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FT/µFT Wie viele Auslösungen garantiert Olympus ?

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Im Falle der E-M1 und der verlängerten Olympus-Garantie beträgt dieser Zeitraum 2,5 Jahre - Rein theoretisch wäre dieser Zeitraum abgesichert. Vielleicht schafft es ja jemand den Verschluß zu killen und wir können retrospektiv mit valideren Daten hantieren.

Ich dachte es gibt nur 6 Monate zusätzliche Garantie, wenn man diese "Service Plus"-Registrierung macht, also dann insgesamt 1,5 Jahre. Ist das neu oder noch ein spezielle Erweiterung für 2,5 Jahre? Unabhängig davon sollte es in beiden Fällen kaum jemandem bei typischer Nutzung "gelingen", eine derart hohe Zahl an Auslösungen anzusammeln, um den Verschluß zu himmeln.
 
Ich dachte es gibt nur 6 Monate zusätzliche Garantie, wenn man diese "Service Plus"-Registrierung macht, also dann insgesamt 1,5 Jahre. Ist das neu oder noch ein spezielle Erweiterung für 2,5 Jahre? Unabhängig davon sollte es in beiden Fällen kaum jemandem bei typischer Nutzung "gelingen", eine derart hohe Zahl an Auslösungen anzusammeln, um den Verschluß zu himmeln.

Hier die Infos zu "Service Plus": http://www.olympus.de/site/de/c/cameras_support/service_plus/index.html?olycmp=omdsp
Alle meine registrierten E-M1 profitieren von zugesicherten 2,5 Jahren Garantie.

Ich stimme Dir zu: Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand mit so vielen Auslösungen hausiert, ist auf homöopathischem Niveau.
 
Hier die Infos zu "Service Plus": http://www.olympus.de/site/de/c/cameras_support/service_plus/index.html?olycmp=omdsp
Alle meine registrierten E-M1 profitieren von zugesicherten 2,5 Jahren Garantie.

Ich stimme Dir zu: Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand mit so vielen Auslösungen hausiert, ist auf homöopathischem Niveau.

Auf dieser Seite wird eine Verlängerung um 6 Monate in Aussicht gestellt, wenn man die E-M1 innerhalb von 4 Wochen nach Kauf registriert, zudem ist kurioserweise das Abonnement des Newsletters obligatorisch. Gibt es denn in Deutschland von Olympuse andere, bessere Garantiebedingungen? Mir ist nur die weltweite, einjährige Garantie bekannt, die um 6 Monate verlängert jedoch freilich nicht auf 2,5 Jahre käme.
 
Olympus Österreich sichert ebenfalls 2Jahre plus 6 Monate Garantie zu. Damit wurde auch bei Markteinführung geworben.

P.s.

Die Garantiedaten sind mit exaktem Ablaufdatum in der Produktregistrierung einsehbar...und es gibt auch noch eine kostenpflichtige Verlängerung um zusaetzliche 3 Jahre zu kaufen. Ebenfalls in der Produktregistrierung. Meine Garantie geht bis Anfang 2016, insgesamt 30 Monate.

Man dürfte der Kamera also doch einiges zutrauen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf dieser Seite wird eine Verlängerung um 6 Monate in Aussicht gestellt, wenn man die E-M1 innerhalb von 4 Wochen nach Kauf registriert, zudem ist kurioserweise das Abonnement des Newsletters obligatorisch. Gibt es denn in Deutschland von Olympuse andere, bessere Garantiebedingungen? Mir ist nur die weltweite, einjährige Garantie bekannt, die um 6 Monate verlängert jedoch freilich nicht auf 2,5 Jahre käme.

In Europa sind es zwei Jahre Garantie.

Gruß
Andreas
 
Olympus bietet 1 Jahr Garantie. Wenn es dahingehend keine weiteren Einschränkungen gibt, würde ich davon ausgehen, daß auch eine Kamera mit Defekt nach 500.000 Auslösungen innerhalb dieses Zeitraums noch (kostenlos) repariert wird.
Zwei Jahre in Europa. Immer noch. Plus sechs Monate = 2,5 Jahre.

