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royality free lizenz

sint

Themenersteller
ich würde gern ein paar bilder von mir an einen kunden weitergeben zu den konditionen von royality free. gibts dafür irgendwie einen vordruck im netz? weiss jemand wo man sowas findet?

danke schonmal :)
 
na, die lizenz trifft nicht ganz das was ich machen wollte. mir gings eigentlich darum ne allgemein verbreitung der bilder zu untersagen und die bilder nur auf einen bestimmten anwendungszweck freizugeben. aber ich habs jetzt einfach mit ner art schriftlicher vereinbarung geregelt. denk ma das ist auch ok.

danke trotzdem... :)
 
ich würde gern ein paar bilder von mir an einen kunden weitergeben zu den konditionen von royality free. gibts dafür irgendwie einen vordruck im netz? weiss jemand wo man sowas findet?
"Royalty free" bedeutet sowohl sprachlich ins Deutsche übersetzt als auch im Sprachgebrauch der Medienbranche: "Tantiemenfrei".

Das heißt: es wird für ein Foto nicht einzeln jede Nutzung berechnet, die der Käufer vornimmt, sondern der Käufer "kauft einmal" und kann das Foto danach unbegrenzt und unbeschränkt* nutzen.

Und das wiederum heißt: wenn ein Fotograf einem Kunden ein Bild "royalty free" verkaufen will, dann muß er ihm ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht zum Preis X verkaufen. Das schreibt man so in den Vertrag rein.**

______________________________________________

*) Üblicherweise wird eine Form der Nutzung bei "royalty free"-Fotos immer ausgeschlossen: nämlich das Recht, "Unterlizenzen" zu erteilen, d.h. das Bild selber weiterzuvermarkten. Logisch - sonst würden sich schlaue Leute "royalty free-Bildersammlungen" kaufen und damit ihre eigene Bildagentur aufmachen...

**) Zu bedenken ist allerdings immer, daß die Übertragung eines unbeschränkten Nutzungsrechts zum einmaligen Honorar unter Umständen rechtlich nicht wirksam möglich ist.

Zum einen hat der Urheber gemäß §32a UrhG einen Anspruch auf "Honorarnachschlag", falls das ursprünglich gezahlte Entgelt in einem "auffälligen Mißverhältnis" zum Ertrag der Nutzung steht (der sog. "Bestseller-Paragraph"); auf diesen Anspruch kann nicht wirksam vertraglich verzichtet werden.

Zum anderen kann der Urheber der Nutzung für neue Nutzungsarten widersprechen, die zum Zeitpunkt der Einräumung eines unbeschränkten Nutzungsrechts noch nicht bekannt waren. (§31a UrhG)

Last but not least kann z.B. auch auf das Recht zum "Rückruf wegen gewandelter Überzeugung" nicht im Voraus wirksam verzichtet werden; hier hat der rückrufende Urheber dann zwar den Inhaber des Nutzungsrechts "angemessen" zu entschädigen, aber wie das bei einer "royalty free"-Lizenz aussehen könnte, sei mal dahingestellt. Vielleicht "royalty free"-Lizenz-Kosten abzügich angemessenes Entgelt für schon erfolgte Nutzung? Das wäre dann unter Umständen ein negativer Betrag... :evil: Rechtsprechung dazu gibt's m.W. noch nicht. Vielleicht nicht so verwunderlich, die persönliche Beziehung des Urhebers zu seinem Werk dürfte eher schwach sein, wenn jemand es "royalty free" vermarktet...
 
na, die lizenz trifft nicht ganz das was ich machen wollte. mir gings eigentlich darum ne allgemein verbreitung der bilder zu untersagen und die bilder nur auf einen bestimmten anwendungszweck freizugeben.
Das ist das exakte Gegenteil von "royalty free"...
 
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