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Eiffelturm bei Nacht verboten?

AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Tja und der Hintergrund auf den die Schmonzette aufbaut
Die FAQ's in http://www.tour-eiffel.fr/teiffel/fr/
(...)

Guckt mal auf der englischen Wikipedia unter http://en.wikipedia.org/wiki/Eiffel_Tower#Image_copyright_claims: Demnach gab es ein Gerichtsurteil: http://translate.google.de/translate?u=http%3A%2F%2Fwww.lexeek.com%2Fjus-luminum%2Fdecision-cass-03-03-1992%2C523975.htm&sl=fr&tl=de&hl=de&ie=UTF-8.

Das bezieht sich wenn ich das richtig verstehe erstmal ausdrücklich nur auf Veröffentlichungen in Frankreich. Ich habe aber keine Ahnung, ob rechtlich gesehen eine Veröffentlichung "im Internet" auch darunter fällt, bzw. ob es in Ländern mit Panoramafreiheit (siehe Fußnoten im Wikipedia-Artikel) legal wäre.

An der "Schmonzette" ist also schon etwas dran, die Frage ist nur, wie ein konkreter (internationaler) Rechtsstreit wirklich ausgehen würde, z.B. wenn jemand in DE ein Photo veröffentlichen würde. Als Privatmensch sollte man sich diesem Risiko vielleicht besser nicht aussetzen.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Guckt mal auf der englischen Wikipedia unter http://en.wikipedia.org/wiki/Eiffel_Tower#Image_copyright_claims: Demnach gab es ein Gerichtsurteil: http://translate.google.de/translate?u=http%3A%2F%2Fwww.lexeek.com%2Fjus-luminum%2Fdecision-cass-03-03-1992%2C523975.htm&sl=fr&tl=de&hl=de&ie=UTF-8.

Das bezieht sich wenn ich das richtig verstehe erstmal ausdrücklich nur auf Veröffentlichungen in Frankreich. Ich habe aber keine Ahnung, ob rechtlich gesehen eine Veröffentlichung "im Internet" auch darunter fällt, bzw. ob es in Ländern mit Panoramafreiheit (siehe Fußnoten im Wikipedia-Artikel) legal wäre.

An der "Schmonzette" ist also schon etwas dran, die Frage ist nur, wie ein konkreter (internationaler) Rechtsstreit wirklich ausgehen würde, z.B. wenn jemand in DE ein Photo veröffentlichen würde. Als Privatmensch sollte man sich diesem Risiko vielleicht besser nicht aussetzen.

VORSICHT: Die Frage ist doch ob der Turm ÜBERHAUPT fotografiert werden darf. Die sache mit dem Recht auf Privatkopie und allem, was dranhängt ist deutsches Recht und gilt NICHT in Frankreich...

somit ist u.U. das Foto an sich schon verboten. Das aber ist wohl anhand französischer Rechtssprechung (Urteile, Gesetzestexte, Kommentare) zu klären.

Im übrigen wäre es im Streitfalle ein rein nationale Angelegenheit zwischen Frankreich und dem Fotografen. Also kein Internationaler Fall... ich bezweifle, dass sich internationale Gerichte mit sowas beschäftigen würden.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Der erste Teil geht, der zweite nicht. Du kannst dir das sicherlich privat ausdrucken und an die Wand hängen. Aber weder auf Einladungskarten noch ins Internet setzen - weder private Homepage noch FC oder Flickr. Das ist schlichtweg verboten und wird auch geahnded

Hochladen in der fc geht wohl schon - allerdings nur mit dem Zusatz:

"Copyright Tour Eiffel - Illuminations Pierre Bideau"

Gruß
Petra
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

VORSICHT: Die Frage ist doch ob der Turm ÜBERHAUPT fotografiert werden darf. Die sache mit dem Recht auf Privatkopie und allem, was dranhängt ist deutsches Recht und gilt NICHT in Frankreich...

"There are no restrictions on publishing a picture of the Tower by day. Photos taken at night when the lights are aglow are subjected to copyright laws, and fees for the right to publish must be paid to the SETE."

MfG :evil:
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Am besten ihr habt noch ne Person mit auf dem Bild vor dem Turm um sicher zu gehn, so könntet ihr sagen das der ET zufällig mit aufs Bild kam :):)
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Dann empfehle ich ausdrücklich NICHTS mehr zu veröffentlichen.

