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Kamera runtergeflogen - Was tun?

Gast_135092

Guest
Hi,
ein Kumpel hat heute ausversehen meine Kamera runtergeworfen - fiel aus ca. 1m auf Erdboden der einige Steine drin hatte. Zum Glück ist die Kamera mit Objektiv vorraus(50mm 1.8 Canon II - > 100€) aufgekommen - die Kamera hat daher nichts abbekommen. Objektiv funktioniert noch hat aber einige Dellen und der Fokusring läuft nicht ganz sauber. Was am Besten tun? Garantie hab ich noch - einschicken und abwarten was die sagen oder muss ich da sofort etwas über seine Haftpflichtversicherung regeln?

Vielen Dank,

vg sven
 
Was hat die Garantie damit zu tun? Ein Sturz wird hier nicht abgedeckt.

Reparatur beim 50 1,8 lohnt sich sicher nicht, da ist ein neues billiger.

Bei der Kamera mußt Du schauen, ob Du sie kostenpflichtig checken läßt, kommt auf Deinen Kumpel an, ob er das übernimmt.
Einen kleinen Schaden der erst nach 20.000 Klicks zum Problem wird sieht man jetzt mglw. noch nicht.
 
Hi,
ein Kumpel hat heute ausversehen meine Kamera runtergeworfen - fiel aus ca. 1m auf Erdboden der einige Steine drin hatte. Zum Glück ist die Kamera mit Objektiv vorraus(50mm 1.8 Canon II - > 100€) aufgekommen - die Kamera hat daher nichts abbekommen. Objektiv funktioniert noch hat aber einige Dellen und der Fokusring läuft nicht ganz sauber. Was am Besten tun? Garantie hab ich noch - einschicken und abwarten was die sagen oder muss ich da sofort etwas über seine Haftpflichtversicherung regeln?

Vielen Dank,

vg sven

Die Frage kannst Du doch selber beantworten: Ein Garantieschaden geht zu Lasten des Garantiegebers (Hersteller). Hat der den Schaden zu verantworten?

Abgesehen davon, dass man i. d. R. Sturz- von Garantieschäden unterscheiden kann möchte ich mal fragen, ob Du nicht ein Unrechtsbewußtsein hast?
 
Genau, einfach mal die Firma machen lassen für eigene Fehler... :D

Vielleicht entwickelt sich der FT ja doch noch (y)
 
:D Ist ja schon gut. Kennt sich einer mit dem Ablauf ab? Hab sowas noch nie gemacht daher wär ich übern paar Tipps froh.
 
Garantie hab ich noch - einschicken und abwarten was die sagen oder muss ich da sofort etwas über seine Haftpflichtversicherung regeln?

Naja Sturzschaden wird dir auf jedenfall nicht erstattet, dass heißt wenn du es einschickst wirst du wohl was blechen müssen.
Deshalb sollte eigentlich dein Kumpel über seine Haftpflicht die rechnung bezahlen lassen, die dann aufkommt. Normalerweise übernimmt eine Haftpflicht das. Zumindest ist mir mal was ähnliches passiert und die Haftpflicht kam voll auf.
Du könntest dir vom Service glaub auch erst mal nen Kostenvoranschlag machen lassen, und dein Kumpel muss halt schauen wie es mit seiner Haftpflich aussieht.
 
:D Ist ja schon gut. Kennt sich einer mit dem Ablauf ab? Hab sowas noch nie gemacht daher wär ich übern paar Tipps froh.

Dein Freund meldet den Schaden seiner Versicherung,
parallel läßt DU einen Kostenvoranschlag machen.

Du bekommst eine Fragebogen, füllst den aus, legst Kostenvoranschlag und Eigentumsnachweis (Kaufbeleg, auch wegen Preis und Alter) bei.

Die Versicherung sagt: Jo geht in Ordnung.

Nach Abschluss der Reparatur bezahlst Du die Rechnung, reichst die bei der Versicherung ein, die überweisen Dir das Geld.

