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Kein Schmerzensgeld bei schlechten Hochzteitsfotos

Ja klar.... Hier geht es doch um die Meinung dazu😉
 
Moin,

Ein kleiner Nachtrag dazu:
Man verkauft eine Dienstleistung und dann hat man zu liefern und man muss auf alles vorbereitet sein!

Wenn du das für dich persönlich so siehst, ist das in Ordnung, aber bei einer Unmöglichkeit der Leistung sieht es seitens des Gesetzes anders aus. Aus https://www.anwaltskanzleischmid.de/werkvertrag/werkvertrag/
Ein Unternehmer kann einen Werkvertrag nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen kündigen, etwa wenn der Besteller seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung mit Fristsetzung nicht nachkommt oder wenn andere wichtige Gründe vorliegen, beispielsweise eine Erkrankung des Unternehmers, die ihm die Herstellung des Werkes unmöglich macht.

Es gibt nämlich die Unmöglichkeit der Lieferung gemäß § 275 BGB (Ausschluss der Leistungspflicht). Ob sie wirklich im Sinne des Gesetzes unmöglich war, entscheidet im Streitfall hinterher ein Gericht.

-Luno
 
Moin,

Ein kleiner Nachtrag dazu:


Wenn du das für dich persönlich so siehst, ist das in Ordnung, aber bei einer Unmöglichkeit der Leistung sieht es seitens des Gesetzes anders aus. Aus https://www.anwaltskanzleischmid.de/werkvertrag/werkvertrag/


Es gibt nämlich die Unmöglichkeit der Lieferung gemäß § 275 BGB (Ausschluss der Leistungspflicht). Ob sie wirklich im Sinne des Gesetzes unmöglich war, entscheidet im Streitfall hinterher ein Gericht.

-Luno
Ich ging davon aus, dass das jeder von den Gewerblichen weiß und nicht mit kindischer Krümelkackerei anfängt. Das ist ja hier ja keine Rechtsberatung über Vertragsgestaltung. Ein kluger Dienstleister hat kluge Leute an der Hand, die Verträge rechtssicher ausarbeiten. Ausfälle kann es doch auf beiden Seiten geben und um das abzusichern, schließt man Verträge ab.
Ich hoffe, dass es nun endlich genug ist und dieses endlose Gezetere und die Wortklauberei aufhört.
Wünsche allen einen schönen Sonntag.
 
Moin,

Das ist ja hier ja keine Rechtsberatung über Vertragsgestaltung.

Sicherlich ist es das nicht und darf es auch nicht sein, aber deine pauschale Erwartung, man muss als Unternehmer auf alles, aber auch wirklich alles, vorbereitet sein, ist völlig illusorisch und sich nur auf rechtssichere Verträge zu konzentrieren, halte ich für realitätsfern im Bereich der selbstständigen Einzelkämpfer, wie sie hier nach meiner Meinung vertreten sind. Hier ging es um eine Hochzeit und dem Begehren des Kunden, aufgrund der Fotos Schmerzensgeld zu verlangen.
Und wenn ich als Kunde eben genau diesen Fotografen ausgewählt habe, weil sein Portfolio mir zusagt, dann hätte ich persönlich Bedenken, wenn ich plötzlich einen ganz anderen nehmen muss. Natürlich trägt beim Werkvertrag der Unternehmer sehr hohe Herstellungsrisiken, aber nicht um jeden Preis. Dennoch muss auch dem Kunde bewusst sein, dass es Grenzen und Risiken gibt.


Ein kluger Dienstleister hat kluge Leute an der Hand, die Verträge rechtssicher ausarbeiten.
Solltest du Kunde sein, hast du selber kluge Leute an der Hand, die die Verträge auf Rechtssicherheit zu deinen Gunsten prüfen? Bist du auch bereit, die Kosten für kluge Leute des Fotografen zu tragen, die im Produkt mit eingepreist werden müssten?
Bedenke bitte auch, dass Rechtssicherheit nicht automatisch gute Arbeit im beiderseitigen Sinne bedeuten muss.

-Luno
 
Moin,



Sicherlich ist es das nicht und darf es auch nicht sein, aber deine pauschale Erwartung, man muss als Unternehmer auf alles, aber auch wirklich alles, vorbereitet sein, ist völlig illusorisch und sich nur auf rechtssichere Verträge zu konzentrieren, halte ich für realitätsfern im Bereich der selbstständigen Einzelkämpfer, wie sie hier nach meiner Meinung vertreten sind. Hier ging es um eine Hochzeit und dem Begehren des Kunden, aufgrund der Fotos Schmerzensgeld zu verlangen.
Und wenn ich als Kunde eben genau diesen Fotografen ausgewählt habe, weil sein Portfolio mir zusagt, dann hätte ich persönlich Bedenken, wenn ich plötzlich einen ganz anderen nehmen muss. Natürlich trägt beim Werkvertrag der Unternehmer sehr hohe Herstellungsrisiken, aber nicht um jeden Preis. Dennoch muss auch dem Kunde bewusst sein, dass es Grenzen und Risiken gibt.



