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FT E-5 mit 3000 Auslösungen gekauft und mit 32000 bekommen

mbbert

Themenersteller
Hallo!

Hab heute die E-5, die ich über die Bucht (vom Händler) gekauft habe, ausgepackt.
Die Überraschung war groß als ich im Wartungsmenü die Auslösungen kontrolliert habe und 32.000 anstatt ca. 3.000, wie im Angebot angegeben war, gelesen habe.
Ein wenig mit den Zahlen gespielt:
Bei einer Mindestlebensdauer von 150.000 wären 3.000 Auslösung 2%.
32.000 Auslösungen sind aber über 21% der Lebendauer des Verschlusses!

Fragen:
1) Der Unterschied ist groß, wie wirkt sich das auf den Wert aus?
2) Soll ich eine Preisminderung fordern, wenn ja - wieviel (KP €990.--), oder gleich zurück an den Absender?
 
sehe ich wie meine Vorredner: zurück damit, 4 hunderter drauflegen und neuen body kaufen mit voller garantie
 
... 4 hunderter drauflegen und neuen body kaufen mit voller garantie
Oder einfach mal hier im Handelsbereich suchen nach einer E-5 von einem Verkäufer, den man möglicherweise schon länger aus dem Forum kennt. Das Problem ist ja im vorliegenden Fall, dass - selbst wenn der Händler selbst seriös ist - die Vorgeschichte der Kamera völlig unklar ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab heute die E-5, die ich über die Bucht (vom Händler) gekauft habe, ausgepackt.
Die Überraschung war groß als ich im Wartungsmenü die Auslösungen kontrolliert habe und 32.000 anstatt ca. 3.000, wie im Angebot angegeben war, gelesen habe

Unglaublich!da fällt es einem ja schon schwer an ein "Versehen" zu denken:(
aber gut,Fehler können passieren...umgehend zurück an Absender!

Bei einer Mindestlebensdauer von 150.000 wären 3.000 Auslösung 2%...

Es gibt keine "Mindestlebensdauer",und entgegen der immer wieder zu lesenden Beiträge in Foren(v.a. im Bereich Verkauf),wird auch nichts dahingehend garantiert;
Solange sich eine Cam in der Garantiezeit befindet,wird ein defekter Verschluss natürlich unentgeldlich ausgetauscht;darüberhinaus ist es eine reine Kulanzangelegenheit

gutes Gelingen
 
Zitat: "Das mit den 32.000 Auslösungen kann ich zwar nicht glauben ( kenne den Kunden gut !),..."

Nur um mal des Teufels Advokat zu spielen, gibt es auch nur irgendeine geringe Chance, dass der Zähler der Kamera lügt (siehe Anhang)?

Wenn, dann ist es mir auch egal, das Teil geht zurück an den Absender.

Das mit der Mindestlebensdauer habe ich von der Olympus Seite. Dort steht: "der Verschluss hat eine getestete Lebensdauer von bis zu 150.000 Belichtungen". Mir ist klar, dass das nicht garantiert, aber möglch ist. Deshalb habe ich diesen Wert genommen und mich daran zu orientieren.
Wenn eine Kamera ihr ganzes Leben lang im Studio verwendet wurde dann kann sie auch nach 150.000 Belichtungen immer noch aussehen wie frisch aus der Schachtel.

Kennt ihr noch andere Parameter die man heranziehen kann?

Vielen Dank schon mal für euer Beiträge!
 
Das mit der Mindestlebensdauer habe ich von der Olympus Seite. Dort steht: "der Verschluss hat eine getestete Lebensdauer von bis zu 150.000 Belichtungen"

und WO steht da "Mindestlebensdauer"?allein schon die Formulierung "von bis zu 150.000"lässt doch logischerweise nicht an ein Minimum denken....


aber zuruck zu dem Thema als solches:

Du hast eine Kamera gekauft,weil ein gewichtiges Argument die wenigen Auslösungen waren ;
Sorry,aber 32.000 und "ca. 3000" ist dann doch schon ein gravierender Unterschied,der durch nichts geschwächt wird,ob die Cam nun von einem Kunden ist, den man recht gut kennt,spielt dabei keine Rolle.
Der Versuch des Händlers die Schuld schon mal ganz von sich zu weisen,indem er eine Eventualität eines Fehlers bei seinem Kunden ausschliesst wo er die Kamera bezog...also bitte,ein absolut lächerlicher Versuch von sich selbst abzulenken!
Es wird Dir quasi indirekt unterstellt ,da irgendetwas verbrockt zu haben...kann ja wohl nicht wahr sein!
Du hast ein Recht darauf das Teil zurückzugeben,überleg nicht ewig mach´s einfach...
Schau wenn Dir die E-5 wichtig ist,dass Du eine von einem bekannten User hier im Forum bekommst,und im OLY-E-Forum gibts auch immer wieder (z.T. unter 900€)E-Fünfen,von Leuten die auf mFT umsteigen

Gruss
CazaLuz
 
Zuletzt bearbeitet:
...
Der Versuch des Händlers die Schuld schon mal ganz von sich zu weisen,indem er eine Eventualität eines Fehlers bei seinem Kunden ausschliesst wo er die Kamera bezog...also bitte,ein absolut lächerlicher Versuch von sich selbst abzulenken!
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Gruss
CazaLuz

Ist doch ganz einfach. Der Händler hat ihm die Kamera verkauft und ist damit für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich. Er hätte vor Ankauf die Angaben der abgebenden Person überprüfen müssen/können.
 
moin,

Hab heute die E-5, die ich über die Bucht (vom Händler) gekauft habe

wie andere auch schon sagten...online Handel mit 4 Wochen Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.....

selbiges sollte der Verkäufer auch in seinen Widerrufsangaben stehen haben als gewerblicher Verkäufer in der Bucht. Und wenn mit PP bezahlt ein weiterer Grund ohne Diskussion....
 
moin,



wie andere auch schon sagten...online Handel mit 4 Wochen Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.....

selbiges sollte der Verkäufer auch in seinen Widerrufsangaben stehen haben als gewerblicher Verkäufer in der Bucht. Und wenn mit PP bezahlt ein weiterer Grund ohne Diskussion....

Achtung: Die gesetzliche Wiederrufsfrist beim Onlinehandel beträgt 2 Wochen, nicht 4!
 
Achtung: Die gesetzliche Wiederrufsfrist beim Onlinehandel beträgt 2 Wochen, nicht 4!

Jup, die ohne Angabe von Gründen.
Bei versteckten Mängeln oder fast schon arglistiger Täuschung sieht die Sache ganz anders aus.
Außerdem gibt es ja auch noch die "Artikel nicht wie beschrieben"-Funktion von Ebay ;)
 
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