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Eishockey Fotobericht untersagt...private Page!?

Die Eishockeymannschaft hat auf ihrer Website, zwei Pressesprecher mit Handynummer angegeben.

Das sind keine Pressesprecher, sondern Medienkoordinatoren. Und die Medien kann man nur koordinieren, wenn die sich das gefallen lassen.
 
Schon wieder! Man muss den BUCHHÄNDLER fragen, ob man Fotos von einem EISHOCKEYSPIELER veröffentlichen darf???

Ei, verdammt!? Da ist aber noch viel Unwissen unterwegs, hier in einem Fotoforum!!

Grundsätzlich empfehle ich jedem Fotografen das Buch "Fotografie und Recht" von Daniel Kötz (Anwalt) und Jens Brüggemann (Fotograf) aus dem mitp-Verlag. Denn die Rechte und Pflichten die man innerhalb seines Hobbys so hat, die sollte man doch eigentlich irgendwie kennen, oder?

Warum muss man den Buchhändler fragen???
- Weil die Autogrammstunde in seinen Räumlichkeiten stattfindet und deshalb ein Property-Release nötig wird, dass man da überhaupt fotografieren durfte! - Außerdem hat der Buchhändler die Autogrammstunde wohl finanziert, und somit auch gewisse Rechte an der Verwertung derselben - egal ob privat oder kommerziell.
Warum muss man den Spieler nicht unbedingt fragen???
- Weil er, spätestens in diesem Moment, eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens ist.
- Weil durchschnittliche Spielerhirne regelmäßig bei der Frage "Darf ich ein Foto machen?" intellektuell überfordert sind und deshalb die Trainervereinigung Fotos global und generell lieber vorab Erlaubnis gewährt hat, als ihre Stars hinterher stundenlang durch diese Denksportaufgabe aus dem Verkehr gezogen sehen zu wissen. (Kleiner Spass, ist schliesslich Karneval! Helau!)

:lol:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ei, verdammt!? Da ist aber noch viel Unwissen unterwegs, hier in einem Fotoforum!!
Stimmt. Aber vielleicht erinnern wir uns nochmal an an die Frage, um die es ging. Die lautete folgendermaßen:

Wie sieht es aus, wenn ich z.b. Eishockeyspieler auf öffentlichen Terrain fotografiere? Sozusagen "etwas andere" Bilder, als gewohnt.
Hat hier der Verein Einfluss, oder nur der Spieler?


Warum muss man den Buchhändler fragen???
- Weil die Autogrammstunde in seinen Räumlichkeiten stattfindet und deshalb ein Property-Release nötig wird, dass man da überhaupt fotografieren durfte!
Es gibt in Deutschland keine Vorschrift, die festlegt, dass für irgendwas ein Property-Release nötig ist. Es gibt in Deutschland auch keine Regelung, derzufolge das Fotografieren grundsätzlich verboten ist, wenn keine Genehmigung eines Hausherren/Eigentümers/Rechteinhabers vorliegt. Wäre es anders, dürfte man nirgends mehr fotografieren, denn in diesem Land hat alles irgendeinen Eigentümer. Es gibt für Eigentümer/Rechteinhaber auch keine Pflicht, das Fotografieren zu verbieten. Die Entscheidung, ob er in seiner Buchhandlung das Fotografieren verbieten oder zulassen will, liegt also allein beim Buchhändler. Ich habe schon viele Fotos in solchen und ähnlichen Einrichtungen gemacht und ich habe in meinem ganzen Leben noch nie ein "Property-Release" gebraucht.

- Außerdem hat der Buchhändler die Autogrammstunde wohl finanziert, und somit auch gewisse Rechte an der Verwertung derselben - egal ob privat oder kommerziell.
Auch das stimmt so pauschal nicht.


Warum muss man den Spieler nicht unbedingt fragen???
- Weil er, spätestens in diesem Moment, eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens ist.
Öffentliches Leben in privaten Räumen? Aber im Grundsatz bist Du hier auf der richtigen Fährte: Wann Fotos veröffentlicht werden dürfen, ist in diversen Gesetzen geregelt. Alle befassen sich ausschließlich mit den Rechten des Abbildenden und des Abgebildeten. Keine dieser Rechtsnormen deutet auch nur an, dass zudem noch die Rechte des Menschen zu berücksichtigen sind, auf dessen Besitz der Abgebildete stand, als er abgebildet wurde.

Im Übrigen: Helau.
 
Es gibt in Deutschland keine Vorschrift, die festlegt, dass für irgendwas ein Property-Release nötig ist.

Auch wenn das im konkreten Zusammenhang OT ist, mag ich das nicht so pauschal stehen lassen. Denn die Frage nach einem PR impliziert ja eine irgendwie nicht-private Nutzung (bei Journalisten nennt man das PR dann ggf. "Akkreditierung"). Und da darf man die von der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten vor dem BGH erstrittenen Urteile nicht außer Acht lassen. Nur so als Anmerkung, ohne damit eine Diskussion vom Zaun brechen zu wollen.

