Romius
Themenersteller
Ich hatte das Glück, direkt von Ricoh die GR IV und von Amazon den dazu passenden Blitz GF-2 zu bekommen.
Habe die Kamera heute mal für ein paar Testaufnahmen verwendet und bin schon sehr angetan von deren Qualität. Da ich jedoch schon eine Leica M sowie eine Q3 43 besitze, ist sie mir den Neupreis unterm Strich nicht wert und ich verwende deren Budget doch lieber anderweitig.
Das gibt hier jemandem die Chance, diese rare Kamera nebst rarem Blitz im Neuzustand zu bekommen. Rechnung von Ricoh für die Kamera sowie von Amazon für den Blitz gibts natürlich dazu.
Ich will daran kein Geld verdienen, erlaube mir lediglich die 10 €, die ich für den Expressversand gezahlt habe, mit auf den Preis zu packen. Somit kostet beides zusammen 1.460 €.
Wenn Sie bis Montag nicht verkauft ist, geht sie zurück an Ricoh.
Beides kann in Neckargemünd bei Heidelberg abgeholt oder für 6,19 € Aufpreis innerhalb Deutschlands versichert per DHL versandt werden.
Erfolgreich gehandelt im DSLR-Forum mit: Bildchef, Jediockenfoto, finne66, tracc, cyb, Langhantel, snufti, alphastar, Bibergeorges, esau, psg7, Ralle04, pecalo, alterschwede, SUKRAM17, hejosom, freiraum7, Et_voila_Michele, exilist, M-S-B, Taschenfreak, mar-ko, laugar, steinknies,Zima63, vdaiker, ruredder, grundstoffkonzentrat, uwwally, AndreasD, Glencoe68, akora, Zornflakes, Thomas-X100V, sepp1088, Tombstone Blues, Thorsten28, volker1965, zuhörer
Das Kleingedruckte:
Bitte die folgenden Verkaufsbedingungen beachten und nur kaufen, wenn Sie mit diesen einverstanden sind:
Der Verkäufer haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden, auch die seiner Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei
• Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen,
• Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichst und
auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf),
• Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln haftet der Verkäufer auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend
aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche und Sachmängelgewährleistungsansprüche des
Käufers ausgeschlossen.
Habe die Kamera heute mal für ein paar Testaufnahmen verwendet und bin schon sehr angetan von deren Qualität. Da ich jedoch schon eine Leica M sowie eine Q3 43 besitze, ist sie mir den Neupreis unterm Strich nicht wert und ich verwende deren Budget doch lieber anderweitig.
Das gibt hier jemandem die Chance, diese rare Kamera nebst rarem Blitz im Neuzustand zu bekommen. Rechnung von Ricoh für die Kamera sowie von Amazon für den Blitz gibts natürlich dazu.
Ich will daran kein Geld verdienen, erlaube mir lediglich die 10 €, die ich für den Expressversand gezahlt habe, mit auf den Preis zu packen. Somit kostet beides zusammen 1.460 €.
Wenn Sie bis Montag nicht verkauft ist, geht sie zurück an Ricoh.
Beides kann in Neckargemünd bei Heidelberg abgeholt oder für 6,19 € Aufpreis innerhalb Deutschlands versichert per DHL versandt werden.
Erfolgreich gehandelt im DSLR-Forum mit: Bildchef, Jediockenfoto, finne66, tracc, cyb, Langhantel, snufti, alphastar, Bibergeorges, esau, psg7, Ralle04, pecalo, alterschwede, SUKRAM17, hejosom, freiraum7, Et_voila_Michele, exilist, M-S-B, Taschenfreak, mar-ko, laugar, steinknies,Zima63, vdaiker, ruredder, grundstoffkonzentrat, uwwally, AndreasD, Glencoe68, akora, Zornflakes, Thomas-X100V, sepp1088, Tombstone Blues, Thorsten28, volker1965, zuhörer
Das Kleingedruckte:
Bitte die folgenden Verkaufsbedingungen beachten und nur kaufen, wenn Sie mit diesen einverstanden sind:
Der Verkäufer haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden, auch die seiner Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei
• Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen,
• Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichst und
auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf),
• Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln haftet der Verkäufer auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend
aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche und Sachmängelgewährleistungsansprüche des
Käufers ausgeschlossen.
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