Gast_4254
Guest
Hallo !
Ich wollte euch nur darauf aufmerksam machen das ihr wenn ihr luftaufnahmen macht diese vor veröffentlichung bzw. weitergabe an dritte vom Verteidigungsministerium freigeben lassen !!!! dies ist sehr wichtig da man sich sonst auf höchster ebene strafbar macht. Zumindest gilt diese regelung in österreich.
In soeinem Fall muss man dann beim Vertedigungsministerium einen antrag stellen. nach einer prüfung der bilder bekommt man dann eine bescheid mit einer nummer. diese nummer muss man dann noch beim impressum dazuschreiben und dann läuft alles auf der legalen schiene
mfg.
Ich wollte euch nur darauf aufmerksam machen das ihr wenn ihr luftaufnahmen macht diese vor veröffentlichung bzw. weitergabe an dritte vom Verteidigungsministerium freigeben lassen !!!! dies ist sehr wichtig da man sich sonst auf höchster ebene strafbar macht. Zumindest gilt diese regelung in österreich.
In soeinem Fall muss man dann beim Vertedigungsministerium einen antrag stellen. nach einer prüfung der bilder bekommt man dann eine bescheid mit einer nummer. diese nummer muss man dann noch beim impressum dazuschreiben und dann läuft alles auf der legalen schiene
mfg.
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