chrisch
Themenersteller
Wir hatten das zwar schon öfter hier im Forum, aber trotzdem möchte ich noch mal nachfragen:
Ich habe durch Zufall in einem Buch ein Foto von mir entdeckt, für dass ich dem Verlag allerdings keine Nutzungsrechte erteilt und dafür auch kein Geld gesehen habe. Im Bildquellenverzeichnis des Buches steht bei meinem Bild der Name eines anderen.
Man liest ja hier, dass man dem Nutzer des Bildes (also dem Verlag) in solchen Fällen eine entsprechende Rechnung schicken soll. Frage ist jetzt allerdings, wie ich den Preis für das Foto berechnen soll, da ich ja weder die Auflage des Buches kenne und auch nicht weiß, ob der Verlag gleich die Nutzungsrechte für mögliche spätere Auflagen des Buches, ein mögliches eBook usw. mit erwerben will.
Sollte ich den Verlag bitten, mir auf Basis der gedruckten Auflage und der gewünschten zusätzlichen Nutzungsrechte ein Angebot zu machen und dann mal abzuwarten, was die bieten? Sind die Verlage bei der Angabe der gedruckten Auflage ehrlich?
Zu lesen ist in solchen Fällen ja auch immer von 100% "Strafaufschlag" auf das Honorar nach MFM Liste. Ist das realistisch und in der Praxis auch gängig?
Ich habe durch Zufall in einem Buch ein Foto von mir entdeckt, für dass ich dem Verlag allerdings keine Nutzungsrechte erteilt und dafür auch kein Geld gesehen habe. Im Bildquellenverzeichnis des Buches steht bei meinem Bild der Name eines anderen.
Man liest ja hier, dass man dem Nutzer des Bildes (also dem Verlag) in solchen Fällen eine entsprechende Rechnung schicken soll. Frage ist jetzt allerdings, wie ich den Preis für das Foto berechnen soll, da ich ja weder die Auflage des Buches kenne und auch nicht weiß, ob der Verlag gleich die Nutzungsrechte für mögliche spätere Auflagen des Buches, ein mögliches eBook usw. mit erwerben will.
Sollte ich den Verlag bitten, mir auf Basis der gedruckten Auflage und der gewünschten zusätzlichen Nutzungsrechte ein Angebot zu machen und dann mal abzuwarten, was die bieten? Sind die Verlage bei der Angabe der gedruckten Auflage ehrlich?

Zu lesen ist in solchen Fällen ja auch immer von 100% "Strafaufschlag" auf das Honorar nach MFM Liste. Ist das realistisch und in der Praxis auch gängig?