da geb ich dir sicherlich recht.
Nur, wenn man das Kamerazeug z.B. im Kofferraum hat, wo es eine Abdeckung hat, wo man "nicht" hinein schauen kann. Halte ich es schlicht nicht für Grobfahrlässig.
Und ich hoffe ja auch, dass deine Hotelzimmer auch Scheiben und Fenster haben...
Nochmals. GrobFahrlässigkeit fängt an einem ganz anderen Ort an.
Natürlich, wenn ich die Ware "offenslichtlich" auf der Rückbank zur Schau stelle kann man darüber reden.
Dennoch, Im Fussraum, im Kofferraum. Es gibt ettliche Orte im Auto, die nicht einfach so einsehbar sind, und man so auch ein Grobfahrlässigkeit ohne weiteres ausschliessen kann.
Wegen deiner Versicherung.
Ob die schlussendlich nicht gleich operiert wie jede Versicherung, wie du sie hier hinstellst... ?!?
Schlussendlich will sie auch nur dein Geld. Und wohl wird sie bestimmt auch den ein oder anderen Absatz noch haben, welche dir solch eine Auszahlung zu 100% ausschliessen wird.
Von dem her, wäre ich mir deiner nicht so sicher, ob das dan auch wirklich getragen wird von deiner Versicherung.
Aber hoffe wir, dass du nie in diese Situation kommst.
Denn so wie du das so "einfach" hin blätterst halte ich das ganze nicht.
Nicht umsonst sind Wertsachen oder Spezialversicherungen für solche Dinge gemacht worden.
Weil die Hausratsversicherung den "Hausrat" abdeckt. Und auch wenn ein Teil vielleicht auf Reisen oder im Auto.
Wie das ganze dann beim Eintreffen dann effektiv gehandhabt wird, wollen wir dann doch noch sehen (oder hoffen eben nicht).