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Vertragsbeispiele gesucht

mahina28

Themenersteller
Hallöle...

bekomme mal wieder von der Suchmaschine nicht das, was ich suche.
Brauch also wieder eure sehr geschätzte Hilfe :) Und das war keine Schleimerei...

Ich hab ein Gewerbe angemeldet und mittlerweile auch meine Handwerkskarte erhalten.Die steuerliche Erfassung mit Kleinunternehmerregelung ist auch beim Steuerberater in der Mache...

Nun zum Problem:
Ich brauch dringend noch einen passenden Vertrag.
TfP/ TfCD/ TfDVD oder ein Pay fallen raus, da ich ja den Privatleuten nur Auftragsarbeiten verkaufe.
Was muss da alles rein?

Klar, die Namen zum einen von mir und vom Kunden.

Die Fotos will ich nur 1 Jahr zur Sicherheit archvieren, aber ich möchte in jedem Fall die Bilder für meine Homepage/ zur Eigenwerbung nutzen.
Also auch als Print z.B.aushängen(hab da schon ein Angebot für) oder auch mal auf nem Flyer verwenden.
Gerne aber auch mal was für einen Wettbewerb oder ähnliches verwenden.

Klar, kann der Kunde das als solches evtl auch streichen, aber drin stehen sollte das ja erstmal.

Ansonsten...wie macht man das in dem Fall mit den Rechten? Gehen die mit dem Verkauf über, wenn man das nicht einfügt? Ich möchte schon, das die Leute meine Bilder mit meinem Namen irgendwo benutzen, z.B.bei Gewinnspielen, nicht, das sie sich mit meinem Namen schmücken(wenn ich mir mal einen erarbeitet hab:lol: )

Gibt es irgendwo Beispiel-verträge? Ich find nur Pay oder TfP...
 
Hallo und guten Morgen,

vielleicht hilft es Dir, wenn Du erfährst, wie wir es im Allgemeinen machen:

Im Normalfall erhalten Kunden uneingeschränkte Nutzungsrechte. Darüber existiert aber meist kein schriftlicher Vertrag. Werden Bilder in Printmedien veröffentlicht, bestehen wir darauf, dass der Name des Fotografen genannt wird. (Das passiert meistens auch - aber als es einmal vergessen wurde, haben wir auch nichts unternommen.) Die Kundenfotos landen bei uns nur sicherheitshalber im Archiv. Wir nutzen sie im Allgemeinen nicht mehr.

Natürlich gibt es auch Flyer und eine Homepage. Für jedes Bild, was dort zu sehen ist, wurde der Kunde gefragt, ob er damit einverstanden ist. Meist haben sie nichts dagegen und unterschreiben eine Freigabeerklärung, die nur für dieses Medium gilt (zum Beispiel Flyer).

Vor kurzem haben wir einen Bildband gemacht. Dafür haben wir allerdings keine Kundenfotos verwendet. Wer sich oder die Kinder (zum Beispiel auf einem Volksfest) für das Buch ablichten ließ, bekam eine Handvoll Bilder umsonst als Gegenleistung für die Freigabe.

Die Texte für die Freigabeerklärungen haben wir selbst verfasst, weil Texte im Internet meist nicht genau das treffen, was man gerade braucht.

Vielleicht haben andere ja noch bessere Vorschläge.

Immer gutes Licht

PhotoPhoibos.

P.S.: Gerade sehe ich, dass dies der Beitrag Nr. 666 ist. Deshalb noch eine kleine Zugabe: Nach meiner Erfahrung hat man kaum Probleme mit einer Freigabe, wenn der Kunde genau erfährt, wo sein Bild veröffentlicht werden soll. Misstrauisch werden viele, wenn man ihnen nicht genau sagen kann (oder will) was mit den Bildern geschieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich brauch dringend noch einen passenden Vertrag.
Nun...

... :cool: ...

... was soll der denn regeln?

Die Fotos will ich nur 1 Jahr zur Sicherheit archvieren, aber ich möchte in jedem Fall die Bilder für meine Homepage/ zur Eigenwerbung nutzen.
Da wirst Du manchen Kunden mit vergraulen.

Klar, kann der Kunde das als solches evtl auch streichen, aber drin stehen sollte das ja erstmal.
Vom "kunden-psychologischen" her würde ich es genau anders herum machen.

Ansonsten...wie macht man das in dem Fall mit den Rechten? Gehen die mit dem Verkauf über, wenn man das nicht einfügt?
Was für Rechte? Was wird verkauft?

Urheberrechte kann man gar nicht verkaufen, auch nicht verschenken, höchstens vererben, ansonsten bleiben sie immer beim Urheber.

Nutzungsrechte kann man auch nicht verkaufen, aber als Urheber Dritten einräumen.

