Ich habe gestern ein paar ganz hübsche Straßenfotos gemacht. Ich bin wegen der Rechtslage aber nicht ganz sicher. Auf meinen Bildern sind Passanten drauf, weil ich leere Straßen in den meisten Fällen als Motiv eher abtörnend finde. In Wikipedia steht zur Rechtslage unter dem Stichwort Streetfotografie:
"Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. § 23 Abs. 1 Nr. 4 KunstUrhG macht davon jedoch eine Ausnahme, wenn die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. Das gilt jedoch nach § 23 Abs. 2 KunstUrhG nur für eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten nicht verletzt wird."
Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei einem Fotowettbewerb wie diesem hier um das Zurschaustellen von Kunst handelt und man daher nicht jede abgelichtete Person einzeln um Erlaubnis fragen muss?! Ich habe Bilder dabei, wo die Passanten nur als Beiwerk zu sehen sind, aber die schönsten sind halt welche, wo ich Leuten relativ nah auf die Pelle gerückt bin und sie scharf und eindeutig zu erkennen sind. Ich habe natürlich niemanden heimlich auf dem Klo oder beim Küssen fotografiert, sodass ich im Sinne des obigen Wikipedia-Zitates davon ausgehe, dass ich auch keine berechtigten Interessen verletzt habe? Obwohl die Frau, die gerade in ihr Brötchen beißt (eines meiner Motive) sich vielleicht auf dem Bild nicht vorteilhaft genug abgebildet sieht?!
Frosty, vielleicht änderst Du das Thema einfach noch in "Künstlerische Straßenfotografie"?! Dann wären wir in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Ach ja, noch was: ich bin demnächst in den USA. Wenn ich da Straßenfotos mache und die in Deutschland veröffentliche, gilt das deutsche Recht vermutlich nicht?! Wobei ich keine Ahnung habe, wie die Rechtslage in den USA ist ...