Solltest du Kunde sein, hast du selber kluge Leute an der Hand, die die Verträge auf Rechtssicherheit zu deinen Gunsten prüfen? Bist du auch bereit, die Kosten für kluge Leute des Fotografen zu tragen, die im Produkt mit eingepreist werden müssten?
Bedenke bitte auch, dass Rechtssicherheit nicht automatisch gute Arbeit im beiderseitigen Sinne bedeuten muss.

-Luno
Ich kann ja nur von mir ausgehen und ja, ich bin bereit, das zu bezahlen. Man überlegt sich ja vorher, ob man den Kram selber macht oder doch lieber von Fachkräften machen lässt. Und was die gute Arbeit anbelangt, würde ich mir niemanden im Web suchen, weil es dann günstig ist, sondern einen Dienstleister buchen, der für seine gute Arbeit bekannt ist. Ich gehe lieber auf Nummer sicher, anstatt mich nachher zu ärgern.
 
Moin,

Auch ich kaufe nicht nur dort, wo es am billigsten ist, da sind wir uns vollkommen einig.

Und was die gute Arbeit anbelangt, würde ich mir niemanden im Web suchen, weil es dann günstig ist, sondern einen Dienstleister buchen, der für seine gute Arbeit bekannt ist. Ich gehe lieber auf Nummer sicher, anstatt mich nachher zu ärgern.

Um hier wieder in Richtung Betreff zu kommen:
Im hier vorliegenden Fall kannten sich Fotograf und Paar schon länger, wie es im Urteil heißt. Aus https://www.dr-bahr.com/news/kein-schmerzensgeld-fuer-schlechte-hochzeitfotos.html

Die Parteien sind sich seit einigen Jahren bekannt. Anlässlich der Hochzeitsfeier der Kläger im Jahre 2020 hatten sie vereinbart, dass der Beklagte, der zum damaligen Zeitpunkt ein Fotostudio betrieb, Fotos der Feierlichkeiten anfertigt.

Offensichtlich haben sie den Fotografen eben nicht preisorientiert auf irgendeiner Plattform gesucht, sondern gezielt den genommen, zu dem sie wahrscheinlich Vertrauen hatten und dessen Portfolio sie hoffentlich auch angeschaut haben. Ob das im Ansatz schon die richtige Entscheidung war, kann ich überhaupt nicht sagen. Wie auch immer, da würde IMHO auch kein großes Vertragswerk helfen, da hilft nur eine einvernehmliche beiderseitige gute Kommunikation und das Ausloten der beiderseitigen Erwartungshaltungen. Das stelle ich mir in der fotografischen Praxis mit Privatkunden als keineswegs einfach vor, wir haben nur gewerbliche Kundschaft. Zumal ja Hochzeitsfotografie meinem Eindruck nach als blutiger Amateur aufgrund der Emotionalität eine Königsdisziplin ist.
Lässt sich solche Probleme wirklich mit umfangreichen Verträgen lösen?


der hier verbreitete Unfug
Auf welche meiner Aussagen beziehst du dich konkret? Wenn du belastbare Gegenargumente hast, nenne sie bitte. Ich lass mich gerne korrigieren.

-Luno
 
Warten wir auf den nächsten Fall, bei dem der Fotograf "ready to go" ist, aber die Braut bei der Frage "wollt ihr euch auf ewig binden?" mit "nope" antwortet. :)
 
Unter anderem die Tatsache, dass die Kategorisierung eines Vertragstyps für das Endurteil des AG Köln, respektive den Hinweisbeschluss des LG Köln absolut gar keine Rolle spielt.
Die Diskussion, ob der Auftrag an einen Fotografen, eine Hochzeitsfeier zu begleiten und abzulichten, Werkvertrag, Dienstvertrag oder etwas anderes (Schlagworte Mischvertrag, Vertrag sui generis, Typenkombinationsvertrag, Vertrag mit atypischer Nebenleistung, ...) ist, ist hier thematisch völlig obsolet.
Weder §§ 611 ff, noch §§ 631 ff BGB, noch die mannigfach denkbaren Leistungsstörungen in diesem Zusammenhang eröffnen einen deliktischen Anspruch auf Schmerzensgeld. Ganz andere Baustelle.
 
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