Es gibt für Eigentümer/Rechteinhaber auch keine Pflicht, das Fotografieren zu verbieten. Die Entscheidung, ob er in seiner Buchhandlung das Fotografieren verbieten oder zulassen will, liegt also allein beim Buchhändler. Ich habe schon viele Fotos in solchen und ähnlichen Einrichtungen gemacht und ich habe in meinem ganzen Leben noch nie ein "Property-Release" gebraucht.

Solange Du nicht anfängst Stockagenturen zu beliefern, sollte es hoffentlich auch so bleiben.

Öffentliches Leben in privaten Räumen?

Der Ausdruck "Persönlichkeit des öffentlichen Lebens" ist vermutlich der, den man in Österreich äquivalent zu dem im deutschen KUG geprägten "Person der Zeitgeschichte" verwendet. Du erinnerst Dich: der Fredstarter ist Österreicher und der Verein dort ansässig.
 
Auch wenn das im konkreten Zusammenhang OT ist, mag ich das nicht so pauschal stehen lassen. Denn die Frage nach einem PR impliziert ja eine irgendwie nicht-private Nutzung (bei Journalisten nennt man das PR dann ggf. "Akkreditierung"). Und da darf man die von der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten vor dem BGH erstrittenen Urteile nicht außer Acht lassen. Nur so als Anmerkung, ohne damit eine Diskussion vom Zaun brechen zu wollen.



Solange Du nicht anfängst Stockagenturen zu beliefern, sollte es hoffentlich auch so bleiben.



Der Ausdruck "Persönlichkeit des öffentlichen Lebens" ist vermutlich der, den man in Österreich äquivalent zu dem im deutschen KUG geprägten "Person der Zeitgeschichte" verwendet. Du erinnerst Dich: der Fredstarter ist Österreicher und der Verein dort ansässig.

Vorallem wenn die Spieler noch gefragt werden und das auf öffentlichen Grund!
 
@ Alc:

Mir ist jetzt nicht ganz klar, auf welchen Teil des von Dir verwendeten Vollzitats sich Deine Antwort bezieht. Aus den Antworten in solchen Freds werden mitunter Schlüsse für Sachverhalte gezogen, die mit dem diskutierten Thema nichts zu tun haben. Und das geht dann manchmal schief.

Und es ist natürlich ein Ausfluß von Höflichkeit, die Sportler zu fragen. Das ehrt Dich.

Mich würde aber auch noch interessieren, wer bei Euch der treibende Keil für Aktionen wie die Dir widerfahrene ist. Wie gesagt, auf den Seiten des Verbandes und der Ligen habe ich dazu nichts finden können.
 
Auch wenn das im konkreten Zusammenhang OT ist, mag ich das nicht so pauschal stehen lassen. Denn die Frage nach einem PR impliziert ja eine irgendwie nicht-private Nutzung (bei Journalisten nennt man das PR dann ggf. "Akkreditierung"). Und da darf man die von der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten vor dem BGH erstrittenen Urteile nicht außer Acht lassen. Nur so als Anmerkung, ohne damit eine Diskussion vom Zaun brechen zu wollen.
Ich hatte die Behauptung kommentiert, dass ein Property-Release notwendig sei, um an solchen Orten überhaupt fotografieren zu dürfen. Und dazu nochmal meine Behauptung: Keine deutsche Rechtsnorm schreibt etwas vor, das Property-Release heißt oder vergleichbare Funktion hat. Höchst selten hindert jemand ein Rudel Teenager daran, sich in der Einkaufspassage gegenseitig mit ihren Handys zu knipsen. Und ganz sicher käme kein Betreiber eines Einkaufszentrums auf die flippige Idee, irgendwelche Ansprüche auf die so entstandenen Fotos zu erheben. Was die Teenies anschließend mit den Bildern machen, ist wieder eine ganz andere Frage. Die wird dann aber nicht dem Marktbetreiber gestellt. Der hat einfach keinerlei Befugnis, über mögliche Persönlichkeitsrechte von Abgebildeten zu entscheiden.

Zu der Stiftung wäre einiges zu sagen, was hier tatsächlich OT wäre. Deshalb nur der Hinweis, dass selbst die Stiftung kein Geld für Veröffentlichungen fordert, die im weitesten Sinne einer Berichterstattung dienen. Über genau solche Veröffentlichungen reden wir hier aber.

