Romius
Themenersteller
Dieses Objektiv habe ich zusammen mit einer Leica M erworben. Da ich keine Verwendung dafür habe, darf es wieder den Besitzer wechseln.
Diversen Vergleichstests nach zu urteilen ist es fast so gut wie das Leica Summicron 50, was neu jedoch mit 2.650 € fast viermal so teuer ist wie das Zeiss-Objektiv.
Der Neupreis beträgt 749 €, ich hätte gerne faire 509 € dafür.
Der Vorbesitzer hat es erst im Juni 2024 bei einem Händler gekauft, so dass noch 2,5 Jahre Herstellergarantie gewährt werden. Die Originalrechnung wird selbstverständlich mitgeliefert. Da kaum benutzt, ist es aus meiner Sicht nicht von einem neuen Objektiv zu unterscheiden.
Das Objektiv kommt mit allen Papieren und in der abgebildeten Originalverpackung.
Es kann in Neckargemünd bei Heidelberg abgeholt oder für 6,19 € Aufpreis innerhalb Deutschlands versichert per DHL versandt werden.
Erfolgreich gehandelt im DSLR-Forum mit: Bildchef, Jediockenfoto, finne66, tracc, cyb, Langhantel, snufti, alphastar, Bibergeorges, esau, psg7, Ralle04, pecalo, alterschwede, SUKRAM17, hejosom, freiraum7, Et_voila_Michele, exilist, M-S-B, Taschenfreak, mar-ko, laugar, steinknies,Zima63, vdaiker, ruredder, grundstoffkonzentrat, uwwally, AndreasD…
Das Kleingedruckte:
Bitte die folgenden Verkaufsbedingungen beachten und nur kaufen, wenn Sie mit diesen einverstanden sind:
Der Verkäufer haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden, auch die seiner Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei
• Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen,
• Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichst und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf),
• Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln haftet der Verkäufer auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche und Sachmängelgewährleistungsansprüche des
Käufers ausgeschlossen.
Diversen Vergleichstests nach zu urteilen ist es fast so gut wie das Leica Summicron 50, was neu jedoch mit 2.650 € fast viermal so teuer ist wie das Zeiss-Objektiv.
Der Neupreis beträgt 749 €, ich hätte gerne faire 509 € dafür.
Der Vorbesitzer hat es erst im Juni 2024 bei einem Händler gekauft, so dass noch 2,5 Jahre Herstellergarantie gewährt werden. Die Originalrechnung wird selbstverständlich mitgeliefert. Da kaum benutzt, ist es aus meiner Sicht nicht von einem neuen Objektiv zu unterscheiden.
Das Objektiv kommt mit allen Papieren und in der abgebildeten Originalverpackung.
Es kann in Neckargemünd bei Heidelberg abgeholt oder für 6,19 € Aufpreis innerhalb Deutschlands versichert per DHL versandt werden.
Erfolgreich gehandelt im DSLR-Forum mit: Bildchef, Jediockenfoto, finne66, tracc, cyb, Langhantel, snufti, alphastar, Bibergeorges, esau, psg7, Ralle04, pecalo, alterschwede, SUKRAM17, hejosom, freiraum7, Et_voila_Michele, exilist, M-S-B, Taschenfreak, mar-ko, laugar, steinknies,Zima63, vdaiker, ruredder, grundstoffkonzentrat, uwwally, AndreasD…
Das Kleingedruckte:
Bitte die folgenden Verkaufsbedingungen beachten und nur kaufen, wenn Sie mit diesen einverstanden sind:
Der Verkäufer haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden, auch die seiner Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei
• Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen,
• Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichst und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf),
• Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln haftet der Verkäufer auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche und Sachmängelgewährleistungsansprüche des
Käufers ausgeschlossen.
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