Auf das "Recht am eigenen Bild" wiederum muß jemand verzichten, wenn er möchte, daß ein anderer sein "(Personen-)Bildnis" verbreiten oder öffentlich zur Schau stellen dürfen soll.
Gibt es irgendwo Beispiel-verträge? Ich find nur Pay oder TfP...
Tausende... Alle für irgendeinen speziellen Fall ausgearbeitet, oder auch für ganz durchschnittlich-alltägliche Dinge. Berufsverbände haben sowas, Kammern, Rechtsanwälte.
 
Guten Morgen,

das ging ja nun doch recht fix, mit den Antworten. :)

@ PhotoPhoibos
Ja, es hat mir sogar sehr geholfen. Vielen Dank!
Wie lange archiviert ihr denn, wenn ich mal fragen darf? 20 Jahre? Wie lange muss man den sowas aufheben?

@ TomRohwer
Oh, das mit der Kammer ist ein guter Tipp. Sollte ich mal anfragen.


Im Allgemeinen geht es erstmal nur um einen "Standartvertrag" den ich suche.
Damit ich einen Leitfaden zum Verfassen habe, was so drinne stehen sollte.

Gut, das ich die Bilder für die Homepage und Eigenwerbung nutzen will, kann ich ja als Frage formulieren und der Kunde kann sich dann einverstanden erklären oder auch nicht, mittles eines Kreuzchens. Wäre ja eine Alternative, anstelle darauf zu bestehen. Sehe ich mittlerweile ein.

Ich denke, Kopfzeile mit meinem Künslernamen und richtigen Namen drunter, dann kommen meine daten mit -nachfolgend Fotografin genannt, leere Zeilen für den Kunden, ebenfalls nachfolgend als Modell betitelt.

Aber da ich ja in Richtung Baby- und Kleinkindfotografie will...
Kommt doch der Name des z.B. Babys da rein und unterschreiben tut ja der Erziehungsberechtigte...das ist doch richtig, oder?

Zum Honorar: Ich weise keine Umsatzsteuer aus, da ich das ja "nur" nebenberuflich mache. Muss ich das reinschreiben? Das ich die Umsatzsteuer nicht gesondert ausweise?
Oder schreibe ich nur, das der Kunde das z.B. Standart-Paket gebucht hat und das Honorar xx€ beträgt. Und wenn jemand fragt, dann sage ich wie es ist?
 
Moin,

was Du meiner Ansicht nach brauchst, ist nicht ein Vertrag, sondern eine AGB. Die wird verfasst und ist Bestandteil eines jeden Auftrages.
Sie wird auf der Homepage veröffentlicht, im Laden ausgehangen und/oder auf die Rückseite Deiner Briefbögen gedruckt.

In die AGB schreibst Du halt rein, was Du für Dich regeln willst (salvatorische Klausel nicht vergessen!).

Wer Dir nun einen Auftrag gibt, akzeptiert diese AGB.

Was Du allerdings mit einem seperaten Papier regeln solltest, ist die Nutzung der Kundenbilder für Deine Eigenwerbung. Da würde ich eine ganz einfache Freigabeerklärung ausetzen und vom Kunden seperat gegenzeichnen lassen. Sicher ist sicher.
 
Hallo cash69,

eine AGB hab ich auf meiner Homepage schon...
Aber die bezeiht sich auch auf die Homepage und kann ich schlecht für einen Vertrag nehmen... *überleg* Oder was verstehe ich am Zusammenhang nicht?
Bin halt eine Anfängerin...
 
Die AGB ist Deine Arbeitsgrundlage. Verkaufst Du über Deine Homepage etwas (Onlineshop, Bestellsystem) oder ist es eine reine Kommunikationsplattform und Werbemedium?
Im zweiten Fall brauchst Du für die Homepage keine gesonderte AGB, sondern nur ein Impressum. Die AGB brauchst Du für Dein Gewerbe, Deine Tätigkeit.

lg
 
Das mit dem Impressum wusste ich.
Aber ich hab eine AGB eingefügt, weil ich evt. mal eine Seite verlinken wollte.
Da muss ich dann doch sowas machen, oder ? Oder reicht da auch eine Art "Hinweis" aus, in der ich mich von den Inhalten der Seite "freispreche", ich nenne das jetzt mal so.

Eigentlich ist die Homepage nur eine "Werbeplattform" und Kontaktmedium.
Verkaufen direkt darüber- nein. Ich hab dort eine Preisliste und meine Kontaktdaten, aber sonst auch nichts.
 
Hi zusammen!

Möchte an dieser Stelle auf meinen Thread verweisen: LINK

Lag die letzte Zeit etwas brach, da ich wenig Zeit hatte.
Über den Herbst werden da nun die angestrebten "Exemplare" ferrtiggestellt werden.
Reinschauen lohnt sicher schon jetzt, und für jeden konstruktiven Hinweis und jede weiterbringende Kritik bin ich dankbar.

