Ausweg und Lösungsvorschlag: man unterstellt einem Unternehmer fikiv eine Privateigenschaft.
Du möchtest also eine Regelung in den Nutzungsbedingungen, die es einem Unternehmer gestattet, die gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen für gewerbliche Verkäufe zu unterlaufen? Keine Widerrufsbelehrung? Keine Gewährleistungspflicht? Keine Anbieterkennzeichnung? Keine ordentliche Rechnung?
Ich glaube, von dem Gedanken kann man sich getrost verabschieden. Das wird hier wohl eher nicht verwirklicht werden.