Solange Du nicht anfängst Stockagenturen zu beliefern, sollte es hoffentlich auch so bleiben.
Das ist mir schon bekannt. Nur: Hier sprichst Du Verträge an, die zwischen Fotografen und solchen Agenturen geschlossen werden. Diese Verträge besagen nicht, dass grundsätzlich ein Property-Release nötig ist, um Fotos veröffentlichen zu dürfen. Sie besagten lediglich, dass diese Agenturen ausschließlich solche Fotos abnehmen. Genauso wie ein Bio-Lebensmittelmarkt entscheiden kann, nur biologisch angebaute Produkte zu verkaufen, ohne dass damit der Verkauf von Gen-Food im Nachbarladen illegal wird.


Der Ausdruck "Persönlichkeit des öffentlichen Lebens" ist vermutlich der, den man in Österreich äquivalent zu dem im deutschen KUG geprägten "Person der Zeitgeschichte" verwendet. Du erinnerst Dich: der Fredstarter ist Österreicher und der Verein dort ansässig.
Eben. Genau das wollte ich damit sagen: Das KUG bestimmt, welche Fotos wann und in welchem Zusammenhang veröffentlicht werden dürfen. Nicht der Buchhändler. Der darf unter Umständen die Herstellung von Fotos in seinen Räumen verbieten oder reglementieren. Wenn der das will. Er muss aber nicht. Deshalb nochmal: Wir reden hier von Fotos, die bereits entstanden waren, als solche Regelungen aufgestellt oder mitgeteilt wurden.

Dass die Lage in Österreich etwas anders aussehen könnte und dass ich hier eine vom deutschen Rechtsverständnis geprägte Meinung vertrete, habe ich bereits in meinem ersten Post geschrieben.

Mit meiner spitzfindigen Frage nach Öffentlichkeit in privaten Räumen wollte ich nur darauf hinweisen, dass aus die deutschen Personen der Zeitgeschichte und die österreichischen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in privaten Räumen Anspruch darauf haben können, nicht fotografiert zu werden. Mit der Anwendung des KUG oder der vergleichbaren österreichischen Normen muss man da also etwas vorsichtiger sein.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin auch der Meinung, dass bei den bereits entstandenen Fotos keine Probleme entstehen sollten!
Ab mündlich ausgesprochenen Verbot seh ich das schon so!
 
@ Alc:

Mir ist jetzt nicht ganz klar, auf welchen Teil des von Dir verwendeten Vollzitats sich Deine Antwort bezieht. Aus den Antworten in solchen Freds werden mitunter Schlüsse für Sachverhalte gezogen, die mit dem diskutierten Thema nichts zu tun haben. Und das geht dann manchmal schief.

Und es ist natürlich ein Ausfluß von Höflichkeit, die Sportler zu fragen. Das ehrt Dich.

Mich würde aber auch noch interessieren, wer bei Euch der treibende Keil für Aktionen wie die Dir widerfahrene ist. Wie gesagt, auf den Seiten des Verbandes und der Ligen habe ich dazu nichts finden können.

Liegt meiner Meinung nach beim Verein selbst, da wie gesagt angeblich den Presseleute vorgeschrieben werden wird, welche Bilder sie veröffentlichen dürfen:confused: Könnte auch auf Druck der Pressleute kommen...

Kann ich mit meinen Fotos machen was ich will, wenn ich eine Akkreditierung über ein renomiertes Medienportal bekommen??
 
Meine persönliche Meinung ohne irgendeine Paragraphenreiterei:
Wenn der Verein so ein bambule wegen nix macht könnte er mich mal. Die würden mich nie wieder sehen.
So konsequent bin ich auch auf Konzerten. Ich gehe nur dort hin wo ich auh fotografieren darf. Wer mir mit der Kamera den Eintritt verweigert sieht mich nie wieder!!!

Ohne Fans sind die doch alle nix und würden null Geld verdienen, und wer sich so anstellt hat auch nix besseres verdient ... wie gesagt meine konsequent ehrliche Meinung ;)
 
Liegt meiner Meinung nach beim Verein selbst, da wie gesagt angeblich den Presseleute vorgeschrieben werden wird, welche Bilder sie veröffentlichen dürfen:confused: Könnte auch auf Druck der Pressleute kommen...
Naja. Der Stellenwert von Eishockey (zumindest in Ger) ist nicht so groß, dass sich die meisten Bildjournalisten hier irgendetwas aufzwingen lassen würden.
Die Fotos werden noch während dem Spiel verschickt. Und kaum einer (Presse)Fotograf wird es sich aufzwingen lassen, eine Auswahl seine Fotos irgendwem ausser seinem Desker zur Genehmigung vorzuzeigen. Erst recht nicht mit zeitlicher Verzögerung.
Kann ich mit meinen Fotos machen was ich will, wenn ich eine Akkreditierung über ein renomiertes Medienportal bekommen??
Nein.
 
@crossfire
ich sehe das ganz genau so.das geld der fans nehmen sie schon,aber wegen ein paar bildern so einen zinober zu veranstalten ist krank.mich hat auch keiner gefragt ob ich einverstanden bin,das um mein steuergeld die halle ausgebaut wird.
 
