• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs August 2025.
    Thema: "Kurven"

    Nur noch bis zum 31.08.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Wie Wasserfest ist ein Modelvertrag ? ? ?

ViagraDealer

Themenersteller
Nun, das Thema dieser Diskussion steht ja schon in der Überschrift. Hatte vor kurzem ein Shooting, bei dem auch einige Aktbilder entstanden sind.

Nun hat der Freund des Mädels wohl ein Problem damit und nun liegt sie mir in den Ohren und er droht mir mit Anwalt und Sperrung meiner Website.

Natürlich lasse ich mir für jedes Shooting einen Modelvertrag unterschreiben. Aber wie Wasserdicht ist so etwas wenn es darauf ankommt ? ? ?

Es geht mir bei der Sache nicht um die Bilder, die kann ich jederzeit wieder machen, sondern um das Prinzip.

Es gefällt mir nicht als unseriös hingestellt zu werden, lasse mir ungern drohen und möchte im nachhinein nicht als der Dumme da stehen, der Zeit und Geld investiert hat und nichts davon habe während sie sich privat über schöne Bilder freuen kann.
 
Vertrag ist Vertrag.
Man könnte als Fotograf aber auch Verständnis aufbringen und einen solchen in beiderseitigem Einverständnis ändern. ;)
 
Nun, das Thema dieser Diskussion steht ja schon in der Überschrift. Hatte vor kurzem ein Shooting, bei dem auch einige Aktbilder entstanden sind.

Nun hat der Freund des Mädels wohl ein Problem damit und nun liegt sie mir in den Ohren und er droht mir mit Anwalt und Sperrung meiner Website.

Natürlich lasse ich mir für jedes Shooting einen Modelvertrag unterschreiben. Aber wie Wasserdicht ist so etwas wenn es darauf ankommt ? ? ?

Es geht mir bei der Sache nicht um die Bilder, die kann ich jederzeit wieder machen, sondern um das Prinzip.

Es gefällt mir nicht als unseriös hingestellt zu werden, lasse mir ungern drohen und möchte im nachhinein nicht als der Dumme da stehen, der Zeit und Geld investiert hat und nichts davon habe während sie sich privat über schöne Bilder freuen kann.

Vertrag ist Vertrag und Seelenfrieden ist wieder was anderes. Wenn das Modell volljährig und nicht entmündigt ist, dann dürfte es wasserdicht sein. Vorausgesetzt die Veröffentlichung bzw. Benutzung der Bilder war vertraglich vereinbart. Grundsätzlich würde ich mir aber ein Vertrag von einem Rechtsanwalt anfertigen lassen den ich dann immer den Modells vorlege. Dieser sollte dann nicht ohne weiteres angreifbar sein.
 
Also aus meiner juristischen Sicht: Ohne die (Akt-)Bilder zu sehen, kann man das nicht ausreichend beurteilen.

Grüße

P.S.: (:ugly:;))
 
Hängt nach meiner persönlichen Meinung auch ein bischen von dem ab, was im Vertrag steht. Wenn die Art der Bilder beschrieben ist (Akt) und die Art der Verwendung (Veröffentlichung Internet), dann sollte eigentlich alles klar sein. Wenn das nicht genau spezifiziert ist, dann kann sich jemand eventuell noch rausreden mit "war nicht vereinbart".
 
Kannst ihr ja anbieten, die Bilder von der Seite zu nehmen, wenn sie dir das Shooting (Gott, ich hasse dieses Wort) bezahlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannst ihr ja anbieten, die Bilder von der Seite zu nehmen, wenn sie dir das Shooting (Gott, ich hasse dieses Wort) bezahlt.

klar kann er das! Aber hier geht es um die grundsätzliche Frage! Wo käme er denn hin wenn er Fotos von jedem zweiten Modell wieder entfernen müsste!?

Ich sagte bereits:
Vertrag ist Vertrag, Seelenfrieden ist wieder was anderes!
 
Er muss es ja nicht entfernen, aber ich finde, dass man das in bestimmten Fällen schon machen kann.
In diesem speziellen Fall allerdings, wo bereits mit Anwalt & Co. gedroht wurde, würde ich mich querstellen, aber das muss jeder für sich selber entscheiden.
 
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wo das Problem des Models ist. Sie hat den Release-Vertrag unterschrieben. Jetzt kommt ihr Freund, nicht etwa ihr Erziehungsberechtigter, an und fängt an rumzuzicken? Was soll das?

Ich gehe davon aus, dass das Model volljährig ist bzw bei Unterzeichnung war und damit ist das Ding durch.

Den Stress mit ihrem Freund soll sie jetzt nicht über Dich austragen, sondern selber auslöffeln.

Ohne diese irre Zickerei von wegen Anwalt & Co. und hätte sie selbst kurzfristig danach Muffe bekommen, dass die Aktbilder veröffentlicht werden, würde ich sicher mit mir reden lassen. Aber so...?


Grüße
 
klar kann er das! Aber hier geht es um die grundsätzliche Frage! Wo käme er denn hin wenn er Fotos von jedem zweiten Modell wieder entfernen müsste!?