Denn: Wenn irgendwo ein "Gericht" etwa auf Grundlage einer Sharia. lokalen Verordnung oder "einfach mal so" bei Prügelstrafe verbietet ein Bild von irgendwas zu veröffentlichen, bekommt man in D wohl auch Haue so man das tut! Oder die Nase abgehackt, oder was sonst noch der Richter in Gagaonien beschliesst.

Wandern wir dann auch in den Knast oder bekommen Dresche wenn wir versehentlich auf einen Geldschein aus Singapur tappen oder ohen ärztliches Attest zuckerhaltigen Kaugummi kauen? Das ist dort Recht.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Am besten ihr habt noch ne Person mit auf dem Bild vor dem Turm um sicher zu gehn, so könntet ihr sagen das der ET zufällig mit aufs Bild kam :):)

:lol: Carla Bruni oder so ... aber dann könnte es schon wieder unwesentlich komplizierter werden .... besonders wenn sie nicht mit Sarkozy ... ich will gar nicht dran denken ... :lol:
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Mache meine Fotos,wie ich das für Richtig halte und präsentiere die auch da wo ich will,Punkt!

Aua, was für eine kostspielige Einstellung :lol:
Na dann wünsche ich dir möglichst wenig Ärger, gute Anwälte und eine dicke Brieftasche.
Aber wenn dich schon der juristische und finanzielle Ärger noch nicht abschreckt, dann bring doch mal diese Einstellung in bestimmten Ländern mit einer anderen Art von "Polizeiarbeit", vielleicht hilft es dir ja dann, ganz fest auf deinen Standpunkt zu bestehen...:evil:

Sollte es doch irgendwann mal Probleme geben,mach ich mir erst dann ne Platte dazu
Anwälte lieben diese Einstellungen, schließlich müssen ja immer mehr Juristen irgendwie ihr Brot verdienen.

Gruß
Tharon
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

In Deutschland wäre das Fotografieren und die VÖ des illuminierten Eifelturms von der Panoramafreiheit gedeckt. Ein deutsches Gericht wendet deutsches Recht an und wird deshalb auch niemanden deswegen verurteilen. Die Frage ist ob, wenn es zu einer Verurteilung in Frankreich kommen würde, ein solcher Titel hier vollstreckt würde....

Würde mich mal interessieren, ob sich schon mal jemand wirklich damit beschäftigt hat. Alles was bisher hier geäußert wurde ist doch Halbwissen... ;)
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Verstehe gar nicht wieso hier so ein Theater veranstaltet wird... Sonst sind es doch immer die Fotografen, die mit den Paragraphen - insbesondere den Urheberrechten mit dem geistigen Eigentum usw - um sich werfen von wegen "der hat mein Foto geklaut" (selbst beim nichtkomerziellen Gebrauch).
Anscheinend sollen nur Fotografen geschützt werden, andere Künstler nicht :evil:

*duck*
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

komisch, wenn jemand ein Foto knipst und irgendwer nutzt es, kommt gleich der Fotograf mit dem Recht aufs Bild usw.

Genauso machen die anderen es so wie z. B. mit dem Eiffelturm.

Apropo fotografieren wie man will, ich meine da gab es schon etliche Beiträge hier dazu. Ich wäre da vorsichtig, nur wegen einem läppischen Foto würde ich da nix riskieren.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Die Sachlage ist folgende:

Man darf den Eiffelturm natürlich für den privaten Gebrauch fotografieren, so oft man will. Geschützt ist lediglich die nächtliche Illumination.

Die SETE erlaubt das Publizieren dieser Bilder mit dem Zusatz "Copyright Tour Eiffel - Illuminations Pierre Bideau" auf der eigenen Webseite (und sieht sie in diesem Zusammenhang nicht als "kommerzielle Nutzung" an).

Die Fotocommunity als international tätiges Fotografenforum hat mit der SETE eine Vereinbarung getroffen, dass die Veröffentlichung in der FC der Veröffentlichung auf der eigenen Webseite rechtlich gleichgestellt wird.

Die SETE betrachtet alle anderen Veröffentlichungen erst einmal als "kommerzielle Nutzung", für die vorher eine kostenpflichtige Lizenz erworben werden muss. (Streitwert vor Gericht ist dann meist die doppelte Lizenzgebühr, wenn nicht anderweitige Einnahmen oder Gewinne damit verbunden waren)

Da die SETE im Streitfall vor französischen Gerichten nach französischem Recht (und mit französischen Experten) klagt, hat man relativ schlechte Karten, sich herauszuwinden. Üblich ist, dass die Veröffentlichung im Internet die Möglichkeit des Aufrufens dieser Seiten in Frankreich erlaubt, woraus man einen Eingriff in französische Gesetze und die Verletzung des zitierten Schutzrechtes ableitet.

Wir müssen als Moderatoren verhindern, dass das DSLR-Forum und sein Betreiber wegen stillschweigender Duldung einer Urheberrechtsverletzung verklagt wird und schützen durch das Entfernen solcher Bilder auch die Forenmitglieder vor den Ansprüchen der SETE.

LG Steffen

PS: Ein weiteres rechtlich geschütztes Gebäude ist das Atomium in Brüssel.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Verstehe gar nicht wieso hier so ein Theater veranstaltet wird... Sonst sind es doch immer die Fotografen, die mit den Paragraphen - insbesondere den Urheberrechten mit dem geistigen Eigentum usw - um sich werfen von wegen "der hat mein Foto geklaut" (selbst beim nichtkomerziellen Gebrauch).
Anscheinend sollen nur Fotografen geschützt werden, andere Künstler nicht :evil:

*duck*

Damit hast Du selbstverständlich recht und es ist auch richtig, dass die Rechte des Künstlers anzuerkennen sind. Aber wer bitte gibt einem Künstler das Privileg, ein nationales Wahrzeichen so zu behübschen, sodass es nicht mehr fotografiert werden darf?

Ich würde den Eiffelturm einfach nicht fotografieren und damit ist die Sache erledigt. In Wirklichkeit ist das nur eine Werbung für Paris und Frankreich. Dann gibt es halt nur Fotos von tagsüber, die erheblich weniger stimmungsvoll sind. Selbst schuld, würde ich sagen.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Wer nach "Eiffelturm bei Nacht" googelt bekommt etwa 34000 Einträge, da hat die SETE viel zu tun!
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

@ Steffen: Das ist doch schon mal ne Antwort. Frag mich nur noch, ob deutsche Behörden dann auch den französischen Titel hier vollstrecken. Finde es auch schade (für Paris :D ), dass wir nicht mehr Werbung für die Stadt mit mit schönen Nachtaufnahmen machen dürfen.... :)

Wobei das mit dem Copyright-Hinweis eigentlich eine faire Sache ist...
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

In Deutschland wäre das Fotografieren und die VÖ des illuminierten Eifelturms von der Panoramafreiheit gedeckt.........;)

Sooo sicher kann man da auch nicht sein.

Man denke an Christos verhüllten Reichstag. Auch dort war die KOMMERZIELLE NUTZUNG der Bilder genehmigungspflichtig.

Privat durfte man natürlich fotografieren wie man wollte....

Gruß messi
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Sooo sicher kann man da auch nicht sein.

Man denke an Christos verhüllten Reichstag. Auch dort war die KOMMERZIELLE NUTZUNG der Bilder genehmigungspflichtig.

Privat durfte man natürlich fotografieren wie man wollte....

Gruß messi
Auch die nichtkommerzielle Veröffentlichung war ncht so einfach erlaubt.
Ich hatte damals selbst telefonischen Kontakt mit dem Fotografen, der die Exklusivrechte von Christo und Jean Claude erhalten hatte. Der Fotograf heisst Wolfgang Volz..und war wohl etliche Jahre der exklusive Haus- und Hoffotgraf der beiden.

Ich hatte damals mit der Sache zu tun, weil mein damaliger Chef - Präsident einer Bundesbehörde - eigentlich Weinachtsgrußkarten mit diesem Motiv versenden wollte. Das hätte Herr Volz u.U. noch erlaubt. Wir haben es dann aber nicht gemacht, weil unserem Chef der ganze Schriftvekehr usw. zuviel war.

Ic habe dann eben eine andere Grußkarte mit einem anderen Berliner Motiv entworfen.
 
AW: Eifelturm bei Nacht verboten?

Sooo sicher kann man da auch nicht sein.

Man denke an Christos verhüllten Reichstag. Auch dort war die KOMMERZIELLE NUTZUNG der Bilder genehmigungspflichtig.

Privat durfte man natürlich fotografieren wie man wollte....

Gruß messi

Ich kann mich daran erinnern, das beim verhüllten Reichstag Schilder aufgestellt waren, auf denen ausdrücklich das Fotografieren verboten wurde. Securitys haben darauf geachtet, das das Verbot auch eingehalten wurde. Ich wurden jedenfalsl mit meiner Kamera in der Hand weggeschickt und auf die Schilder hingewiesen. Ähnliches habe ich auch von anderen Fotografen gehört.
 
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