Je nach Alter kommen u. U. Abzüge auf Dich zu, die dann Dein Freund kompensieren muss. Ggf. ist auch ein Neukauf wirtschaftlich, das sagt Dir aber die Versicherung - wobei es Dir dann frei steht, trotzdem "nur" die Reparatur durchführen zu lassen.
 
Danke. Macht ne Reparatur da sin? Bzw. wer beurteilt das den die Kratzer/Macken im Objektiv lassen sich ja schlecht wegreparieren.

EDIT: Selbe frage auch bei "unkreativ"s Post
 
Danke. Macht ne Reparatur da sin? Bzw. wer beurteilt das den die Kratzer/Macken im Objektiv lassen sich ja schlecht wegreparieren.

EDIT: Selbe frage auch bei "unkreativ"s Post

Sicher lassen die sich wegreparieren: Neues Gehäuse, neue Linsen, alles möglich.

Ob die Reparatur Sinn macht ist NUR eine wirtschaftliche Überlegung, die die Versicherung anstellt. Wenn Du sagst, die macht Sinn, ist Dein Freund voll haftbar zu machen - alles was seine Versicherung nicht zahlt, muss eh er bezahlen.

Wenn das Objektiv neuwertig ist (<3 Monate) und unter einer Schmerzgrenze liegt, ist ein Neukauf möglicherweise wirtschaftlich sinnvoller, als eine Reparatur. Und auf jeden Fall, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Neupreis. Es kann aber bei älteren Geräten passieren, dass die Versicherung nur den Zeitwert erstattet. Und der kann erschreckend niedrig sein.
 
Danke soweit. Er ruft morgen bei der Versicherung an. Wie lange dauert den so eine Überprüfung der Kamera erfahrungsgemäß?
 
Bei mir hats 3 Tage gebraucht, der erste Kostenvoranschlag, der zweite nochmal 2 Tage

Danke. Einfach direkt hinschicken oder davor Absprache halten? Kannst du(oder Jemand anderes) mir ein Service-Center empfehlen? Wieviel kostet den so ein Clean&Check ungefähr?

VG Sven

EDIT: Oder über den Elektromarkt bei dem ich die Kamera gekauft habe?
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke. Einfach direkt hinschicken oder davor Absprache halten? Kannst du(oder Jemand anderes) mir ein Service-Center empfehlen? Wieviel kostet den so ein Clean&Check ungefähr?

VG Sven

EDIT: Oder über den Elektromarkt bei dem ich die Kamera gekauft habe?
Über Händler darf man in diesem Forum nicht sprechen
 
Wie lange dauert den so eine Überprüfung der Kamera erfahrungsgemäß?
Bei Canon? :devilish:

(Für Check und Kostenvoranschlag eines defekten Canon-Filmscanners haben die bei mir 2005 ungefähr 8 Wochen gebraucht, und für die Reparatur noch mal so lange. Alles in allem 4 Monate. Ungefähr, ich erinnere mich nur noch, daß ich fassungslos über diesen schnarchigen Service war.)
 
Ob die Reparatur Sinn macht ist NUR eine wirtschaftliche Überlegung, die die Versicherung anstellt. Wenn Du sagst, die macht Sinn, ist Dein Freund voll haftbar zu machen - alles was seine Versicherung nicht zahlt, muss eh er bezahlen.

Wie kommst Du denn darauf? Wenn er nicht irgendeinen Blödsinn gemacht hat, der die Versicherungsleistung ausschließt (zB Prämie nicht gezahlt, grober Unfug, grobe Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit, Schadensfall nicht umgehend der Versicherung gemeldet usw), dann zahlt die Versicherung den berechneten Schaden (i.A Zeitwert), den auch der Verursacher bezahlen müßte. Zahlt die Versicherung nur 80%, weil das Ding schon alt war, wirst Du auch aus dem Verursacher mit juristischen Mitteln nicht mehr raus bekommen.
Der Sinn der Haftpflichtversicherung ist ja, eine Pflicht zu haften abzusichern.

