagen um es genehmigen zu können.
 
Zwischen Parkplätze reservieren/freihalten und Drehgenehmigung ist aber noch ein kleiner Unterschied, wenn dann von der Strassenfläche aus gedreht werden soll, brauchst es ein bißchen mehr und andere Absperr- und Sicherungsmaßnahmen, als nur für eine Parkzone für Umzüge oder Handwerker.

Die zuständige Behörde berät da aber sicherlich und weiß am Besten was sie da haben wollen an Konzept und Unterlagen um es genehmigen zu können.

Richtig. Sobald in den Straßenverkehr eingegriffen wird, braucht man eine drehgenehmigung. Maßstab ist im allgemeinen: sobald ein Stativ auf der Straße oder dem Gehweg steht, braucht man eine Genehmigung. Und da ist das absperren von Parkplätzen ein größerer eingriff.
 
.... Zettel dran mit Dienstsiegel und Zeitraum, fertig.
Jaja, die lieben Ordnungsämter. Leider arbeiten dort selten Leute, die sich wirklich mit der Materie auskennen.
Ein Zettel, ob mit oder ohne Dienstsiegel, ist kein Verkehrsschild und somit ungültig.
Die VwV-StVO fordert genormte (wir sind hier in D) Schilder mit der richtigen Schriftart, in der richtigen Größe.
Macht auch Sinn: Man soll schliesslich aus dem Fahrzeug heraus erkennen können, was die Behörde da von einem verlangt. Bei einem Zettel, möglichst nach Durchzug eines Gewitters, ist das nicht möglich.

Richtig. Sobald in den Straßenverkehr eingegriffen wird, braucht man eine drehgenehmigung. Maßstab ist im allgemeinen: sobald ein Stativ auf der Straße oder dem Gehweg steht, braucht man eine Genehmigung. Und da ist das absperren von Parkplätzen ein größerer eingriff.
Woher stammt denn bitte diese Weisheit?
Wenn ich eine öffentliche Verkehrsfläche sperren möchte, benötige ich eine verkehrsrechtliche Anordnung. Was ich dort dann treibe, ist völlig wurscht.

Edit: weitere Infos: http://www.rsa-95.de/
 
Zuletzt bearbeitet:
Geh einfach mal ins Ordnungsamt (oder die zuständige Behörde für VAOs in deiner Gegend) und rede mit denen. Ist wirklich nicht all zu kompliziert.

Ich kenn mich mit Drehgehnemigungen nicht aus (klingt aber eher nach einer "Abbildungserlaubnis" ??). Aber wenn du öffentliche Verkehrsflächen außerplanmäßig benutzt ist es auf jeden Fall eine Verkehrsrechtliche Anordnung.
Und nur mit Haltenverboten ist es wahrscheihnlich nicht getan. Aber wie gesagt zur Behörde gehen (Am einfachsten nach Regelplänen fragen). Vielleicht per google maps nen kleinen Plan ausdrucken und denen erklären welche flächen dur brauchst.

(Vielelicht kennst du jemanden der mit Baustellen im öffentlichen Straßenbereich zu tun hat, die kennen sich da ordentlich aus)
 
falsch, sobald du dort drehst und den normalen straßenverkehr beeinträchtigst, brauchst du eine drehgenehmigung. wenn du dort nur mallefitz spielen willst natürlich nicht.

http://www.bbfc.de/WebObjects/Medienboard.woa/wa/CMSshow/2638401

Wenn ich dort Mallefitz spielen oder eine Baustelle betreiben möchte, wobei letzteres bei mir öfter vorkommt und ich damit garantiert den Strassenverkehr beeinträchtige, schliesslich entferne ich die Strasse, benötige ich eine verkehrsrechtliche Anordnung. Gemäss dieser Anordnung muss ich dann absperren und Schilder aufstellen.
Deinem Link zufolge möchte die Stadt Berlin bei Dreharbeiten zusätzlich eine Drehgenehmigung erteilen. Da schau ich so: :eek: Besonders bedenklich finde ich dabei:
In Berlin erteilt die Allgemeine Dreherlaubnis die Verkehrslenkung Berlin (VLB) an Produktionsfirmen....
Was machen Hobbyfilmer oder z.B. Vereine?
 
Wenn ich dort Mallefitz spielen oder eine Baustelle betreiben möchte, wobei letzteres bei mir öfter vorkommt und ich damit garantiert den Strassenverkehr beeinträchtige, schliesslich entferne ich die Strasse, benötige ich eine verkehrsrechtliche Anordnung. Gemäss dieser Anordnung muss ich dann absperren und Schilder aufstellen.
Deinem Link zufolge möchte die Stadt Berlin bei Dreharbeiten zusätzlich eine Drehgenehmigung erteilen. Da schau ich so: :eek: Besonders bedenklich finde ich dabei: Was machen Hobbyfilmer oder z.B. Vereine?

Deswegen gibt es hier diese "Regel" sobald ein Stativ aufgestellt wird braucht man eine Genehmigung. Diese Regel kann ich nicht belegen, arbeite aber lange genug in der Branche um zu wissen, dass es stimmt. Wenn ein Hobby- oder Schulfilmer mit Handkamera ein wenig durch die Straßen rennt, macht sich da keiner was draus. Eine Straßensperrung oder ein sonstiger Eingriff in den Verkehr ist da schon schwieriger und verlangt nach einer Drehgenehmigung. Meines Wissens ist das nicht nur in Berlin so. Deswegen mein Link zu Anfang zu dem Anbieter, der bitte über PN nachgefragt wird (der Mod hats gelöscht). Die wissen was getan werden muss und tun das nötige in professioneller Qualität.
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus,

einfach zur zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung gehen und dort mit dem i.d.R. beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung/Ordnungsamt anfragen, wie das Prozedere abläuft, was von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich sein kann.

Wie schon geschrieben, braucht man meist für die teilweise Sperrung öffentlicher Verkehrsflächen eine sog. verkehrsrechtliche Anordnung, in Bayern z.B. zusätzlich gekoppelt mit einer sog. Sondernutzungserlaubnis der zuständigen Straßenverkehrbehörde.
 
Besonders bedenklich finde ich dabei: Was machen Hobbyfilmer oder z.B. Vereine?

Was ist da bedenklich dabei? Denen ist es im Regelfall egal, ob du eine Produktionsfirma hast oder privat eine Sperre beantragst. Da gibt es fixe Tarife, die verrechnet werden (abhängig von Ausmaß und Dauer).
 
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