Ich dachte es gibt nur 6 Monate zusätzliche Garantie, wenn man diese "Service Plus"-Registrierung macht, also dann insgesamt 1,5 Jahre. Ist das neu oder noch ein spezielle Erweiterung für 2,5 Jahre? Unabhängig davon sollte es in beiden Fällen kaum jemandem bei typischer Nutzung "gelingen", eine derart hohe Zahl an Auslösungen anzusammeln, um den Verschluß zu himmeln.
Siehe oben.
 
Zwei Jahre in Europa. Immer noch. Plus sechs Monate = 2,5 Jahre.


Siehe oben.

Das hatte ich schon verstanden. Es ist doch nur verwunderlich, wenn Olympus darauf nirgendwo hinweist oder zumindest unvollständige Angaben macht. Nun sind wir uns alle sicher einig, es wäre schlimmer sie würden drei Jahre versprechen und es wäre tatsächlich ein Jahr weniger. Aber so stellen sie doch ihr eigenes Licht unter den Scheffel. Jeder der sich darüber informieren möchte, findet offiziell nur den Text mit der einjährigen Garantie. Das ist dann auch anderswo zu finden, etwa wo Olympus in Preisvergleichen aufgeführt ist. Man kann das denen noch nicht einmal zum Vorwurf machen, da die Daten sicherlich schlicht vom Hersteller übernommen werden.

Abgesehen von garantierten Auslösungen, findet man im Netz jedoch schon Angaben dazu wie Olympus die Kamera bzw. den Verschluß ausgelegt hat. Dabei ist von 150.000 Auslösungen die Rede (wie bei den einstelligen E-DSLRs zuvor). Für die E-M5 werden dahingehend 100.000 genannt. Aber diese sind eben nicht rechtlich verbindlich garantiert, muß also als technische Richtgröße angesehen werden.
 
Ist das dann immernoch weltweit oder gilt das dann eingeschränkter? Wer weiß von wann dieser Text bei Olympus noch stammt. Ich habe nämlich gerade mal die Garantiekarten meiner OM-2N herausgekramt (ja, die habe ich noch :o). 1984 gab es bereits die weltweite Garantie für 1 Jahr. Vielleicht sollte mal jemand diesen Text ergänzen - so nach 30 Jahren. :D

Beweisfoto:
 

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Zuletzt bearbeitet:
Hier mal ein Screenshot von meiner Olympus-Registrierungsseite....

Da ist aber von Gewährleistung die Rede. Garantie und Gewährleistung sind mitnichten das selbe.

Gewährleistung regelt die Verpflichtung des Verkäufers die Sache an den Käufer mangelfrei zu übergeben und ist gesetzlich in §433 ff. geregelt.

Garantie ist eine Leistung, die in der Regel von einem Dritten, also meist dem Importeur oder Hersteller abgegeben wird und neben die Gewährleistung tritt. Da niemand verpflichtet ist, eine Garantie einzuräumen, können die Bedingungen nach Belieben des Garanten ausgestaltet, eingeschränkt und an bestimmte Bedingungen geknüpft werden.

Sofern man die Kamera nicht direkt bei Olympus bezogen hat, bestehen mangels Vertrag mit Olympus überhaupt keine Gewährleistungsansprüche.
 
@mvno

weißt Du, warum dass österr. ABGB etwa 1000 Seiten stark ist? Weil darin etwas mehr steht, als bei Wikipedia nachzulesen ist…

Um es kurz zu machen….in Österreich gibt es seitens Olympus eine 2jährige Hersteller-Garantie (unabhängig von der gesetzlich geregelten Gewährleistung). Darüberhinaus eine 6 monatige Verlängerung der Hersteller-Garantie im Falle einer registrierten EM1.

Übersetzungs- oder Formulierungsfehler auf Webseiten ändern daran nichts.
 
