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Das ist natürlich sehr bedauerlich .....(...) Und jetzt ist meine Diskussionsteilnahme beendet (...)
Man verkauft eine Dienstleistung und dann hat man zu liefern und man muss auf alles vorbereitet sein!
Ein Unternehmer kann einen Werkvertrag nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen kündigen, etwa wenn der Besteller seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung mit Fristsetzung nicht nachkommt oder wenn andere wichtige Gründe vorliegen, beispielsweise eine Erkrankung des Unternehmers, die ihm die Herstellung des Werkes unmöglich macht.
Ich ging davon aus, dass das jeder von den Gewerblichen weiß und nicht mit kindischer Krümelkackerei anfängt. Das ist ja hier ja keine Rechtsberatung über Vertragsgestaltung. Ein kluger Dienstleister hat kluge Leute an der Hand, die Verträge rechtssicher ausarbeiten. Ausfälle kann es doch auf beiden Seiten geben und um das abzusichern, schließt man Verträge ab.Moin,
Ein kleiner Nachtrag dazu:
Wenn du das für dich persönlich so siehst, ist das in Ordnung, aber bei einer Unmöglichkeit der Leistung sieht es seitens des Gesetzes anders aus. Aus https://www.anwaltskanzleischmid.de/werkvertrag/werkvertrag/
Es gibt nämlich die Unmöglichkeit der Lieferung gemäß § 275 BGB (Ausschluss der Leistungspflicht). Ob sie wirklich im Sinne des Gesetzes unmöglich war, entscheidet im Streitfall hinterher ein Gericht.
-Luno
Das ist ja hier ja keine Rechtsberatung über Vertragsgestaltung.
Solltest du Kunde sein, hast du selber kluge Leute an der Hand, die die Verträge auf Rechtssicherheit zu deinen Gunsten prüfen? Bist du auch bereit, die Kosten für kluge Leute des Fotografen zu tragen, die im Produkt mit eingepreist werden müssten?Ein kluger Dienstleister hat kluge Leute an der Hand, die Verträge rechtssicher ausarbeiten.
Ich kann ja nur von mir ausgehen und ja, ich bin bereit, das zu bezahlen. Man überlegt sich ja vorher, ob man den Kram selber macht oder doch lieber von Fachkräften machen lässt. Und was die gute Arbeit anbelangt, würde ich mir niemanden im Web suchen, weil es dann günstig ist, sondern einen Dienstleister buchen, der für seine gute Arbeit bekannt ist. Ich gehe lieber auf Nummer sicher, anstatt mich nachher zu ärgern.Moin,
Sicherlich ist es das nicht und darf es auch nicht sein, aber deine pauschale Erwartung, man muss als Unternehmer auf alles, aber auch wirklich alles, vorbereitet sein, ist völlig illusorisch und sich nur auf rechtssichere Verträge zu konzentrieren, halte ich für realitätsfern im Bereich der selbstständigen Einzelkämpfer, wie sie hier nach meiner Meinung vertreten sind. Hier ging es um eine Hochzeit und dem Begehren des Kunden, aufgrund der Fotos Schmerzensgeld zu verlangen.
Und wenn ich als Kunde eben genau diesen Fotografen ausgewählt habe, weil sein Portfolio mir zusagt, dann hätte ich persönlich Bedenken, wenn ich plötzlich einen ganz anderen nehmen muss. Natürlich trägt beim Werkvertrag der Unternehmer sehr hohe Herstellungsrisiken, aber nicht um jeden Preis. Dennoch muss auch dem Kunde bewusst sein, dass es Grenzen und Risiken gibt.
Solltest du Kunde sein, hast du selber kluge Leute an der Hand, die die Verträge auf Rechtssicherheit zu deinen Gunsten prüfen? Bist du auch bereit, die Kosten für kluge Leute des Fotografen zu tragen, die im Produkt mit eingepreist werden müssten?
Bedenke bitte auch, dass Rechtssicherheit nicht automatisch gute Arbeit im beiderseitigen Sinne bedeuten muss.
-Luno
Ein kleiner Nachtrag dazu:
Und was die gute Arbeit anbelangt, würde ich mir niemanden im Web suchen, weil es dann günstig ist, sondern einen Dienstleister buchen, der für seine gute Arbeit bekannt ist. Ich gehe lieber auf Nummer sicher, anstatt mich nachher zu ärgern.
Die Parteien sind sich seit einigen Jahren bekannt. Anlässlich der Hochzeitsfeier der Kläger im Jahre 2020 hatten sie vereinbart, dass der Beklagte, der zum damaligen Zeitpunkt ein Fotostudio betrieb, Fotos der Feierlichkeiten anfertigt.
Auf welche meiner Aussagen beziehst du dich konkret? Wenn du belastbare Gegenargumente hast, nenne sie bitte. Ich lass mich gerne korrigieren.der hier verbreitete Unfug
Was genau?Bis gestern fand ich´s ja noch recht unterhaltsam, aber allmählich bereitet mir der hier verbreitete Unfug auch körperliche Schmerzen...
Unter anderem die Tatsache, dass die Kategorisierung eines Vertragstyps für das Endurteil des AG Köln, respektive den Hinweisbeschluss des LG Köln absolut gar keine Rolle spielt.Was genau?