Die Eishockeymannschaft hat auf ihrer Website, zwei Pressesprecher mit Handynummer angegeben.
Das sind keine Pressesprecher, sondern Medienkoordinatoren. Und die Medien kann man nur koordinieren, wenn die sich das gefallen lassen.
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Die Eishockeymannschaft hat auf ihrer Website, zwei Pressesprecher mit Handynummer angegeben.
Schon wieder! Man muss den BUCHHÄNDLER fragen, ob man Fotos von einem EISHOCKEYSPIELER veröffentlichen darf???
Stimmt. Aber vielleicht erinnern wir uns nochmal an an die Frage, um die es ging. Die lautete folgendermaßen:Ei, verdammt!? Da ist aber noch viel Unwissen unterwegs, hier in einem Fotoforum!!
Wie sieht es aus, wenn ich z.b. Eishockeyspieler auf öffentlichen Terrain fotografiere? Sozusagen "etwas andere" Bilder, als gewohnt.
Hat hier der Verein Einfluss, oder nur der Spieler?
Es gibt in Deutschland keine Vorschrift, die festlegt, dass für irgendwas ein Property-Release nötig ist. Es gibt in Deutschland auch keine Regelung, derzufolge das Fotografieren grundsätzlich verboten ist, wenn keine Genehmigung eines Hausherren/Eigentümers/Rechteinhabers vorliegt. Wäre es anders, dürfte man nirgends mehr fotografieren, denn in diesem Land hat alles irgendeinen Eigentümer. Es gibt für Eigentümer/Rechteinhaber auch keine Pflicht, das Fotografieren zu verbieten. Die Entscheidung, ob er in seiner Buchhandlung das Fotografieren verbieten oder zulassen will, liegt also allein beim Buchhändler. Ich habe schon viele Fotos in solchen und ähnlichen Einrichtungen gemacht und ich habe in meinem ganzen Leben noch nie ein "Property-Release" gebraucht.Warum muss man den Buchhändler fragen???
- Weil die Autogrammstunde in seinen Räumlichkeiten stattfindet und deshalb ein Property-Release nötig wird, dass man da überhaupt fotografieren durfte!
Auch das stimmt so pauschal nicht.- Außerdem hat der Buchhändler die Autogrammstunde wohl finanziert, und somit auch gewisse Rechte an der Verwertung derselben - egal ob privat oder kommerziell.
Öffentliches Leben in privaten Räumen? Aber im Grundsatz bist Du hier auf der richtigen Fährte: Wann Fotos veröffentlicht werden dürfen, ist in diversen Gesetzen geregelt. Alle befassen sich ausschließlich mit den Rechten des Abbildenden und des Abgebildeten. Keine dieser Rechtsnormen deutet auch nur an, dass zudem noch die Rechte des Menschen zu berücksichtigen sind, auf dessen Besitz der Abgebildete stand, als er abgebildet wurde.Warum muss man den Spieler nicht unbedingt fragen???
- Weil er, spätestens in diesem Moment, eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens ist.
Es gibt in Deutschland keine Vorschrift, die festlegt, dass für irgendwas ein Property-Release nötig ist.
Es gibt für Eigentümer/Rechteinhaber auch keine Pflicht, das Fotografieren zu verbieten. Die Entscheidung, ob er in seiner Buchhandlung das Fotografieren verbieten oder zulassen will, liegt also allein beim Buchhändler. Ich habe schon viele Fotos in solchen und ähnlichen Einrichtungen gemacht und ich habe in meinem ganzen Leben noch nie ein "Property-Release" gebraucht.
Öffentliches Leben in privaten Räumen?
Auch wenn das im konkreten Zusammenhang OT ist, mag ich das nicht so pauschal stehen lassen. Denn die Frage nach einem PR impliziert ja eine irgendwie nicht-private Nutzung (bei Journalisten nennt man das PR dann ggf. "Akkreditierung"). Und da darf man die von der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten vor dem BGH erstrittenen Urteile nicht außer Acht lassen. Nur so als Anmerkung, ohne damit eine Diskussion vom Zaun brechen zu wollen.
Solange Du nicht anfängst Stockagenturen zu beliefern, sollte es hoffentlich auch so bleiben.
Der Ausdruck "Persönlichkeit des öffentlichen Lebens" ist vermutlich der, den man in Österreich äquivalent zu dem im deutschen KUG geprägten "Person der Zeitgeschichte" verwendet. Du erinnerst Dich: der Fredstarter ist Österreicher und der Verein dort ansässig.
