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Wer hat die Rechte am Bild-Model oder Fotograf?

aberti

Themenersteller
Guten Morgen,

das Thema Fotorecht wurde hier ja schon mehrfach besprochen. Ich stehe jetzt aber vor einem, meiner Meinung nach, noch nicht besprochenem Problem.

Mit Zustimmung wurden von mir Fotos von einer Person gemacht (nicht komerziell).
Die Fotos sind allesamt in meinem Besitz und waren nie zur Veröffentlichung geplant. Darf die Person auf den Fotos diese veröffentlichen und/oder zur Reklamezwecken verwenden, selbst wenn ich meine Zustimmung verweigere?

Danke für Eure Meinungen und Hinweise
Gruß
aberti
 
Das Model hat das Recht am eigenen Bild. Der Fotograf hat das Urheberrecht. Das Recht am eigenen Bild begründet einen Unterlassungsanspruch. Es umfasst jedoch nicht die Rechte zur Veröffentlichung und Verwertung des Bildes. Diese hat der Urheber (eingeschränkt durch das Recht des Models am eigenen Bild).

Gruß
Matthias
 
Das Thema gab es hier aber sehr wohl schon öfter .................

Das Modell ist nicht Urheber der Aufnahmen und darf daher auch nicht über sie verfügen oder sie eigenständig veröffentlichen etc. Dein Urheberrecht ist unveräusserlich, DU kannst aber selbst Nutzungsrechte erteilen.
Der Fotograf darf die Aufnahmen aber auch nur veröffentlichen/weitergeben, etc., wenn er die ausdrückliche Zustimmung des Models dafür hat.

Wenn beide nicht wollen, kann also keiner was mit den Bildern anfangen .........

Alles klar?

Andreas
 
AndreasB schrieb:
War das bisher kein Deutsch .........? :confused:

Andreas

ähm, würde sagen war Beamtendeutsch. Da stellen sich mir immer die Haare und die Zehennägel. Aber hab ich meistens keinen Plan was gemeint ist.

@Scorpio:
danke, das ist schon viel verständlicher.
 
habt recht, hab jetzt auch noch 2,3 Treads zum Thema gefunden.

danke für Eure Hilfe!
gruß
aberti
 
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