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Unberechtigte Bildnutzung

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

chrisch

Themenersteller
Wir hatten das zwar schon öfter hier im Forum, aber trotzdem möchte ich noch mal nachfragen:

Ich habe durch Zufall in einem Buch ein Foto von mir entdeckt, für dass ich dem Verlag allerdings keine Nutzungsrechte erteilt und dafür auch kein Geld gesehen habe. Im Bildquellenverzeichnis des Buches steht bei meinem Bild der Name eines anderen.

Man liest ja hier, dass man dem Nutzer des Bildes (also dem Verlag) in solchen Fällen eine entsprechende Rechnung schicken soll. Frage ist jetzt allerdings, wie ich den Preis für das Foto berechnen soll, da ich ja weder die Auflage des Buches kenne und auch nicht weiß, ob der Verlag gleich die Nutzungsrechte für mögliche spätere Auflagen des Buches, ein mögliches eBook usw. mit erwerben will.

Sollte ich den Verlag bitten, mir auf Basis der gedruckten Auflage und der gewünschten zusätzlichen Nutzungsrechte ein Angebot zu machen und dann mal abzuwarten, was die bieten? Sind die Verlage bei der Angabe der gedruckten Auflage ehrlich? :lol:

Zu lesen ist in solchen Fällen ja auch immer von 100% "Strafaufschlag" auf das Honorar nach MFM Liste. Ist das realistisch und in der Praxis auch gängig?
 
Ich würde wohl erstmal versuchen den Kerl ausfindig zu machen, der dort im Bildquellenverzeichniss auftaucht.
 
Ich würde wohl erstmal versuchen den Kerl ausfindig zu machen, der dort im Bildquellenverzeichniss auftaucht.

warum? der ansprechpartner ist der verlag. der wird sich dann am vermeintlichen rechteinhaber wohl schadlos halten.

@ TO:

ich würde einfach mal eine höhere zahl 'annehmen', damit meine forderungen berechnen und dem verlag damit konfrontieren. dabei kannst du ja gleich anführen, dass du mangels kenntnis der auflage mal von deiner schätzung ausgegangen bist, du aber gesprächsbereit wärest, wenn der verlag die korrekte auflage bekannt gibt.

und bei büchern würde ich auch gleich mit berücksichtigen, dass deine forderungen künftige erhöhungen der auflage nicht berücksichtigen, diese dann im bedarfsfalle neuerlich ausgehandelt werden müssen.
 
Wie mein Vorredner schon sagte, erst einmal schauen, wer das Bild laut Verlag aufgenommen hatte. Da ich aber nicht weiß, ob die Firma eine Teilschuld trägt, wenn jemand dein Bild als seines ausgibt und es denen verkauft, würde ich eher zu einem Anwalt meines Vertrauens gehen und den sich mal darum kümmern lassen.
 
Ich würde wohl erstmal versuchen den Kerl ausfindig zu machen, der dort im Bildquellenverzeichniss auftaucht.

Ich weiss gar nicht, ob das wichtig ist, der hat es ja nicht veröffentlicht und mit dem muss sich dann der Verlag einigen.

Edit : zu langsam
 
Hallo Chrisch...,
also, ich bin nun kein Anwalt, ich würde aber erst einmal für mich genau feststellen, ob es sich wirklich um mein Foto handelt. Beweissicherung, hm? Dann alle offiziellen Daten aus dem Buchimpressum: Wann, wo, wievielte Auflage (manchm auch wie hoch) und dann blieben dir zwei Wege (dein Ansprechpartner ist natürlich der Verlag als Bildnutzer, niemand sonst!):

Eben nicht gleich ne keine Rechnung, sondern...
1- Freundliches Anschreiben an den Verlag und Feststellung, dass da dein Foto offenbar in deren Buchtitel auf Seite 00 veröffentlicht wurde. Weitere Feststellung, dass es zu keiner Nutzungsrechtübertragung dafür kam. Und die Bitte um deren Stellungnahme dazu. (Du liest - erstmal keinerlei Forderungen oder sonstige verpflichtende Aussagen, auch keinen Druck oder unnötigen Stress!).

Wahrscheinlich wirst du darauf keine oder nur eine unbefriedigende Antwort erhalten, so nach dem Motto: "Uns liegt keine unberechtigte Verwendung Ihrer Fotos vor..." o.ä.
Und dann kämes es ohnehin zu...

2- Such dir gleich in deiner Nähe (besser für etwaige Detailabsprachen) nen Fachanwalt für Urheberrecht und lass den den ersten Kontakt zum Verlag formulieren. Ich empfehle den Fachanwalt, weil mich ein ganz normaler Anwalt in meiner Angelegenheit nicht gut beriet und ich kein Geld sah, nur Spesen hatte.