Viele Grüße und ein schönes WE,
CHRIS

EDIT: Ein solcher TfP/TfCD/TfDVD- usw -Vertrag kann zu großen Stücken doch relativ leicht in einen kommerziellen Vertrag umgestrickt werden. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Den sog. Disclaimer, der Dich von den Inhalten fremder, verlinkter Webseiten freispricht, kannst Du beim Impressum einfügen. Deine ganz normale AGB würde dann aber trotzdem noch in die Website einfügen. So haben die Leute, die Dich ggf. beauftragen wollen, zumindest schonmal die Chance, diese einzusehen.
 
War lange nicht mehr online hier.
Danke nochmal für die zahlreichen Antworten.
Die HP steht nun erstmal und die AGB lass ich sicherheitshalber mal drin ...man weiss nie.
Einen Vertrag hab ich nun auch soweit zusammen gebastelt, der meinen Ansprüchen gerecht wird und den Kunden hoffentlich auch.
 
Den sog. Disclaimer, der Dich von den Inhalten fremder, verlinkter Webseiten freispricht, kannst Du beim Impressum einfügen.
Wobei... ob man den nun hat oder in Hamburg fällt 'ne Schaufel um...

Deine ganz normale AGB würde dann aber trotzdem noch in die Website einfügen. So haben die Leute, die Dich ggf. beauftragen wollen, zumindest schonmal die Chance, diese einzusehen.
Und wirksamer Vertragsbestandteil werden AGB ohnehin nur dann, wenn sie dem Vertragspartner vor Vertragsabschluß bekannt waren.
 
Im Übrigen ist ein vorgefertigter Formularvertrag auch nichts anderes als eine AGB. Selbstgebastelte AGB (die auch noch für jedermann frei ins Netz gestellt werden) bieten eine Angriffsfläche für Abmahner und Verbraucherschützer.

Im Zweifel sollte man - gerade was den Urheberrechtsbereich anbelangt - die paar hundert Euro für eine anwaltliche Ausarbeitung von Verträgen und AGB investieren. Ich verstehe, dass man gerade bei Aufnahme einer Geschäftstätigkeit hier erstmal spart. Aber diese Investition sollte man sich zumindest mal überlegen.
 
Im Übrigen ist ein vorgefertigter Formularvertrag auch nichts anderes als eine AGB.
Yepp.

Selbstgebastelte AGB (die auch noch für jedermann frei ins Netz gestellt werden) bieten eine Angriffsfläche für Abmahner und Verbraucherschützer.
So ist es.

Im Zweifel sollte man - gerade was den Urheberrechtsbereich anbelangt - die paar hundert Euro für eine anwaltliche Ausarbeitung von Verträgen und AGB investieren. Ich verstehe, dass man gerade bei Aufnahme einer Geschäftstätigkeit hier erstmal spart. Aber diese Investition sollte man sich zumindest mal überlegen.
Das gehört zu den Basics - genauso wie ein vernünftiger Geschäftsplan und eine vernünftiges steuerliches Konzept.

(Und nein, man kann nicht mal eben mit 50 Euro Startinvestition eine unternehmerische - freiberufliche oder gewerbliche - Tätigkeit starten... Wer das versucht, bewegt sich auf extrem brüchigen Eis.)
 
Also ich und meine Familie gehen seit Jahr und Tag zur örtlichen Fotografin wenn wir gscheite Bilder brauchen.

Wenn sie gerade Platz hat, ich geh immer unangemeldet, dann macht sie Bilder (achtet schön brav auf alles und stutzt mich zurecht, wenn die Kravatte nicht sitzt - alles wie sich gehört) und anschließend zeigt sie mir die Bilder. Dann wähle ich eines aus, zahle und fertig ist die Gartenlaube.

Seit Internet und Co. bekomme ich auch eine jpg Datei und muss dann mehr bezahlen, wie wenn ich nur einen Abzug will. Mündliche Begründung irgenwas mit Nutzungsrecht blabla ...

Wenn ich dort auch noch einen Vertrag mit Kleingedrucktem vorgeknallt bekäme, wäre ich das letzte mal dort gewesen. Ohne das es jemals besprochen wurde, gehe ich davon aus, dass meine Bilder nicht veröffentlicht werden, ohne vorherige Absprache. Sie wäre m.E. auch nicht lange am Markt, wenn dem nicht so wäre.

Was in diesem Forum für ein firlefantz um Rechtszeugs gemacht wird ist schon lustig - oder grenzt das eine oder andere Mal schon fast an Paranoia.

Wisst Ihr wieviele Prozesse es gibt, die sich ums Recht am eigenen Bild drehen. Wisst Ihr um was es in den Prozessen zu 90% geht?

Schraubt einfach Eueren Skill-Level so hoch, dass Ihr Euch vor Aufträgen nicht retten könnt und keine Zeit für so was habt. Dann habt Ihr auch genug Geld für den Anwalt, wenn die 0,001% Wahrscheinlichkeit zuschlägt, dass es Ärger gibt.

Und das Ansinnen des TOs, die Veröffentlichung von Bilder im Vertrag als Standard unterzuschieben sprechen m.E. nicht für Ihn. Klar, dass man bei solch beabsichtigtem Geschäftsgebaren auch Absicherung betreiben muss.
 
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