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Wie würdet ihr es machen...?

  • Themenersteller Themenersteller Gast_36935
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A schreibt die Rechnung an den Endkunden, vergibt den Auftrag seinerseits weiter an B und die schreibt A daraufhin natürlich ne Rechnung. Wenn ihr kein Paar seid das Gewinne auf die Art verstecken will oder so, dann würde ich mich vom "Anstellen" fern halten, wozu auch.
 
nein, das ist kein Paar :D ... und die Gewinne sollen gewiß nicht 'versteckt' werden :lol: ...

ich möchte noch mal rekapitulieren ...

Fotograf A als Studiobesitzer kassiert die monatliche Studiomiete und lässt die Aufträge, während seiner Abwesenheit durch Fotografin B 'im Auftrag' ausführen, richtig...?

kann wiederum Fotografin B in dem o.a. Fall als Auftragnehmerin die Aufträge ausführen, bzw. die Rechnungen 'im Auftrag' unterschreiben, OHNE das FA und Krankenkassen/Rentenversicherungsanstalt dagegen etwas einzuwenden haben könnten ..?

damit es richtig verstanden wird ... ALLES soll legal abgewickelt werden ... sollten durch 'geschickte Auslegungen' bestehende Gesetzen 'umgangen' werden, werden Fotograf A und Fotografin B es von vornherein lassen ....
 
Ich glaube, du würfelst da eine ganze Menge durcheinander. Wenn du Zahnarzt bist und Praxisräume anmietest, behandelst du dann im Auftrag des Wohnungsvermieters?

Genauso kann ich als Fotograf einen Raum - Studio - anmieten und erbringe dort meine ureigene Dienstleistung. Rechnung also im eigenen Namen und fertig. Im anderen Fall bist du einfach Angestellter des Studioinhabers.
 
Das hat doch alles mit Fotografie nichts zu tun. Im Zweifel klärt sowas der Steuerberater.

Klick.
 
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