Ich hatte die Behauptung kommentiert, dass ein Property-Release notwendig sei, um an solchen Orten überhaupt fotografieren zu dürfen. Und dazu nochmal meine Behauptung: Keine deutsche Rechtsnorm schreibt etwas vor, das Property-Release heißt oder vergleichbare Funktion hat. Höchst selten hindert jemand ein Rudel Teenager daran, sich in der Einkaufspassage gegenseitig mit ihren Handys zu knipsen. Und ganz sicher käme kein Betreiber eines Einkaufszentrums auf die flippige Idee, irgendwelche Ansprüche auf die so entstandenen Fotos zu erheben. Was die Teenies anschließend mit den Bildern machen, ist wieder eine ganz andere Frage. Die wird dann aber nicht dem Marktbetreiber gestellt. Der hat einfach keinerlei Befugnis, über mögliche Persönlichkeitsrechte von Abgebildeten zu entscheiden.Auch wenn das im konkreten Zusammenhang OT ist, mag ich das nicht so pauschal stehen lassen. Denn die Frage nach einem PR impliziert ja eine irgendwie nicht-private Nutzung (bei Journalisten nennt man das PR dann ggf. "Akkreditierung"). Und da darf man die von der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten vor dem BGH erstrittenen Urteile nicht außer Acht lassen. Nur so als Anmerkung, ohne damit eine Diskussion vom Zaun brechen zu wollen.
Das ist mir schon bekannt. Nur: Hier sprichst Du Verträge an, die zwischen Fotografen und solchen Agenturen geschlossen werden. Diese Verträge besagen nicht, dass grundsätzlich ein Property-Release nötig ist, um Fotos veröffentlichen zu dürfen. Sie besagten lediglich, dass diese Agenturen ausschließlich solche Fotos abnehmen. Genauso wie ein Bio-Lebensmittelmarkt entscheiden kann, nur biologisch angebaute Produkte zu verkaufen, ohne dass damit der Verkauf von Gen-Food im Nachbarladen illegal wird.Solange Du nicht anfängst Stockagenturen zu beliefern, sollte es hoffentlich auch so bleiben.
Eben. Genau das wollte ich damit sagen: Das KUG bestimmt, welche Fotos wann und in welchem Zusammenhang veröffentlicht werden dürfen. Nicht der Buchhändler. Der darf unter Umständen die Herstellung von Fotos in seinen Räumen verbieten oder reglementieren. Wenn der das will. Er muss aber nicht. Deshalb nochmal: Wir reden hier von Fotos, die bereits entstanden waren, als solche Regelungen aufgestellt oder mitgeteilt wurden.Der Ausdruck "Persönlichkeit des öffentlichen Lebens" ist vermutlich der, den man in Österreich äquivalent zu dem im deutschen KUG geprägten "Person der Zeitgeschichte" verwendet. Du erinnerst Dich: der Fredstarter ist Österreicher und der Verein dort ansässig.
@ Alc:
Mir ist jetzt nicht ganz klar, auf welchen Teil des von Dir verwendeten Vollzitats sich Deine Antwort bezieht. Aus den Antworten in solchen Freds werden mitunter Schlüsse für Sachverhalte gezogen, die mit dem diskutierten Thema nichts zu tun haben. Und das geht dann manchmal schief.
Und es ist natürlich ein Ausfluß von Höflichkeit, die Sportler zu fragen. Das ehrt Dich.
Mich würde aber auch noch interessieren, wer bei Euch der treibende Keil für Aktionen wie die Dir widerfahrene ist. Wie gesagt, auf den Seiten des Verbandes und der Ligen habe ich dazu nichts finden können.
Naja. Der Stellenwert von Eishockey (zumindest in Ger) ist nicht so groß, dass sich die meisten Bildjournalisten hier irgendetwas aufzwingen lassen würden.Liegt meiner Meinung nach beim Verein selbst, da wie gesagt angeblich den Presseleute vorgeschrieben werden wird, welche Bilder sie veröffentlichen dürfen Könnte auch auf Druck der Pressleute kommen...
Nein.Kann ich mit meinen Fotos machen was ich will, wenn ich eine Akkreditierung über ein renomiertes Medienportal bekommen??
Wieso nein...danke für die Info!
Weil in diesem Fall nicht Du sondern ein "renomiertes Medienportal" die Akkreditierung bekommen hat.
Damit bekommst Du Ärger mit:
a) dem Verein, weil Du unter falschen Angaben Akk bekommen hast.
b) dem renomiertes Medienportal, weil Du ihm "missbrauchst".
Überleg dir, ob du diese Agumentation bringen willst.
Wenn du zehnmal eine Bank überfällst und wirst erst beim elften Mal erwischt, dann legalisiert das nicht die ersten zehn Überfälle. Die Beute gehört deshalb noch lange nicht dir. Blöder Vergleich, aber jetzt bist halt mal voll aufgelaufen.
Bleiben lassen oder Anwalt fragen, alles andere bringt nichts.
Genau.Wenn Agentur X eine Akk bekommt, darf sie ja auch bestimmen, wo die Bilder veröffentlicht/verkauft werden.
Liegt meiner Meinung nach beim Verein selbst, da wie gesagt angeblich den Presseleute vorgeschrieben werden wird, welche Bilder sie veröffentlichen dürfen
Könnte auch auf Druck der Presseleute kommen...
Kann ich mit meinen Fotos machen was ich will, wenn ich eine Akkreditierung über ein renommiertes Medienportal bekommen habe??
Hinkt ein wenig der Vergleich:
Wenn die ersten zehn mal Banküberfall erlaubt/geduldet wurden, dann macht es diese bei einem nachträglichen Verbot eben nicht illegal. Und so scheint es ja am Anfang auch gewesen zu sein. Fotoapparat waren erlaubt.