Olympus gibt seit einführung der FT kameras in europa auf alle mFT/FT kameras 2 jahre freiwillige herstellergarantie. Das ist auch beim kauf eines neuen gerätes in den beilagen so nachzulesen.
Das gilt nur nicht beim nur der kauf von kameras über olympus market (ebay) ,dort gibt es nur 1 jahr garantie weil es keine neugeräte sind.
Olympus interessiert sich auch als einer der wenigen hersteller nicht ob das gerät vorher schon einen anderen besitzer hatte.
 
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Olympus gibt seit einführung der FT kameras in europa auf alle mFT/FT kameras 2 jahre freiwillige herstellergarantie. Das ist auch beim kauf eines neuen gerätes in den beilagen so nachzulesen.
Das gilt nur nicht beim nur der kauf von kameras über olympus market (ebay) ,dort gibt es nur 1 jahr garantie weil es keine neugeräte sind.
Olympus interessiert sich auch als einer der wenigen hersteller nicht ob das gerät vorher schon einen anderen besitzer hatte.

Aber wie kommt man im Vorfeld an diese Info?
 
Kann man nicht um ne offizielle Stellungnahme von Olympus bitten? Beim Service oder so?

Btw: http://www.olympus.de/site/de/a/aud...epair_service/warranty_regulations/index.html

Auf der Audio-Seite sprechen sie bei Absatz (1.) auch von zwei Jahren im europäischen Raum. Ich denke nicht, dass es zwischen Audio und Kamera jetzt so entscheidenende Unterschiede geben wird. Dort heißt es ja:
"1. Wenn sich Ihr Produkt, obwohl es sachgemäß behandelt worden ist (gemäß den mitgelieferten schriftlichen „Anweisungen zur sorgfältigen Handhabung“ und „Betriebsanleitung“), innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ab dem Kauf bei einem autorisierten Olympus-Fachhändler innerhalb des Geschäftsbereichs der OLYMPUS EUROPA SE & Co. KG, wie in der Liste der autorisierten Fachhändler festgelegt, als mangelhaft erweist, dann wird dieses Produkt kostenlos repariert oder ersetzt, je nach Ermessen von Olympus. Um Ansprüche im Rahmen dieser Garantie geltend zu machen, muss der Kunde das Produkt und das entsprechende Garantiezertifikat vor Ablauf der zweijährigen Garantiedauer zu dem Händler bringen, bei dem das Produkt gekauft worden ist, oder zu jeder anderen Olympus-Kundendienststation innerhalb des Geschäftsbereichs der OLYMPUS EUROPA SE & Co. KG, wie in der Liste der autorisierten Fachhändler festgelegt."

Ist annehmebar, dass es einfach im Kamera-Bereich nicht explizit darauf angepasst wurde, aber die Chance ist doch sehr hoch, dass die ihre Garantien/Produkte gleich behandeln. Die einjährige weltweite Garantie ist da dann auch noch erwähnt. Das heißt, da wird es in der Tat explizit unterschieden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@mvno

weißt Du, warum dass österr. ABGB etwa 1000 Seiten stark ist? Weil darin etwas mehr steht, als bei Wikipedia nachzulesen ist…

Das deutsche BGB ist zwar dünner, beide sind mir aber durchaus bekannt. Und Aufgrund europäischer Vorgaben unterscheiden sich diese nicht wesentlich, was die Sachmängelhaftung angeht.

Um es kurz zu machen….in Österreich gibt es seitens Olympus eine 2jährige Hersteller-Garantie (unabhängig von der gesetzlich geregelten Gewährleistung). Darüberhinaus eine 6 monatige Verlängerung der Hersteller-Garantie im Falle einer registrierten EM1.

Mag sein. Ich verstehe aber nicht, warum Du mir dann indirekt vorwirfst, ich hätte von der Thematik keine Ahnung und hätte das nur bei Wikipedia nachgelesen...

Übersetzungs- oder Formulierungsfehler auf Webseiten ändern daran nichts.

Dann nenne mir doch einfach eine Quelle in Form eines Links auf die Garantiebedingungen. die Deine Aussagen untermauern. Im Fall der Fälle müsste man das nämlich gegenüber Qlympus auch belegen.
 
Seit mehr als zwei Seiten geht es hier überhaupt nicht mehr um das Threadthema, deshalb ist hier geschlossen.
 
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