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Schauen wir mal, was bei rum kommt.§ 9 Abnahme des Reparaturservices und Mängelhaftung
Die Reparaturleistungen gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des reparierten Gerätes unter Hinweis auf mindestens einen, nicht nur unerheblichen, sondern tatsächlich vorhandenen (oder - bei objektiver Betrachtung - scheinbar vorhandenen) Mangel verweigert hat. Jede Ablehnung der Abnahme ist zusammen mit einer Erklärung an camera.repair.eu@om-digitalsolutions.com zu melden.
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher, gelten für alle Reparaturleistungen die gesetzlichen Mängelansprüche. Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr oder die gesetzliche Gewährleistungsfrist, je nachdem, welche früher abläuft. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt in beiden Fällen mit der Abnahme zu laufen.
Die Abtretung von Mängelansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
doch, da kann OMDS schon was dafür. Bei DHL gibt es sowas wie eine persönliche Übergabe, darüber sollte ein Versanddienstleister Bescheid wissen.Also, um das Thema abzuschließen: Kamera und Objektiv waren beim Service und kamen heute an. Dank DHL stand das Paket einfach so vor der Tür herum, aber dafür kann OM System ja nichts.
Auch in Portugal?das ist eine Versandoption, die DHL anbietet