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Modelrelease...

chris-k.

Themenersteller
hai Leute, chris-k. is back in da scene ;)

ich hab da mal nen paar grundsätzliche Fragen zu den sog. "Verträgen" also Modelreleaseverträgen und nen paar Statements meinerseits..
Einfach bitte kommentieren, ABER nur wenn ihr echt Ahnung davon habt! danke.

1.) Ich habe als Photograph das Urheberrecht an meinen Bildern - unabhängig von irgendwelchen Verträgen

2.) dieses geistlichte oder bildliche Eigentum ist meins und ist nicht übertragbar.

3.) wenn andere Personen wie Models oder Verlage etc. meine Bilder veröffentlichen (web/druck) möchten, bräuchen sie sog. Nutzungsrechte oder auch Lizenzen genannt. Diese bekommen sie von mir

4.) Dann gibt es das sog. Recht am eigenen Bild (Kunst.Urheb.Gesetz. §22) für alle Menschen die nicht im "Mittelpunkt des öffentlichen Interesses" stehen.

5.) Sie willigen in den MR ein, dass sie nicht gegen ihren Willen fotografiert wurden und die Aufnahme wahrgenommen haben


ok soweit??


NUN: BRAUCHE ICH DENN ALS PHOTOGRAPH BEI MODELSHOOTINGS WIRKLICH EINEN MR????

Ich hab mal mit nem Richter darüber geredet und er meinte, im Zweifelsfall würde jeder Richter erkennen, dass es bei Fotos mit Models prinzipiell unmöglich ist das model GEGEN IHREN WILLEN aufzunehmen und somit sind diese MRs für Testshootings ohne Gage überfällig.

Was sagt ihr dazu??


Bitte nur antworten, wer sich echt darin auskennt!


euer Chris...
 
"...im Zweifelsfall würde jeder Richter erkennen, dass es bei Fotos mit Models prinzipiell unmöglich ist das model GEGEN IHREN WILLEN aufzunehmen..."

Da würde ich dem Richter zustimmen, auch wenn es vor Gericht und in der Wissenschaft nur Wahrscheinlichkeiten gibt. Aber:

"...und somit sind diese MRs für Testshootings ohne Gage überfällig (überflüssig)."

Unzulässige, logisch nicht verknüpfte Schlussfolgerung! Inwieweit die Bilder von einer oder mehrerer Parteien nach dem Shooting genutzt werden, dürfte in aller Regel Auslöser für Streitigkeiten sein. Ein "Testshooting" (unklarer und sehr einschränkender Ausdruck) beinhaltet z.B. meiner Auffassung nach nicht automatisch eine Veröffentlichung der Bilder; auf keinen Fall das uneingeschränkte Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht durch den Fotografen. Mündliche Vereinbarungen (sind ja auch ein Vertrag) wären zwar verpflichtend, sind aber praktisch für keine Seite beweisbar. Also sollten die Absprachen schriftlich festgehalten werden.

Beispiel: Ich fotografiere die Kinder meiner Schwägerin mit Einverständnis der Kinder und der Mutter - dabei kommt das Nutzungsrecht überhaupt nicht zur Sprache. D.h. für mich als Fotograf, dass die Bilder ohne Einverständnis NICHT veröffentlicht werden dürfen. Und NICHT heißt GAR NICHT. Wo ist der Unterschied zu einem wie von dir beschriebenen "Testshooting"? Für eine Veröffentlichung müssen die fotografierten Personen einer Einschränkung ihres "Rechts am eigenen Bild" zustimmen. Liegt dir diese Zustimmung nicht schriftlich vor, wird es in 95% der Fälle überhaupt keine Schwierigkeiten geben, da sich alle Beteiligten an die getroffenen Absprachen halten. Aber was passiert in den restlichen 5% der Fälle...

Fazit: Besprichst du die Rahmenbedingungen des Shootings mit deinen Models, wird bereits ein Vertrag in Form von mündlichen Absprachen geschlossen. Werden die Bilder von keiner der beiden Seiten jetzt oder in Zukunft veröffentlicht, wird das ausreichend sein. In allen anderen Fällen würde ich den kleinen Aufwand einer schriftlichen Fixierung in Kauf nehmen. Er ist ja auch vertrauensbildend - verweigert mir mein gegenüber im Geschäftsalltag die schriftliche Zusicherung mündlicher Absprachen, so bleibt ein zwiespältiges Gefühl.

Grüße, Uwe
 
Zuletzt bearbeitet:
Dummerweise darfst Du die Bilder ohne Einwilligung des Models auch nicht veröffentlichen. Hier haben beide Parteien ein Recht, deshalb ist ein Vertrag so wichtig, sonst hat Keiner was davon.
 
....................................
5.) Sie willigen in den MR ein, dass sie nicht gegen ihren Willen fotografiert wurden und die Aufnahme wahrgenommen haben
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Das ist nicht der alleinige Sinn und Zweck eines model release.
Wichtig ist, dass darin steht, dass die Modelle mit der Veröffentlichung der Bilder einverstanden sind und mit der Übertragung der Nutzungsrechte an den Aufnahmen an Dritte durch den Fotografen!

Insofern war der Kommentar des "Richters" reichlich kurz geraten. War aber vielleicht keiner, der viel mit Urheberrechtsfällen zu tun hat ....... :D

Wobei allerdings manche Juristen sogar davon ausgehen, dass bereits die Vorlage einer vom Modell unterschriebenen Quittung über die Bezahlung eines Shootings als Nachweis dafür ausreichen kann, dass das Modell damit quasi stillschweigend auch der Veröffentlichung und der Weitergabe der Bilder eingewilligt hat.
Ich kenne Berufs-Fotografen, die arbeiten nur mit solchen Quittungen, ohne ausformulierte model release.
Darauf würde ich mich aber nicht verlassen, sondern mir nicht nur eine Quittung, sondern ein richtiges mr unterschreiben lassen, so wie es die allermeisten Fotografen auch machen, die richtig abgesichert sein wollen.

Andreas
 
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