Zur Auflage/Verbreitung...
In einem Verfahren wird der Verbreiter ohnehin aufgefordert, die tatsächliche Verbreitung/Auflage zu nennen und zu belegen. Die Honorarhöhe misst sich nach der Bewertung in der Drucksache (Größe, Gewichtung...) und eben der Auflage/Verbreitung. Dazu kannst du dich schon auf die Datennennungen verlassen (gerichtliche Falschaussage wird niemand riskieren wollen). Du könntest natürlich weiter recherchieren (mögl. Auslandsauflagen, weitere Nutzungen...), in der Regel wird man von den Daten ausgehen können.
Jene Verdopplung des Honorares hat sich in der Schadenersatzfeststellung bei Gerichten als Standard eingebürgert, wenn... der Urheber nicht oder falsch angegeben wird. Kommt für dich also dann in Frage, wenn du(!) auch beweisen kannst, dass dein Foto genutzt wurde (ggf. teuren Gutachter und Druckvorlagenvergleich). Denn das wird der Verlag erstmal grundsätzlich mit "Unwissen* bestreiten. Wenn dein Logo im Foto gar überstempelt wurde, ist zwar die Betrugsabsicht offenbar, nur nicht, von wem.

Also, erst prüfen, obs deines ist
und dann ab zum Urheberrechtsanwalt!
Viel Erfolg dir! :- )

Abschließend noch:
Wenn der Verlang im Verfahren deine Honorarforderungen für die "völlig überzogene Traumvorstellungen eines Hobbyfotografen" hält, kannst du denen ganz ruhig entgegenhalten, dass man sich im Verlag nach eingegehen Motivvergleichen am ganzen Markt unter Profiaufnahmen für dein Bild entschieden hat - allzu laienhaft kann es also gar nicht sein! ;-)
 
Und dann? Welche Ansprüche willst Du denn gegen den stellen?

Betrugsanzeige, würde ich sagen. Das ist alles andere als harmlos.

Ich würde dem Verlag einfach eine Rechnung über beispielsweise 2000 EUR schicken und abwarten, was passiert. Wenn sie nicht zahlen wollen, zum Anwalt damit. Das ist ja eine ziemliche Frechheit, sowas. Wenn der Verlag vom angeblichen Bildautor hereigelegt wurde, dann wird er das zahlen und sich das von diesem zurückholen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Verlang im Verfahren deine Honorarforderungen für die "völlig überzogene Traumvorstellungen eines Hobbyfotografen" hält, kannst du denen ganz ruhig entgegenhalten, dass man sich im Verlag nach eingegehen Motivvergleichen am ganzen Markt unter Profiaufnahmen für dein Bild entschieden hat - allzu laienhaft kann es also gar nicht sein! ;-)

Es ist ja völlig irrelevant wie gut oder nicht gut das Foto ist und wer es fotografiert hatte. Relevant ist, dass es verwendet wurde und sonst nichts. Es ist auch egal, warum der falsche Autor angegeben wurde. Es ist die Aufgabe des Verlags, das korrekt zu machen. Der Verlag kann sich ja dann am Fotografen schadlos halten, der ihm das verkauft hat. Selbst kann man den Fotografen wegen Betrugs - oder ähnlich - anzeigen, weil er ein fremdes Werk als sein eigenes ausgegeben hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Betrugsanzeige, würde ich sagen. Das ist alles andere als harmlos.


Das müßte man halt erstmal beweisen, sonst wird das eh eingestellt.

Nur weil ein Verlag, der möglicherweise Bilder klaut da z.B. Deinen Namen dranschreibt, hast Du das ja nicht geklaut und denen verkauft.

Bei Urheberrechtsverrletzungen sollte man sich nicht verzetteln, sondern nur den angehen, von dem man auch was zu wollen hat.
 
Bist du dir auch ganz ganz sicher, daß es dasselbe Bild ist?
Manche Bilder sind ja so selten nicht...
 
Bist du dir auch ganz ganz sicher, daß es dasselbe Bild ist?
Manche Bilder sind ja so selten nicht...

Wollte ich auch schreiben. Ich wurde auch schon paar Mal angesprochen, ob ich der und der bin, weil mein Bild "genau so aussieht" wie das andere.
Du kannst dich also auch täuschen. Vielleicht hat nur jemand die gleiche Idee und Situation gehabt.
 
Bist du dir auch ganz ganz sicher, daß es dasselbe Bild ist?
Manche Bilder sind ja so selten nicht...

Da bin ich mir schon sehr sicher, dass es mein Bild ist.

Ja ich werde dann wohl mal den Rat von kamphb befolgen und den Verlag erst mal um eine Stellungnahme bitten. Mal schauen, was die sagen.
 
Das "Grundsätzliche" scheint ja dann über die geäußerten persönlichen Usermeinungen auch in diesem Thread Einzug erhalten zu haben und geklärt zu sein.
Für weitere Schritte steht auch für diesen Fall gewiss eine Rechtsberatung bereit (welche hier nicht erlaubt ist).
Da die Ausrichtung dieses Forums Fotografie und nicht Recht&Gesetz ist:

*closed*
 
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