Ich sagte bereits:
Vertrag ist Vertrag, Seelenfrieden ist wieder was anderes!

Zu Geld :evil: Vertrag ist Vertrag - der Ruf des Fotografen was anderes. Ich bin bei sowas kulant, und wenn sich ein Mädel bei mir im Studio meint ausziehen zu müssen, muss ich ja nicht unbedingt Bilder davon machen, oder? Da fällt einem schon auch noch was anderes ein :ugly:

Gruss
Boris
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat: "Natürlich lasse ich mir für jedes Shooting einen Modelvertrag unterschreiben. Aber wie Wasserdicht ist so etwas wenn es darauf ankommt ? ? ?"

Rechtssprechung ist Auslegungssache. Klingt komisch - ist aber so. Du (oder besser Anwälte) wirst für jeden Gesetzestext irgendwo ein Schlupfloch finden, bzw. etwas wodruch man es anders auslegen kann.
Im Endeffekt entscheidet der Richter anhand der vorgetragenen Argumente zu wessen Gunsten die Auslegung erfolgt - was er natürlich auch begründen muss. Von "wasserdicht" wird man also nie reden können.
Das Mädel könnte ja durchaus plötzlich der Meinung sein, du hast sie zu den Aktaufnahmen "genötigt" oder "überredet" obwohl sie das nicht wollte - wer weiss. War noch jemand bei dem Shooting anwesend?
Es gibt unendlich viele Faktoren, die da mitspielen können.

Generell pflichte ich aber Scorpio bei: Vertrag ist Vertrag.

Es liegt bei dir, wie weit du die Sache eskalieren lassen willst.

P.S.: Aktaufnahmen erwähne ich explizit in einem Vertrag, da diese eigentlich das heikelste Thema sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei dem angesprochenen Vertrag (auch wenn durch einen RA erstellt) fehlen mir (persönlich) einige Daten...

Die Art der Bilder wird nicht erwähnt - wird hier Akt angegeben und vom Model unterschrieben...

Für das Model ist die Veröffentlichung im Internet ausdrücklich erlaubt - für den Fotografen jegliche Nutzung außer kommerziell oder Veröffentlichung in ähnlich unseriösen Medien

Hier würden sich mir folgende Fragen stellen:
1. ist die Nutzung für Eigenwerbung (auf der Webseite des Fotografen als Portfolio) kommerziell? Ein kommerzielles Interesse steht ja zweifelsohne dahinter. -> Bilder müssten entfernt werden

2. könnte man das Internet als "unseriöses Medium" bezeichnen?
-> Bilder müssten entfernt werden

3. konnte das Modell aus dem Vertragstext zweifelsohne entnehmen, dass der Fotograf auch die Aktbilder öffentlich ins Internet stellt?
-> Irrtum

So richtig wasserdicht finde ich den vorliegenden Vertrag nicht wirklich.
Mündliche Nebenvereinbarungen werden ja auch nicht ausgeschlossen... sagt das Model nun: "Vor den Aktbildern habe ich dem Fotografen gesagt, dass diese Aktbilder nur und ausschließlich für meinen Freund bestimmt sind und einer Veröffentlichung im Internet widersprochen..." steht Aussage gegen Aussage.

Bei der Sache "mit dem Kopf durch die Wand" wäre noch interessant:
War gleich die erste "Anfrage" eine Drohung mit Anwalt - oder wurde vorher um Entfernung der Bilder gebeten und anschließend mit Anwalt gedroht?

Wenn die Aktbilder nicht ursprüngliches Ziel des Shootings waren (und so liest es sich... "hab ihr nicht gesagt, dass sie sich ausziehen soll"), dann stellt sich mir auch noch die Frage, ob es dafür überhaupt einen Vertrag gab, oder ob es sich um zwei inhaltlich getrennte Shootings handelte... Hier wäre interessant, was vorher als Inhalt des Shootings vereinbart wurde.

Und wenn die Dame z.B. am Schalter einer Bank oder an der Rezeption eines gehobenen Hotels arbeitet... dann können veröffentlichte Aktfotos durchaus einigen Schaden verursachen.

Tyndal
 
Zu Geld :evil: Vertrag ist Vertrag - der Ruf des Fotografen was anderes....

Natürlich, und du hast vollkommen recht. Grundsätzlich würde ich die Bilder auch entfernen und mit mir reden lassen denn ich will keine unzufriedenen Kunden. Aber das war nicht die Frage!

Hier gehts ums rein Juristische. Und wenn es um das rein Juristische geht, ist das Forum der falsche Ansprechpartner für eine qualifizierte Aussage.
 
Bei dem angesprochenen Vertrag (auch wenn durch einen RA erstellt) fehlen mir (persönlich) einige Daten...

Die Art der Bilder wird nicht erwähnt - wird hier Akt angegeben und vom Model unterschrieben...

