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Von wem brauche ich hier eine Genhmigung?

quit007

Themenersteller
Vielen Dank für die wertvollen Hinweise hier.

Ich hätte jetzt auch gleich noch eine Frage, die ich aus thematischen Gründen an diesen Fred anhängen möchte:

Meine Firma hat eine wissenschaftliche Konferenz organisiert. Ich war als Fotograf zuständig fürs Ablichten der Sprecher und der Gäste.

Dass ich jetzt eine Erlaubnis von den Sprechern brauche um sie veröffentlichen zu können ist klar. Dass ich keine Erlaubnis brauche wenn ich eine große Gruppe drauf habe, ist auch klar.

Aber was ist, wenn 2 oder 3 Personen auf dem Bild zu sehen sind? Sind 2 Personen eine Gruppe? Wann fängt eine Gruppe an eine Gruppe zu sein?
 
AW: Bildrechte!

Wenn du im Auftrag deines Arbeitgebers in deiner Dienstzeit Fotos gemacht hast, stehen sämtliche Verwertungs-/Verwendungsrechte ohnehin deinem Arbeitgeber zu. Und der muss dann mit den Rednern klären, ob er deren Abbilder nutzen darf; z.B. um mit der Veranstaltung für sich zu werben.

Ob du diese Fotos dann losgelöst vond em Kontext, in dem sie entstanden sind, für dich selbst (durch Veröffentlichung) nutzen darfst, hast du im Zweifel also gleich mit zwei "Personen" zu klären: Den Abgebildeten, und deinem Arbeitgeber.
 
AW: Bildrechte!

Wann fängt eine Gruppe an eine Gruppe zu sein?

Das ist wieder das alte Spiel von wegen "für Gruppen braucht man keine Einwilligung".

Das ist falsch!

So wie du es beschreibst, sind die Gruppen ja "das Fotografierte" und damit bräuchtest du rein rechtlich auch von 200 Leuten auf einem Bild jeweils eine Genehmigung.

Die Genehmigung entfällt, wenn die Personen nur als "Beiwerk" zu sehen sind. Das ist zwar ein Kaugummi-Paragraph, aber in deinem Fall definitiv nicht mehr anwendbar.

Viele Grüße
HAL
 
AW: Bildrechte!

Ob du diese Fotos dann losgelöst vond em Kontext, in dem sie entstanden sind, für dich selbst (durch Veröffentlichung) nutzen darfst, hast du im Zweifel also gleich mit zwei "Personen" zu klären: Den Abgebildeten, und deinem Arbeitgeber.

Darum geht es ja gar nicht. Ich habe keinen Wunsch die Bilder selbst zu veröffentlichen. Es geht rein rechtlich um das Vorgehen, wie man sich absichert, dass wenn ein Bild jemanden von drei Leuten, die fotografiert wurden, nicht gefällt, dass er uns nicht verklagen kann.

@HAL:
das hier steht jetzt in der Wiki:
§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf [zur Einwilligung der Person]:
...
...
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
...

Nachdem das eine Versammlung oder so ähnlich war würde ich jetzt denken wir dürfen das. Vor allem nachdem ich wirklich so um die 10-30 Leute auf einem Bild habe.

Aber sind 2 oder 3 Personen schon eine Versammlung?? Z. B. wegen den Bildern vom Conference-Dinner...
 
AW: Bildrechte!

Aber sind 2 oder 3 Personen schon eine Versammlung?? Z. B. wegen den Bildern vom Conference-Dinner...

Es gibt hier zwei Möglichkeiten: Entweder das war eine solche Veranstaltung, die die Teilnehmer zu "relativen Personen des Zeitgeschehens" macht, dann brauchst du überhaupt keine Einwilligungen, selbst bei einem Einzelportrait.

Oder eben - und das halte ich hier für wahrscheinlicher - das zählt nicht als eine solche Versammlung, dann brauchst du von _jedem_ eine Einwilligung, auch bei Gruppenbildern mit 20 Leuten.

Ich weiß nicht, wie weit Gerichte diese relativen Personen des Zeitgeschehens fassen. Die Teilnehmer des Berlin-Marathons sind sicher welche. Wie das dann aber bei einem lokalen Weinfest o.ä. aussieht, weiß ich nicht.
Selbiges gilt für Versammlungen. Das Nobelpreiskomitee gehört sicher dazu, beim Kardiologenkongress in Mannheim wäre ich schon wieder vorsichtig.

