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Sony Alpha 65 Pixelfehler im Display!

oofreakoo

Themenersteller
Hallo,
ich habe eine Sony Alpha 65 gebraucht gekauft und habe die Rechnung bekommen,
der Vorbesitzer hat sie im Mai gekauft, d.h. Rechnung vorhanden.
Nun habe ich festgestellt, als ich im Dunkeln bisschen im Menü gespielt habe, das das Display einen weißen Pixelfehler hat und auf dem Rest des Display sind die Pixel nicht schwarz sondern Lila, man erkennt es nur schwer aber man sieht es trozdem.
Nun wollte ich fragen ob es ein Garantiefall ist, weil es mehr als 6 Pixelfehler sind.
Sonst bin ich eigentlich zufrieden mit der Kamera.
Danke für eure antworten
 
Hallo,
meine A65 war beim Geissler wegen Pixelfehler.
Ich bekam die Kamera nach drei Wochen unrepariert zurück.
Laut Techniker sind ein Promille zulässig. Macht bei 921600Pixel 921 Fehlerpixel:eek:
 
Zuletzt bearbeitet:
Laut Techniker sind ein Promille zulässig. Macht bei 921600Pixel 921 Fehlerpixel:eek:

Ohne, dass ich rechtsberaten wollte würde ich mich zumindest auf den Standpunkt stellen, dass ein Display welches den Standard ISO 9241-307 bezüglich fehlerhafter Pixel nicht erfüllt mangelhaft ist, da der Käufer mit solch einem Zustand (meiner Ansicht nach) nicht zu rechnen braucht.

Dies sind im Falle der schlechtesten Fehlerklasse IV allerhöchstens 0,9216 * 700 = 645. Wobei zu beachten ist, dass auch die einzelnen Fehlerklassen nicht überschritten werden (hier ist der Techniker gefragt).
Wie ihr weiter dem Link entnehmen könnt, sinken die nach dieser Norm zulässigen "Fehlpixel" mit niedrigerer Fehlerklasse dramatisch. Auch hier wäre wohl wieder ein Techniker gefragt zu beantworten, Displays welcher Güte Sony da an seine Geräte baut. Kann mir aber so aus dem Bauch heraus grad nicht vorstellen, dass es solche der schlechtesten Kategorie sind.
Bereits in der zweitschlechtesten Klasse wären nur noch (allerhöchstens) 65 Fehlerpixel zulässig! In den oberen Fehlerklassen noch deutlich weniger...

Da die vom TO erworbene Kamera noch im ersten halben Jahr der Gewährleistung durch den Einzelhändler befindlich ist, würd ich mich an seiner Stelle allerschnellstens an diesen Händler wenden um Nachbesserung zu verlangen (Stichwort: Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf). Ob allerdings "lilane Pixel" irgendwo in die Kategorien der ISO-Norm passen vermag ich echt nicht abzuschätzen ^^

Im Falle einer Garantiehaftung seitens Sony könnte jedoch tatsächlich eine entsprechende "Promille-Regel" festgelegt sein (weiß ich nicht), fände ich allerdings zumindest merkwürdig und ich würde das mal nachlesen oder gleich mal nachfragen wo denn das festgelegt sei.

Mit bestem Gruß
Adrian
 
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