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Selbständigkeit als Fotografin-Frage an selbständige Fotografen

Schuengal

Themenersteller
Hallo,

ich habe mich Anfang November nebenberuflich als Fotografin selbständig gemacht mit Anmeldung bei der Handwerkskammer, Anmeldung beim Gewerbeamt und Anmeldung beim Finanzamt. Erst einmal finde ich das eine Frechheit, wie teuer diese ganzen Anmeldungen und Beitritte sind, obwohl ich das nur nebenberuflich mache und noch nicht viel verdiene. :mad: Gestern bekam ich ein Schreiben von der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung in dem ich aufgefordert werde einen Fragebogen auszufüllen damit sie mich für meine Pflichtunfallversciherung einstufen können. Nun zu meiner Frage.

Kann ich irgendwie diese Unfallversicherung umgehen? Ich bin schon privat Unfallversichert und wie gesagt baue ich mir meine Fotografie erst auf und verdiene entsprechend wenig. Ich bin total erschrocken :eek: , was man alles tun muss, um ein wenig Geld nebenbei zu verdienen. Langsam bereue ich meinen Schritt, dass ich mich ordentlich angemeldet habe und nicht das einfach schwarz mache.
 
Hallo die BG kannst du nicht umgehen, die ist Pflicht. Die Anmeldung bei der HWK hättest du vieleicht umgehen können, je nachdem welcher Art deine Fotografie ist.
 
Hallo Roland,

ich wollte mich bei der HWK nicht anmelden nur das Gewerbeamt hat mir gesagt ohne Anmeldung bei der HWK keine Gewerbeanmeldung.

Ich fotografiere hauptsächlich Pferde und Reenactments. Diese Fotos lasse ich im Labor entwickeln und verkaufe sie an den Endverbraucher.
 
Hallo, es kommt immer auch darauf als was man sich wie anmeldet. In deinem Fall ehrt es dich dass du ehrlich und offen dich angemeldet hast. Nur ob das in dieser Form zu deinem nebenberuflichen Ansatz passt, weiss ich nicht.
Auch das Finanzamt wird kommen wo du glaubhaft machen musst welchen umsatz du erwartest um deine Steuervorauszahlung zu bestimmen, ansonsten kann das FA es schaetzen.
Evt. waere es besser gewesen ein 'Agentur fuer visuelle Produktion' als Gewerbe anzumelden. Damit hast du es erheblich einfacher als mit einem Handwerk.
So ging mir es zumindes in den 90ern
Vieleicht meldest du dich AUS PERSOENLICHEN Gruenden wieder ab und machst mal einen mittelfristigen Plan und entscheidest dann auf grund des 'Optionsraumes' was du wie anmelden moechtest.

PS: es geht danneinfach auch ums Geld-(verdienen)

Gruss+Viel Erfolg (Selbstständigkeit ist klasse )
Andreas
 
Hallo Andreas,

wieder abmelden kommt leider nicht in Frage, da ich schon Zeitungsaufträge und Aufträge von Ställen für Turniere bekomme, da möchte ich das nicht schwarz machen. Das Risiko erwischt zu werden ist mir zu groß.

Wie es scheint muss ich in den sauren Apfel beißen und auch noch die Unfallversicherung bezahlen. :mad:
 
Schuengal schrieb:
Hallo,
Ich habe mich Anfang November nebenberuflich als Fotografin selbständig gemacht mit Anmeldung bei der Handwerkskammer, Anmeldung beim Gewerbeamt und Anmeldung beim Finanzamt. Erst einmal finde ich das eine Frechheit, wie teuer diese ganzen Anmeldungen und Beitritte sind, obwohl ich das nur nebenberuflich mache und noch nicht viel verdiene. :mad: Gestern bekam ich ein Schreiben von der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung in dem ich aufgefordert werde einen Fragebogen auszufüllen damit sie mich für meine Pflichtunfallversciherung einstufen können.

Willkommen in Old Germany, sowas ist typisch deutsch. Zu viele Funktionären, die mitgefüttert werden wollen. Und da wundert sich der Staat, dass vieles unter dem Tisch läuft. Nur Schikane, wie die Meister-Geschichte zur Gründung eines kleines Untern.

gruss
 
fantomas schrieb:
Willkommen in Old Germany, sowas ist typisch deutsch. Zu viele Funktionären, die mitgefüttert werden wollen. Und da wundert sich der Staat, dass vieles unter dem Tisch läuft. Nur Schikane, wie die Meister-Geschichte zur Gründung eines kleines Untern.

gruss

Ja, das nervt mich auch schon wieder. Ich habe das Gefühl, dass Ehrlichkeit in Deutschland immer bestraft wird indem man zahlen, zahlen und noch einmal zahlen darf. Wollen sie nun die Selbständigkeit fördern oder kaputt machen?
 
fantomas schrieb:
Nur Schikane, wie die Meister-Geschichte zur Gründung eines kleines Untern.

gruss

Stimmt nicht so ganz wenn ich fertiger staatlich geprüfter Elektrotechniker bin darf ich mich auch selbständig machen, ich brauch dann nur noch den Ada-Schein dann dürfte ich sogar ausbilden.
 