Also: Im Zweifel brauchst du eher Einwilligungen. Aber auch nur, wenn _du_ veröffentlichen willst.

Viele Grüße
HAL
 
AW: Von wem brauche ich hier eine Genhmigung

Vielen Dank für die wertvollen Hinweise hier.

Ich hätte jetzt auch gleich noch eine Frage, die ich aus thematischen Gründen an diesen Fred anhängen möchte:

Meine Firma hat eine wissenschaftliche Konferenz organisiert. Ich war als Fotograf zuständig fürs Ablichten der Sprecher und der Gäste.

Dass ich jetzt eine Erlaubnis von den Sprechern brauche um sie veröffentlichen zu können ist klar. Dass ich keine Erlaubnis brauche wenn ich eine große Gruppe drauf habe, ist auch klar.


Was heißt "veröffentlichen"?

Wenn hier z.B. über diese Veranstaltung in irgendwelchen Firmenzeitschriften berichtet werden soll, dann ist da von den Teilnehmern und Rednern einer solchen Veranstaltung sicher kein Ärger zu erwarten.

Eine Regelung mit einer Personenzahl gibt es ürbigens nicht.
 
AW: Bildrechte!

Nachdem das eine Versammlung oder so ähnlich war würde ich jetzt denken wir dürfen das. Vor allem nachdem ich wirklich so um die 10-30 Leute auf einem Bild habe.


Nein, eine Versammlung ist es sicher nicht, denn das Wort Versammlung bezieht sich auf Versammlungen im juristischen Sinn (Versammlungsgesetz, Demonstrationen...), das kann eine geschlossene Firmenveranstaltung sicher nicht sein, so wie eine Familienfeier auch keine Versammlung ist.

Da die Leute aber da an Eurer Veranstaltung teilgenommen haben, haben das schonmal die Mitarbeiter der eigenen Firma in der Arbeitszeit gemacht und da gibt es meist eh Klauseln im Arbeitsvertrag.

Und bei den Rednern die da geladen waren, wird man das auch in den Verträgen oder Vereinbarungen haben bzw. wird da von denen auch keiner Prozellan verbrechen.
 
AW: Bildrechte!

... eigenen Firma in der Arbeitszeit gemacht und da gibt es meist eh Klauseln im Arbeitsvertrag.

Und bei den Rednern die da geladen waren, wird man das auch in den Verträgen oder Vereinbarungen haben bzw. wird da von denen auch keiner Prozellan verbrechen.

Es ist im Normalfall davon auszugehen, dass eingeladene Sprecher und die Gäste kein Porzellan verbrechen werden. Wir wollen ja auch keine blöden Bilder weitergeben.

Die Sache ist die, dass z. B. ein spanischer Konferenzgast über die Konfernz bei sich in einer Zeitschrift berichten möchte und dazu einige Bilder braucht. Es gibt weitere Konferenzteilnehmer, die bemerkt haben, dass jemand (ich) Bilder gemacht hat. Diese wünschen sich ebenfalls Bilder von der Konferenz. Wir wissen nicht, was die damit anstellen werden. Bevor jemand Probleme macht, wäre es gut das abzuklären. Bei Einzelaufnahmen ist das ja alles kein Problem, die Adressen der Leute werden ja irgendwo noch zu finden sein. Aber bei Gruppenaufnahmen ist das Problem u. A., dass es fast unmöglich sein wird alle zu einem "ok" für das Bild mit vernünftigem (Zeit-)Aufwand zu bringen. (Nicht weil sie nicht wollen, sondern weil aus ihrem Tagesgeschäft heraus andere Sachen viel wichtiger sind, als sich noch mit einer vergangenen Konferenz zu beschäftigen.)

Des weiteren ist es im Bereich der Natur- und Ingenieurswissenschaften unüblich, dass Konferenzteilnehmer (egal ob eingeladen oder aufgrund eigener Initiative) irgendwelche Klauseln zu Bildrechten mit unterschreiben müssen. Selbst bei sehr großen Konferenzen wird das so nicht gemacht.

Als Mitarbeiter sollte das ja eh kein Problem sein, aber entsprechende Klauseln sind im Arbeitsvertrag nicht vorgesehen. Wir sind schließlich keine Modell-Agentur sondern ein Forschungsunternehmen. Da wird eher auf die Inneren Werte geachtet :lol::angel:

Vielleicht sollte ich anregen mal so eine Klausel in die Teilnahmebedingungen für die nächsten Konferenzen mit reinzubringen...
 
