chris-k.
Themenersteller
hai Leute, chris-k. is back in da scene
ich hab da mal nen paar grundsätzliche Fragen zu den sog. "Verträgen" also Modelreleaseverträgen und nen paar Statements meinerseits..
Einfach bitte kommentieren, ABER nur wenn ihr echt Ahnung davon habt! danke.
1.) Ich habe als Photograph das Urheberrecht an meinen Bildern - unabhängig von irgendwelchen Verträgen
2.) dieses geistlichte oder bildliche Eigentum ist meins und ist nicht übertragbar.
3.) wenn andere Personen wie Models oder Verlage etc. meine Bilder veröffentlichen (web/druck) möchten, bräuchen sie sog. Nutzungsrechte oder auch Lizenzen genannt. Diese bekommen sie von mir
4.) Dann gibt es das sog. Recht am eigenen Bild (Kunst.Urheb.Gesetz. §22) für alle Menschen die nicht im "Mittelpunkt des öffentlichen Interesses" stehen.
5.) Sie willigen in den MR ein, dass sie nicht gegen ihren Willen fotografiert wurden und die Aufnahme wahrgenommen haben
ok soweit??
NUN: BRAUCHE ICH DENN ALS PHOTOGRAPH BEI MODELSHOOTINGS WIRKLICH EINEN MR????
Ich hab mal mit nem Richter darüber geredet und er meinte, im Zweifelsfall würde jeder Richter erkennen, dass es bei Fotos mit Models prinzipiell unmöglich ist das model GEGEN IHREN WILLEN aufzunehmen und somit sind diese MRs für Testshootings ohne Gage überfällig.
Was sagt ihr dazu??
Bitte nur antworten, wer sich echt darin auskennt!
euer Chris...
ich hab da mal nen paar grundsätzliche Fragen zu den sog. "Verträgen" also Modelreleaseverträgen und nen paar Statements meinerseits..
Einfach bitte kommentieren, ABER nur wenn ihr echt Ahnung davon habt! danke.
1.) Ich habe als Photograph das Urheberrecht an meinen Bildern - unabhängig von irgendwelchen Verträgen
2.) dieses geistlichte oder bildliche Eigentum ist meins und ist nicht übertragbar.
3.) wenn andere Personen wie Models oder Verlage etc. meine Bilder veröffentlichen (web/druck) möchten, bräuchen sie sog. Nutzungsrechte oder auch Lizenzen genannt. Diese bekommen sie von mir
4.) Dann gibt es das sog. Recht am eigenen Bild (Kunst.Urheb.Gesetz. §22) für alle Menschen die nicht im "Mittelpunkt des öffentlichen Interesses" stehen.
5.) Sie willigen in den MR ein, dass sie nicht gegen ihren Willen fotografiert wurden und die Aufnahme wahrgenommen haben
ok soweit??
NUN: BRAUCHE ICH DENN ALS PHOTOGRAPH BEI MODELSHOOTINGS WIRKLICH EINEN MR????
Ich hab mal mit nem Richter darüber geredet und er meinte, im Zweifelsfall würde jeder Richter erkennen, dass es bei Fotos mit Models prinzipiell unmöglich ist das model GEGEN IHREN WILLEN aufzunehmen und somit sind diese MRs für Testshootings ohne Gage überfällig.
Was sagt ihr dazu??
Bitte nur antworten, wer sich echt darin auskennt!
euer Chris...