Zur BG: ich bin auch selbständig (Ein-Mann-GmbH). Als ich umgezogen bin, kam auch so ein Schriebs von der BG mit Fragebogen. Hab dann dort angerufen und denen klargemacht, das ich keine Angestellten habe - damit war die Sache erledigt. So wie ich von der BG erfahren habe, sind die Versicherungen für deine Angestellten. Ich hätte mich versichern können, wenn mein Versicherungsschutz nicht ausgereicht hätte. Bei mir gehts allerdings um Software, weiss nicht wie das bei Fotografen ist.

EDIT: Hab grad mal bei denen nachgelesen - da kommst du wirklich nicht drumherum - die Lizenz zum Gelddrucken :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin auch selbständiger Handwerker, bin bei der Berufsgenossenschaft gemeldet und bekomme regelmäßig einen Fragebogen in welchem ich Auskunft über die Lohnsummen meiner Mitarbeiter angeben muß. Da ich keine Angestellten habe bin ich beitragsfrei, seit ca. 6Jahren. Ich denke das ist bei dir ähnlich
:) Einfach mal bei der BG anrufen.... nur weil du dort gemeldet bist heißt es nicht dass du auch Beiträge bezahlen musst.
Mit Angestellten sieht die Sache dann gaaanz anders aus.
 
@Leonspapa
Also um die BG kommst du nicht tum. aber wenn es nebenberuflich laeuft und ohne angestellte !! (das ist wichtig) sind das nur ca. 100?/Jahr bei mir und voll als BA absetzbar.
Weitere Versicherungen wie zum eine entsprechende Haftpflicht versteht sich .
Gruss
Andreas
 
Ich werde morgen die BG anrufen und nachfragen. Es kann doch nicht sein, dass ich mich zweimal unfallversichern muss.
 
hm, na dann bin ich mal gespannt was bei mir kommt. Ich muss nämlich auch noch ne fragebogen des FA ausfüllen und das mit der BG finde ich echt quatsch. Dann bin ich ja mitglied in 3 BG's?!
 
ähm, der beruf des fotografen fällt nicht unbedingt unter "selbstständiges gewerbe" sondern geht auch als freiberufler durch (wie journalist), was bedeutet dass man kein gewerbe anmelden muss und somit auch keine gewerbesteuer zahlen.
das einzige wo man sich anmelden muss ist das finanzamt um monatlich umsatzsteuer abzuführen. diese bekommt man übrigens in den ersten drei jahren übrigens vom staat zurückerstattet wenn man mehr USt gezahlt als eingenommen hat. macht man nach drei jahren immernoch keinen gewinn zählt es als liebhaberei und man bekommt probleme. :)

ich kenne ein haufen fotografen und von denen hat keiner ein gewerbe angemeldet, geschweige denn ist einer von denen mitglied in einer bg.
die sind teilweise hauptberuflich fotografen oder nebenberuflich wie du.

das mit dem gewerbe würde ich mir echt nochmal überlegen. gewerbesteuer ist nicht wenig.
 
nachtrag:

ok, das ist doch nicht so einfach da den freiberuflerstatus zu erlangen.
würde versuchen in die richtung bildberichterstatter zu gehen, dann geht das auch als freiberufler durch.
 
Schuengal schrieb:
Ich werde morgen die BG anrufen und nachfragen. Es kann doch nicht sein, dass ich mich zweimal unfallversichern muss.

Die Unfallversicherung bei der BG ist keine reine "Unfallversicherung". In deren Leistungen sind auch Verletzengeld und eine Invalidenrente enthalten, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst
So pauschal verdammen sollte man diese Leistungen nicht. Ich hatte eine ganze Weile bei einer privaten Versicherung gearbeitet und bin ausgebildetet Versicheurungsfachmann und weiß schon wovon ich rede. Speziell so eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ist sehr wichtig, denn nicht wenige scheiden von 65 aus dem Berufsleben wegen einer Erkrankung aus und dann bist Du heilfroh so eine "doofe" Versicherung gehabt zu haben.
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsabsicherung solltest Du nur beachten:
- Schließe keine kapitalbildende Variante ab. Nimm eine reine Risikoversicherung.
- Sei bei den Gesundheitsfragen ehrlich, gib alles an, wegen was Du in den letzen 10 Jahren (wenn im Antrag 10 Jahre angegeben sind) beim Arzt warst. Wehwehchen, wegen denen Du nicht meim Arzt warst, würde ich nicht angeben, weil die Versicherung Dir diese Krankheiten eh nicht nachweisen können.

Wichig ist auch diese Haftpflichtversicherung für freie Journalisten und Fotografen.
 
Das ist ja Wahnsinn ? 220,00 im Jahr soll ich auch noch zahlen. Da ich ja noch so wenig Aufträge habe muss ich alleine 2 Monate nur für meine Beiträge BG und Handwerkskammer arbeiten. :mad: :mad: :mad:

Wenn ich dann so gut versichert bin muss ich nur noch einen Unfall haben dann bekomme ich durch Krankheit mehr Geld als durch meine Arbeit. Das ist doch absurd. :(

Für mich wird es auch schwierig zu beweisen das mein Unfall, wenn ich einen habe, durch meine nebenberufliche Tätigkeit passiert ist, da ich keine Auftraggeber habe. Beispiel: Ich fotografiere bei Reenactments auf Schlachfeldern, wo geschoßen wird. Ich fahre immer auf eigene Rechnung auf solche Veranstaltungen und verkaufe anschließend an die Teilnehmer meine Fotos. Nun könnte die BG kommen und sagen, dass ich privat dort fotografiert habe. Dann bekomme ich doch keinen Cent oder?
 
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