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Sportveranstaltung - Bildveröffentlichung auf HP - Persönlichkeitsrecht

mmehlich

Themenersteller
Hallo,

wie sieht es bei folgender Sachlage aus:

Ich fotografiere häufig bei Badmintonturnieren (Bezirksmeisterschaften, ...) bzw. Badmintonpunktspielen für unsere Homepage (Bildergalerie). Überwiegend sind auf den Fotos eigene Mannschaftsspieler zu sehen, aber auch hin und wieder andere Spieler, Zuschauer, eben das ganze Drumherum bei so einem Turnier.

Hatte heute einen Eintrag in unserem Gästebuch, wo ein anonymer Schreiber mir empfahl, darüber nachzudenken, dass es Persönlichkeitsrechte gibt und man sich vorher von jeder abgebildeten Person die Genehmigung zur Veröffentlichung einholen müsse.

Wer kann mir sagen, wie es sich genau verhält - willigen Spieler/Besucher nicht schon durch die Teilnahme in die Veröffentlichung ein ?

Ich kenne keinen (lokalen) Pressefotografen, der vorher fragt.

Danke & Gruss,
Marcus
 
Hallo nochmal,

habe zwischenzeitlich die Suche bemüht und festgestellt, dass die Sachlage anscheinend nicht ganz eindeutig ist.

Zum einen sollten die Teilnehmer dankbar sein, dass von einer Randsportart Bilder gemacht werden, zum anderen scheinen die Persönlichkeitsrechte doch irgendwie betroffen zu sein.

Die Ausschreibung zum letzten Turnier beinhaltete u. a. den Passus, dass während der Veranstaltung Bilder gemacht und auf der HP veröffentlicht werden. Würde dies zur Absicherung des Fotografen/Veranstalters genügen ?

Wie sollte ich generell vorgehen, um Problemen der genannten Art aus dem Weg zu gehen ? Jeden Einzelnen um schriftliche Bestätigung zu bitten, ist unmöglich, wenn man davon ausgeht, dass bei den Sportlern/Betreuern/Zuschauern ein ständiges Kommen und Gehen herrscht.

Vlt kann man mir den einen oder anderen Tip/Empfehlung geben.

Danke & Gruss,
Marcus
 
Die Bilder dürfen auf jeden Fall für die Berichterstattung genutzt werde. Also kann man, wenn du auf Nummer sicher gehen willst, bei den Bildern Ort und Person (vielleicht sogar Endergebnisse) drunter schrieben.

Es kommt aber auch immer auf den Kontext an. Sollte deine Seite deutliche kommerzielle Züge haben, müsste man aufpassen.

Mit einer entsprechenden Zeile in den AGB des Veranstalters bist du aber schon auf einer sehr sicheren Seite.
 
@ Fox-Two:

Keinerlei kommerzielle Nutzung. Die Bilder werden lediglich auf unserer Vereinshomepage im Rahmen einer Fotogalerie gezeigt. Die Fotogalerie beinhaltet als Überschrift die Art und Datum der Veranstaltung.

s. z. B. hier: http://www.badminton-roettenbach.de/pics/101023_BM_Mfr-MS/index.php

(Bildbeschriftung ist nicht immer in jedem Fall möglich, da ich nicht von allen Spielern/Personen unbedingt den Namen kenne)

Danke & Gruss,
Marcus
 
Das Thema interessiert mich auch - möchte gerne tiefer in das Thema Sportfotografie einsteigen. Deshalb hab ich mal ein bisschen gegoogelt und u.a. diesen Link gefunden:
http://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/167-recht-am-eigenen-bild-personenfoto

Der wirkt auf mich recht seriös und besagt zusammengefasst für diesen Fall:

"Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss damit rechnen, abgebildet zu werden und muss dies in gewissen Grenzen akzeptieren. (...) Es muss sich tatsächlich um eine öffentliche Veranstaltung handeln, also frei zugänglich sein. Insbesondere Sportveranstaltung, Konzerte oder Indoor-Events werden regelmäßig von privaten Veranstaltern durchgeführt, die gegebenenfalls das Fotografieren in der Stadionordnung oder in den Veranstaltungs-AGB vorbietet. Dann müsste vorher die Erlaubnis des Veranstalters eingeholt werden. Bei Pressefotografen einer Veranstaltung gilt die Erlaubnis zu fotografieren mit der Akkreditierung durch den Veranstalter als erteilt."

Wenn also der Veranstalter das Fotografieren nicht verboten hat, darfst du fotografieren und veröffentlichen. Wenn das Fotografieren vom Veranstalter verboten wurde, musst du dir dort eine Genehmigung holen. Dann darfst du auch fotografieren und veröffentlichen.
Heißt also wohl: Sportler und Zuschauer haben in beiden Fällen keine Handhabe - wer nicht auf's Foto will, muss zu Hause bleiben. :)

Ich hoffe mal, dass man sich auf die Angaben verlassen kann - aber stammt ja immerhin von einer Anwaltskanzlei.
 
@ AnnaR:

Die Erlaubnis des Veranstalters ist überhaupt kein Problem. Diese Turniere/Punktspiele finden meistens auf Bezirksebene statt und der Veranstalter ist oft froh, wenn vernünftige Bilder gemacht werden. Ich habe auch schon des öfteren Bilderserien dem Veranstalter für dessen HP überlassen bzw. den Link zu meiner Galerie auf dessen HP einstellen lassen.

Bei Punktspielen sind wir zudem eh selber der Veranstalter (Heimspiel) und haben auch das Hausrecht.

Ich denke, dass in meinem Fall der Gästebuchschreiber gar nicht selber betroffen war, sich sondern nur daran gestoßen hat, dass ich auf das Urheber- und Nutzungsrecht hingewiesen habe. Vlt war es auch nur der Neid ... . *g*

Gruss,
Marcus
 
Zu dem Thema gibt es z.B. hier im Unterforum unter "Angepinnt" auch ein paar interessante Links.

Im Grunde hat Fox-Two schon das Wichtigste genannt.

"Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss damit rechnen, abgebildet zu werden und muss dies in gewissen Grenzen akzeptieren. (...)
Und genau diese Grenzen sind es, die nirgendwo fest vorgeschrieben sind. Damit liegt die Entscheidung im Streitfall doch wieder beim Richter.

Wenn also der Veranstalter das Fotografieren nicht verboten hat, darfst du fotografieren und veröffentlichen.
Dann darfst Du fotografieren, soweit wohl klar. Ob du aber jedes Bild veröffentlichen darfst (und in welchem Zusammenhang), sei mal dahin gestellt. Auch im Rahmen einer Berichterstattung ist nicht alles zulässig. Der gesunde Menchenverstand hilft da sehr oft weiter und führt bei vielen (aber nicht allen) Amaterufotografen dazu, dass sie schon beim Fotografieren scheller zurück ziehen wie Profis.

Sportler und Zuschauer haben in beiden Fällen keine Handhabe
So einfach ist es nicht. KunstUrhg §23 (2) gilt auch dann, wenn Du im Grunde veröffentlichen darfst. Ist aber das Interesse der Öffentlichkeit am völlig unbekannte knutschende Zuschauerpärchen, das Du mit einem 400er als einzelnes Paar im hintersten Eck fotografiert hast, so gross, dass das Informationsbedürfnis der Öffentlchkeit höher steht wie die Persönlichkeitsrechte des Paares? Oder was ist mit einem verletzten/stark blutenden Sportler, der gerade vom Sanitäter weggetragen wird? Da dürfte es schon vom aktuellen Bild und u.U. sogar von der Sportart abhängen, ob ein solches Bild noch dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit entspricht, Du das Bild also legal veröffentlichen darfst.

Keinerlei kommerzielle Nutzung.
Auf der Vereinshompege gibt es also keine Werbung?

Ist aber in dem Zusammenhang auch egal, so lange die Bilder nicht Werblich sondern für die Berichterstattung verwendet werden.

Gruss Bernhard
 
Ich denke, dass in meinem Fall der Gästebuchschreiber gar nicht selber betroffen war, sich sondern nur daran gestoßen hat, dass ich auf das Urheber- und Nutzungsrecht hingewiesen habe. Vlt war es auch nur der Neid ... . *g*

Hallo,
solange die Veröffentlichung eine Berichterstattung ist und das Hauptsächliche der Abbildung der Berichterstattung dient, gibt es nichts, was man dir vorwerfen kann.
Wird Zeit, dass an den Schulen Urheber- und Nutzungsrecht gelehrt wird. ;)
Nette Grüße
Frank
 
Hallo,

Danke erstmal allen für das Brainstorming. Das hilft mir schon mal weiter.

So einfach ist es nicht. KunstUrhg §23 (2) gilt auch dann, wenn Du im Grunde veröffentlichen darfst. Ist aber das Interesse der Öffentlichkeit am völlig unbekannte knutschende Zuschauerpärchen, das Du mit einem 400er als einzelnes Paar im hintersten Eck fotografiert hast, so gross, dass das Informationsbedürfnis der Öffentlchkeit höher steht wie die Persönlichkeitsrechte des Paares? Oder was ist mit einem verletzten/stark blutenden Sportler, der gerade vom Sanitäter weggetragen wird?...

Ich denke, 98% der Bilder zeigen die Akteure beim Spiel, hin und wieder zuschauende Spieler und der Rest sind Begrüßung und Siegerehrung.

Auf der Vereinshompege gibt es also keine Werbung?

Ja, gibt es nicht.

Danke & Gruss,
Marcus
 
Okay, wahrscheinlich bin ich bei meinem vorherigen Post zu naiv gewesen - ich bin von vorneherein davon ausgegangen, dass es hier um Sportfotos geht, die hauptsächlich die Akteure und vielleicht ein paar klatschende Zuschauer und den Trainer am Rand zeigen.

Von knutschenden Paaren und schwer verletzten Sportlern würde ich sowieso nie Fotos machen, geschweige denn sowas zu veröffentlichen. Gut, war vielleicht zu optimistisch, dann gleich von mir auf alle anderen zu schließen. :)

Aber ich denke doch, wenn man diese Einschränkungen macht (die ja der TO auch bestätigt hat, dass sie bei ihm gegeben sind), dann gilt das von mir vorher geschriebene auch.

Danke übrigens für den Hinweis mit den angepinnten Threads, da werde ich gleich mal vorbeischauen.
 
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