AW: Von wem brauche ich hier eine Genhmigung

Schreibt doch alle Teilnehmer von denen ihr vielleicht Adressen hab an, und teilt ihnen mit das Bilder der Konferenz eventuell veröffentlicht oder weitergegeben werden. Wer das nicht möchte soll sich melden.
Ich denke damit seid ihr auf der sicheren Seite.

Gruß Thomas
 
AW: Bildrechte!

Wenn du im Auftrag deines Arbeitgebers in deiner Dienstzeit Fotos gemacht hast, stehen sämtliche Verwertungs-/Verwendungsrechte ohnehin deinem Arbeitgeber zu. Und der muss dann mit den Rednern klären, ob er deren Abbilder nutzen darf; z.B. um mit der Veranstaltung für sich zu werben.

Ob du diese Fotos dann losgelöst vond em Kontext, in dem sie entstanden sind, für dich selbst (durch Veröffentlichung) nutzen darfst, hast du im Zweifel also gleich mit zwei "Personen" zu klären: Den Abgebildeten, und deinem Arbeitgeber.

Öhhhm - schon mal das UrhG gelesen? Oder woher beziehst du diese - durchaus mögliche - vertragliche Regelung als allgemeingültige?
 
AW: Bildrechte!

Öhhhm - schon mal das UrhG gelesen? Oder woher beziehst du diese - durchaus mögliche - vertragliche Regelung als allgemeingültige?

das würde mich auch interessieren... ich mach öfter fotos für meine firma... teils in meiner freizeit... deshalb bin ich doch trotzdem noch der urheber (und kann über verwendung der bilder entscheiden), oder nich?
 
Zunächst mal das Urheberechtsgesetz lesen, da steht alles im Juristendeutsch drin. Neben dem UrhG gibt es natürlich noch eine ganze Reihe Gesetze, die zum Tragen kommen könnten: Das Arbeitsrecht (Fotografieren in der Arbeitszeit auf Bitte/Anweisung des AG), dabei spielt es durchaus eine Rolle, ob mit eigener Kamera oder einer Kamera des AG fotografiert wird und ob bzw. inwieweit die Benutzung der eigenen Ausrüstung vergütet wird. Mit einem expliziten Auftrag des AG bzw. eines Berechtigten erübrigt sich die Frage der Erlaubnis. Nächste Frage ist die Nutzung. Konkludent kann man bei einem Auftrag davon ausgehen, dass dem AG die exklusive, unbefristete Nutzung zufällt, das müsste aber vertraglich geregelt sein. Für den Inhaber der Nutzung ist dann bei Veröffentlichung das Persönlichkeitsrecht maßgeblich bzw. das Recht am eigenen Bild. Darum muss er sich dann kümmern, für den Urheber spielt das keine Rolle mehr. Ebenfalls muss sich der Nutzer darum kümmern, ob und inwieweit irgendwelche Rechte anderer (z.B. Markenrecht und Geschmacksmuster) berührt werden.

Mit dem lapidaren Auftrag bzw. der Bitte an einen Arbeitnehmer, von dem man weiß, dass er fotografieren kann, eröffnet sich ein Rattenschwanz an juristischen Fragen und eventuellen Problemen, der kaum einem bewusst sein dürfte. Folge eines Rechtsstaates, in dem praktisch jeder Lebensbereich aus berechtigtem Interesse geschützt werden soll.

Ach so - der Urheber ist immer der Fotograf! Das Recht ist zwar vererblich, aber ansonsten nicht disponibel. Grundsätzliche Frage bei Fotografien ist natürlich immer die, ob das UrhG auch zutrifft- Ich denke dabei an das Wesen des UrhG, das eine gewisse eigene Schöpfungshöhe voraussetzt...
 
Neben dem UrhG gibt es natürlich noch eine ganze Reihe Gesetze, die zum Tragen kommen könnten: Das Arbeitsrecht (Fotografieren in der Arbeitszeit auf Bitte/Anweisung des AG), dabei spielt es durchaus eine Rolle, ob mit eigener Kamera oder einer Kamera des AG fotografiert wird und ob bzw. inwieweit die Benutzung der eigenen Ausrüstung vergütet wird.

erzähl mal bitte, wo genau ich das finde. :) (wenns geht...)
 
Versuch macht kluch! Fotografiere mal als Beauftragter während der Arbeitszeit, die Kamera wird beschädigt oder gar geklaut. Wer zahlt was? Kommt doch ganz darauf an, wem sie gehört - oder?
 
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