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vertrag für shooting mit guter freundin

the_Jo

Themenersteller
hallo!

habe schon im Forujm gesucht habe aber nur direkte tfp-Verträge gefunden. Nun das Problem:

Ich werde demnächst mit einer guten Freundin shooten gehen, nur aus Spaß an der Freude, die Bilder sollen nicht direkt veröffentlicht oder verkauft werden.
Ich würde die Bilder nur gerne in meine Referenzmappe stecken.
Die Klausel im TFP-VErtrag die die Nutzungsrechte für INternet etc. überträgt brauchen wir eigentlich nicht. Hat jemand einen Vorschlag für mich wie man das regeln kann?

Danke schonmal!
 
Ich würde die Bilder nur gerne in meine Referenzmappe stecken.
Die Klausel im TFP-VErtrag die die Nutzungsrechte für INternet etc. überträgt brauchen wir eigentlich nicht. Hat jemand einen Vorschlag für mich wie man das regeln kann?

Danke schonmal!
Denk lieber nochmal darüber nach wenn du auf der sicheren Seite sein willst.;)
 
gibt's nicht auch irgendwas, wo man vor dem shooting vereinbart, dass jedwede veröffentlichung der zustimmung bedarf?

dann veröffentlichungserbalubnis ala:

"ich MODELLNAME genehmige die veröffentlichung des abgedruckten fotos auf der folgenden internetseite."

sowas schonmal wer gemacht?
 
Unter guten Freunden/Freundinnen sollte die Absprache gelten. Wenn mir ein guter Freund mit schriftlichen Vertragswerken kommt, die nur seine Rechtssicherheit vertritt, ist die Freundschaft rum. Dem würde ich empfehlen, sich bei einer Modellagentur mal zum knipsen umzusehen. Deren Vertragswerke umfassen dann so 20 Seiten juristisches. Das knipsen geht dann für Cash per Day und nicht für par lausige Prints von Schlecker, wobei der Herr Fotograf alle Rechte zur Eigenwerbung erwirbt und das "Model" mit ein paar Bildchen abgespeist wird.

Gruß Rue
 
ACHTUNG - KEINE RECHTSBERATUNG - NUR "AUS DEM BAUCH RAUS"...

Also ich glaube, ich würde es davon abhängig machen wie gut die Freundin zu Dir steht. Prinzipiell würde ich auch sagen - brauchst Du nicht oder lass es - aber es gibt da so einen Spruch, bei dem leider oft auch was dran ist: "Beim Geld hört die Freundschaft auf".

Zur Gestaltung: Da es ja eine Bekannte von Dir ist -finde ich- muss es nicht so hochtraben sondern lieber etwas "freundschaftlich" formuliert sein. Unterhalte Dich doch mit ihr vorher mal und schreibt doch dann einfach was formlos wie bereits von Dir vorgeschlagen like: "ich MODELLNAME genehmige die veröffentlichung des abgedruckten fotos auf der folgenden internetseite."

Das sollte doch reichen...?!

ACHTUNG - KEINE RECHTSBERATUNG - NUR "AUS DEM BAUCH RAUS"...
 
In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit. D.h. du darfst da reinschreiben, was du möchtest, es sei denn, es wäre sittenwidrig. Wenn Du also die Fotos auf Deiner Internetseite veröffentlichen willst, reicht wohl so ein Satz wie der angeführte ... btw: Auch das hier ist keine Rechtsberatung!
 
Hi.

Ich würde auf jeden Fall einen kurzen Schrieb aufsetzen (um mal das formale Wort "Vertrag" zu vermeiden), in dem ihr das regelt. Als gute Freundin wird sie das locker sehen und nichts dagegen haben.

Du weisst nie, wie es kommt. Mal herumgesponnen: sie hat irgendwann einen Freund, der Zugang zu diesen Fotos hat. Die beiden trennen sich, und Deine Fotos tauchen im Netz an fragwürdiger Stelle auf (im Bekanntenkreis ähnlich erlebt).

Willst Du solchen Ärger riskieren ?

Sichere Dich lieber vorher ab, ist ja für beide keine große Sache, aber man ist auf der sicheren Seite.

Gänzlich darauf verzichten würde ich nur dann, wenn

1. die Person sehr gut bekannt ist und
2. eine Veröffentlichung jeglicher Art sicher ausgeschlossen werden kann.

Grüße

Matthias
 
Ich glaube der TE brauchte gerade keine Veröffentlichung im Internet, oder?

Wie mein Vorredner schon schrieb: im Rahmen der Vertragsfreiheit könnt ihr fast alles vereinbaren.

Frag Deine Freundin vorher, ob ihr ein Schriftstück ebenfalls lieber wäre, und dann schreibt einfach explizit rein, wofür Du die Bilder benutzen darfst.

Bsp:

Die Bilder dürfen im Rahmen von Präsentationsmappen weitergegeben werden, wenn diese der Eigenwerbung des Fotografen dienen.

Jede weitergehende Veröffentlichung, Verbreitung, Verkauf, Lizensierung oder sonstige gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.


Nur so als Vorschlag...

Gruß,
Bexman
 
Mir ist klar Rechtssicherheit und so. Aber mich schüttelt es trotzdem. Kann man mit einer guten Freundin nicht einfach reden? Sprechen? Sagen, okay ich will die Bilder nicht verkaufen, aber für eine Mappe will ich die schon nutzen. Du darfst sie auch mit aussuchen? Was hälst du davon? Handschlag drauf und gut ist es. Oder ist deine gute Freundin zufällig Madonna und es geht um Millionensummen? Und wenn deine gute Freundin so ein Bild in zwei Jahren auf irgendeine Homepoage stellt, ist das so schlimm, würdest du sie dann verklagen, wenn du einen Vertrag hättest? Muss man wirklich für jedes halbwegs private Bild erst einen Vertrag schließen?
 
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