Kostet das Objektiv neu 100€, die Reparatur aber 200€, kriegst Du auch nur 100 € - egal, ob von der Versicherung oder vom Verursacher. Ausnahmen gibt es allerdings in bestimmten Fällen, zum Beispiel, wenn er Dir Deinen geliebten Oldtimer eingedätscht hat, den Du über Jahre hinweg mühevoll selbst restauriert hast. Dann darf die Reparatur über den schlichten Wiederbeschaffungswert hinausgehen. Ich weiß allerdings nicht, wie die erlaubte Höhe festgelegt wird. Vermutlich immer von einem richter, denn freiwillig wird die Versicherung nix zahlen. :D
 
Wie kommst Du denn darauf? Wenn er nicht irgendeinen Blödsinn gemacht hat, der die Versicherungsleistung ausschließt (zB Prämie nicht gezahlt, grober Unfug, grobe Fahrlässigkeit, Mutwilligkeit, Schadensfall nicht umgehend der Versicherung gemeldet usw), dann zahlt die Versicherung den berechneten Schaden (i.A Zeitwert), den auch der Verursacher bezahlen müßte. Zahlt die Versicherung nur 80%, weil das Ding schon alt war, wirst Du auch aus dem Verursacher mit juristischen Mitteln nicht mehr raus bekommen.
Der Sinn der Haftpflichtversicherung ist ja, eine Pflicht zu haften abzusichern.

Kostet das Objektiv neu 100€, die Reparatur aber 200€, kriegst Du auch nur 100 € - egal, ob von der Versicherung oder vom Verursacher. Ausnahmen gibt es allerdings in bestimmten Fällen, zum Beispiel, wenn er Dir Deinen geliebten Oldtimer eingedätscht hat, den Du über Jahre hinweg mühevoll selbst restauriert hast. Dann darf die Reparatur über den schlichten Wiederbeschaffungswert hinausgehen. Ich weiß allerdings nicht, wie die erlaubte Höhe festgelegt wird. Vermutlich immer von einem richter, denn freiwillig wird die Versicherung nix zahlen. :D

Na, DU hast ja Humor: zunächst willst Du mich widerlegen um dann eine galante Kurve zu ziehen und mir zuzustimmen.

§ 249 BGB regelt den Schadenersatz. Und da steht nix von Zeitwert, da steht nix von "nicht über den Betrag, den die Versicherung erstatten würde", etc. Da steht unter anderem ziemlich eindeutig:
1. Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Was genau daran manchmal unklar erscheint, verstehe ich nicht:

Das Beispiel ist sogar besonders einfach:
Der Freund hat mindestens das Objektiv kaputt gemacht und hat genau den Schaden zu beheben - durch Reparatur oder Neukauf oder Geldauszahlung.

Kostet die Reparatur (fiktiv) 200 Euro, die Versicherung zahlt aber warum auch immer nur 100 Euro, ist das nur das Problem des Freundes und er hat die fehlenden 100 Euro aus seiner Tasche dazu zu legen. Fertig.
 
Ja, normales Runterfallen lassen ist ja kein Problem.

Nur bei ihr war es einmal, dass sie nicht zahlen wollten, weil die Digicam ausgeliehen war, das andere mal, weil das, was sie kaputtgemacht hat während eines Umzugs passiert ist und das andere war ein noch blöderer Grund, ich glaube da wollten sie nicht zahlen, weil das kaputtgemachte dem Mitbewohner gehörte und der mit in der WG wohnt. :ugly:
 
Leute, lasst bitte die Diskussionen über Sachen, welche man dem Versicherer mitteilen muss oder nicht.
Natürlich müssen wahrheitsgemässe Angaben gemacht werden.

Ich habe die heiklen Beiträge entfernt und bitte daraum, nicht mehr darauf einzugehen, danke.
 
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