Weil in diesem Fall nicht Du sondern ein "renomiertes Medienportal" die Akkreditierung bekommen hat.
Damit bekommst Du Ärger mit:
a) dem Verein, weil Du unter falschen Angaben Akk bekommen hast.
b) dem renomiertes Medienportal, weil Du ihm "missbrauchst".

Wenn Agentur X eine Akk bekommt, darf sie ja auch bestimmen, wo die Bilder veröffentlicht/verkauft werden. :confused:
 
auf der homepage der hannover scorpions steht zb. dezitiert in der hausordnung das profi-und semiprofi kameras verboten sind punkt.da ist eine klare aussage.bei uns findet man unter sicherheitsrichtlinien nur daß das mitnehmen von kameras erlaubt ist.von einer hausordnung auf der homepage keine spur.
 
Überleg dir, ob du diese Agumentation bringen willst.
Wenn du zehnmal eine Bank überfällst und wirst erst beim elften Mal erwischt, dann legalisiert das nicht die ersten zehn Überfälle. Die Beute gehört deshalb noch lange nicht dir. Blöder Vergleich, aber jetzt bist halt mal voll aufgelaufen.
Bleiben lassen oder Anwalt fragen, alles andere bringt nichts.

Hinkt ein wenig der Vergleich: Wenn die ersten zehn mal Banküberfall erlaubt/geduldet wurden, dann macht es diese bei einem nachträglichen Verbot eben nicht illegal. Und so scheint es ja am Anfang auch gewesen zu sein. Fotoapparat waren erlaubt.
 
Wenn Agentur X eine Akk bekommt, darf sie ja auch bestimmen, wo die Bilder veröffentlicht/verkauft werden. :confused:
Genau.
Fast genau. Eine Presseagentur wird Pressefotos nur für die Berichterstattung in der Presse nutzen/erlauben.
Eine Akkreditierung schließt gewerbliche Nutzung (Verkauf von Plakaten, Fanartikel) nicht ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Liegt meiner Meinung nach beim Verein selbst, da wie gesagt angeblich den Presseleute vorgeschrieben werden wird, welche Bilder sie veröffentlichen dürfen:confused:

Wie ich oben schon schrieb: wenn die sich das gefallen lassen (müssen). Je nachdem, wie wichtig dem österreichischen Publikum Eishockey im Allgemeinen und dieser Verein im Speziellen ist, würde man hier keinen Fotojournlisten finden, der unter solchen Umständen von deren Spielen (freiwillig) berichtet.

Der eine oder andere wird sich vielleicht noch an den Tanz erinnern, den der BJV aufführte, als man den Fotografen auf der Wiesn bestimmte Motive abzulichten untersagen wollte. Und dabei hatte der Veranstalter mit Hinblich auf Art. 5 Abs. 2 GG mit seiner Auffassung noch nicht einmal so falsch gelegen ...

Könnte auch auf Druck der Presseleute kommen...

Und das wäre ganz interessant zu wissen. Hier in D kennt man das ja auch, nur eben nicht beim Eishockey.

Kann ich mit meinen Fotos machen was ich will, wenn ich eine Akkreditierung über ein renommiertes Medienportal bekommen habe??

Renommierte Medienportale sind nicht nur daran interessiert, die Bilder selbst zu bekommen, sondern auch daran, daß der von ihnen akkreditierte Fotograf ihnen hernach nicht über Flickr und Co Konkurrenz macht. Also wenn Du mehr als einmal eine Akkreditierung haben willst, dann wohl eher nicht.
 
Hinkt ein wenig der Vergleich:

Nö.

Wenn die ersten zehn mal Banküberfall erlaubt/geduldet wurden, dann macht es diese bei einem nachträglichen Verbot eben nicht illegal. Und so scheint es ja am Anfang auch gewesen zu sein. Fotoapparat waren erlaubt.

Der Beispielbringer ging davon aus, daß die Tasache, daß es sich bei einem Banküberfall um eine Straftat handelt, allgemein bekannt sei und daß das deshalb keiner weiteren Erläuterung bedarf. Banküberfälle sind nicht solange legal, bis man den Täter erwischt hat und sie ihm für die Zukunft verbieten kann.

Und das gilt für den Fredstarter genauso: über die Frage, ob sein Fotografieren in der Vergangenheit tatsächlich geduldet war oder ob er jetzt nur das erste Mal auffiel, kann ich mir anhand der Diskussion keine Meinung bilden (an der Antwort darauf hängt aber natürlich auch die auf die Frage nach den bisher geschossenen Bildern).
Abschließend beantwortet die ihm wohl nur ein Richter. Und dabei kann sich der Fredstarter dann eben nicht auf die Karlsruher Entscheidung berufen.
 
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