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TfP-Vertrag zum Zusammenklicken, Speichern und Ausdrucken


Gerade mal grob drübergeschaut:

Du schreibst mal Modell und mal Model.
Bei PLZ/Ort von Modell ist ein Leerschritt vor PLZ/Ort.

"Das Modell [...] erklärt sich [...] mit einer [...] Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen, auch für Werbezwecke jeder Art, Datenträger und sonstige Speichermedien, einverstanden."

Da stimmt was mit dem Satz nicht - gekürzt merkt man es. Das ist das Problem mit solchen Satzkonstrukten: Man weiß am Ende gar nicht mehr, was man eigentlich angefangen hat. Was meinst du mit den Datenträgern und Spiechermedien?

" Wenn das Modell eine eigene Homepage unterhält, auf den Bildern des Fotografen erscheint [...], [dann usw.]."

Mit dem Satz stimmt was nicht.

4i: Veröffentlichung klein geschrieben.


Zum Inhalt ist mir folgendes aufgefallen. IMO und IANAL!

"Bei minderjährigen Models Erziehungsberechtigter"
Müssen nicht alle Erziehungsberechtigte zustimmen?

"1. Bildrechte
Das Modell ist darüber informiert worden, dass [...] eine so genannte Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist..."

Was ist die so genannte Übertragung der Rechte am Bild? Wenn sie so genannt ist, was ist eigentlich gemeint?

"...und erklärt sich hiermit unwiderruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung [...] einverstanden."
Ich bin mir nicht sicher, ob solch eine weitreichende Vereinbarung wirksam sein kann. Kann der Vertragspartner die Rechtsfolgen, die sich aus unwiderruflich, uneingeschränkt, unbegrenzt ergeben, einschätzen?

"[...] erklärt sich hiermit [...] mit einer [...] Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen, auch für Werbezwecke jeder
Art [...] einverstanden."

Wieso muss sich das Model mit dem Vertrieb einverstanden erklären? Beziehen sich Werbezewecke auf Veröffentlichung oder Vetrieb oder beides?

"Durch diesen Vertrag werden die Urheber- und Nutzungsrechte [...] vollständig und unwiderruflich an den Fotografen übertragen."
Urheberrechte sind nicht übertragbar.

"Der Fotograf verpflichtet sich, dem Modell eine Auswahl der angefertigten Bilder in digitaler Form auszuhändigen."
Wer trifft diese Auswahl?

"[...] künstlerischen Ausstellungen, (auch künstlerische Internetgalerien), künstlerischen Publikationen und Wettbewerben [...]"
Was darf ich mir unter künstlerisch vorstellen? Die Wettbewerbe müssen nicht künstlerisch sein?

"Künstlername des Fotografen (Matthias Tilly)"
Wieso Künstlername? Du heißt doch so?

"Wenn das Modell eine eigene Homepage unterhält, auf den Bildern des Fotografen erscheint, [dann usw.] [...]. "
Mit dem Satz stimmt was nicht.

"[Der Vertrag] [...] gilt mit der Unterzeichnung auch für alle ggf. nachfolgenden, mündlich vereinbarten [...] (Nach-) Shootings [...]."
Also wenn keiner was sagt, gilt er für alle jemals stattfindenden Aufnahmen? Ist das wirksam?

Ups, jetzt ist es doch etwas länger geworden. Wie gesagt, da bin ich beim Überfliegen drüber gestolpert. Vielleicht nicht immer juristisch relevant (IANAL, wie gesagt), aber ich würde beim Lesen des Vetrages darüber stolpern und nachfragen. Je mehr ich aber bei einem Vertrag nachfragen muss, desto weniger mag ich den Vertrag :-)

mfg, pgs
 
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