• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs August 2025.
    Thema: "Kurven"

    Nur noch bis zum 31.08.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

shooting an U-Bahn-Haltestellen erlaubt?

  • Themenersteller Themenersteller Gast_9559
  • Erstellt am Erstellt am

Gast_9559

Guest
Gibt es ein allgemeines Verbot, in U-Bahn-Haltestellen ein shooting abzuhalten? In den "normalen" Bahnhöfen ist es ja nicht gestattet ohne Genehmigung. Weiß da einer was?
 
ich hatte zwar bei meinem shooting keine probleme (frankfurt konstabler wache bzw. hauptwache) aber ich hatte auch nur kamera und aufmontierten blitz dabei........

im zweifelsfall würde ich dennoch einfach mal die zuständigen menschen anrufen und mcih absichern
 
HisN schrieb:
Hier in Berlin braucht man ne Genehmigung von den Verkehrsbetrieben.
Das ist mir schon öfters untergekommen... wo steht das eigentlich?
In den Beförderungsbedinungen, die auf den Bahnhöfen aushängen, steht nur, daß das Fotografieren mit Blitz verboten ist.
Und auf der Website der BVG gibs offenbar nur Infos fürs gewerbliche fotografieren bzw. eher filmen. Drehgenehmigung etc. Braucht man sicherlich auch für Fotos, wenn man seine Models dort ablichten will.
Aber was ist, wenn ich nur Bahnhof / Züge fotografíere... brauche ich da auch eine Genehmigung? Und an wen wende ich mich, um die zu kriegen?

~ Mariosch
 
Bei der Bahn z.B. hat niemand was gegen das Fotografieren an sich, solange die Bilder rein privat sind.
Wenn jemand aber Bilder macht, die er auch kommerziell veröffentlicen und verwerten will, dann braucht er eine Genehmigung des Hausherrn der Bahnhöfe, also der Bahn AG.
Bei den U-Bahnhöfen wird auch ein entsprechendes Hausrecht gelten, denke ich.

Andreas
 
also muss ich mir, wenn die bilder nur aus spass an der freude entstehen und nur model und fotograf die bilder in ihre privatsammlung stecken, keine gedanken machen? (laut modelvertrag liegen die rechte der bilder an mir, und cih werde sie in keiner form irgendwie öffentlich machen, geschweige denn kommerziell verwerten, und mein model darf das laut verteag auch nciht (und würde es auch nie tun))
 
AndreasB schrieb:
Bei den U-Bahnhöfen wird auch ein entsprechendes Hausrecht gelten, denke ich.
Das Hausrecht auf privatem Grund gilt immer und überall.

Als wir mit unserem Fototreff Workshops z. B. auf dem Frankfurter Flughafen durchgeführt haben, hatten wir uns von der PR-Stelle immer erst eine Fotogenehmigung geholt, was auch kein Problem war. Wir wurden aber explizit darauf hingewiesen, dass wir keine Detailaufnahmen von Angestellten machen durfte. Daran haben wir uns natürlich auch gehalten.

Diese Genehmigung würde dann z. B. nicht auf dem ICE-Bahnhof am Flughafen gelten, denn das ist Hoheitsgebiet der Bahn...
 
Antiquark schrieb:
also muss ich mir, wenn die bilder nur aus spass an der freude entstehen und nur model und fotograf die bilder in ihre privatsammlung stecken, keine gedanken machen? (laut modelvertrag liegen die rechte der bilder an mir, und cih werde sie in keiner form irgendwie öffentlich machen, geschweige denn kommerziell verwerten, und mein model darf das laut verteag auch nciht (und würde es auch nie tun))

Was heißt Gedanken machen?
Wenn man dich auffordert, die Aufnahmen einzustellen, weil sie einen aufwändigeren, "professionellen" Eindruck machen (Modell beim Posen, extra Beleuchtung o.ä.), dann musst Du halt abrücken.
Bestimmen tut das der, der das Hausrecht hat - egal ob Du die Bilder letztlich nur für Dein Fotoalbum machst oder für ene große Werbekampagne verkaufst. ;)

Andreas
 
Also wenn man mich auffordern würde, würde cih meinen kram so schnell wie möglich packen und gehen..........will ja keinen ärger haben......(das ist mir die sache echt nciht wert)
ich werd fürs nächste shooting einfach mal bei der DB anrufen und fragen wo cih so ne genemigung bekommen kann......
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten