Gast_36935
Guest
Hallo, liebe Foristis ...
ich denke z.Zt. über ein Problem nach, bei dem ich (noch) nicht zu einem befriedigenden Ergebnis gekommen bin ...
folgende Lage ...
ein Fotograf A betreibt ein kleines Studio und ist - bedingt durch seinem Umsatz - vorsteuerabzugsberechtigt ...
nun ergibt sich aus familiären Gründen, dass er unter der Woche zwei Tage und am Abend generell nicht im Studio ist ...
eine befreundete Fotografin B - nach §19 Umsatzsteuergesetz als 'Kleinunternehmerin' tätig - bietet Fotograf A an tageweise und evtl. Abends das Studio zu nutzen ... das kommt ihr sehr entgegen, da sie selbst kein festes Studio hat und Fotograf A weiss, dass das Studio bei ihr in guten Händen ist ...
wie kommen die beiden jetzt - aus rechtlicher und finanztechnischer Sicht betrachtet
- zusammen ..?
eine Möglichkeit - die ich präferiere - Fotograf A stellt Fotografin B die Überlassung des Studios gegen eine monatliche Studio-Miete in Rechnung ... A deklariert die Miete als Einnahme und B sie als Ausgaben bei der Einkommensteuer (korrigiert) ...
ich denke, bis hierhin war's nicht so schwer, oder
..?
aber jetzt kommt's ...
Fotografin B die nach §19 ja nicht die 19% MwSt auf ihren Rechnungen auszuweisen braucht/darf wird von Kunden gebeten ihnen eine Rechnung für, z.B. Bewerbungsfotos zu erstellen in der die MwSt ausgewiesen ist die sie brauchen um die Kosten der Bilder bei der Einkommensteuer (korrigiert) gelten zu machen ... was tun ...?
die Kunden fortschicken und bitten anderen Tag wiederzukommen wenn Fotograf A im Studio ist und der Rechnungen mit ausgewiesener MwSt erstellen kann ... oder das Fotografin B einfach eine Rechnung OHNE MwSt unter ihrem Namen ausstellt ...?
würden diese Rechnungen vor den Augen der FA überhaupt berücksichtigt, wenn die jeweiligen Kunden sie als Ausgabe für Werbungskosten einreichen würden ...?
was denkt ihr ... wie macht frau/man
es richtig ..?
ich denke z.Zt. über ein Problem nach, bei dem ich (noch) nicht zu einem befriedigenden Ergebnis gekommen bin ...
folgende Lage ...
ein Fotograf A betreibt ein kleines Studio und ist - bedingt durch seinem Umsatz - vorsteuerabzugsberechtigt ...
nun ergibt sich aus familiären Gründen, dass er unter der Woche zwei Tage und am Abend generell nicht im Studio ist ...
eine befreundete Fotografin B - nach §19 Umsatzsteuergesetz als 'Kleinunternehmerin' tätig - bietet Fotograf A an tageweise und evtl. Abends das Studio zu nutzen ... das kommt ihr sehr entgegen, da sie selbst kein festes Studio hat und Fotograf A weiss, dass das Studio bei ihr in guten Händen ist ...
wie kommen die beiden jetzt - aus rechtlicher und finanztechnischer Sicht betrachtet

eine Möglichkeit - die ich präferiere - Fotograf A stellt Fotografin B die Überlassung des Studios gegen eine monatliche Studio-Miete in Rechnung ... A deklariert die Miete als Einnahme und B sie als Ausgaben bei der Einkommensteuer (korrigiert) ...
ich denke, bis hierhin war's nicht so schwer, oder

aber jetzt kommt's ...
Fotografin B die nach §19 ja nicht die 19% MwSt auf ihren Rechnungen auszuweisen braucht/darf wird von Kunden gebeten ihnen eine Rechnung für, z.B. Bewerbungsfotos zu erstellen in der die MwSt ausgewiesen ist die sie brauchen um die Kosten der Bilder bei der Einkommensteuer (korrigiert) gelten zu machen ... was tun ...?
die Kunden fortschicken und bitten anderen Tag wiederzukommen wenn Fotograf A im Studio ist und der Rechnungen mit ausgewiesener MwSt erstellen kann ... oder das Fotografin B einfach eine Rechnung OHNE MwSt unter ihrem Namen ausstellt ...?
würden diese Rechnungen vor den Augen der FA überhaupt berücksichtigt, wenn die jeweiligen Kunden sie als Ausgabe für Werbungskosten einreichen würden ...?
was denkt ihr ... wie macht frau/man

Zuletzt bearbeitet: