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Freiberufler, Gewerbe oder nix von beiden?

Aiakio

Themenersteller
Hallo zusammen!

Ich fotografiere sehr gerne. Seit ein paar wochen darf ich auch für eine Freundin, die ne Tanzschule hat fotografieren. Ich mach für sie hauptsächlich die Veranstaltungen wie z.B. Abschlußbälle oder Salsa-Partys. Die Fotos kommen bei ihr auf die Hompage der Tanzschule.

Nun meine Frage: Ist es in ordnung wenn sie mich privat einfach so bezahlt?
Oder muss ich gleich ein Gewerbe anmelden? Bzw. wie gehe ich da richtig vor? Gibt ja noch Freiberufler. Blick da nicht mehr durch...

Wäre schön wenn sich da von euch jemand ein wenig auskennt und mir Tipps geben kann.
 
je nachdem: SIe könnte DIch auf 400 EUR Basis anstellen

Du holst Dir einen Gewerbeschein und sie zahlt halt für die Fotos
 
Hab mich grade nochmals etwas intensiver mit der suchfunkion beschäftigt...
Und siehe da: Plötzlich hab ich was gefunden! =)

Danke und sorry für den Thread!

EDIT: https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=634764&highlight=freiberuflich&page=2

EDIT2:
Wenn nur beabsichtigt ist die Kosten eines Hobbies so klein wie möglich zu halten und deshalb kleine Geldbeträge für Fotoaufträge erhält und damit die Einnahmen kleiner/gleich den Kosten sind - dann handelt es sich steuerlich gesehen um Liebhaberei und braucht nicht angemeldet zu sein und die Einnahmen und Kosten müssen/dürfen nicht bei der Steuererklärung angegeben werden. Beispiel: Man kauft sich eine Ausrüstung für 2000 EUR und bekommt die nächsten zwei Jahre gelegentlich kleinere Aufräge und nimmt insgesamt 1500 EUR an Geld an -> Liebhaberei, Hobby. Steuerlich nicht relevant. Wenn man die zwei Jahre danach aber weiterhin 1500 EUR an Geld einnimmt übersteigen die Einnahmen jetzt die Kosten und müssen natürlich versteuert werden (die Kosten werden dann übrigens auch berücksichtigt). Das Beispiel ist etwas vereinfacht.
Aber bitte nicht mit eventueller gewerblicher Tätigkeit verwechseln. Wenn man mit der Fotografie Geld verdienen möchte und das auch definitiv dem eigenen Ziel entspricht -> dann immer ordnungsgemäß anmelden und versteuern und nicht rumtricksen.
Das müsste dann wohl auf mich anwendbar sein. Sehe ich das richtig? Die Einnahmen übersteigen bei mir noch lange nicht die ausgaben!
 
Zuletzt bearbeitet:
EDIT2:Das müsste dann wohl auf mich anwendbar sein. Sehe ich das richtig? Die Einnahmen übersteigen bei mir noch lange nicht die ausgaben!
"Liebhaberei" ist ein "Steuertatbestand", den ausschließlich das Finanzamt feststellt, nachdem Du Dich zur entsprechenden Einkommenssteuerveranlagung angemeldet hast bzw. Einnahmen und Ausgaben des entsprechenden Bereichs in Deiner Steuererklärung angegeben hast.

"Liebhaberei" wird auch erst nach einer längeren Zeit angenommen, und schon gar nicht zu Beginn einer Tätigkeit.

Am einfachsten und sichersten ist immer noch: geh zu einem Steuerberater und besprich Deine individuelle Steuersituation mit ihm.
 
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