Und Zu Deiner Flaschen informationsverbreitung, Umtausch ist nicht immer gegeben, denn der Verkäufer/Hersteller muss nachbessern, dass kann auch in Reparatur sein, und wenns dann wieder nicht passt geht das Spiel mehrmals hin und her, bis es passt oder er dann Umtauscht. Viel Spass wenn Du - so wie ich - dann mehrere Wochen auf ein Objektiv wartest, dass Du brauchst. Und Gewährleistungsrecht ist in DE nicht viel anders als AT, von daher eben auch falsch, was Du verbreitest.
Wieso fühlst du dich derart schnell angegriffen und versuchst die ganze Sache auf eine persönliche Ebene zu lenken? Das bringt im Ergebnis doch rein gar nichts, also lass doch bitte sein und wittere keinen Angriff gegen dich als Person. Also, ohne auf Aussetzer wie 'geistigen Durchfall' und dein leider mangelhaftes Canon 50 mm f/1.4 (und das leider meine ich wirklich so, auch wenn es mir irgendwie seltsam anmutet, wenn du mehr oder weniger behauptest, du hättest von Canon nur einwandfreie justierte Objektive gekauft, allerdings Eigentümer eines Canon bist welches offenblendig überhaupt nicht scharf abbildet, auch wenn es keinen Fehlfokus haben mag und diesen Mangel dann eben verschweigst)) eingehen zu wollen, betrachten wir mal die Rechtslage in Deutschland:
Zunächst empfehle ich jedem Betroffenen erstmal einen Blick in den Kaufvertrag (nicht wenige Händler gestehen dem Käufer ein Umtauschrecht ohne wenn und aber zu). Geht aus dem Vertrag hervor, dass ein solches Umtauschrecht nicht gegeben sein sollte, kann sich der Verkäufer natürlich auf das Recht zur zweiten Andienung berufen. In Deutschland sind das in der Regel zwei Versuche (man kann zwei Versuche unter mehrmals fassen) innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt dann die Nacherfüllung immernoch fehl, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu - d.h. er ist im Endeffekt so gestellt, als hätte er das Objektiv nie gekauft. Natürlich ist das dann vielleicht viel Ärger um nichts gewesen, aber das setzt natürlich erstmal voraus, dass ich:
a) im stationären Handel ein fehlfokussiertes Objektiv gekauft habe, welches ich b) nicht vorher getestet habe um den Fehlfokus auszuschließen (die Möglichkeit gewährt einem jeder halbwegs seriöse Händler) und das Objektiv c) einen unkorrigierbaren Fehlfokus aufweist (im Normalfall dürfte der Fokus ja spätestens nach der ersten Justage sitzen. Dann muss d) der Verkäufer auf das Recht zur zweiten Andienung bestehen (und da verweise ich nochmal darauf, dass einige Händler, insbesondere große Händler nicht selten aus Vertrag ein Umtauschrecht ohne wenn und aber gewähren und es dementsprechend gar nicht zur zweiten Andienung kommt). So ist zumindest die Situation in Deutschland. Eine Einschätzung für Österreich zu übernehmen ist mir zu unseriös.
Zum Thema falsche Informationsverbreitung sei also gesagt: eine falsche Information habe ich nicht verbreitet. Ein Umtausch oder gar Rücktritt ist immer dann möglich, wenn das Objektiv tatsächlich irreparabel fehlfokussiert ist.
Kaufe ich das Objektiv online, steht mir das Widerrufsrecht zu. Dementsprechend ist da überhaupt kein Risiko vorhanden, außer das ich das Objektiv ggf. zurückschicken muss.
Dementsprechend muss im Ergebnis schon sehr viel zusammen kommen, damit ich wirklich viel Ärger mit dem Objektiv haben muss. Dementsprechend komme ich zu dem Ergebnis, dass ein möglicher Fehlfokus eines Drittherstellers Objektiv eigentlich kein Argument gegen einen Kauf sein kann, das Gewährleistungs- und Widerrufsrecht steht nämlich auf Seite des Käufers.
@ TO:
Das hat nun alles mit deiner ursprünglichen Anfrage nichts zu tun - sorry dafür. Dennoch tritt ja auch hier wieder das übliche (in den von mir genannten Punkten) Dritthersteller-Bashing auf, welches eine Kaufentscheidung eigentlich nicht beeinflussen dürfte. Dementsprechend mein Posting. Ich wünsche dir jedenfalls, dass du die für dich richtige Lösung findest!