ostfale
Themenersteller
Hallo!
Ich möchte den oben genannten Konverter für das Pentax-Bajonett abgeben, da mehrere in meinem Bestand sind.
Der Konverter ist in einem sehr guten Zustand, der Hebel zur Übertragung der mechanischen Blende läuft butterweich,
gleiches gilt für die Entriegelung des Objektivs.
Es gibt keine Lackschäden am Tubus, allerdings gibt es, wie für das Alter üblich, oberflächlichen Abrieb an den Bajonetten.
Dieser Telekonverter bietet die Besonderheit, dass die Linseneinheit zur Umwandlung in einen 26mm breiten Zwischenring entnehmen zu können.
Der abgebildete Frontdeckel wird mit geliefert, der Rückdeckel fehlt leider.
Preislich hatte ich mir VHB 20€ inkl. versichertem Versand mit DHL
Rückmeldung bitte per PN
Gruß
ostfale
Das Kleingedruckte:
Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft! Seit dem 01.01.2002 haftet ein Verkäufer grundsätzlich bei Neuwaren zwei Jahre lang für Sachmängel und ein Jahr bei Gebrauchtwaren. Als Privatmann schließe ich im Rahmen der Vertragsfreiheit meine Gewährleistungspflicht aus und hafte dann nicht mehr gemäß § 437 BGB (§ 444 BGB).
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Ich möchte den oben genannten Konverter für das Pentax-Bajonett abgeben, da mehrere in meinem Bestand sind.
Der Konverter ist in einem sehr guten Zustand, der Hebel zur Übertragung der mechanischen Blende läuft butterweich,
gleiches gilt für die Entriegelung des Objektivs.
Es gibt keine Lackschäden am Tubus, allerdings gibt es, wie für das Alter üblich, oberflächlichen Abrieb an den Bajonetten.
Dieser Telekonverter bietet die Besonderheit, dass die Linseneinheit zur Umwandlung in einen 26mm breiten Zwischenring entnehmen zu können.
Der abgebildete Frontdeckel wird mit geliefert, der Rückdeckel fehlt leider.
Preislich hatte ich mir VHB 20€ inkl. versichertem Versand mit DHL
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ostfale
Das Kleingedruckte:
Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft! Seit dem 01.01.2002 haftet ein Verkäufer grundsätzlich bei Neuwaren zwei Jahre lang für Sachmängel und ein Jahr bei Gebrauchtwaren. Als Privatmann schließe ich im Rahmen der Vertragsfreiheit meine Gewährleistungspflicht aus und hafte dann nicht mehr gemäß § 437 BGB (§ 444 BGB).
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
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