Für das Model ist die Veröffentlichung im Internet ausdrücklich erlaubt - für den Fotografen jegliche Nutzung außer kommerziell oder Veröffentlichung in ähnlich unseriösen Medien

Hier würden sich mir folgende Fragen stellen:
1. ist die Nutzung für Eigenwerbung (auf der Webseite des Fotografen als Portfolio) kommerziell? Ein kommerzielles Interesse steht ja zweifelsohne dahinter. -> Bilder müssten entfernt werden

2. könnte man das Internet als "unseriöses Medium" bezeichnen?
-> Bilder müssten entfernt werden

3. konnte das Modell aus dem Vertragstext zweifelsohne entnehmen, dass der Fotograf auch die Aktbilder öffentlich ins Internet stellt?
-> Irrtum

So richtig wasserdicht finde ich den vorliegenden Vertrag nicht wirklich.
Mündliche Nebenvereinbarungen werden ja auch nicht ausgeschlossen... sagt das Model nun: "Vor den Aktbildern habe ich dem Fotografen gesagt, dass diese Aktbilder nur und ausschließlich für meinen Freund bestimmt sind und einer Veröffentlichung im Internet widersprochen..." steht Aussage gegen Aussage.

Bei der Sache "mit dem Kopf durch die Wand" wäre noch interessant:
War gleich die erste "Anfrage" eine Drohung mit Anwalt - oder wurde vorher um Entfernung der Bilder gebeten und anschließend mit Anwalt gedroht?

Wenn die Aktbilder nicht ursprüngliches Ziel des Shootings waren (und so liest es sich... "hab ihr nicht gesagt, dass sie sich ausziehen soll"), dann stellt sich mir auch noch die Frage, ob es dafür überhaupt einen Vertrag gab, oder ob es sich um zwei inhaltlich getrennte Shootings handelte... Hier wäre interessant, was vorher als Inhalt des Shootings vereinbart wurde.

Und wenn die Dame z.B. am Schalter einer Bank oder an der Rezeption eines gehobenen Hotels arbeitet... dann können veröffentlichte Aktfotos durchaus einigen Schaden verursachen.

Tyndal

Würde ich ganz ähnlich sehen und das Ganze nicht so einfach als "wasserfest" oder wasserdicht bezeichnen.
Ist wohl sowohl von Seiten des Fotografen, als auch von Seiten des Modells etwas leichtsinnig und unüberlegt gelaufen ........ :rolleyes:
Zur Eingangsfrage "Wie wasserfest ist ein Modelvertrag?": Er ist wasserdicht, wenn er richtig formuliert ist (speziell bei einem aktshooting).

Andreas
 
der Zeit und Geld investiert hat und nichts davon habe während sie sich privat über schöne Bilder freuen kann.

Ich würde auch auf die Bilder verzichten.
Allerdings würde ich mir meine Arbeit entlohnen lassen.
Dann hat sie Dich ganz normal als Fotograf gebucht.
 
Natürlich, und du hast vollkommen recht. Grundsätzlich würde ich die Bilder auch entfernen und mit mir reden lassen denn ich will keine unzufriedenen Kunden. Aber das war nicht die Frage!

Hier gehts ums rein Juristische. Und wenn es um das rein Juristische geht, ist das Forum der falsche Ansprechpartner für eine qualifizierte Aussage.

Im Grunde ist solch ein Ärger meist vorprogrammiert, vor allem beim Textillosen. Eigentlich wundert mich dass das man sowas unbedingt immer auf tfp machen muss. Zahl das Modell, mach an Bildern das wofür sie Geld bekommt, und die Sache ist geritzt. Tfp - ist so oder so meiner Meinung nach Mist.

Gruss
Boris
 
Vielleicht sollte ich den Beitrag noch um folgende Information erweitern. Anständig wie ich bin hatte ich ihr die Bilder, die ich gerne online stellen wollte, zur Ansicht geschickt.



Hier ein Auszug ihrer Antwort:

Hey du!

Mensch, sind die schöööön! Bin begeistert! Ich denke eigentlich auch, dass
die Homepage nicht viele kennen.
Prinzipiell sind es ja ästhetische Bilder, die absolut nicht anstößig sind.
Von mir aus kannst du sie schon hoch laden.
Wie ist denn das, muss mein Name drunter stehen?
Sorry, wegen des 'wenn und abers', aber ich möchte einfach ein bisschen
anonym bleiben. Hilft ja wahrscheinlich sowieso keinem weiter, ob er weiß,
wie ich heiße oder nicht, weil ich kein Profi bin....


Irre ich mich oder ist das nicht eine zusätzlich schriftliche Einverständniserklärung ? ? ?
 
Es liegt wohl daran, wie detailliert die Regelungen bezüglich der Veröffentlichung getroffen wurden. Wenn eine Veröffentlichung der Bilder im Internet oder auf der betr. Webseite explizit vereinbart ist (Volljährigkeit des Models mal unterstellt), dürfte wenig dran zu rütteln sein.

Selbstverständlich sollte die Webseite auch vom Aspekt des Jugendschutzes ok sein, dh bei Zugriff ohne juristisch anerkannte Altersverifikation dürfen keine Mö äh Geschlechtsteile zu sehen sein etc...:ugly:
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten